Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.3.12

Unterlassungsanspruch statt Leistungsschutzrecht?

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Manuel Höferlin spricht sich in seinem Blog gerade gegen ein Leistungsschutzrecht für Verlage aus, was generell zu begrüßen ist. Unmittelbar im Anschluss unterbreitet er dann allerdings einen äußerst schrägen Alternativvorschlag. Höferlin schreibt nämlich:

„Verlage, die sich gegen die Anwendung der Kulturtechnik des Verlinkens im Internet wehren wollen, könnten dies mit einem Unterlassungsanspruch tun. Hierfür könnten wir eine gesetzliche Regelung finden.“

Der Abgeordnete Höferlin schlägt also allen Ernstes vor, einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch zu schaffen, der es Verlagen ermöglicht, eine Verlinkung auf ihre Inhalte zu verbieten.

Ich glaube hier hat wieder mal einer die Grundstruktur des WWW nicht verstanden.

Gut gefällt mir übrigens auch der Titel „Manuel Höferlin’s Blog„. Diese Form der Verwendung des Apostrophs erinnert mich irgendwie an den Kabarettisten Han’s Klaffl.

posted by Stadler at 22:05  

10 Comments

  1. was war nochmal FDP?

    Comment by yah bluez — 2.03, 2012 @ 22:10

  2. Was soll daran schräg sein.
    Sollen doch Verlage einen Unterlassungsanspruch haben, der es ihnen ermöglicht die Verlinkung mit Teasern (also bpw. Google News) zu unterbinden.
    Ich glaube nicht, dass dies Verlage machen werden!
    Andererseits könnten sie sich mit den Diensten wie google news auch auf Vergütungsmodell einigen – allerdings selbst und ohne eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Verwertungsgesellschaft.
    Dies wäre ein geeigneter Mittelweg, um einerseits das Recht am Eigentum der Verlage zu stärken und anderseits eben gerade nicht die Kulturtechnik des Verlinkens (mit Inhalten angereichert, also Teasern) zu ruinieren.
    Herzliche Grüße
    Manuel Höferlin

    Comment by Manuel Höferlin — 2.03, 2012 @ 22:45

  3. ein link ist ein link, kein teaser.
    google news macht mehr als nur verlinken, im allgemeinen tun die zitieren (neben dem verlinken).

    verlage haben im allgemeinen auch kein eigentum, sondern ein verwertungsrecht an eigentum anderer.

    ist alles gesetzlich geregelt, wer da im privatblog noch extragesetze fordert (statt sie als bundestagsabgeordneter als gesetzesvorschlag vorzulegen), wird sich wohl oder übel etwas schräg anschauen lassen müssen. aufgrund der wohl leider durchaus vorhandenen realitätsferne.

    …oh, und: warum fordern sie eigentlich gesetze von denen sie ausgehen das die sie betreffenden personengruppen sie niemals anwenden?
    …und schon wieder dieser schräge blick des publikums.
    *tsk*tsk*

    Comment by kuhkatz — 3.03, 2012 @ 03:47

  4. Verlage, die sich gegen die Anwendung der Kulturtechnik des Verlinkens im Internet wehren wollen, sind frei keine Internetpräsenzen zu unterhalten oder ihre Inhalte nicht online zu publizieren. So einfach ist das.

    Wer sich vor Indexierung durch Suchmaschinen meint schützen zu müssen hat schon heute
    User-agent: *
    Disallow: /

    Daneben brauchen wir kein ausuferndes Abmahnwesen gegen jedermann weil auf Seite 3 im vierten Absatz von oben Satz 8 Halbsbsatz 2 dritte Variante der Nutgzungsbedingungen ganz deutlich steht, dass das Verlinken auf Texten mit mehr als 1548 Wörten erst 6 Tage nach erstmaliger Publizierung in den Kategorien Kultur, Politik und Vermischtes gestattet ist.

