Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.1.12

Megaupload: Kimble nicht mehr auf der Flucht

Die Schließung des Sharehosters „Megaupload“ duch US-Behörden und die Verhaftung der Verantwortlichen, unter ihnen Kim Schmitz („Kimble“), hat im Netz hohe Wellen geschlagen und zu kontroversen Reaktionen geführt.

Kim Schmitz wurde allerdings nicht vom FBI verhaftet, wie in Blogs und Zeitungen zu lesen ist, sondern von der neuseeländischen Polizei und zwar auf Grundlage eines internationalen Haftbefehls (US-Haftbefehl mit Auslieferungsersuchen gegenüber den neuseeländischen Behörden). Bis dahin handelt es sich um einen Vorgang der nicht ungewöhnlich ist und international täglich praktiziert wird.

Die äußerst umfangreiche Anklageschrift zu einem US-District-Court gewährt Einblick in den konkreten Tatvorwurf. Ergänzend gibt es auch eine Pressemitteilung des Department Of Justice, weshalb relativ genau nachvollzogen werden kann, wie die US-Behörden argumentieren.

Die amerikanischen Ermittler wissen genau, dass man die Verantwortlichen von Megaupload nicht deshalb belangen kann, weil sie sich wie ein gewöhnlicher Hoster verhalten haben. Die US-Behörden werfen Schmitz und Co. deshalb vor, dass das Geschäftsmodell von Megaupload gezielt auf den Upload von urheberrechtlich geschütztem Material ausgerichtet ist. Das versuchen die Ermittler an verschiedenen Einzelumständen festzumachen. Megaupload sei laut Anklageschrift gezielt so ausgestaltet, dass die Benutzung für einen Durchschnittsuser als Speichermedium ungeeignet sei. Denn, Daten, die nicht downgeloadet werden, werden vom System nach kurzer Zeit automatisch gelöscht. Hieraus schließt man wohl nicht ganz zu Unrecht, dass Megaupload für normale, längerfristige Speicherzwecke ungeeignet sei. Die Anklageschrift wirft den Betreibern von Megaupload auch vor, Nutzer, die den Betreibern bekannt sein sollen, dafür bezahlt zu haben, urhebererrechtlich geschütztes Material einzustellen und anschließend von externen Seiten darauf zu verlinken. Das ist in etwa der Vorwurf, der in Deutschland auch den Betreibern von kino.to gemacht wurde. Außerdem habe Megaupload – so der Vorwurf der US-Ermittler – auf die Aufforderung urheberrechtswidrigen Content zu entfernen, in einer Vielzahl von Fällen nicht reagiert und die Inhalte am Netz belassen.

Wenn diese Vorwürfe zutreffen – was ich nicht abschließend beurteilen kann – eignet sich das Vorgehen der US-Behörden kaum als Aufreger. Vergleiche mit Betreibern von Lagerhallen, wie sie in einer Pressemitteilung der Piratenpartei angestellten werden, gehen jedenfalls deutlich an der Sache vorbei.

 

posted by Stadler at 20:09  

54 Comments

  1. „Die Anklageschrift wirft den Betreibern von Megaupload auch vor, Nutzer, die den Betreibern bekannt sein sollen, dafür bezahlt zu haben, urhebererrechtlich geschütztes Material einzustellen und anschließend von externen Seiten darauf zu verlinken. Das ist in etwa der Vorwurf, der in Deutschland auch den Betreibern von kino.to gemacht wurde.“

    Also ich nutze Filehoster häufig, wenn Dateien für Mail zu gross sind und man sich z.B. große Powerpointdateien zur Weiterbearbeitung schicken will. Gängiges Muster dabei ist, dass viele Filehoster einen kostenlosen Service bieten und die Dateien automatisch löschen. Den Link auf die Datei bekommt man dann von externer Seite, z.B. per Mail. In Business-Mail bei mir steht dann: „Your file will expire after 7 days or 100 downloads.“

    Ich meine mich erinnern zu können, dass auch Megaupload diesen kostenlosen Service wie viele andere auch bietet. Bei sehr großen Dateien (z.B. haben Videos, die ich mit Digitalkamera gemacht habe) haben dann leicht Volumina von mehreren Gigabyte (mit Handbrake zu MP4-Dateien gemachte CDs eher nur 700 MB). Große Volumina splittet man dann leiber udn die Filehoster haben Größenbegrenzungen (z.B. 1 GB für kostenlos, oder nur 100 MB). Dann mag es häufig interessant sein, die Geld kostenden Dienste zu kaufen, um mehrere Downlaods parallel laufen zu können.

    Ich glaube, dass zahlende Dwonloader nicht im Kern der Geschäftsmodelle der Filehoster stehen, sondern häufig sind es eher werbefinanziert, für den Downloader kostenlos sind.

    Die Schlussfolgerung, dass die kurze Speicherung auf illegale Verwendung schliessen lasse, ist grober Unfug.

    Comment by Jan Dark — 20.01, 2012 @ 20:31

  2. Ich habe meinen Blogartikel ausführlich ergänzt. Die Behauptung, Megaupload sei auf illegale Inhalte quasi spezialisiert, ist mir ebenfalls aufgefallen.

    Was bei mir bleibt, ist ein Geschmäckle — und die Frage, wie weit da noch gegangen wird, bevor die Musik- und Filmindustrie endlich merkt, daß sie sich selbst bewegen müssen, um das zu verhindern, was sie so vehement bekämpfen.

    Comment by Sabine Engelhardt — 20.01, 2012 @ 20:47

  3. Und was genau schwebt Ihnen da vor, Frau Engelhardt?

    Comment by q — 20.01, 2012 @ 21:05

  4. Wer sich nicht die ganze Klageschrift antun will, hier ein paar Auszüge im Rahmen der Frage, warum sich alle so aufregen, dass die Site abgeschaltet und die Leute verhaftet wurden:
    http://www.reddit.com/r/AskReddit/comments/oouwm/can_someone_explain_why_the_megaupload_takedown/
    u.a. haben sie zum „kick start“ einfach mal halb youtube runtergeladen und bei sich eingestellt.

    In der nachfolgenden Diskussion finden sich ausführlichere Erklärungen zur Arbeitsweise.

    Comment by Markus Stumpf — 20.01, 2012 @ 21:06

  5. Ich glaube, Schmitz hielt sich für sehr schlau und allen überlegen. Ob ihm selbst inzwischen Zweifel gekommen sind?
    Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht.

