Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

5.4.12

Wir müssen wieder über das Urhebervertragsrecht reden

Einer der Tatort-Autoren, die den offenen Brief an die Grünen, Piraten, Linken und die Netzgemeinde verfasst haben, legt im Interview mit der Zeit nochmals nach. Schon bei der Lektüre des offenen Briefs habe ich mir gedacht, dass der Angriff der Drehbuchautoren speziell auf das Max Planck Institut außerordentlich töricht ist und augenscheinlich von großer Ahnungslosigkeit zeugt. Denn gerade das MPI hatte sich Ende der 90’er Jahre für eine Regelung des Urhebervertragsrechts stark gemacht, die die Situation gerade der Autoren nachhaltig verbessert hätte. Kernpunkt war der gesetzliche Anspruch auf eine  angemessene Vergütung. Es gab dann hierzu auch 2001 einen ersten durchaus vielversprechenden Referentenentwurf des BMJ. Aber dann traten die Lobbyisten der Verlagsbranche, aber auch von ARD und ZDF auf den Plan und die geplante Regelung konnte letztlich nur noch in stark abgeschwächter Form in Kraft treten.

Nach dem ursprünglichen Entwurf hatten die Urheber – letztlich unabhängig von der vertraglichen Vereinbarung – Anspruch auf eine nach Art und Umfang der Werknutzung angemessene Vergütung und auf die zu ihrer Geltendmachung erforderlichen Auskünfte. Bei einer Dauernutzungen sollte auch dauerhaft und wiederholt Vergütung bezahlt werden. Diese Idee hat in der endgültigen gesetzlichen Regelung keinen Niederschlag mehr gefunden, auch wenn das Gesetz in § 32 UrhG dennoch einen Anspruch auf angemessene Vergütung postuliert. Dass die geltende gesetzliche Regelung nicht funktioniert, zeigt schon der Umstand, dass die unangemessenen Total-Buy-Out-Verträge immer noch branchenüblich sind, auch wenn die Rechtsprechung diese immer häufiger beanstandet.

In dem oben angesprochenen Interview mit der Zeit spricht der Drehbuchautor Jochen Greve zunächst davon, dass die Kreativen dringend eine Reform des Urheberrechts bräuchten, mit der sie etwas anfangen könnten. Und vielleicht müssen wir genau an diesem Punkt ansetzen. Was die wirtschaftliche Situation der Urheber, zumindest der Autoren, nachhaltig verbessern würde, ist nicht das ACTA-Abkommen, sondern eine verbesserte gesetzliche Regelung des Urhebervertragsrechts.

Vielleicht sollten also gerade diejenigen Kräfte und Parteien die von den Tatort-Autoren so heftig kritisiert wurden, den Spieß einfach umdrehen und die Initiative ergreifen. Man könnte vielen Kreativen helfen, indem man an die Vorschläge zum Urhebervertragsrecht aus den Jahren 2000/2001 anknüpft, deren Umsetzung damals am Lobbyismus von Verlagen und Sendern gescheitert ist. Denn speziell den Autoren geht es nicht deshalb schlecht, weil es im Internet eine Gratiskultur gibt, sondern weil sie von ihren Auftraggebern nicht angemessen bezahlt werden. Da die Regelungen, die im Jahre 2002 im Urheberrvertragsrecht letztendlich geschaffen wurden, in der Praxis nicht bzw. unzureichend funktionieren, erscheint es mir sinnvoll, diese Diskussion wieder zu eröffenen und (erneut) eine Stärkung der Position der Urheber durch Schaffung weiterreichender Regelungen zum Urhebervertragsrecht zu fordern. Dies auch als Anregung an die Parteien, die derzeit ja alle über das Urheberrecht diskutieren.

posted by Stadler at 09:48  

18 Comments

  1. Die Linke hat einen Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht in Vorbereitung, gegenwärtig befindet sich dieser in der Abstimmungsphase. Ich befürchte nur, auch das wird solchen Urhebern wie den Tatort-Autoren letztlich schnuppe sein. Sie haben sich selbst in die babylonische Gefangenschaft der Verwertungsindustrie begeben und keifen mit diesen gegen alles, was Veränderungen bewirken will.

    Comment by Peter S. — 5.04, 2012 @ 10:10

  2. Wir wollen die Verträge sehen.

    Analysiert doch mal jemand die Verträge, die ARD und ZDF (inkl. der Radiosender) ihren Autoren vorlegen.

