Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.3.12

Abmahnkosten in die Slowakei überweisen?

Mandanten haben mir gestern eine Abmahnung einer Anwaltskanzlei „Dr. Kroner & Kollegen“ aus München vorgelegt, die die Vertretung große Musik- (EMI, Sony BMG, Universal, Warner) und Filmkonzerne (Paramount, Dream Works) vorgibt. Als Gegenstand  der Abmahnung wird genannt: „Nutzung Filesharing-Dienste: hier Megaupload“.

In dem Abmahnschreiben wird nicht ausdrücklich die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, sondern lediglich – natürlich im Zuge einer großzügigen vergleichsweisen Einigung – die Überweisung von EUR 146,95 auf ein Konto in der Slowakei.

Das klingt nicht nur komisch, sondern ist es auch. Es gibt nämlich im Anwaltsverzeichnis der Rechtsanwaltskammer München keinen Rechtsanwalt Dr. Klaus Kroner. Die Domain „kroner-kollegen.de“, die auf dem durchaus professionell wirkenden Briefkopf genannt ist, ist bei DENIC übrigens sogar registriert. Domaininhaber ist ein „Istvan Nagy“ aus Wien. Bei Eingabe der URL landet man aber zumindest mittlerweile auf einer Umleitungsseite von United Domains.

Bei dieser Abmahnung handelt es sich also ganz offensichtlich um den Versuch eines Betrugs. Der Kollege Dosch hatte bereits gestern über den Fall berichtet.

posted by Stadler at 13:19  

3 Comments

  1. Habe gestern eine gegengleiche Abmahnung bekommen. War nie in diesem Megaupload und habe natürlich auch die ID Adresse und die Daten geprüft stimmt alles nicht überein. War zu drei Zeitpunkten nachweislich mit Zeugen gar nicht im Internet,Bzw. im Ausland.Habe auch keine Angabe von den Angeblichen Uploads dabei.
    Die Summe ist gegengleich die ich zahlen soll.
    Bin noch nach den vielen gelesenen Berichten am überlegen ob ich Anzeige erstatten soll. Ich hoffe dieser Bericht hilft ein wenig weiter. M.f.G.
    G. Schröder

    Comment by Schröder Gordana — 21.03, 2012 @ 02:39

  2. Eventuell prüfen, ob eine Zustellung über das Bankkonto (==die kontoführende Bank muss Schriftstücke – insb. gerichtliche – an den Kontoführenden – muss nicht immer der Kontoinhaber sein! – via Kontoadresse der Bank zustellen und diese Zustellung / Hinterlegung mit den Kontoauszügen u.dgl. gilt adäquat der Frist zur Behebung der Kontonachricht (ein MUSS!).

    Wir haben einer mehr oder minder Grauen Eminenz in BA sowas gerichtsfest zustellen können!

    mfg Stuff

    Comment by Stuff — 22.03, 2012 @ 18:56

  3. Habe auch bereits am 17. März diese Aufforderung erhalten. Schreiben wurde von mir an den Datenschutzbeauftragten zur Kenntnis weitergeleitet. Gleichzeitig habe ich eine Strafanzeige erstellt. Habe zwar keine Hoffnung auf eine Maßnahme, aber steter Tropfen hölt den Stein.
    MfG
    W.Dantziger

    Comment by W. Dantziger — 28.03, 2012 @ 15:56

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