    Aber abgesehen davon, Megaupload wurde tatsächlich auch hin und wieder für legale Uploads ins Gespräch gebracht, war es doch als Massenhoster bekannt. Schlicht aus dem Grund, weil man für fast lau sehr einfach und bequem große Datenmengen hochladen könnte.
    Der Druck, große Datenmengen im Internet parken zu können, wird immer größer und normale Hoster bieten teils immer noch sehr beschränkte Speicherplätze an, außer man mietet einen eigenen gut bestückten Server. Die Anwendung die diese Massenhoster bieten, sind erstaunlich einfach zu begreifen.

    Anders sieht das aus, wenn man auf einen anderen sehr bekannten „Massen“ Hoster zurückgreift, der sicher von jeglichem Verdacht der Illegalität erhaben ist, auf Amazon S3. Da ist es schon ganz deutlich umständlicher und aufwändiger, sich ein Konto einzurichten und Daten erst einmal downloadbar zu machen. Bis man das Rechtesystem und die Technik begriffen hat und alles funktioniert, geht Zeit ins Land.
    Dafür kostet das Hosten und der Traffic sehr wenig.
    Wer den Mut hat, sich dort einzuarbeiten, kann recht günstig seine Fotos und Videos oder sonstwas für Anwendungen parken, statt die eigene Seite damit zu belasten.

    Um den Vergleich mit Lagerhallen aufzugreifen:

    In Lagerhallen kann man legale oder illegale Ware lagern, man sieht es einer Lagerhalle von außen nicht an was drin ist. Massenhoster sind durchaus Lagerhallen im Internet, das trifft schon zu. Und ich möchte nicht einer Lagerhalle vertrauen, bei der ich weiß, dass meine Sachen durchwühlt werden. Da bräuchte es unabhängige, neutrale und absolut ehrliche Halleninspekteure, die das Lagergut nach illegalen Sachen durchsuchen.

    Denn, welch Überraschung, es gibt auch ganz legale Gründe warum man große Datenmengen ins Internet stellen muss und mit recht guter Performance downloadbar machen muss. Die Hollywood Studios sind nicht die einzigen Filmemacher und nicht die einzigen Urheber auf der Welt, es gibt noch andere, die sowohl Filme, als auch Musik und Fotos und Grafiken und Riesendokumente und anderes produzieren, das immer mehr Speicherplatz benötigt.
    z.B. Content, der als Download in Shops verkauft werden soll, bei dem die Rechte immer noch beim tatsächlichen Urheber liegen.

    Und keiner möchte, so glaub ich, dass da jemand Fremdes die Daten durchschnüffelt und womöglich ausbeutet. Anders als in einer körperlichen Lagerhalle sieht man es einer Datei nicht an, ob sie kopiert oder durchsucht wurde oder nicht.
    Wie sicher sind Daten im Internet vor fremdem Zugriff?

    Kurzum: Kein Hoster sollte wissen, welche Daten der Kunde auf seinem Server hostet. Ansonsten brauchen wir über das Thema Cloud erst gar nicht mehr zu reden, das wäre dann gestorben.

    Mag bei Megaupload der Verdacht noch berechtigt sein, ist er es bei Amazon S3 absolut nicht.
    Wenn man jetzt denkt, da hat es mal den richtigen erwischt, so kann es morgen schon ein andere sein, bei dem erheblich mehr Zweifel bestünden.

    Wenn die US-Justiz jetzt schon einfach Hoster stilllegen kann und die Daten quasi konfiszieren, wie würde das dann mit SOPA, PIPA und ACTA aussehen?
    Müsste man dann damit rechnen, dass die eigene Arbeit die man auf einem Hosterplatz „gesichert“ hat, ständig kontrolliert und durchsucht wird?
    Würde dann auch einfach von einem Moment auf den anderen das Licht ausgehen, weil irgendwer illegales Material auf den Hoster hochgeladen hat?
    Wie könnte man sich wehren, wenn man plötzlich keinen Zugriff mehr auf seine (legalen) Daten hätte und nicht wüsste, was mit ihnen geschieht?

    Musste Megaupload noch unterstellt werden, dass deren Geschäftsmodel wohl auf den Upload von urheberrechtlich geschütztem Material ausgerichtet ist, so braucht es den Umstand nach PIPA, SOPA und ACTA nicht mehr. Da wird dann einfach dicht gemacht.
    Bei Kimble Schmitz mag man noch denken, es „eignet sich das Vorgehen der US-Behörden kaum als Aufreger“, aber was wird morgen sein?
    Wenn es einen trifft, wo es nicht so offensichtlich scheint?

    Es bleibt ein ungutes Gefühl bei der Sache, weil die Frage bleibt, wer stoppt den Prozess falls er in die falsche Richtung läuft, wer kontrolliert die Kontrolleure, wer sorgt für Rechte auf gleicher Augenhöhe, wer erstattet einem den Schaden?
    Denn es geht um sehr viel Geld und viel Macht und einer gigantischen Lobby-Maschine… da bleibt manches auf der Strecke.

    Comment by Frank — 20.01, 2012 @ 21:19

  6. „Daten, die nicht downgeloadet werden, werden vom System nach kurzer Zeit automatisch gelöscht. Hieraus schließt man wohl nicht ganz zu Unrecht, dass Megaupload für normale, längerfristige Speicherzwecke ungeeignet sei.“

    Die Frage ist, was heisst „normal“. Wer bei Megaupload längerfristig etwas speichern wollte, brauchte entweder einen Account oder die Datei musste abundzu (alle 30 Tage oder sowas) runtergeladen werden, was auch nur ein Äquivalent zu „die Datei wird anscheinend noch gebraucht ab und zu“ ist.
    Wer nur temporär etwas verschicken möchte (also sagen wir zwei, drei Tage) und es ihm danach eh egal ist, kann auch ohne Account leben. Ausserdem ist es ja in dem Interesse eines Speicherplatz-Anbieters seiner Server von Dateien frei von toten Datei-Leichen zu halten.
    Ich kann an dieser Geschäftspolitik nichts finden, was auf eine konspirative Förderung von Urheberechtsverletzungen schliessen lässt.

    Comment by krizm0 — 20.01, 2012 @ 21:27

  7. Das peinlichste war die Pressenachricht der Piaenpartei. Die böse Contenmafia und andere Allgemeinplätze.

    Comment by Steffen Manegold — 20.01, 2012 @ 21:33

  8. „u.a. haben sie zum “kick start” einfach mal halb youtube runtergeladen und bei sich eingestellt.“

    Das beweist, dass er sich wohl besonders schlau vor kam.

