Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

7.5.12

Ist das System GEMA unfair?

Über das Blog des Isarmatrosen bin ich auf die „Vier Thesen zur GEMA“ der Musikerin Zoe.Leela gestoßen, die ich für diskussionswürdig halte und deshalb hier mal näher vorstellen möchte.

Bevor man in die Kritik an der GEMA einsteigt, sollte man sich allerdings bewusst machen, dass Verwertungsgesellschaften wie die GEMA einen gesetzlichen Auftrag erfüllen, der im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (WahrnG) definiert ist. Immer dann, wenn Musik öffentlich aufgeführt oder wiedergegeben wird, soll der Urheber (Komponist, Textdichter) einen Anspruch auf Vergütung erhalten. Dieser Anspruch wird von der Verwertungsgesellschaft GEMA wahrgenommen. Wenn also Musik im Radio gespielt, in einem Club aufgelegt, in einem Konzert dargeboten oder im Netz gestreamt wird, ist der Veranstalter nach § 13b WahrnG verpflichtet, dafür die Einwilligung der GEMA einzuholen. Was der Veranstalter genau bezahlen muss, bestimmt sich nach den Tarifen, die die GEMA nach § 13 WahrnG selbst aufstellt. Die Einnahmen, die die GEMA erzielt, werden nach einem Verteilungsplan an die Mitglieder ausgeschüttet.

1. „Wenn die GEMA der Staat wäre, müssten alle Steuern zahlen, aber nur 5 % dürften wählen gehen, die fünf Prozent Reichsten.“

Die Satzung der GEMA differenziert zwischen ordentlichen, außerordentlichen und angeschlossenen Mitgliedern. In dem wirtschaftlichen Verein GEMA sind nur die ordentlichen Mitglieder stimmberechtigt. Das sind diejenigen – derzeit ca. 3400 – Urheber, die in 5 Jahren mindestens EUR 30.000 von der GEMA bezogen haben und Musikverlage. Die restlichen mehr als 60.000 Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.

Was die Ausschüttung angeht, entfielen laut Wikipedia im Jahre 2010 durchschnittlich ca. 58.000,- EUR auf jedes ordentliche Mitglied, ca. 2270,- EUR auf jedes außerordentliche Mitglied, sowie ca. 1300,- EUR auf jedes angeschlossene Mitglied. Dass also die meisten ordentlichen Mitglieder, wie beispielsweise Sebastian Krumbiegel, Frontmann der Band „Die Prinzen“, mit dem System GEMA zufrieden sind, ist angesichts dieser Zahlen nicht erstaunlich. Die Frage ist allerdings, ob die GEMA auch aus Sicht derjenigen Komponisten und Texter, die keine ordentlichen Mitglieder sind, sinnvoll ist. Und genau das verneint die Musikerin Zoe.Leela in ihren 2. These.

2. „Weniger GEMA – mehr für meine Hörer und mich“

Die Aussage von Zoe.Leela, dass von jeder verkauften Platte und jedem Download eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 14,7% Prozent an die GEMA fliest, ist zumindest missverständlich. Nach dem Geschäftsbericht 2010 hat die GEMA Erträge von EUR 862,961 Mio. erwirtschaftet, bei EUR 127,072 Mio. Kosten (Verwaltungsaufwendungen). Das entspricht einem Kostensatz von 14,7 %. Für den Verkauf einer Platte muss übrigens nichts an die GEMA abgeführt werden. Was Zoe.Leela hier wohl meint, sind die Erlöse für die Vervielfältigung von Tonträgern.

Für die Vervielfältigung von Werken der GEMA-Mitglieder auf Tonträgern (CDs, DVDs), ist eine Vergütung im Bereich zwischen 9 und 14 % des Händlerabgabepreises an die GEMA zu entrichten. Wenn auf eine CD also Musik gepresst wird, die von einem GEMA-Mitglied komponiert oder getextet wurde, dann fließt bereits vorab ein bestimmter Betrag von im Normalfall mehr als einem EUR pro CD an die GEMA ab. Diesen Betrag bekommen Komponisten und Texter im günstigsten Fall später von der GEMA über die Verteilung (teilweise) wieder erstattet.

