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Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.2.12

BFH: Leistungen kommunaler Rechenzentren können umsatzsteuerpflichtig sein

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 10. November (Az.: 2011 V R 41/10) entschieden, dass nachhaltig und gegen Entgelt erbrachte Leistungen der öffentliche Hand der Umsatzsteuer unterliegen, wenn diese Tätigkeiten auf zivilrechtlicher Grundlage erfolgen oder – im Wettbewerb zu Privaten – auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ausgeführt werden.

Im konkreten Fall hatte eine Gemeinde den Vorsteuerabzug für die Errichtung einer Sport- und Freizeithalle verlangt.

Das Urteil ist aber insbesondere deshalb interessant, weil der BFH klarstellt, dass auch sog. Beistandsleistungen, die zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie z.B. Gemeinden erbracht werden, steuerpflichtig sind, sofern es sich um Leistungen handelt, die auch von Privatanbietern erbracht werden können. Entgegen der derzeitigen Besteuerungspraxis können danach z.B. auch die Leistungen kommunaler Rechenzentren umsatzsteuerpflichtig sein.

Quelle: Pressemitteilung des BFH vom 15.02.2012

posted by Stadler at 16:53  

Ein Kommentar

  1. Das gilt nicht nur für kommunale Rechenzentren sondern auch für die der Länder und des Bundes auch (mit gewissen Einschränkungen, aber sicherlich auch bei Beistellungen durch bundesunmittelbare juristischen Personen oder auch bei Beistellungen durch die Bundeswehr an die NATO :-).

    Die Finanzministerkonferenz hatte (ich glaube 2007) sich ergebnislos dazu beraten, da PPPs (oder ÖPPs wie die Sozis sagen :-) steuerlich massiv vom Staat benachteiligt werden. Die Finanzminister haben einfach die Privatwirtschaft hängen gelassen und den staatlichen Entitäten einen Wettbewerbsvorteil in MwSt-Höhe eingeräumt.

    Brisant wurde das dann, wenn man Gartner dann holte zum Preisvergleich und man dann feststellte, das die öffentlichen IT-Dienstleister gleich teuer ihre Leistung abgaben, aber man die entgangene Mehrwertsteuer (und die entgangene Eigenkapitalrendite) einfach zugunsten der Öffentlichen und zu Lasten der Steuerzahler schlabberte (wahrscheinlich aus Unkenntnis bei Gartner, was man aber bei simpler Interpretation der Rechnungslegung nach HGB bei den IT-Dienstleistern schnell herausarbeiten kann ).

    Zahlreiche PPPs kamen wegen der Umsatzsteuerproblematik nicht zu Stande (was immer man auch von PPPs halten mag), weil die PPPs umsatzsteuerpflichtig sind/waren, die staatlichen Entitäten aber nicht.

    Das wird sich jetzt wohl ändern und die ökonomische Effizienz statt staatlicher Subventionen mehr in den Vordergrund drängen wird.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 15.02, 2012 @ 19:37

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