    Irgendwo im Internetz wird sich ein Platz zum sammeln finden.

    Comment by Anonymous — 5.04, 2012 @ 10:11

  3. Wes‘ Brot ich ess‘,
    dessen Lied ich sing‘,
    auch wenn der Brötchengeber nichts anderes im Sinn hat, mich nach Strich und Faden um die Früchte meiner Arbeit zu bescheißen.

    Was für Kleingeister sind das nur?

    gruß

    Comment by Frank Schenk — 5.04, 2012 @ 10:48

  4. Wo kann ich unterschreiben?

    Comment by vera — 5.04, 2012 @ 14:03

  5. http://www.brandeins.de/magazin/warenwelt/das-digitale-urheberrecht-steht-am-abgrund.html#.T32GNv5QWfc.twitter

    Comment by vera — 5.04, 2012 @ 14:06

  6. Witzigerweise haben die heftig angegangenen Piraten vieles in ihrem Urheberrechtsreformvorschlag stehen, was die Position der Urheber stärken würde:

    – Absage an total-buyout-Verträge
    – Abtretung von Rechte nur zeitlich begrenzt für 25 Jahre erlauben
    – Zweitverwertungsrecht
    – Keine Abtretung unbekannter Nutzungsformen
    – etc.

    http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/07/UrhG_Arguments_FassungBPT2011-2.pdf

    Comment by Benjamin 'crackpille' Siggel — 5.04, 2012 @ 14:07

  7. Sehr schöner konstruktiver Vorschlag.

    Comment by Arnulf — 5.04, 2012 @ 14:26

  8. Ich helfe nicht gerne Leuten, die mich beschimpfen.

    Comment by Skythe — 5.04, 2012 @ 14:42

  9. Lasst die ignoranten Flamer an ihrer eigenen Unkenntnis zugrunde gehen.

    Comment by Skythe — 5.04, 2012 @ 14:43

  10. Ich muss zugeben, dass der letzte Tatort den ich gesehen habe, derjenige mit der jungen Natassja Kinski war… darum verstehe ich die Downloader nicht so ganz ;-)
    Aber egal, solange es Liebhaber dafür gibt, gibt es Tatort-Drehbuchautoren.

    Nun beklagen sich die Tatortautoren tatsächlich, dass ihre Fans nicht mehr dafür bezahlen wollten?
    Aber sie haben doch bezahlt, seit Jahren, mit der GEZ und all den Werbepausen!
    Wurde das vergessen?

    Es geht also darum, noch mehr Geld rauszuschlagen, also wiederholt daran zu verdienen (wobei man überlegen müsste, ob Werke die mit unseren GEZ Geldern bezahlt wurden, nicht unter CC Lizenz für Deutsche Fernsehzuschauer fallen sollten).

    Nun verstehen scheints die Tatortautoren nicht, dass gerade das Leistungschutzrecht und ACTA dafür da ist, um an ihnen VORBEI Geld zu verdienen. Statt dagegen zu wettern, wettern sie gegen die Fans, die scheints der Meinung sind, bereits dafür bezahlt zu haben.

    Wenn ich Herrn Greve in der Zeit lese, sehe ich panikartige Verlustangst. Grund dazu hat er, spielt er doch auf die großen Portale und die amerikanische Film- und Musikindustrie an.

    Er sitzt genau genommen zwischen zwei Giganten, die möglichst wenig für Urheber ausgeben wollen, aber möglichst viel und auf zig Generationen hinaus Geld dadurch verdienen will: Die Initiatoren von ACTA auf der einen Seite und den Initiatoren des Leistungsschutzrechtes auf der anderen Seite.
    Dazwischen kann es einem wirklich recht eng vorkommen.
    Da tut es gut, wenn man einen vermeintlich Schwächeren ausgemacht hat und diesen verteufelt.

    Sollen sie so weiter machen und sehen was sie bekommen.

    Comment by Frank — 5.04, 2012 @ 16:22

  11. es geht ja weiter

    http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/urheberrecht-hundert-kreative-provozieren-die-netzpiraten/6482104.html

    Comment by Anonymous — 5.04, 2012 @ 16:46

  12. „ZEIT: Werden Tatort-Folgen häufig urheberrechtsfrei weiterverwertet?

