Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.5.12

Impressumspflicht eines Vereins

Das Landgericht Essen hat mit Urteil vom 26.04.2012 (Az.: 4 O 256/11) entschieden, dass ein Verein seiner Impressumspflicht nach § 5 TMG nicht dadurch genügt, dass sich die notwendigen Angaben aus der Vereinssatzung ergeben, die über die Website des Vereins abrufbar ist.

Das Gericht betrachtet dies als eine versteckte Angabe, die nicht der gesetzlichen Vorgabe genügt, die notwendigen Informationen leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar bereitzuhalten.

Die Angabe e.V. für einen eingetragenen Verein erachtet das Landgericht allerdings als eine ausreichendeBezeichnung der Rechtsform, vollständig angeschrieben muss die Angabe also nach Ansicht des Gerichts nicht sein.

Insgesamt keine wirklich überraschende Entscheidung.

posted by Stadler at 16:54  

6 Comments

  1. Was es nicht alles gibt, 2 Vereine zur Rehkitzrettung scheißen sich gegenseitig an, weil der Eine dem Anderen nicht den Dreck unter den Fingernägeln gönnt! Da steckt doch bestimmt die Titanic dahinter!

    :)

    Comment by Frank Schenk — 29.05, 2012 @ 17:50

  2. Oder SZ und FAZ! :-D

    Comment by Tobias — 29.05, 2012 @ 20:08

  3. Sorry für Off-Topic. Jedoch wird das unter dem richtigen Eintrag eh keiner lesen. Sehe gerade den Beschluss des Landgerichts Hamburg. Da werden ja schon die Richter gepixelt. Schon krass. Sind sie in der Bevölkerung so verhasst, dass für sie eine erhöhte Gefährdungslage besteht?

    Geht um das hier: http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile/kompa_lg_hh.pdf

    Comment by Max — 29.05, 2012 @ 20:33

  4. Es ist verboten, diesen Text in der Millionenstadt Hamburg zu lesen.

    Wie feige müssen die Richter sein, dass sie nicht mehr bereit sind, für ihre eigenen Urteile gerade zu stehen? Solche sogenannten Richter sind eine Schande für die gesamte Justiz in Deutschland. Alles weitere wird gedacht, um den Hr. Stadler nicht in Verlegenheit zu bringen.

    Für alle meine Äußerungen wird der Gerichtsstand Offenburg festgelegt.

    Comment by Max — 29.05, 2012 @ 20:46

  5. Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Meinungsäußerungen enthält, für die das Landgericht Hamburg keine Grundrechte eingeräumt hat.

    –> http://i50.tinypic.com/k13q54.jpg <–

    Comment by Baxter — 29.05, 2012 @ 21:34

  6. http://i46.tinypic.com/3466hxu.jpg

    Comment by Kommentar — 30.05, 2012 @ 00:13

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