    Comment by Frank — 20.01, 2012 @ 21:34

  9. Auch ich schließ mich denen an, die die Speicherzeit als Argument für Bullshit halten.

    Häufig kommt es vor, dass ich mehreren Leuten etwas sharen will, das sind eigene Projekte, das sind Texte, das is $random von denen ich gerade keine E-Mail oder IM Adresse zur Hand hab.
    Man spricht über eins der klassischen Social Networks, verteilt eine Idee, whatev und wird nach material gefragt, für 5 Leute eine Mail nach der anderen zu schreiben weil nicht Zeitgleich diskutiert wird, oder um in Foren zu verlinken oder oder oder sind diese Dienste unabdingbar. Gleichzeitig ist es für den Dienst möglich Kosten zu sparen indem er seine „Lagerhaltung“ auf „Bedarf“ reduziert.

    Kurz diese Begründung ist gänzlich Weltfremd. Natürlich gibts auch Dropbox oder weiss der Geier, aber die Frage ist auch immer nach den Umständen. Wenn ich sources sharen will, setz ich eben n SVN auf, aber wer hat nen SVN server? Gut in meiner Küche steht einer, aber wer noch? Will ich jedem nen Zugang geben oder einfach nur etwas weiterverteilen? Will ich mitarbeit oder nur eine Antwort? Danach entscheidet sich die Nutzung, und etwas das heute relevant ist muss das morgen nicht sein, 7 Tage speicherfrist sind mir für viele Dinge weitaus mehr als ausreichend.

    Wiederhole: Begründung gänzlich Weltfremd. Lagervergleich ausgesprochen passend. Das muss nicht rechtlich vergleichbar sein, aber es ist in der realität ein guter Vergleich.

    Comment by Klischeepunk — 20.01, 2012 @ 22:24

  10. Tja, haben sie die Daten gelöscht oder nur die Links darauf?
    Sie haben Deduplizierung gemacht (die gleiche Datei nur einmal speichern, auch wenn sie mehrmals hochgeladen wird; Identifizierung über MD5 Checksummen). Ob wohl es nur eine Datei war, gab es mehrere Wege dorthin (sprich jeder Uploader hatte seinen eigenen Link).
    Kam eine Beschwerde, haben sie nicht die Datei sondern nur *einen* der Links gelöscht. Eine illegale Datei wurde also nicht gelöscht, sondern nur einer der Verweise darauf, über die anderen Verweise war sie weiterhin erreichbar. Das ist einer der Hauptanklagepunkte.
    Wurden die Dateien also nach 7 Tagen gelöscht oder nur die Links? Nur die Links zu löschen ist dann wirklich nur lächerlich und unterstützt die These.

    Comment by Markus Stumpf — 20.01, 2012 @ 22:48

  11. @ 10.
    Interessante Betrachtungsweise.
    Das würde bedeuten, dass die Dateien völlig identisch sein müssten und bei der Menge an Daten müsste dort ordentlich was rotieren bis eine neue Datei gespeichert wird/wurde.

    Angenommen sie waren nicht ehrlich und haben die Dateien nicht gelöscht und später wieder zur Verfügung gestellt, waren sie einfach nur doof.
    Bei der Untersuchung des Programm-Codes wird es dann herauskommen, ob sie ernsthaft den Ansprüchen der Rechteverwerter nachgingen oder dachten, diese nur verarsch… sorry, für dumm verkaufen zu können.
    Also ich meine, wenn man schon weiß, dass man sich auf dünnem Eis bewegt, fängt man nicht auch noch an zu hüpfen.

    Comment by Frank — 21.01, 2012 @ 00:24

  12. Dass man Sharehoster auch für legale Zwecke nutzen kann und dies auch getan wird, habe ich nie in Abrede gestellt. Die Frage war, worauf das Geschäftskonzept von Megaupload primär abzielt. Wenn man also selbst mittels Strohleuten Musik- und Filmdateien hochladen lässt und dann von externen Websites aus verlinken lässt, hat das mit einer neutralen Dienstleistung wenig zu tun.

    Comment by Stadler — 21.01, 2012 @ 12:25

  13. Und die User der bezahlten Accounts bleiben auf ihren Verlusten sitzen.

    Seit wann hat der Kieler Hochstapler Kimble eigentlich gueltige Paesse von Deutschland UND Finnland? Auch die angebliche offizielle Namensaenderung dieses Wirtschaftskriminellen zu Dotcom ist mit Sicherheit in Deutschland nicht behoerdlich eingetragen.

    Dass er luegt wenn er den Fressflansch aufmacht, hat das New-Economy-Wunder jahrelang bewiesen. In einem US-Knast wird unser dralles Samtbaeckchen wohl fuer lange Zeit Bubba’s feste Freundin werden.

    Comment by mike — 21.01, 2012 @ 12:32

  14. @12 Keine Frage, aber die Begründung ist absoluter und ausgemachter Bullshit.

    Comment by Klischeepunk — 21.01, 2012 @ 12:47

  15. @12.
    Das sind wieder andere Argumente und die leuchten auch ein. Wer sowas macht, muss sich dann auch nicht wundern.

    Comment by Frank — 21.01, 2012 @ 13:37

  16. @12
    „Hieraus schließt man wohl nicht ganz zu Unrecht, dass Megaupload für normale, längerfristige Speicherzwecke ungeeignet sei.“

    Ja und, das hat überhaupt keine strafrechtliche Relevanz, wenn man Kurzzeitspeicher im Netz betreibt. Ich nutze völlig legal solche Dienste für legalen Dateintransfer mit Speicherzeiten unter eine Woche. Aus der Speicherzeit kann man auch nicht seriös auf die legale Nutzung schließen. Das ist völliger Bullshit. Auch kann man aus der Speicherzeit nicht auf die Nützlichkeit für private oder kommerzielle Nutzung schließen. Wer so argumentiert, zeigt dass es ihm nicht um die Rechtmäßigkeit geht sondern um staatliche Willkür.

    Was man dem Betreiber vorwerfen kann ist, wenn er selbst illegale Inhalte hochlädt oder wenn er bei Benachrichtigung nicht illegale Inhalte löscht. Der Rest zeigt nur, dass die Amis auf Rechtsstaat scheissen und die Willkür des Waffenbesitzers durchsetzen wollen. Wie bei Guantanamo und den Angriffskriegen in Vietnam, Afghanistan und Libyen. Den Huschraubermorden in Bagdad, wo der Staat die Strafverfolgung der Mörder unterdrückt hat und dem Nichtakzeptieren des Internationalen Strafgerichtshofs für US-Kriegsverbrecher, die von der Regierung gedeckt werden.

