Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

30.3.12

Sollen Blogger auch auf das Leistungsschutzrecht der Verlage zahlen?

Sollte das geplante Leistungsschutzrecht für Verlagsprodukte tatsächlich auch Blogger ins Visier nehmen, wie Christiane Schulzki-Haddouti schreibt, dann kan sich die Politik sicher sein, dass der ACTA-Protest nur ein laues Lüftchen gewesen ist, gemessen an dem, was dann kommen wird.

Schulzki-Haddouti berichtet, unter Berufung auf die Abgeordnete Petra Sitte, über eine nichtöffentliche Anhörung im Unterausschuss Neue Medien des Bundestages, in der Staatssekretär Max Stadler erläutert hat, dass gewerbliche bzw. gewerbsmäßige Blogs ebenfalls einbezogen werden sollen. Nachdem die Rechtsprechung erfahrungsgemäß dazu neigt, den Begriff der Gewerbsmäßigkeit relativ großzügig auszulegen, könnte das zahlreiche Blogger betreffen. Hier stellt sich dann natürlich die Frage der konkreten Ausgestaltung, denn das Ganze kann ja auch keine Exklusivveranstaltung und Einbahnstraße zugunsten klassischer Verleger sein. Dieses Blog wird – so behaupte ich mal – ebenso oft in (Online-)Zeitungen als Referenz genannt, wie ich umgekehrt auf etablierte Medien verweise. Dieser Logik folgend müsste sich ein Blogger dann ebenso bei der Verwertungsgesellschaft anmelden können, um anschließend Zahlungen von News-Aggregatoren (Zeitungen, Presseagenturen) zu erhalten. Ob man sich der Konsequenz schon bewusst, dass die Verlage sowohl Zahlungsempfänger als auch Zahlender sein könnten, ist mir nicht klar. Viele etablierte Medien bedienen sich schließlich mittlerweile gerne und reichlich in den Blogs.

 

posted by Stadler at 15:23  

17 Comments

  1. Öööhm, übrigens: http://opalkatze.wordpress.com/2011/11/23/tantiemen-von-der-vg-wort-fur-blogger/ Ist auch CC-kompatibel.

    Comment by vera — 30.03, 2012 @ 15:29

  2. Nein, denn gemäß der Medien sind Blogs ja kein Qualitätsjournalismus. Daher wird das Gesetz natürlich dahingehend ausgestaltet, das nur Verlage in den Genuß kommen. Die Bloggen sollen doch froh sein, wenn die etablierten Medien ihnen Besucher schicken und sie zetieren – oder die Texte ohne Quellenangabe übernehmen. Ob Google, Blogger oder was es sonst noch gibt: Die Verlage sehen nicht, das diese ihnen einen Dienst erweisen, denn ohne Google, Blogger, Facebook etc. würden sie sehr viel weniger Besucher bekommen. Aber das merken sie wohl erst wenn Google einfach Google News schließt, die Suchergebnisse filtert und die Blogs nicht mehr auf die Verlage referenzieren. Ach was rede ich, dann wird sich schon ein anderer Schuldiger finden der für den Untergang der Verlage verantwortlich ist.

    Comment by Alex E. — 30.03, 2012 @ 15:37

  3. Das läuft dann wie bei den anderen Verwertungsgesellschaften: Die grossen Produzenten zahlen wenig und bekommen viel, die kleinen zahlen viel und bekommen wenig, die Konsumenten zahlen nur, und die Politik und Gewerkschaften bekommen gut dotierte Arbeitsplätze für verdiente Funktionäre.

    Comment by Ingo — 30.03, 2012 @ 15:54

  4. Dieses Blog wird – so behaupte ich mal – ebenso oft in (Online-)Zeitungen als Referenz genannt, wie ich umgekehrt auf etablierte Medien verweise. Dieser Logik folgend müsste sich ein Blogger dann ebenso bei der Verwertungsgesellschaft anmelden können, um anschließend Zahlungen von News-Aggregatoren (Zeitungen, Presseagenturen) zu erhalten.

    Wenn man das weiter durchdenkt, kommt man noch auf ganz andere Absurditäten. Stell dir bspw. vor, du betreibst dein Blog nicht in Eigenregie, sondern bei einem der verbreiteten Anbieter wie Blogger. Dann müsste dieser Service derjenige sein, dem die Rolle des Verlegers zufiele und der damit auch Inhaber des Leistungsschutzrechts wäre. Im best case bekäme Blogger dann für deine Inhalte eine Lizenzgebühr von den Aggregatoren oder einen Anteil an den VG-Ausschüttungen. Im worst case aber (und nun wird es richtig absurd) würde Blogger nicht über das LSR verfügen können, weil es per gesetzlichen Zwang an eine VG abgetreten wurde, die dann die für die Nutzung der Inhalte absurd hohe Gebühren verlangt. Blogger könnte die bei ihnen gehosteten Inhalte also nicht kostenlos Aggregatoren zur Verfügung stellen, und damit auch Privatpersonen, die ohne jede kommerzielle Absicht ihr Blog betreiben wollen, nicht mehr frei publizieren. Das wäre ein absolutes Chaos.