Was Zoe.Leela aber zu Recht kritisiert, ist der Umstand, dass der Künstler mit seiner GEMA-Mitgliedschaft die Möglichkeit aus der Hand gibt, auf die Online-Vermarktung seiner Musik Einfluss zu nehmen und selbst darüber zu bestimmen, wo die Musik z.B. als Stream angeboten wird.

3. „Die GEMA ist die Wallstreet der Kreativindustrie. Intransparenz“

Die Kritik von Zoe.Leela zielt auf den Verteilungsplan der GEMA ab, den die Musikerin als intransparent und ungerecht empfindet. Für den Einzelnen ist der Verteilungsplan jedenfalls schwer nachvollziehbar.

Die Rechtsprechung betont insoweit, dass das Aufführungsrecht im Allgemeinen nur kollektiv für die Gesamtheit der Berechtigten und mit pauschalierenden Vergütungssätzen wahrgenommen werden kann. Das bedeutet, dass die GEMA nicht die tatsächlich auf den einzelnen Künstler entfallenden Erlöse verteilt, sondern stattdessen ein statistisches Hochrechnungsverfahren –  das vom BGH gebilligt wurde – anwendet.

4. „Die GEMA fördert Mainstream und zerstört Karrieren, bevor sie begonnen haben.“

Der vierte Punkt der Thesen von Zoe.Leela ist dann eigentlich eine Zusammenfassung der vorhergehenden Aspekte. Zoe.Leela beklagt abschließend, dass das GEMA-System etablierte Künstler bevorzugt und Newcomer benachteiligt und damit eben auch nicht kulturfördernd wirkt.

Die Frage bleibt aber, wie das System reformiert, bzw. durch ein besseres ersetzt werden kann. Es gibt im Bereich des Urheberrechts also eine ganze Reihe von zu diskutierenden Aspekten, zu denen auch das Konzept der Verwertungsgesellschaften zählt.

posted by Stadler at 10:22  

23 Comments

  1. Wirklich?

    „… Erträge von EUR 862.961 Mio. erwirtschaftet, wovon EUR 127.072 Mio. auf die Kosten …“

    Punkt oder Komma falsch gesetzt?

    Comment by ralf schwartz — 7.05, 2012 @ 10:31

  2. Kim Schmitz hatte ein neues System: Die Künstler handeln mit ihm direkt einen Vertrag aus und werden direkt an den Einnahmen beteiligt, und nicht nur per statistischen Schlüssel.

    Nur hat er damit der Rechte- und Vermarktungsindustrie einen Tritt in den Arsch verpasst, und diese ihm daraufhin einen kräftigen in die Eier.
    Wegen der political correctness muss man erwähnen, dass man nicht gutheißt, was Kim Schmitz gemacht hat.
    Aber über das System und anderen Lösungen nachdenken sollte „noch“ erlaubt sein.
    Oder?

    Comment by Frank — 7.05, 2012 @ 10:51

  3. Hier mal eine kleine Anekdote zum Thema GEMA und Künstler: http://www.jazzbar-vogler.com/gema.html

    Comment by C — 7.05, 2012 @ 10:59

  4. Das System mal auseinandergenommen:
    http://www.musiker-online.de/Newsdetails.newsdetails.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=267

    Aber es gibt eine einfache Lösung: kein Mitglied werden. Es wird niemand gezwungen, sich der GEMA anzubiedern. Spätestens nach vollendetem Erkenntnisgewinn und gezahltem Lehrgeld kann man wieder austreten.