    Greve: Der illegale Download findet seit 15 Jahren statt.“

    Meint er den illegalen Downloads von Tatort-Folgen die wir immerhin selbst mittels GEZ bezahlt haben? Lustigerweise beschwert er sich obwohl er von mir (und sicherlich auch vielen anderen) bezahlt wird, obwohl ich bis auf die Nachrichten sonst fast nie ÖR Sender ansehe. Schon gar nicht Tatort. Verkehrte Welt.

    Comment by Alex E. — 5.04, 2012 @ 18:34

  13. Ok, im Internet darf man eine Tatort-Folge nicht kostenfrei downloaden. Ist ja illegal.
    Aber man kann mittels HD-Rekorder eine Tatort-Folge kostenfrei aufzeichnen und jederzeit schauen. Das ist legal. (Lassen wir mal die Rundfunkgebühren außer Acht)

    Es gibt aber auch positive Beispiele im Netz:
    Die Macher von South Park haben die illegalen Downloads der Episoden mitbekommen. Statt aber nun die Downloader zu kriminalisieren, haben sie alle Episoden ins Netz gestellt. Kostenfrei und legal!
    Auch in Deutschland kann man sich auf der deutschen Seite alle Episoden der Serie anschauen (im Originalton und in deutscher Synchro). Sogar in HD kann man sich die Episoden reinziehen. Übrigens die aktuelle Episode, die in den USA am Mittwoch läuft, ist binnen kürzester Zeit für alle online abrufbar.
    Das Beste ist aber: die Leute kaufen sich trotzdem „South Park“-DVDs oder laden sich auch Episoden bei itunes runter. Komisch, oder? Es geht auch so.
    Die Musikindustrie kriminalisiert lieber und überhäuft selbst Kinder und Teenager mit Abmahnungen. Dann braucht man sich auch nicht wundern, wenn der Absatz sinkt.

    Andere Beispiele gibt es zu Hauf. Zahlreiche deutsche Serien kann man im Internet kostenlos und legal schauen, Filme gibt es mittlerweile auch legal anzuschauen (auf MSN, Kabel1.de, usw.).
    Und. Und. Und.

    Aber manche wollen halt noch bei den verkrusteten Modellen bleiben. Die Dinos sind ausgestorben. Das nur als Warnung.

    Comment by J. S. — 5.04, 2012 @ 19:38

  14. Ich habe noch nie eine Tatort aus dem Internet geladen und werde das auch nie tun! Grosses Indianerehrenwort! Im Ernst: wozu soll man sich diese Durchschnittsware beschaffen? Man braucht sie nicht einmal mit zuschneiden, was völlig legal ist, da sie eh alle naslang wiederholt werden; in der 3ten Sendekette und der Sommerpause. Videorekorder gibt es schon sehr lange und dass das Internet ausgerechnet für Autoren von Tatort-Krimis für behauptete Einkommensverluste verantwortlich ist, glauben die Betreffenden vermutlich selbst nicht. Falls doch, sind sie dümmer als ich mir vorstellen kann. Nützliche Idioten für ihre Auftraggeber sind sie aber allemal.

    Comment by M. Boettcher — 5.04, 2012 @ 20:09

  15. @J. S.

    Dieser Weg der Zweitverwertung wurde den öffentlic-rechtlichen ja mit dem Gesetz um die Depublizierung ja genommen. Den Privaten sei Dank…

    Comment by Max — 6.04, 2012 @ 10:14

  16. „Vielleicht sollten also gerade diejenigen Kräfte und Parteien die von den Tatort-Autoren so heftig kritisiert wurden, den Spieß einfach umdrehen und die Initiative ergreifen.“

    Die kritisierten Kräfte und Parteien wünschen sich auch, dass aus den Angeboten der Verwerter kostenfrei kopiert werden darf. Wer wäre da besser geeignet, die angemessene Bezahlung der Urheber zu sichern.

    Comment by Quarks — 7.04, 2012 @ 02:32

  17. Müßte alles mit der GEZ bezahlt sein…da bezahlt man ja schon für Computer ???
    …Sonst bei Sky bringen da wird nochmal bezahlt..Ansonsten kann man es sicher auf DVD bekommen wenn man will ???Und nun soll der kleine Mann sein letztes Geld via Internet abgezockt werden ???