    Hier prügeln sich Outlaws mit Outlaws fern der Rechtsstaatlichkeit. Dagegen war Freisler ein Waisenknabe.

    Die Seitenpolemik gegen die Lagerhallen ist unsachlich ohne Kenntnis der Beweise. Wegen der Störerhaftung in Deutschland wird ja auch vor Gericht gestritten, ist also nicht eo ipso abwegig:
    http://www.wbs-law.de/markenrecht/lg-dusseldorf-lagerhalter-haftet-fur-markenrechtsverletzung-durch-dritte-18467/

    Comment by Jan Dark — 21.01, 2012 @ 14:09

  17. Thomas Stadler: Worauf das Geschäftsmodell primär abzielt ist doch egal, wenn man den Betreibern nachweisen kann, dass sie die Börse zu klar illegalen Aktivitäten nutzten.

    Comment by Torsten — 21.01, 2012 @ 14:52

  18. @14 nein ist es nicht.
    Lies meinen Kommentar @10

    Es kommt eben darauf an ob sie die *Daten* gelöscht haben oder nur die *Links* darauf. Die generelle Vorgehensweise lässt letzteres vermuten und damit ist die Begründung durchaus berechtigt.

    Comment by Markus Stumpf — 21.01, 2012 @ 15:21

  19. @16 nette Sprücheklopferei aber sonst auch nichts. Die Begründung für „fern der Rechtsstaatlichkeit“ bleibst Du aber schuldig. Und „hat der Popp so in der Pressemitteilung der Piraten geschrieben“ zählt leider nicht.

    Und nochmal: Sie haben in der Regel nicht Inhalte gelöscht sondern nur die Verweise darauf. Hatte man einen anderen Verweis war der Inhalt weiterhin erreichbar. Es ist also bestenfalls Gängelei und es wird Druck ausgeübt sich einen Pro-Account zu holen, wenn sie nur die Links „schnell“ löschen aber nicht den eigentlich Inhalt.

    Comment by Markus Stumpf — 21.01, 2012 @ 15:28

  20. @18 Damit ist die Begründung erst recht über den Jordan, in dem Fall wird nämlich $unbegrenzt gespeichert nur der Zugang verhindert.

    Halte ich btw. für fraglich ob so gearbeitet wird. Hab mir das selbst schon überlegt, aber du kannst nicht sicher sein keine identischen Hashes zu erlangen (Auch wenn die wahrscheinlichkeit hoch ist) womit das gesamte konzept im arsch wäre.

    Comment by Klischeepunk — 21.01, 2012 @ 17:32

  21. Glenn Greenwald bringt es auf den Punkt: http://www.salon.com/2012/01/21/two_lessons_from_the_megaupload_seizure/singleton/

    Mit der Copyright-industrie ist es wie mit der Austeritätspolitik – Nichterfolg führt nur zu schärferen Maßnahmen in dieselbe Richtung, nicht zum Überdenken der Strategie.

    Und ich finde schon erstaunlich, wie leichtfertig hier der Kollateralschaden in Kauf genommen wird für diejenigen User, die MegaUpload als normales, dezentrales Speichermedium benutzt haben.

    Comment by tschill — 21.01, 2012 @ 18:03

  22. Darf eine Bank(oder jemand anderes) ein kostenloses und anonymes Schliessfach mit 7 Tagen Dauer nicht anbieten? Damit die Kunden das Angebot kennelernen und dannach ein kostenpflichtiges Fach kaufen?

    Comment by Mausi — 21.01, 2012 @ 18:20

  23. An der Verhaftung von Kim Schmitz war ja
    auch das deutsche BKA beteiligt. Lt. Grundgesetz darf kein
    Deutscher an das Ausland ausgeliefert werden. Wenn deutsche
    Behörden daran mitwirken, dass ein deutscher Staatsbürger in die
    USA ausgeliefert wird, ist das nicht rechtswidrig?

    Comment by Martin Hansen — 21.01, 2012 @ 20:47

  24. @21 Ich finde es leichtfertig, wie blauäugig normale Leute einem klar erkennbar illegalem Dienst ihre Daten anvertrauen.

    @20 Es ist belegt, dass sie über MD5 Hashes gearbeitet haben. Und IMHO belegt das Löschen der Links jedoch nicht der Daten genau, dass es für Joe User nicht für längere Datenspeicherung geeignet ist. Sie löschen den Link und behalten die Daten. Also gibt es keinen Grund den Link zu löschen, denn es ist dann ja egal ob regelmässig darauf zugegriffen wird oder nicht. Ist also nur eine Gängelei von Joe User und sie belügen ihn obendrein, wenn sie nur den Link aber nicht seine Daten löschen.

    Comment by Markus Stumpf — 22.01, 2012 @ 00:56

  25. @23 falsch.

    Laut Grundgesetz (Art. 16 Absatz 2 Satz 1 GG) darf „kein Deutscher … an das Ausland ausgeliefert werden“. Das ergänzt jedoch Art. 16 Absatz 2 Satz 2 GG: „Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.“

    Dies regelt dann das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG).

    Und wieso soll es rechtswidring sein, wenn deutsche Behörden die Strafverfolgungsbehörden anderer Länder unterstützen, wenn Deutsche in diesen Ländern Straftaten begehen?

    Comment by Markus Stumpf — 22.01, 2012 @ 01:01

  26. @Markus Stumpf

    sind die USA ein Mitgliedsstaat der EU oder das US-Gericht ein internationaler Gerichtshof? Es geht um die Auslieferung an die USA, nicht um die Strafverfolgung in Neuseeland, dort wurde überhaupt keine Anklage erhoben.

    Comment by Martin Hansen — 22.01, 2012 @ 01:21

  27. @Martin Hansen
    Die pauschale Aussage „kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden, das steht so im GG” ist falsch.

    Da sie sich nicht in Deutschland befunden haben, war es schwerlich eine Auslieferung der deutschen Behörden (lt. Wikipedia: „Eine Auslieferung im rechtlichen Sinne ist das Überstellen einer dort per Haftbefehl gesuchten verdächtigen Person in ein anderes Land, in der Regel sein Heimatland.“). Ausgeliefert wird er wenn dann von NZ in die USA.

    Das hat nichts mit der Mitwirkung deutscher Behörden bei der Ermittlung ausländischer Behörden gegen einen Deutschen im Ausland zu tun.

    Wie das abläuft sollte Kim Schmitz eigentlich wissen, er saß schließlich auch schon in Bangkok im Knast und wurde dann an Deutschland ausgeliefert.