    Comment by Käptn Blaumeise — 7.05, 2012 @ 11:26

  5. Das Gesetz lässt ja nicht nur eine Verwertungsgesellschaft sondern im Prinzip beliebig viele zu.
    Gründet man jetzt eine solche Verwertungsgesellschaft, kann man sich dann auch auf eine GEMA-Vermutung berufen und wenn nicht, ist das dann nicht Wettbewerbsverzerrung (die einzelnen Urheber stehen zueinander ja im Wettbewerb)?

    Comment by AndreasM — 7.05, 2012 @ 11:32

  6. Schöne informative Auseinandersetzung mit dem Zoe.Leela Artikel. Super!

    Was hier wie dort nicht zur Sprache kommt (ja, das ist ein anderes Thema):

    ist das Modell Gema in Zeiten des Internet noch tragfähig? Ja? Nein? Warum?

    @4 Käptn Blaumeise: schön wär’s wenn’s so einfach wäre.

    @5 AndreasM: Letztlich scheint mir vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt eine alternative Verwertungsgesellschaft zuzulassen. Historisch gesehen schon mal gar nicht. Außerdem wäre die Gema-Vermutung dann nicht mehr durchsetzbar.

    Comment by Joachim — 7.05, 2012 @ 11:49

  7. „…Erträge von EUR 862.961 Mio. erwirtschaftet, bei EUR 127.072 Mio. Kosten…“

    Das sind sicherlich hedonistische Zahlen nach US-Vorbild bzw. nach US-Übernahme der GEMA durch einen US-Konzern, oder ist da bereits die Inflation des Jahres 4.971 eingerechnet?

    Oder sollte der Tausenderpunkt ein Komma sein?

    Comment by Schamitz — 7.05, 2012 @ 12:16

  8. Als Mitglied der VG WORT dachte ich bei der Recherche, wer der GEMA wofür Tantiemen zahlen muss, an einen Sketch von Monty Python.
    Nehmen wir mal die VG WORT als meinen „Normalfall“: Wenn ich einen Artikel schreibe, der in Print geht, muss ich ihn der VG melden, sonst hat sie nichts damit zu tun. Wenn ich einen Artikel ins Netz stelle kostet mich (als Urheber) das nichts. Wenn er bestimmten Kriterien (Umfang) entspricht, kann ich der VG WORT diesen Artikel per Zählpixel melden und die Zugriffe zählen lassen, ob ich Tantiemen verdient habe.
    Bei der GEMA ist
    a) alles, was ich komponiere, sofort GEMA-geschützt
    b) für auf meiner Website zum Download angebotene selbst komponierten Songs muss ich selber Tantiemen zahlen (!), die mir dann über den Verteilungsschlussel anteilig wieder ausgeschüttet werden.
    Autoren aus der VG WORT, die eine Leseprobe ihres neusten Eigenverlag-Buches ins Netz stellen, können, wenn sie wollen, dafür sogar Tantiemen einnehmen, Musiker, die eine Auskopplung ihres neuen Albums als Teaser zum Download anbieten, müssen im Gegenzug sogar dafür zahlen.
    Einzelne Stücke vom GEMA-Schutz ausnehemen können sie nicht, nur aus der GEMA austreten.
    Mittlerweile bin ich damit versöhnt, dass meine Eltern mir damals eine Schreibmaschine und keine Gitarre geschenkt haben.

    Comment by VolkerK — 7.05, 2012 @ 12:27

  9. Eine Idee zur Reform ist die Gründung einer alternativen Verwertungsgesellschaft. Diese würde als erstes die „GEMA-Vermutung“ aushebeln, könnte Veröffentlichungen unter freien Lizenzen erlauben und auch weniger etablierte Künstler demokratisch in die Entscheidungsstrukturen einbinden.

    Comment by Rolf — 7.05, 2012 @ 13:34

  10. @6 Joachim: Das Gesetz lässt eher darauf schliessen, dass keine Alleinstellung einer Verwertungsgesellschaft vorgesehen ist. Es wird sogar eine natürliche Person als mögliche Verwertungsgesellschaft erwähnt.
    Außerdem darf die Erlaubnis nur in drei bestimmten Fällen versagt werden.