    Comment by A.Reichardt — 7.04, 2012 @ 15:52

  18. @Thomas Stadler:

    Da die Regelungen, die im Jahre 2002 im Urheberrvertragsrecht letztendlich geschaffen wurden, in der Praxis nicht bzw. unzureichend funktionieren, erscheint es mir sinnvoll, diese Diskussion wieder zu eröffenen und (erneut) eine Stärkung der Position der Urheber durch Schaffung weiterreichender Regelungen zum Urhebervertragsrecht zu fordern.

    Könntest du dazu evtl. freundlicherweise eins, zwei… Stichworte geben, in welche Richtung du diesbzgl. denkst? Was meinst du beispielsweise mit „Schaffung weiterreichender Regelungen„? Ich nehme an, du beziehst dich da im wesentlichen auf das UrhG Teil I, Abschnitt 5?
    Ich frage aber auch deshalb, weil es meiner Meinung nach nicht damit getan sein wird, ‚mal wieder am UrhG rumzudoktorn da besonders sämtliche vertraglichen Situationen -nach meinem laienhaften Verständnis zumindest und zugegebenermaßen- sehr verschachtelt sind (Vgl. UrhWahrnG, VerlG, BGB…). Siehe dazu evtl. auch das Bildchen unten (würde mich freuen).
    Erwähnen könnte man im Bezug auf die „Tatort“-Autoren (i.V.m. öffentlich-rechtlich) evtl. noch diese: Autorenvertrag, Drehbuchvertrag Verlag, Filmmusikvertrag, Coproduktionsvertrag nach FFA-Abkommen, Distribution Agreement…etc.! Danke vorab.
    @all:
    Aus dem offenen Brief möchte ich ganz gerne 2 Sätze zitieren und diese als Diskussionspunkte kommentieren:
    1.)

    Die Grundrechte der Urheber bzw. der von ihnen beauftragten Rechteinhaber aber werden dagegen marginalisiert: Zum Beispiel das Grundrecht auf geistiges Eigentum.

    Zunächst einmal möchte ich gerne vorweg noch kurz daran erinnern, daß bei der Kriminalisierung von Kinderzimmern (Stichwort: „Abmahnwahn“)regelmäßig eine massenhafte sowie ungeprüfte Einschränkung von Art. 10, GG stattfindet, indem die ISPs gezwungen werden die, durch dubiose Briefkastenfirmen (aka. „anti-piracy-Ermittlungs-IT-Dienstleistungs-was-weiß-ich“-Firma) „ermittelten“ (= erhobene UND ohne Legitimation auf Vorrat gespeicherten) Verkehrsdaten mit Bestandsdaten von Anschlußinhabern (!) zu verheiraten. Leider hat noch niemand die Frage gestellt, wie sich dieses Prozedere überhaupt generell mit dem Grundgesetz (i.V.m. Art. 19, GG sowie Art. 2, GG) vereinbaren läßt.
    Jetzt aber zum „geistigen Eigentum“ der Urheber: Ich bin zwar kein Jurist, gehe aber davon aus daß Art. 14, GG gemeint ist –>
    (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

    Auch hier werden also Inhalt und Schranken durch Gesetze bestimmt und können somit eingeschränkt werden. Auch ist der Begriff „Eigentum“ meines Wissens als solches nicht ohne weiteres verwendbar (Stichwort z.B. „Eigentum vs. Besitz“), oder!?
    Interessant finde ich persönlich die Nennung von „Urheber“ und „von ihnen beauftragten Rechteinhaber“ quasi in einem Atemzug. Wer der Urheber ist, ist im UrhG doch klar geregelt (sogar für mich als „Nicht-Jurist“, d.h. als Laien). Was meinen die denn konkret mit „von ihnen beauftragten Rechteinhaber“? Und was hat dieser vom Urheber beauftragte Rechteinhaber mit angesprochen Addressaten zu tun? Wenn die beispielsweise „Netzgemeinde“ schreiben, dann meinen die doch den KUNDEN bzw. Käufer? *Oops*, sorry, ich vergaß: Genau DAS haben die ja immer noch nicht kapiert!
    Ferner ist der Begriff „Rechteinhaber“ sehr weitreichend und ich vermute, die meinen eigentlich die „Inhaber verwandter Schutzrechte“ welche auch schon ‚mal als „Leistungsschutzrechte“ bezeichnet werden.
    In dem Zusammenhang hatte ich ‚mal vor einiger Zeit für mein persönliches besseres Verständnis am Beispiel Musikindustrie ein stark vereinfachtes Bildchen (nach bestem Wissen und Gewissen) erstellt, welches sich gerne jeder lizenzfrei ansehen, vervielfältigen, verbreiten, nutzen … u.s.w. darf (allerdings keine Gewähr auf Richtigkeit): http://i33.tinypic.com/1z5tc85.jpg

    2.)

