Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.3.12

Als „Wirtschaftsdialog“ getarnte Geheimverhandlungen gescheitert

Wenn das Bundeswirtschaftsministerium hinter verschlossenen Türen über die Einführung eines „freiwilligen“ Two-Strike-Modells mit Providern verhandelt, nennt man das Wirtschaftsdialog.

Diese Veranstaltung hatte bereits im Vorfeld für Wirbel gesorgt, weil einige Bürgerrechtsorganisationen wie der AK Zensur und der Digitale Gesellschaft e.V auch auf Nachfrage hin nicht zu der Veranstaltung zugelassen wurden.

Die Bundesregierung versucht also, ähnlich wie einst bei den Netzsperren, Grundrechtseingriffe durch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft zu erreichen, was bereits aus verfassungsrechtlicher Sicht in höchstem Maße problematisch ist. Der Staat kann sich nämlich seiner Grundrechtsbindung nicht dadurch entledigen, dass er in das Privatrecht ausweicht bzw. den Grundrechtseingriff Privaten (Providern) überlässt.  Die Nutzung zivilrechtlicher Formen befreit die staatliche Gewalt nicht von ihrer Bindung an die Grundrechte. Das hat das BVerfG erst unlängst in der Fraport-Entscheidung klargestellt.

Dass das Ministerium bei einem solchen Vorhaben zivilgesellschaftliche Gruppen, die auf die Einhaltung der Grundrechte pochen, als Störfaktor betrachtet, ist wenig überraschend. Die Bundesregierung hat offenbar weiterhin nicht verstanden, dass das Zeitalter intransparenter und gleichzeitig rechtsstaatswidriger Geheimverhandlungen zu Ende geht.

Erfreulicherweise sind die als Wirtschaftsdialog bezeichneten Verhandlungen mit den Providern aber gescheitert, wie Heise berichtet. Denn die Internet-Service-Provider haben kein Interesse derartige Wanrhinweismodelle einzuführen, zumal sie wissen, wie die zivilgesellschaftlichen Gruppen hierauf reagieren.

 

posted by Stadler at 10:09  

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