    Comment by Markus Stumpf — 22.01, 2012 @ 01:39

  28. @Mausi und nach den 7 Tagen behält die Bank das was im Schließfach ist und Du darfst es nicht mehr rausholen. Und was sie dann damit machen ist auch ihre Sache.
    Wenn sie aber mitkriegen, dass jemand gestohlene Diamanten da reingelegt hat und er Leute schickt, die sich das anschauen, dann organisieren sie eine Ausstellung und lassen Leute dafür Eintritt zahlen. Und im Hintergrund werden die Leute mit Werbung berieselt an der sie auch noch was verdienen.
    Und wenn dann die Polizei kommt und den Laden erst mal dicht macht, schon um Beweise zu sichern, dann heulen die ganzen Leute, die sich die gestohlenen Diamanten aber auch gerne noch angesehen hätten, dass das jetzt nicht mehr möglich ist und schimpfen gleichzeitig auf die Polizei und werfen Eier gegen die Polizeiwache und die Häuser der Leute, denen die Diamanten gestohlen wurden und beschimpfen sie als Mafiosi.

    Comment by Markus Stumpf — 22.01, 2012 @ 01:49

  29. @Markus Stumpf

    Fakt ist aber, in Deutschland dürfte er nicht an die USA ausgeliefert werden. Ob dies analog auch auf den aktuellen Fall anwendbar ist, bleibt meiner Meinung nach offen. Ob deutsche Behörden an einer Auslieferung eines deutschen Staatsbürgers mitwirken dürfen erscheint mir aber zweifelhaft.

    Comment by Martin Hansen — 22.01, 2012 @ 01:56

  30. @Martin Hansen
    Na ja, sie könnten ihm zuerst die deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen. Er hat ja zumindest noch eine finnische und wenn er nicht vorher eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt und erhalten hat wäre das eine Möglichkeit ;-)

    Wo steht denn, dass die deutschen Behörden an der *Auslieferung* mitarbeiten? Ich sehe keinen Artikel des GG der verhindert, dass deutsche Behörden bei der Ermittlung ausländischer Behörden gegen einen Deutschen im Ausland mitwirken. Ob er dann dort vor Gericht gestellt wird oder an ein Drittland ausgeliefert wird ist dafür ja irrelevant und sicher noch gar nicht entschieden.

    Noch ist er aber in NZ. Es gibt wohl einen Auslieferungsantrag der USA, dazu ist aber noch keine Entscheidung gefallen und das kann sich wohl noch bis zu einem Jahr hinziehen.
    Es gab einen internationalen Haftbefehl, dem NZ nachgekommen ist und sie haben das Geld und Wertgegenstände sichergestellt (ca 150 Mio USD). Gleiches hat der Zoll in Hongkong gemacht (nochmal ca 40 Mio USD).
    Es geht auch um Geldwäsche auf internationaler Ebene und ich bin sicher, dass noch Steuerbetrug dazukommen wird.

    Comment by Markus Stumpf — 22.01, 2012 @ 03:07

  31. @19
    „Und nochmal: Sie haben in der Regel nicht Inhalte gelöscht sondern nur die Verweise darauf. Hatte man einen anderen Verweis war der Inhalt weiterhin erreichbar. Es ist also bestenfalls Gängelei und es wird Druck ausgeübt sich einen Pro-Account zu holen, wenn sie nur die Links “schnell” löschen aber nicht den eigentlich Inhalt.“
    „Und IMHO belegt das Löschen der Links jedoch nicht der Daten genau, dass es für Joe User nicht für längere Datenspeicherung geeignet ist. Sie löschen den Link und behalten die Daten. Also gibt es keinen Grund den Link zu löschen, denn es ist dann ja egal ob regelmässig darauf zugegriffen wird oder nicht. Ist also nur eine Gängelei von Joe User und sie belügen ihn obendrein, wenn sie nur den Link aber nicht seine Daten löschen.“

    Du redest Unsinn. In der Anklageschrift steht beschrieben, dass die Mega-Verschwörung schon beim Hochladen schaut, dass keine Datei physisch zweimal gespeichert wird. Deshalb ja die MD5-Signaturen. Wenn die Datei schon existiert, wird nur ein neuer URL generiert. Das kann automatisch erfolgen, ohne Kenntnis des Betreibers. Wenn der Linkzähler dann auf Null ist, kann man löschen. So arbeitet das Unix-Dateisystem auch: nicht die Datei wird gelöscht, wenn Du über einen Namen löschst, sondern erst Mal nur der Counter diminuiert. Erst bei Null wird dann physisch gelöscht (und auc das nicht, sondern du kannst die Cluster nicht mehr über eine geordnete i-Node_Struktur erreichen (bei DOS die FAT, deswegen kann man „gelöschte“ Festplatten ja lesen). Deine Verschwörungtheorien, die Du aus einem normalen technischen Prozess ableitest, sind weltfremd.

    Zudem kann es sein, dass der erste Link aus einem geografischen Raum kommt, in dem US-Gesetze gelten. Ein weiterer Link kann aber woanders residieren wie auch die Dateien physisch in einem Gebiet residieren, in dem kein US-Gesetz gilt. Das muss man also sorgfältig bei der Beweisführung prüfen.

    Die Konklusionen, dass man aus der Speicherzeit auf den festen Willen schließen, Illegales zu speichern, ist wildester Hollywood-Mist und versucht blöde, Millionen Business-Kunden zu kriminalisieren, die sich große Dateien über solche Hoster legal zugänglich machen, weil das mit Mail nicht geht. Es zeigt aber, dass trotz des ersten Anschein bar jeder Sachkunde mit ähnlich dämlicher fehlender Rechtsstaatlichkeit ein Kampf Outlaws-Outlaws ausgekämpft werden soll. Wahrscheinlich droht Kim dann auch Waterboarding, Foltern wie in Abu Ghraid und bepissen seiner Leiche, wie es die übliche Behandlung von Beschuldigten durch Mitarbeiter der US-Regierung in den letzten Jahrzehnten geworden ist, ohne dass irgendjemand die Möglichkeit hätte, vor dem Internationalen Strafgerichtshof oder einem nationalen US-Gericht die US-Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Asymmetrisches Willkürrecht: Atombombe für Frauen und Kinder in Hiroshoma, straffreie Blowjobs für US-Präsidenten durch Abhängige. Das war im Mittelalter in Europa auch so.

    Comment by Jan Dark — 22.01, 2012 @ 11:15

  32. Wenn das der technische Mechanismus hinter dem „nur der Link wird gelöscht ist“, dann hält die Anklageschrift doch keinen Tropfen Wasser.