    Comment by AndreasM — 7.05, 2012 @ 13:40

  11. Leider (ausnahmsweise) etwas wenig Substanz im Artikel. Was interessant gewesen wäre, wäre eine tatsächliche Auseinandersetzung mit dem Thema „nicht-ordentliche Mitglieder“ und GEMA-Gebühren gewesen (mir ist klar, dass dieses Blog sich vor allem um rechtliche Fragen kümmert, nicht um Abrechnungen von Musikern).

    Ob das System GEMA unfair ist, klärt die Untersuchung folgendes Sachverhalts ziemlich eindeutig:
    – Wieviel Prozent ihres Geldes bekommen angeschlossene und außerordentliche Mitglieder ausbezahlt, wenn sie auf Veranstaltungen ausschließlich eigene Songs spielen?

    Dass ein Verwaltungsaufwand bezahlt wird, ist kein Wunder und auch kein Drama. Das ist eben so, überall.

    Wenn allerdings das Geld der „kleinen“ Künstler von unten nach oben in Richtung ordentliche Mitglieder umverteilt wird, stellt sich die Sache der Fairness ganz anders dar. Hinweise dafür gibt es (z.B. Barbara Clear), allerdings nicht hieb- und stichfest.

    Falls die GEMA Beiträge von den Veranstaltungen nicht-ordentlicher Mitglieder an die ordentlichen Mitglieder aufgrund der „statistischen Hochrechnungsverfahren“ umverteilt werden, ist das System hochgradig unfair, und schützt auch nicht die Urheber, sondern bereichert nur die Erfolgreichen. Denn dann leisten die nicht-Mitglieder Arbeit, zahlen dafür an die GEMA, entlohnt werden allerdings die ordentlichen Mitglieder. Und obendrein würden die Chancen der „Kleinen“ auch noch dadurch begrenzt, selbst ordentliches Mitglied zu werden.

    Comment by _Flin_ — 7.05, 2012 @ 14:11

  12. Es ist niemand gezwungen, sich der GEMA an den Hals zu werfen, und auch keiner muss mit der Musikindustrie, den anderen Bösen im Spiel, ins Bett steigen.

    Trotzdem macht das noch immer eine große Anzahl von Künstlern, aber warum denn nur, wenn doch alles schlecht daran ist.

    Die Verteilung der vorhandenen Gelder INNERHALB der GEMA ist sicher kein Anlass, um eine Änderung des Urheberrechtes begründen zu können.

    Comment by schnorri — 7.05, 2012 @ 14:38

  13. @10 AndreasM: das ist so korrekt. Fragt sich aber wer nach § 3 UrhWG über die erforderliche wirtschaftliche Grundlage verfügt. Insbesondere dann, wenn z.B. freie Musik, CC-Modelle und „kleine“ Künstler gefördert werden sollen.

    Faktisch geht da IMHO nichts. Darüber hinaus besteht ein gewisser „Gema“-Zwang für Urheber und Veranstalter. Das System Gema ist ohne massive Urheberrechtsreform einfach nicht zu durchbrechen.

    Comment by Joachim — 7.05, 2012 @ 15:21

  14. @13 Joachim: Hat es denn schon mal jemand versucht und die Erlaubnis ist versagt worden? Wurde der Rechtsweg eingeschlagen und gibt es entsprechende Urteile?

