LG München I: Verteilungspraxis der VG Wort rechtswidrig
Die VG Wort darf nach einem Urteil des Landgerichts München I (Urteil vom 24. Mai 2012 – 7 O 28640/11) keine Einnahmen an Verlage ausschütten. Der Verteilungsplan (Wissenschaft) und damit die derzeitige Verteilungspraxis der VG Wort verstößt nach Ansicht des Landgerichts gegen das Willkürverbot des § 7 UrhWahrnG. Die derzeitige Praxis der VG Wort sieht den Abzug eines pauschalen Verlegeranteils bei der jährlichen Ausschüttung vor, wofür es nach Ansicht des LG München I keine Rechtsgrundlage gibt.
Die VG Wort hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen.
Wunderbar, dass man vom LG Muenchen I in Urheberrechtsdingen auch mal etwas positives hoert.
Comment by Heikor — 5.02, 2013 @ 16:47
@ RA Stadler und Mitlesende
Zur VG WORT möchte ich als Mitglied (seit 30 Jahren) der heuer gut fünfzig Autoren „starken“ Gruppe III/Wissenschaft (spät, aber vielleicht nicht zu spät) konkret werden. Aus Anlaß des gestern erhaltenen 12-seitigem „Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2012″ rede ich vom Geld: nach dem Bericht S. 6 gehen im Bereich Wissenschaft von der letzten Gesamt“ausschüttung“ in Höhe von 7.691.041 € rund 30,3 Prozent an Verlage. In meinem „Einzelfall“ sind es nach meinen Meldeunterlagen von 2012 (ohne bei METIS zu meldende Netztexte) in diesem Jahr, 2013, etwa 350 €, die mir wieder als Autor fehlen, weil dieses Geld nicht an mich, den „unmittelbaren Produzenten“, sondern an Verlage ausgezahlt wird. Und das geht (bei mir) nun schon seit etwa 1980 so …
Im Übrigen habe ich den Vorständler Dr. Robert Staats nicht gewählt. Sondern diesen Herrn wegen Untätigkeit und Unfähigkeit in den letzten Jahren mehrfach brieflich kritisiert, zuletzt nach einer dümmlichen VG-Wort-Presseerklärung am 27. April 2013: „Sie sollten als VG WORT Vorstand besser heute noch als übermorgen“ wegtreten.
Mit freundlichem Gruß
Dr.rer.pol.habil. R. Albrecht, PhD.
17. Mai 2013
Comment by Richard Albrecht — 17.05, 2013 @ 15:43