    Comment by Durden — 30.03, 2012 @ 19:21

  5. Das habe ich mal auf Feissbuck andiskutiert. Alle Blogger rotten sich zu einem Verband zusammen und sind mit diesem in einem Vertragsverhältnis.

    Die Blogger sollen ruhig den Mut haben, das Leistungsschutzrecht zu *unterstützen*, und dann gnadenlos dieselben Rechte einzufordern wie es die etablierten Zeitungs- und Zeitschriftenverlage tun.

    Na, wäre das etwas?

    Comment by turtle of doom — 30.03, 2012 @ 21:55

  6. Und welche Durchsetzungsmacht hätte dieser Bloggerverband?
    Zum Vergleich: Frieda Springer ist mit Frau Merkel befreundet, und Ihr Bums-blatt kann den Rücktritt eines Bundespräsidenten auslösen. Sollte hier demonstriert werden, dass auch CDU-Politiker nur dann von der Springer-Presse schöngefärbt werden, wenn die Partei sich entgegenkommend verhält?
    17. Februar, Wulff tritt zurück, 4. März Bundesregierung beschließt Leistungschutzrecht.

    Comment by Scotty — 31.03, 2012 @ 10:50

  7. Ich denke, dass das Szenario das Alex E. beschreibt nicht so ohne weiteres möglich ist. Die bisherigen gesetzlichen Definitionen genauso wie die in Gerichtsurteilen werden es dem Bundestag äußerst schwer machen hier zwischen den Publikationen von Verlagen und Bloggern zu unterscheiden. Dann wären wir nämlich auf der anderen Seite wieder bei den Pflichten, z. Bsp. Haftbarkeit für den Inhalt von Kommentaren oder Gastbeiträgen fein raus. Das wäre eine Ungleichbehandlung die selbst vor einem erstinstanzlichen Gericht gekippt würde, ganz zu schweigen vom BVerfG.

    Eigentlich würde ich deshalb am Liebsten ‚turtle of doom‘ unterstützen, befürchte dann aber ein unglaubliches Chaos bei den Lizenz- und Verwertungsrechten. Einmal das von Durden angesprochene Problem mit den Bloganbieter, von denen viele nicht mal in Deutschland oder auch nur der EU sitzen zum anderen wenn die Zielleserschaft eindeutig nicht (nur) in Deutschland anzutreffen ist.

    Ich betreibe drei verschiedene Blogs von denen einer eindeutig auf die USA zielt in denen ich lange gelebt habe und einer auf Amerikaner die in Deutschland leben. Dummerweise benutzte ich zu Beginn der Bloggertätigkeit wordpress.com (leider nicht .de das wäre ein Unterschied gewesen). Traditionell haben amerikanische Verleger und Verwertungsgesellschaften Probleme mit amerikanischen Inhalten die im Ausland, vor allem der EU, kostenlos Verfügbar sind. Einige der Leistungsschutzgesetze sind dort ähnlich ausformuliert wie deutsche Politiker es jetzt vorhaben. Die zwei genannten Blogs waren sechs Monate in Deutschland nicht zu erreichen weil ich mehreren amerikanischen Gerichten und Lizensgebern beweisen musste, dass dies wirklich mein Blog ist, ich ihn selber verfasse und auf Zielleser in der EU baue. Diese Probleme bekomme ich dann auch in Deutschland wenn ich bei deutschen Hostern Blogs habe die eine Stammleserschaft im Ausland haben.

    Ich meine ähnlich gelagerte Probleme gibt es auch bei Youtube. Dort sind von Gemaseite vor allem Musikvideos gesperrt die von den Künstlern bzw. Musikverlegern, wenn die die Inhaber der Rechte sind, selber ins Netz gestellt wurden und trotzdem sind sie nicht global abrufbar. Diese Proleme kommen mit dem neuen Leistungsschutzrecht auch auf uns zu wenn es in der jetzigen Form beschlossen wird. Dass muss ich auch nicht unbedingt haben.

    Comment by Seraquael — 31.03, 2012 @ 11:02

  8. @Seraquael:

    „Traditionell haben amerikanische Verleger und Verwertungsgesellschaften Probleme mit amerikanischen Inhalten die im Ausland, vor allem der EU, kostenlos Verfügbar sind. “

    Mir ist nicht klar, wovon du sprichst. Ich kenne jede Menge deutsche Blogs auf amerikanischen Servern – was sollte da das Problem sein?