    Comment by AndreasM — 7.05, 2012 @ 16:54

  15. @14 AndreasM:
    Sorry, keine Primärquellen. Ist zufällig ein Rechtsanwalt anwesend? ;-)

    Suche bitte nach „Gründung“:

    https://de.wikipedia.org/wiki/GEMA#Mitgliedschaft_und_Struktur

    http://www.contentsphere.de/serendipity/archives/82-C3S-Die-Creative-Commons-Verwertungsgesellschaft-in-Gruendung.html

    http://www.telemedicus.info/article/1824-Zehn-Gruende-gegen-ein-Presse-Leistungsschutzrecht.html

    http://www.heise.de/tp/artikel/7/7586/1.html

    Comment by Joachim — 7.05, 2012 @ 17:28

  16. Hallo Zusammen,
    vielen Dank für die Zusammenfassung unserer Thesen. Zur Info ZOE.LEELA veröffentlicht unter Creative Commons Lizenz und das dürfte ebenfalls interssant sein: http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/05/03/c3s-die-grundungsinitiative-ist-online/

    Comment by Thomas Ternes — 7.05, 2012 @ 19:46

  17. Es müsste doch möglich sein, ein Portal für Indie-Labels aufzustellen und die Künstler direkt pro Download zu beteiligen.
    Künstler in der Sklavenhalterei dürfen natürlich nicht mitmachen, aber sollte das System erfolgreich sein, wirft es vielleicht einen dunklen Schatten über GEMA und Co.

    Comment by Frank — 8.05, 2012 @ 15:48

  18. Frank, und was passiert, wenn ein Song darüber ein Hit wird, die Radios ihn spielen und andere Bands ihmn covern? Dann sehen die Urheber ohne GEMA keinen Cent davon. Nichts, obwohl sie es verdient hätten. Es geht eben NICHT allein um irgendwelche Downloads und genau deshlab ist die GEMA auch im Prinzip eine gute Einrichtung – auch für das Internet.

    Es muss eben bitte ganz klar unterschieden werden zwischen Urheberrecht (inkl. Nutzungsrechte/Verwertungsrechte) und der Ausschüttung innerhalb der GEMA.

    Comment by Michael — 8.05, 2012 @ 23:40

  19. @18 Michael: das stimmt so nicht. Der Radiosender müsste sich direkt an den Rechteinhaber wenden – auch wenn Pauschalverträge durch die Gema-Omnipräsenz versuchen das praktisch zu umgehen.

    Es ist nicht mein Problem (sondern das des Urheberrechts), dass Radiosender damit Streß haben. Ich sollte das mal ausprobieren und ihnen ein Stück für „Ohrenbär“ unter Creative-Commons anbieten. Ich wette, das geht (wenn das Stück hinreichend gut ist).

    Im Theater wird das in jedem Fall (richtig) gemacht. Die zahlen an den Rechteinhaber. Ich habe extra nachgefragt.

    Franks Idee @17 der Netzlösungen wird sich immer mehr durchsetzen. Ich arbeite gerade (ganz klein, ohne jede GEMA-Killer-Absicht!) an Ähnlichem.

    Bringt die GEMA aber keinen Mehrwert für Künstler und (die GEMA wie Künstler finanzierenden) Verbraucher mehr, dann ist die GEMA leider einfach bald Geschichte.

    Comment by Joachim — 9.05, 2012 @ 13:45

  20. Joachim, du siehst das aus Sicht der Radiosender. Die Künstler wollen doch auch nicht mit allen Stationen einzeln verhandeln. Ebend darum ist es über kurz oder lang so, dass es wieder eine andere Rechtegesellschaft geben würde, die so oder so ähnlich aufgebaut ist, sein muss. Es ist alles etwas größer, als nur zum nächsten Download oder zur nächsten Radiostation zu denken. Unabhängig davon meine ich auch, dass die GEMA intern anders aufgestellt und strukturiert sein müsste und zugleich anders ausschütten sollte. Andererseits kann grundsätzlich jeder jeden Mitgliedsstatus erreichen … Es gibt derzeit nur eben keine Alternative zu ihr als solches, wenn man professionell Musik machen will und nicht mit allen Radios, TV, Liveclubs, Open Airs, Chören, anderen bBands, Labeln der Welt (!) selbst abrechnen will.

