Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.2.12

KJM erkennt erstmals zwei Jugendschutzprogramme an

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat gestern erstmals zwei Jugendschutzprogramme (unter Auflagen) anerkannt. Diese Entscheidung war erwartet worden, nachdem die beiden Programme bereits vorab positiv bewertet worden sind.

Das Programm von JusProg e.V. kann unter www.jugendschutzprogramm.de kostenlos heruntergeladen werden, das Programm der Telekom laut KJM ab Ende März.

Das Konzept der staatlichen Anerkennung von Jugendschutzfilterprogrammen ist umstritten, u.a. auch wegen des Vorwurfs, dass es sich, wie beispielsweise Alvar Freude es formuliert, nur um Alibi-Programme der Porno-Industrie handeln würde.

posted by Stadler at 16:10  

3 Comments

  1. Die Porno-Industrie interessiert sich für solche Pillepalle dummdeutscher Beschäftigungsprogramme für Arbeitslose nicht. Die haben im Moment andere Sorgen. Zum Beispiel die Frage, ob Pornografie denn Kunst sei, so dass die Werke durch das Urhebergesetz geschätzt werden.

    Siehe zum Beispiel http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schuetzt-das-Urheberrecht-auch-Pornografie-1429744.html

    Die Abmahnwahn-Anwälte interessiert auch geltendes Recht nicht. Mir ist zu Ohren gekommen, dass die für deutsche Pornoproduzenten im Rahmen der Abmahnung auch Einmal-Lizenzen anbieten, ohne die für die Online-Beschaffung pflichtgemäße Altersverifikation vorzunehmen.

    Zudem hat die Pornoindustrie, wie auch schon im Harvard-Business-Manager vor Jahren dargestellt wurde, das Problem, dass zuviel Pornos frei im Netz verfügbar ist, die vorher als Appetizer von ihnen selbst in Umlauf gebracht wurden, nun aber den Markt verstopfen.

    Die Filterhersteller haben das Problem, dass jeder Proxy sie umgehen kann.

    Zudem ist die Filtersoftware nur für Windows verfügbar. Kinder mit iPads sind also nicht betroffen und Linux-Bastler auch nicht.

    Letztlich sei noch erwähnt, dass es wissenschaftliche Studien gibt, dass es kaum Evidenz gibt, dass Kinder und Jugendliche durch Pornos im Netz weder stark gefährdet noch stark interessiert ist.

    Zusammenfassend kann man also sagen, dass hier auf Kosten der Steuerzahler völlig wirkungslose Symbolpolitik gemacht wird, damit der rechte Rand bei Wahlkämpfen in Altersheimen punkten kann, so wie es Ursula von der Leyen bis zum Exzess im Wahlkampf 2009 mit dem Zugangserschwerungsgesetz gemacht hat: Wahlkampf gewonnen, Gesetz wieder weggeschmissen. Der demografische Wandel macht das Altersheim für Demagogen von der Union ziemlich sexy. Da wird das Blaue vom Himmel gelogen (z.B. dass Kinderpornografie in Indien nicht strafverfolgt würden, UvdL in ihrem Altersheimfeldzug). Denn merke: Demenz zieht nicht sofort Entzug des Wahlrechtes nach sich. :-)

    Comment by Jan Dark — 9.02, 2012 @ 16:33

  2. Was ich noch nicht verstanden habe: Braucht man jetzt generell kein AVS mehr vor seine Seite schalten, wenn man eine age-de.xml hat, oder braucht man bei Porno immer noch ein AVS?

    Comment by Anonymous — 9.02, 2012 @ 23:55

  3. @2
    An den Anforderungen für das Zugänglichmachen von Pornografie hat sich nichts geändert (§ 4 Abs. 2 JMStV). Es geht im Zusammenhang mit den Jugendschutzprogrammen nur um sog. entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte (§ 5 JMStV).

    Zur Frage, was was ist und was nicht: siehe auch
    http://www.fsm.de/de/Recht
    https://www.altersklassifizierung.de/de/faq/gesetzliche-bestimmungen

    Comment by Martin Drechsler — 10.02, 2012 @ 11:53

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