Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

12.4.12

Kommt die Datenhehlerei?

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom heutigen Tag (Titelseite) will der Hessische Justizminister eine Bundesratsinitiative zur Schaffung eines neuen Straftatbestands der Datenhehlerei starten. Über dieses Vorhaben hatte Heise bereits berichtet. Damit soll der Handel und der Ankauf von Daten, die zuvor in strafbarer Art und Weise beschafft wurden, z.B. nach §§ 202 a oder 202b StGB, unter Strafe gestellt werden. Nach Ansicht des hessischen Innenministers besteht insoweit eine Strafbarkeitslücke. Der Ansatz ist nicht ganz verkehrt, denn nicht alle diese Fälle können strafrechtlich über eine Beteiligung an der Vortat gelöst werden, zumal es insoweit zu Beweisschwierigkeiten kommen kann. Wenn man den Handel mit Daten die aus einer Straftat stammen durchgängig für strafwürdig hält, dann ist die Schaffung eines solchen Straftatbestands durchaus konsequent.

Ob man diesen Tatbestand allerdings tatsächlich als „Datenhehlerei“ bezeichnen und systematisch unbedingt im Anschluss an die Hehlerei als § 259a StGB ansiedeln muss, halte ich für zweifelhaft. Systematisch gehört eine solche Regelung eher zu den §§ 201 ff. StGB.

 

 

posted by Stadler at 17:32  

4 Comments

  1. Wollen die ihre eigenen Steuerfahnder aus dem Verkehr ziehen oder wie muss man das interpretieren?

    Comment by Lars Fischer — 12.04, 2012 @ 17:52

  2. @Lars Fischer:
    Auf die Idee könnte man kommen. Ich habe vergessen zu erwähnen, dass für diese Fälle natürlich eine Ausnahme vorgesehen sein soll, wonach Staatsdiener in Erfüllung ihrer dienstlichen Pflichten natürlich keine Datenhehlerei begehen. ;-)

    Comment by Stadler — 12.04, 2012 @ 18:01

  3. 2 Fragen in der Hoffnung, jemand hat evtl. Antworten…

    1. Anhand eines „fiktiven“ Beispiels:
    Nehmen wir einmal an, eine Firma namens „SO-NIE“ sammelt im Zusammenhang mit dem Angebot eines Dienstes in Verbindung mit der Bedingung dafurch erst diesen Dienst in Anspruch nehmen zu können, in einer Datenbank unverschlüsselt bzw. stümperhaft geschützt Kundendaten inkl. deren Kreditkarteninformationen.
    Die Daten dieser nachweislich stümperhaft geschützten Datenbank werden nun von irgendwelchen Menschen auf externe Speichermedien kopiert und an irgendwelche Interessenten veräußert.
    Nehmen wir weiterhin an, daraus entstünde ein finanzieller Schaden für den Kunden des Unternehmens „SO-NIE“, weil z.B. die Kreditkarteninformationen entsprechend mißbraucht worden sind.
    Wer ersetzt den Schaden des Kunden in solch einem Fall?
    a) Die Firma „SO-NIE“, zum Beispiel etwa analog zum Thema „skimming“ Geldautomatenmanipulation).
    b) Der Kunde muss Anzeige gegen Unbekannt erstatten und muss dabei dann hoffen daß dabei irgendetwas rumkommt – ansonsten Pech gehabt.
    c) Weder a) noch b), sondern irgendetwas anderes…?

    Hintergrund dieser Frage ist unter anderem auch der, wie man sich gegen Mißbrauch seiner Daten durch unzureichende Schutzmaßnahmen seitens Anbieter wehren könnte, da man diesbzgl. schlecht bis gar nicht wirklich nachvollziehen kann, wie die Daten vor einem etwaigen, ungewollten Fremdzugriff überhaupt geschützt sind.
    Besonders die rasante Entwicklung des „mobile web“ i.V.m. dem Boom der „smart phone“-Industire (Cloud & Co.) habe ich diesbzgl. im Hinterkopf.

    2. Wäre die „unter-der-Hand“ Weitergabe von persönlichen Daten im Grunde nicht auch eine Form der „Datenhehlerei“ (in Gänsefüßchen – warum s.u. beim post skriptum)?
    Das ist übrigens kein „Internet-Problem“, sondern kennt man seit Ewigkeiten z.B. auch beim Thema „GEZ“. Woher, wenn nicht vom Einwohnermeledeamt, zum Beispiel, beziehen die ihre Daten?

    Danke und Gruß aus Kölle, Baxter
    __________________________________________
    P.S.: Grundsätzlich ist auch m.E. der Begriff „Hehlerei“ in diesem Zusammenhang äußerst unglücklich bzw. falsch, da man Daten auch nicht etwa stehlen. Man kann Daten erheben, speichern, verarbeiten (kopieren, löschen…).

    Lasse mich aber sehr gerne belehren/aufklären/überzeugen…

    Comment by Baxter — 12.04, 2012 @ 22:03

  4. Wenn die Ausnahme für Staatsdiener in Erfüllung tatsächlich da drin ist, könnte man denken, dass das in Wirklichkeit eine Lex Wikileaks wird.

    Comment by Ein Mensch — 12.04, 2012 @ 22:24

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