    Comment by ClaudiaBerlin — 31.03, 2012 @ 11:54

  9. @ Scotty:

    „Und welche Durchsetzungsmacht hätte dieser Bloggerverband?“
    Das muss uns nicht gross kümmern. Schliesslich sind die klassischen Printmedien über lang oder kurz auf dem absteigenden Ast. Es geht darum, eine tickende Zeitbombe ins Gesetz zu schreiben, wenn man es schon nicht verhindern kann. Und dann den Gerichten sagen: „Naaah, wie ist es schon wieder? Bin ich als Blogger(verband) kein Verleger?“

    Und wenn das Leistungsschutzrecht trotzdem einen Unterschied macht zwischen Bloggern und Printmedien, dann sollte das Bundesverfassungsgericht sich das mal anschauen. Schaden kanns ja nicht.

    @ Seraquael:

    Hm, das ist eine gute Frage… vielleicht bin ich zu naiv, aber könnte man einen Teil des Problems dadurch lösen, dass dann alle Mitglieder des Blogverbands ihre Inhalte unter einer Lizenz freigeben, die die Verwendung durch andere Verlage und Verleger grundsätzlich ausschliesst?

    Ich möchte gerne den Journalisten sehen, der beim Blogger um Erlaubnis nachfragt, bevor er sich bei den kostenlos angebotenen verlegerischen Leistungen des Bloggers bedient.

    Comment by turtle of doom — 31.03, 2012 @ 12:23

  10. @Alex E.

    Wenn die VG Wort Blogger akzeptiert und nach LSR nicht, dann wäre das verdammt unlogisch.

    Was wir dann bekommen werden: Wikinews wird explodieren (oder ein Medien-Angebot, das beim LSR nicht mitmacht, (ich würde auf SPON tippen). Dann soll der Rest hinter seinen Paywalls krepieren …

    Wir brauchen übrigens IMHO zwingend eine Auszeichnung für Content, der die Rechte klärt. So in den CC Logik, aber mit der Version, du darfst zitieren, wenn du mir keine Klage wegen LSR an den Hals hängst.

    Comment by egghat — 31.03, 2012 @ 12:47

  11. Wenn das schwachsinnge LSR eingeführt wird dann ja aber nur wenn dann auch die Verlage an die blogger zahlen. Da werden die herren in der chefetage sich wundern. Schon heute ist das in der zeitung das was gestern im internet stand.

    Ansonsten ist das LSR abzulehnen!

    Comment by yah bluez — 31.03, 2012 @ 18:55

  12. Die werden so fortfahren, wie sie es immer getan haben: Das Recht des Stärkeren. Sie tun es einfach und im Zweifelsfall wird solange gar nicht reagiert, bis man gezwungen wird. Und dann wird einfach behauptet: „das war der Azubi. Dafür sind wir nicht verantwortlich. Wir entfernen es sofort. Vielen Dank für ihren Hinweis!“

    Gezahlt wird natürlich nicht und die indirekte Botschaft ist: „Falls Ihnen das nicht passt, klagen Sie doch!“

    Sollte das tatsächlich 1 unter 10000 tun, dann gibt es eben einen Vergleich und Ende der Geschichte.

    So läuft es doch im Bereich Software schon seit Jahrzehnten. Lizenzen werden nur eingehalten, wenn es die eigenen sind.

    Nehmen wir folgendes Beispiel: http://mobil.donaukurier.de/sport/fussball/fcingolstadt04/fc04-berichte/art19158,2571388

    Bild ist von Wikipedia geklaut. Der Autor ist falsch zitiert, die Lizenz nicht genannt und die Einbindung mit Rechtsklicksperre verstößt sowieso gegen die Lizenzbedingungen.

    Die Redaktion des Donau-Kuriers wurde auf den Verstoß gegen geltendes Recht ausdrücklich hingewiesen. Wikipedia macht es außerdem besonders leicht richtig zu zitieren: ein Knopf neben dem Bild liefert den richtigen Text.
    Dieser Text liegt der Redaktion auch vor. Alle Aufforderungen den rechtlichen Anforderungen zu genügen, hat man ignoriert.

    In seinen eigenen Nutzungsbedingungen fordert der Donau-Kurier dagegen, dass alle Inhalte – und damit auch solche gestohlenen Bilder – urheberrechtlich geschützt seien und stülpt dem ganzen eine proprietäre Lizenz über, was ausdrücklich der Lizenz des Bildes widerspricht.

    Glaubt irgendjemand, dass sich an dieser Praxis mit der Einführung eines Leistungsschutzrechts etwas ändern wird? Die Rechte anderer werden von den Verlagen auch weiterhin ignoriert und mit Füßen getreten werden. Was sie von Urheberrechten und Lizenzen Dritter halten, demonstrieren sie ja jetzt schon!

