Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.5.12

Grüne wollen neues Grundrecht auf Informationszugang

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes in den Bundestag eingebracht, das die Schaffung eines neuen Grundrechts auf Informationszugang vorsieht.

Nach dem Gesetzesentwurf soll in Art. 5 GG ein neuer Abs. 2a eingefügt werden, der wie folgt lautet:

(2a) Jeder hat das Recht auf Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen sowie zu Informationen nicht öffentlicher Stellen, soweit diese öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Der Zugang zu Informationen sonstiger nichtöffentlicher Stellen ist zu gewährleisten, soweit dies, insbesondere zum Schutz der Verbraucher oder der natürlichen Lebensgrundlagen, den überwiegenden Interessen der Allgemeinheit dient. Das Nähere wird bundesgesetzlich geregelt.

Brauchen wir ein solches Grundrecht? Wenn man die derzeitige behördliche Praxis betrachtet, die allzu häufig auf eine Verweigerung der Information hinausläuft, ist die Idee sicherlich nicht abwegig. Denn das Grundrecht gibt der Informationszugangsfreiheit ein anderes Gewicht als ein nur einfaches Gesetz, zumal dann auch das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden kann und wird, durch welche Rechte Dritter und welche Belange des Gemeinwohls und unter welchen konkreten Voraussetzungen dieses Grundrecht beschränkt sein kann.

posted by Stadler at 17:18  

2 Comments

  1. „Der Zugang zu Informationen sonstiger nichtöffentlicher Stellen ist zu gewährleisten, soweit dies […] den überwiegenden Interessen der Allgemeinheit dient.“

    Dieser Satz und die möglichen Konsequenzen sind jedoch durchaus skeptisch zu betrachten.

    Comment by Heinrich — 24.05, 2012 @ 17:34

  2. Ich kann da keinen Nutzen erkennen, Informationsfreiheit und der Zugang zu Informationen ergibt sich auch jetzt schon aus Artikel 5.

    Und das mit dem Zugang zu nicht öffentlichen Informationen ist mir zu schwammig. Wann hat Otto Normalbürger einen Anspruch gegen Siemens oder die Deutsche Bank wegen überwiegenden Interssen? Ohne Gerichtsverfahren gibt keins der Unternehmen irgendetwas herraus.

    Comment by Mojo — 26.05, 2012 @ 09:35

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