    Fakt ist, dass die Urheberrechte in der Bundesrepublik nicht nur durch die Verfassung, sondern auch durch zahllose, völkerrechtlich verbindliche Verträge auch innerhalb der EU ultimativ verbrieft sind.

    Das soll also „Fakt“ sein? Naja, siehe oben! Ich für meinen Teil definiere „Fakt“ jedenfalls etwas anders…
    Weshalb sich („echte“) Urheber und deren Endkonsumenten (= KUNDEN) nach wie vor / immer noch von den „Rechteverwertern“ (Lobby-Verbände/Vereine) ausspielen lassen, bleibt mir weiterhin ein Rätsel.
    ———————————–
    Abschließend gehe ich persönlich ‚mal ’n Schritt weiter und bringe bewusst provokativ (!) einen weiteren player ins Spiel: Die ISPs. Für mich persönlich sind das ohnehin die Verwertungsgesellschaften von Morgen. Verteilschlüssel sind dann wesentlich einfacher und fairer, da die klicks bzw. downloads bzw. streams ganz einfach mitgezählt werden können.
    Genauso wie seinerzeit VHS- und Musik-Kassetten seinerzeit aus den Regalen verschwunden sind, wird (irgendwann) in Zukunft auch die CD / DVD aus den Regalen verschwinden. Unnötige Staubfänger, viel zu wenig Speicherkapazität. Ferner werden durch den explosionsartigen Wachstum der sog. „smart-phone“-Sparte respektive i-pad und Co.-Entwicklung solche Dinge wie gedruckte cover, booklets und so’n Kram uninteressant. Wer das Internet noch nicht als Marketing-Instrument erkannt hat tut mir sowieso leid und auch andere, klasische Leistungsschutzrechteinhaber dürfen m.E. evtl. etwas weiterdenken… Der Zug wird nicht ewig warten und irgendwann abgefahren sein. Es wird sich niemand mehr einen „walkman“ kaufen oder sich ’n VHS-Videorekorder ins Wohnzimmer stellen – weshalb wird dennoch so gedacht? Scheinbar wird sogar in den Konzernen selbst nicht miteinander kommuniziert. Man nehme z.B. SONY: Die eine Sparte des Konzerns produziert ganz manierliche 3D-Fernseher, die andere Sparte des Hauses ist scheinbar nicht in der Lage adequate Inhalte zum Kauf (!) bereitzustellen. Anscheinend unter anderem auch wegen irgendwelcher Lizenzgeschichten, wie man so hört zumindest. WTF? Und wir KUNDEN sind Schuld, oder wie? Naja, das nur ‚mal ganz kurz angerissen – das Thema ließe sich noch lange weiterführen.
    Kurzum: Welcher Urheber braucht zukünftig eigentlich noch Verwertungsgesellschaften im klassischen Sinne? Wer braucht die GEZ? Wer braucht überhaupt die öffentlich-rechtlichen in DIESER Form? Sollten die zig Milliarden, die für irgendwelche schwachsinnigen „anti-piracy“-Maßnahmen in den Sand gesetzt werden nicht lieber sinnvoller investiert werden?
    Denn das, was die Content-Mafia im allgemeinen aktuell so alles veranstaltet ist für mich persönlich keine ENTwicklung der Geschäftsfelder, sondern eher eine ABwicklung derselbigen… während „Apple“, „Google“ und Konsorten munter weiter marschieren… Wenn dann noch die ISPs irgendwann ‚mal aufwachen und anfangen ihr riesiges Potential als Internet ServiceProvider zu erkennen und zu nutzen, dann wird es doch erst so richtig spannend… Oder?

    In diesem Sinne, Baxter

    Comment by Baxter — 9.04, 2012 @ 05:42

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