    Comment by Tom — 1.04, 2012 @ 12:48

  13. @ClaudiaBerlin: Die Probleme beginnen immer dann wenn diese Freaks da drüben das Gefühl haben das Inhalte die nicht nur auf amerikanischen Servern liegen sondern auch für den amerikanischen Markt gedacht sind zu viel Aufmerksamkeit aus dem Ausland bekommen. Dies gilt für alle Medien. Die werden eifersüchtig wie kleine Kinder und sind der Meinung, dass europäer gefälligst eigene Interessen entwickeln oder zahlen sollte. Und wie gesagt es reicht das Gefühl, ob es tatsächlich so ist sei mal dahingestellt. Beispiele gibt es genug. Die angesprochenen YouTube-Videos, Blogs, kostenlose eBooks, Internetstreams diverser Radiosender die Lizensfreie Musik spielen, wobei ich das bei den werbefinanzierten noch verstehe, da der durchschnittliche Deutsche mit der Werbung des örtlichen K-Mart in der Jefferson Street meist nicht viel anfangen kann, darunter sind aber auch viele Stiftungs- oder Unifinanzierte Sender. Wie gesagt: Beispiele gibt es viele. Und schon werden Inhalte für das Ausland gesperrt oder kostenpflichtig.

    Comment by Seraquael — 2.04, 2012 @ 00:57

  14. Das wäre ja ein Schachzug. LSR für Blogger und mit Glück berichten die dann nicht mehr so negativ darüber…

    Comment by Ein Mensch — 2.04, 2012 @ 11:19

  15. @turtle of doom (aber auch Andere): Dich habe ich Gestern vergessen, sorry. Hoffentlich liest du das noch.

    Ich befürchte der Vorschlag das Blogger ihre Interessen in einem großen Blogverband bündeln um ihre Verwertungsrechte besser wahrnehmen zu können ist wirklich etwas naiv. Als Keimzellen müssten erstmal ein oder zwei der großen Bloghoster wie Blogger, WordPress Deutschland u.ä. vorangehen. Die schreiben dann also diese Lizensvereinbarung in ihre AGB’s und müssten die vielen bisherigen Nutzer dazu bringen diese Änderung abzunicken, alleine das halte ich schon für illusorisch. Da wird viele Leute die Gier packen und nichts wird sie dazu bringen ihre Rechte oder auch nur die Wahrnehmung der Selben abzutreten. So vorausgesetzt die Verlage und auch andere Internetmedien halten sich an die Leistungsschutzgesetze, was erst erst nach ein paar Musterprozessen vor verschiedenen Gerichten und Instanzen zu erwarten ist (Dauer: Mindestens drei Jahre) dann müssen WordPress oder Blogger viele hundert wenn nicht tausend Anfragen täglich bearbeiten, den Zahlungseingang kontrollieren und das Geld verteilen. Ein unglaublicher Verwaltungsaufwand nachdem sie schon für viele hundertausend Euro Prozesse führen mussten um diese Verwertungsrechte überhaupt durchzusetzen. Außerdem wie werden die Gelder verteilt, welche Abzüge dürfen für den Verwaltungsaufwand einbehalten werden. Was passiert wenn der Blog um den es geht gelöscht wurde oder der Urheber aus irgendwelchen Gründen nicht mehr aufzufinden ist? Außerdem klagen dann wieder todsicher einige Blogger weil sie glauben zu wenig Geld bekommen zu haben oder das ganze System in Frage stellen. Ach ja, unter diesen Vorraussetzungen soll dann noch ein Hosterübergreifender Blogverband entstehen der auch die aufnimmt die ihre Blogs auf eigenen bzw. gemieteten Servern liegen haben. Also ich würde mir das als Hoster nicht ans Bein binden oder hohe Gebühren im Vorraus verlangen, die kaum einer bezahlen wird. Also haben wir wieder viele Einzelkämpfer die ihre Rechte nicht durchsetzen können und ich schätze sollte das neue LSR den Bloggern dieselben Rechte wie den Verlagen einräumen wird es so ausformuliert sein das die Politik und vor allem die Verlage auf das Szenario bauen können das ich eben beschrieben habe.

    Gruß Sera

    Comment by Seraquael — 3.04, 2012 @ 04:14

  16. Ich lese noch mit :)

    Ich brauche aber noch einige Zeit, um sich durch all die alten Dinge durchzuwühlen und sie zu beantworten. :)

    Comment by turtle of doom — 5.04, 2012 @ 19:23

  17. Ich lese die Post (), damit ich sagen, dass für Reisende, die interessiert sind, die Welt zu bereisen und sind immer noch besorgt über die Notwendigkeit, Dienstleistungen für Reisende bieten, mit uns für qualitativ hochwertige Dienstleistungen und zuverlässig zu besuchen. Es werden nur im Dienste der Art von Geschäft.

    Comment by click here — 23.07, 2012 @ 13:02

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