    Comment by Michael — 9.05, 2012 @ 14:22

  21. Der schwer durchschaubare Verteilungsschlüssel hat zumindest sicher einen Fehler, den per „Werkausschuss“ anzuerkennden Wert von Musik. Erinnert mich an Prüfungskommissionen der DDR für Schlagersänger ;-)

    Aber im Ernst, im Jahre 2012 immer noch Musik in angebliche E- und U-Musik zu unterscheiden, ist nicht nur, wie ich glaube, eine deutsche Singularität, es ist es auch absoluter Schwachsinn. Zur Vergütungsproblematik der GEMA mehr hier: http://www.sautermusik.de/glossar.html#e_emusik

    Abgesehen von diesem Off-Topic-Problem, der Kritik von Zoe.Leela kann ich nicht folgen, warum, wurde ja in dieser Replik des RAStadler schon deutlich, wenn auch mehr zwischen den Zeilen.

    Comment by Glamypunk — 11.05, 2012 @ 03:05

  22. Sehr interessant hier. Kann mir aber irgendeiner schlüssig begründen, warum die GEMA (über die ZPÜ) noch an den Pauschalabgaben hängt?
    Als es noch Kopierer gab mag das ja viel Sinn gemacht haben. Aber jetzt?
    CDs, DVDs, Speicherkarten, USB-Sticks, sämtliche PCs, sämtliche optischen Laufwerke, Drucker, Faxgeräte, MP3-Player und so weiter.
    Lade ich mir einen offiziellen Song herunter, wurde dafür bereits Geld an die Gema abgeführt. Ich speicher Sie auf meinen PCs und zahle nochmals. Ich speicher sie jetzt auf meine Speicherkarten…und zahle indirekt nochmals.
    Weiter im Text: die ZPÜ hat einen Vertrag ausgehandelt: Pauschalabgaben für die PCs. Und jetzt kommt die VG Wort und möchte dafür auch Geld. Warum zwingt der Staat nicht die VGs, dass diese sich untereinander einigen?
    Und so weiter. Warum ist das so? Warum gibt es solche Systeme nicht für Patenteinhaber? Warum betreibt der Staat hier Lobbyarbeit für die Contentindustrie? Warum zahle ich als Künstler kein Geld für mein Urheberrecht und als Patenteinhaber zahle ich für die Recherche, für die Patentameldung. Warum gilt ein Patent nur 25 Jahre und ein Urheberschutz 70 Jahre Post Mortem? Es gab bisher keinen Anwalt der mir diese Fragen schlüssig beantworten konnten ausser….Michael, das ist halt so.

    Gruß
    Michael

    Comment by Noch ein Michael — 12.05, 2012 @ 20:11

  23. @18 Michael:
    Wenn so ein Song durch das Internet ein Hit wird, hindert doch den Urheber niemanden, sein Urheberrecht auszunützen und für Cover als auch Radiosendungen Geld zu verlangen, über seinen Manager?

    Dass die GEMA vielleicht mal sinnvoll gedacht war, mag durchaus sein, aber es wurde zu groß und zu unflexibel und zu machtvoll.
    Damit es für die Musiker einfach bleibt, kann es doch nicht zur ungerechten Belastung für alle anderen bleiben?

    Was wäre, wenn jede Sparte irgendeinen Verwertungsverein gründet und bei allen abkassiert?
    Nur mal angenommen, wir Programmentwickler würden o etwas gründen und für alles das entfernt mit Computer und Programmen zu tun hat, eine Vermutung aufstellen und kräftig abkassieren?
    Was würden denn die Musiker dazu sagen, mit ihrem inzwischen oft PC-unterstützem Equipement?
    Oder was würde die GEMA erst dazu sagen, mit all ihren Computern in der Verwaltung?

    Den Gedanken weiter gespinnt und vielleicht verwirklicht, kann man sich eine schöne Zukunft ausmalen.

    Comment by Frank — 14.05, 2012 @ 17:19

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