    Comment by luDa — 3.03, 2012 @ 08:09

  5. @Manuel Höferlin:
    Es gibt wohl kaum etwas freiheitsfeindlicheres im Netz als die Forderung nach einem Unterlassungsanspruch gegen Hyperlinks. Wenn ich solche Ausführungen lese, frage ich mich ernsthaft, wo das liberale Profil der FDP geblieben ist.

    Abgesehen davon, dass ich eine entsprechende gesetzliche Regelung auch für verfassungsrechtlich bedenklich halten würde, ist sie auch gänzlich sinnlos.

    Denn die Verlage können sich ja bereits jetzt gegen eine Indizierung von Suchmaschinen wehren und es zwingt sie auch niemand dazu, ihre Inhalte frei zugänglich ins Web zu stellen.

    Wer Inhalte frei zugänglich online stellt, der muss auch eine Verlinkung in Kauf nehmen. Denn so funktioniert nun mal das Web. Hierzu empfehle ich einmal mehr die Lektüre von Tim Berners-Lees (dem Erfinder des WWW sozusagen) „Links and Law: Myths“ oder hier in der deutschen Übersetzung.

    Comment by Stadler — 3.03, 2012 @ 10:37

  6. @Manuel Höferlin:
    Wären Sie vielleicht so freundlich zu erläutern, wieso Sie hier so prominent Google News erwähnen, wo doch Facebook auch Snippets nutzt, anders als Google News aber mit eigener Werbung angereichert (damit monetarisiert) und mittels der Like-Buttons Nutzerstatistiken der Online-Medien erhält, die Facebook personalisieren und ggf. mit Konkurrenzangeboten vergleichen kann?
    vgl.: http://carta.info/41702/warum-beschweren-sich-deutsche-verleger-nicht-schon-langst-uber-facebook/

    Die von Ihnen vorgeschlagenen Lösungen müssten doch konsequenterweise auch auf Facebook angewendet werden, oder übersehe ich etwas?

    Comment by Amin — 4.03, 2012 @ 13:45

  7. @Höferlin

    Lesen Sie bitte das hier durch: http://googlewebmastercentral.blogspot.com/2009/12/new-user-agent-for-news.html

    Und erklären Sie uns dann, worauf die Verlage ihren Anspruch stützen?
    Google hat schon lange die Möglichkeit geschaffen, dass Verlage ihre Artikel oder Seiten aus den Google-News ausklammern können, mittels der robots.txt.

    Sollten Sie das nicht verstehen, würde es mich auch nicht wundern. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

    Comment by Frank — 5.03, 2012 @ 20:40

  8. Wobei Han’s den Apostroph ja aus Protest gegen die Rechtschreibreform gesetzt hat. Sozusagen als sächsischen Schein-Genitiv

    Comment by klabauter — 5.03, 2012 @ 21:01

  9. Ihre Rechtschreibkenntnisse in allen Ehren — beim „Lesen und Verstehen“ harpert es wohl noch etwas. Deshalb nochmal das wesentliche:

    „Verlinkungen und (…) auch Zitate müssen jedermann erlaubt sein. Nur dort wo (…) ein Seitenbesuch beim ursprünglichen Presseverleger überflüssig wird, (…) soll ein Unterlassungsanspruch gegeben sein.“

    Ergo: Links sind _immer_ ok. Teaser und Zitate sind _immer_ ok. Komplettes kopieren von Artikeln ist _prinzipiell_ ok — so lange der Rechteinhaber keinen Einspruch einlegt. So schwer ist das doch nicht zu verstehen — und zudem noch ein guter Kompromiß, denn diese Regelung würde weitergehende Schutzrechte verhindern!

    Comment by Nico — 11.03, 2012 @ 09:57

  10. @Nico Also harpern wird es eh nicht und hapern vermutlich auch nicht. ;-)

    Dass man ganze Texte vervielfältigen kann, solange der Rechteinhaber nicht widerspricht, wäre ein interessantes Novum. Wer hat das vorgeschlagen? Herr Höferlin sicherlich nicht. Die Verlage wären darüber bestimmt in höchstem Maße begeistert.

    Comment by Stadler — 11.03, 2012 @ 15:02

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