    Ich bin auch gespannt, wie man nachweisen will, dass die Hochlader Strohleute von MU sind, und nicht etwa V-Leute der Musikindustrie.

    Comment by Ein Mensch — 22.01, 2012 @ 13:17

  33. @31 Zur fRage zurück: Ist das so, oder wird das so behauptet? ^^

    Comment by Klischeepunk — 22.01, 2012 @ 16:25

  34. @Jan Dark
    Danke ich weiss wie Filesysteme funktionieren und kenne auch die Unterschiede der verschiedenen Filesysteme.
    Sie haben nicht „beim Hochladen“ geschaut, die Checksum können sie erst *nach* dem Hochladen berechnen, wenn die Datei vollständig hochgeladen ist. Wenn wir hier schon Haarespalterei betreiben, dann bitte richtig.
    So und wie Du selbst so schön (und richtig) schreibst, werden die Daten unter Unix eben *nicht* gelöscht, sondern nur die Verwaltungsstruktur wird freigegeben. Diese gibt es aber „oben drauf“ auf einem Dateisystem nicht automatisch. Wenn also der letzte gültige Link drauf „expired“ ist, hätten die Daten explizit gelöscht werden müssen, denn der Dateiname (ich vermute mal der einfachheit halber die MD5-Summe) würde ja nicht „einfach so“ wieder überschrieben.
    Dein Vergleich hinkt also ganz gewaltig. Und wo ist nun der „normale technische Prozess“? In einem Unix-Filesystem (UFS, EXTn) ist dieser Vorgang systemimmanent. Wir werden bei weiteren Untersuchungen ja vielleicht erfahren, ob er dies auch bei Megaupload war. Wenn nein, dumm gelaufen, Blödheit schützt vor Strafe nicht.
    Und: Wenn obige Annahme mit den reference countern richtig ist, dann haben sie sogar gewusst, dass es noch weitere Verweise auf die illegalen Daten gab (so wie man das unter Unix mit „ls -l“ auch sieht). Es war also sogar Vorsatz. Wenn Dein Chef (so Du einen hast) zu Dir sagt: „Lösche das Bild von mir auf dem ich in den Blumentopf pinkle“ löscht Du dann nur einen Link und sagt „ich hab das Bild entfernt“ oder sorgst Du dafür dass die Daten in dem von Dir verantworteten Filesystem weg sind, vor allem wenn Du passenderweise Deduplikation verwendest?
    Die Frage die dann immer noch bleibt ist: Warum löscht man Links, wenn man die Daten nicht löscht: A lädt Datei hoch. B lädt 3 Wochen später gleiche Datei hoch. Link von A wird eine Woche später gelöscht, Link von B wird 3 Wochen später gelöscht. Warum wird der Link von A gelöscht, wenn die Daten doch noch da sind? Warum wird er nicht als „unbenutzt“ markiert und wenn alle Links auf eine Datei „unbenutzt“ sind, werden alle Links und die Datei gleichzeitig entfernt?
    Ach ja, weil es Unsinn ist.
    Den Einwurf mit Verschwörungstheorien verstehe ich nicht, die kommen ja wohl eher von euch: „Die große amerikanische Verschwörung der Content-Mafia gegen Kim Schmitz, den Helden der Witwen und Waisen“. Reality Check?

    @Ein Mensch
    Eine DMCA Takedown Notice verlangt, dass die Daten gelöscht werden, nicht irgendwelche Links. Sie hätten also die Datei löschen müssen und das haben sie nicht getan.
    Wen er dafür bezahlt hat das Zeugs anzuliefern ist erst einmal egal, wenn er die Leute dazu aufgefordert hat. Und wenn jemand den Preis der DVD wieder reinkriege dafür, dass er seinen Rechner mal 30 Minuten rödeln lässt oder was verdienen kann indem er eine digitale Aufzeichnung einer Fernsehserie hochlädt, dann braucht man dazu keine V-Leute.

    Generell verstehe ich natürlich die Panik, die das alles auslöst. Kim Schmitz hat ja in der Vergangenheit mehrfach bewiesen, dass er – um sein eigenes Strafmaß zu mildern – quasi über Leichen geht und alle ans Messer liefert, die sich auch nur im Dunstkreis bewegt haben und alles offenlegt. Da werden wir dann ja sehen, ob und wieviele legale „Business-Kunden“ es gab.
    An Stelle von sehr, sehr vielen Leuten würde ich mich schon mal richtig warm anziehen.

    Comment by Markus Stumpf — 22.01, 2012 @ 17:31

  35. @34

    Es mangelt Dir offenbar an Fantasie, wie globale Netzwerke funktionieren können. Also:

    Stell Dir vor von den rund 200 Staaten der Welt haben 88 den WIPO-Urheberrechtsvertrag unterzeichnet. Es muss also Staaten geben, die anders als wir, die USA und die Neuseeländer darüber denken.

    Nun stell Dir vor Du hast eine Plattform mit Servern in einem Land, das mit Urheberrecht nichts zu tun hat.

    Dann kann es vorkommen, dass ein User aus einem Land A eine Datei zu Dir nach Land B hochlädt und in Land C einen Link auf die Datei in einem Board setzt. A, B und C interessiert vielleicht nicht das Urheberrecht.

    Nun finden User in Land D die Datei auch geil und laden sie auch hoch. Du merkst an dem MD5 Hashwert, dass du die Datei schon online hast und gibst dem User in D einen Link, der auf die gleiche Datei zeigt. Nun mag die Datei aber vielleicht in D nicht verbreitet werden. Die Strafverfolgungsbehörden aus D melden sich bei Dir und du löscht freundlich wie du bist, die Verbindung zu dem Link und deiner Datei, lässt die Datei aber liegen für die Länder, in denen sie legal ist.

    Solche nationalspezifische Sachen sieht man regelmäßig in Youtube (z.B. GEMA-GEdöns), hört man von Gooogle in China usw. Oder nimm zum Beispiel Adolf Hitlers mein Kampf. Die bayerische Landesregierung als Erbe des Herrn Hitler hält bis 2016 das Urheberrecht an dem Mist und untersagt die Verbreitung. Währne dman also in Deutschland nicht daran darf, sagen die Amerikaner, unser 1.stes Ammendment zu Verfassung mit der Meinungsfreiheit ist stärker als die bayerische Regierung, die immer noch auf den Aloysius wartet. Also hängen linke Körnerfresser und Cola-Trinker „Mein Kampf“ ins Netz. Also steht das Werk weltweit zur Verfügung und Bayern heuchelt das Gegenteil und lässt aus Scham nicht, das Jüngere herausbekommen, womit sich die Bayern zu frenetischen Jubelstürmen auf dem Nürnberger Reichsparteitag haben hinreißen lassen.

    Wenn jetzt die bayerische Landesregierung zu Google geht, dann machen die zur Stressvermeidung eine rote Laterne vor den Kampf und Du musst einen Proxy benutzen, weil der Zähler eins runter gesetzt wurde. :-)

    Man muss also bei der kriminellen Vereinigung um den Herrn Kimble nun ganz genau hinsehen, wer wo welches Recht verletzt haben soll und wenn ja, warum nicht. Das schwankt von Land zu Land: die Videos von den US-Soldaten, die Reporter in Bagdad dabei zeigen, wie sie Reporter ermorden (nicht die auf Leichen in Afghanistan gepisst haben) werden von den einen als Gegentstand des Freedom of Information Act gesehen, von den anderen als Hochverrat. It depends.

    Wir werden also mit Spannung erwarten dürfen, was sich die beiden Outlaws-Parteien um die Ohren werfen. Nur eines ist sicher: die Verbreitung von Kopien werden dadurch garantiert nicht gestoppt. Das hat bei kino.to keine zwei Wochen bis kinox.to gedauert. Ob die Regierungen Kopien oder Nazis bekämpfen, hat den gleichen Effekt: Nichts.

    Comment by Jan Dark — 22.01, 2012 @ 23:15

  36. @ Jan Dark Das mit dem Löschen von Links sehe ich ebenso.

    Es wären sicher mache nicht erfreut, wenn Verschlüsselungssoftware, die in einem Land illegal ist plötzlich von nirgendwo mehr erreichbar ist. Ein Datei an sich ist nun mal nicht legal oder illegal sondern nur deren Anbieten im jeweiligen Einzelfall.

    Zum sonderbaren Argument „begrenzte Speicherzeit beweist Illegalität“ ist noch zu sagen, dass die Bedarfskurven für viele Dateien typisch nach dem ersten Erscheinen kurzfristig ein nie wiederholtes Maximum erreichen, sei es der Starr Report oder eine neue Version einer beliebten Software. Es bietet sich hier geradezu an, statt die eigene Infrastruktur für kurze Zeit auszubauen, solche kostenlosen Dienste zu nutzen.

    Comment by ThorstenV — 22.01, 2012 @ 23:43

  37. @Jan Dark
    Die Server stehen aber nicht in einem Land X sondern in Virginia, USA. Dort gilt rechtlich ein DMCA, der genau regelt wie zu verfahren ist. Die Firma war wohl in HK angemeldet, die ebenfalls IP Gesetze haben und die Betreiber sassen in NZ, das auch einen (anderen) DMCA hat, der sogar noch strenger ist als der der USA, denn er erlaubt nicht einmal eine regionale Differenzierung.
    Deshalb ist es bei youtube (USA) „legal“, dass sie Daten behalten die in USA legal sind, weil sie Verträge haben und sie in Deutschland nur nicht anzeigen. Sie dürfen auch Daten behalten die in USA illegal sind, sie dürfen sie nur nicht US Amerikanern zeigen, durchaus aber Deutschen (wenn es da legal ist).
    In NZ wäre das anders, da müssten sie die Daten die in NZ illegal sind komplett löschen. Keine Regionalisierung.
    Die Zugriffe auf die Daten waren aber nicht länderspezifisch geregelt, sondern rein über die Links. Dh. mit dem „richtigen“ Link konnte ich die für USA illegalen Dateien auch aus USA weiterhin abrufen. Das haben sie gar nicht versucht zu verhindern. Dein „du löscht freundlich wie du bist, die Verbindung zu dem Link und deiner Datei, lässt die Datei aber liegen für die Länder, in denen sie legal ist“ trifft also einfach gar nicht zu.

    Ja, und Du brauchst mir jetzt nichts über Proxies erzählen, ich habe einen der ersten nicht CERN-httpd basierten Proxy- und Cache-Server mitgeschrieben. Ich treibe mich also im Zweifelsfall länger in den Eingeweiden des Internet rum als Du alt bist.

    Wenn ich aus einem Land X komme und etwas bei Megaupload einstelle, das eine Firma in NZ ist und die Daten in USA hostet, muss ich eben damit leben, dass sie weg sind, wenn sie in HK, USA oder sonstwo illegal sind oder ich muss es in meinem Land legal hosten lassen. Das ist das Risiko das ich eingehe, wenn ich in der „Cloud“ spiele.
    So funktioniert das in internationalen Netzen.

    Und klar, egal welche Gesetze wir haben, sie helfen nichts. Es gibt immer noch Mörder und Diebe und Betrüger und Leute die zu schnell oder besoffen Auto fahren. Anarchie für alle. Ich hoffe Du bist dann nicht beleidigt, wenn Dir jemand einfach so ins Gesicht schiesst. Er lebt ja nur seine Anarchie.

    @ThorstenV
    Du hast das Argument nicht verstanden. Sie haben keineswegs die Daten gelöscht, sondern nur den Link darauf (der gerade mal einen Eintrag in einer Datenbanktabelle „kostet“). Trotzdem sie die Daten noch vorhielten haben sie Links invalidiert, andere auf die Daten jedoch beibehalten. Diese anderen Links haben weiterhin funktioniert, egal aus welchem Land.
    Sie haben sie also nicht begrenzt gespeichert, sondern nur den Zugriff auf die weiterhin vorhandenen Daten über diesen einen speziellen Link beschränkt. Über einen eventuellen Alternativlink war der Zugriff weiterhin möglich.
    Es gibt übrigens auch Firmen, die sich darauf spezialisiert haben solche kurzzeitigen Lastspitzen zu managen. Die kosten zwar Geld und sind legal, dafür muss ich auch nicht damit rechnen, dass irgendjemand deren Server ausknipst. Aber Geiz ist ja geil und zumindest kann man hinterher schön rumheulen.

    Comment by Markus Stumpf — 23.01, 2012 @ 01:33

  38. Zu dem argument, dass sich Megaupload nicht für legale Zwecke eignet: und was ist mit Datentransfers? Wenn ich meinen Kumpels eine Datei zur Verfügung stellen will, dann lad ich die hoch und meine Kumpels die runter, anschließend kann die Datei von MU wieder runter. Ganz legal.

    Wenn das viele so machen, dann kann MU trotz geringer Fristen sehr wohl massenhaft als legaler Service genutzt werden. Die Vorwürfe sind deshalb m. E. ein Konstrukt, mit dem eine Möglichkeit der illegalen Verbreitung gestoppt werden soll, dem man aber eigentlich gar nicht legal ans Leder kann. Eine faule Ausrede also.

    Comment by KH — 23.01, 2012 @ 12:01

  39. Der wahre Hintergrund für die Schließung von Megaupload ist ein anderer: Megabox. Diese DIY-Musik-Börse hätte 90% aller Einnahmen direkt an den Künstler gegeben. Mafia-Labels wie Universal Music wären über kurz oder lang dem Ende geweiht und das musste, egal wie, verhindert werden. Es kann sich jeder selbst ein Bild machen: http://www.musikmarkt.de/Aktuell/News/News/MegaUpload-lanciert-Cloud-Dienst-Download-Store-und-DIY-Service-MegaBox

    Comment by rm — 23.01, 2012 @ 12:50

  40. @KH
    Da stand nichts von „legal“, da stand „normal, längerfristig“.

    @rm
    Haha … klar, die Musiker kündigen ihre lukrativen, langfristigen Verträge mit bestehenden Labels (wenn sie denn überhaupt rauskommen) und gehen zu Kim Schmitz und Megabox.
    Da laden sie dann das Zeugs hoch, das er von der Megabox auf Megaupload rüberkopiert und dann den Leuten streamt :-)
    Tja, verdienen sie halt viel weniger als vorher, weil es keiner von der Megabox runterladen will wenn er es von Megaupload auch kostenlos haben kann. Der Einzige der dann fett weiterverdient hätte ist Kim Schmitz.
    Und sicher hätte der dann auch Konzerte und Tourneen für die Musiker finanziert und sie noch mehr geknechtet und ausgebeutet.
    Aber sie wären endlich los gewesen von den Mafia-Lables …

    Comment by Markus Stumpf — 23.01, 2012 @ 14:25

  41. Meiner Meinung geht es zu weit, wenn man suggeriert, man könne schon aus dem Löschverhalten des Dienstes auf die Inhalte der Daten der Nutzer schließen und darüber dann auf eine missbräuchliche Nutzung durch die Benutzer schließen.

    Wenn jemand exemplarisch den Dienst für ein regelmäßiges Backup verwendet, ist eine längerfristige Speicherung der Daten nicht notwendig. Und wenn jemand andererseits seine Passwortdatenbank hochläd und diese von verschiedenen Standorten nutzt, läd er sie auch regelmäßig herunter.

    Comment by Jens Leinenbach — 23.01, 2012 @ 18:43

  42. @37
    „Ich treibe mich also im Zweifelsfall länger in den Eingeweiden des Internet rum als Du alt bist.“

    Jau, noch ne Fehleinschätzung :-))
    Ich habe bisher noch keinen Beleg dafür gesehen, dass Megaupload nur Server in USA gehabt hätte. Bisher hiess es, dass die auch Server in Virginia hätten, worauf die die Ankläger stützten. Aber da Du ja so in den Eingeweiden wühlst, weisst Du das bestimmt besser :-))

    Erst nach dem CERN-httpd bist Du aufgesprungen? Na ja, da erklärt die Jgend manches. :-)

    Comment by Jan Dark — 23.01, 2012 @ 19:12

  43. Also erstmal sind die Links Geheim. Also quasi wie mit einem persönlichem Login geschützt und nur dem Uploader bekannt. Wieso sollten persönliche Backups gelöscht werden. In vielen Ländern dürfte es legal sein für private zwecke Filme in der Cloud zu speichern. Selbst das weitergeben an Freunde ist oftmals legal. Nur wenn der Link ausserhalb des Freundeskreises veröffentlicht wird wäre es illegal. Deshalb ist es meiner Meinung Richtig nur die gemeldeten Dateien/Links zu löschen.

    Comment by mark — 25.01, 2012 @ 21:45

  44. In einer amerikanischen Knastzelle wird er wohl für längere Zeit seinen täglichen Mega-Upload von seinen Zellengenossen bekommen, ob er will oder nicht. Rein musser, auch wenn wir beide schrein…

    Comment by sluggo — 28.01, 2012 @ 00:41

  45. @ 37 Markus Stumpf
    Wie soll ich mir das vorstellen? Schreibt DCMA die Verwendung von Root-BleachBit vor?

    Comment by ThorstenV — 30.01, 2012 @ 22:50

  46. @ThorstenV
    Ihr kommt mir vor wie kleine Kinder.
    Allen Beteiligten war klar, dass sie Scheisse bauen und euch ist klar, dass sie Scheisse gebaut haben.
    Das ist wie wenn die Eltern sagen „heute keine Freunde im Haus“ und die Kinder sagen „er ist aber ja nicht durch die Haustüre sondern durch die Balkontüre reingekommen, oder durchs Fenster oder durch die Garage. Egal, drin ist drin.

    Und wenn sie den Zugriff auf die Daten abschalten sollen ist es egal wie andere darauf zugreifen. Sobald sie – wie auch immer – zugreifen ist der Zugriff eben nicht unterbunden. So einfach ist das.

    Übersteigt das Deine Vorstellungskraft?

    Comment by Markus Stumpf — 30.01, 2012 @ 23:53

  47. @ 46 Markus Stumpf
    Ich hätte gerne Auskunft dazu gehabt, wie die präzise Gesetzeslage hierzu ist. Immerhin ist es das Geschäft dieser Industrie Nutzungsrechte an Daten zu verkaufen. Da erscheint es nicht a priori unmöglich, dass jemand, der solche Rechte erworben hat oder aus sonstigen Gründen besitzt, seine Daten bei MU speichert. Wenn nun jemand anderer dieselbe Datei speichert und dies beanstandet wird, muss dann MU die Datei löschen? Ist das Inhalt des DMCA?

    Comment by ThorstenV — 31.01, 2012 @ 11:08

  48. Das ist das Internet. Hier bitte schön:
    http://thomas.loc.gov/cgi-bin/query/z?c105:H.R.2281.ENR:

    Eine gecrackte DVD Version eines Film? Ein Mitschnitt einer Fernsehserie? Hochgeladen auf Server von Dritten zum Verteilen.
    Du willst mir echt weismachen, es gäbe jemanden, der dafür legale Rechte erwerben kann?

    Comment by Markus Stumpf — 31.01, 2012 @ 19:26

  49. @ 37 Markus Stumpf „Die kosten zwar Geld und sind legal, dafür muss ich auch nicht damit rechnen, dass irgendjemand deren Server ausknipst. Aber Geiz ist ja geil und zumindest kann man hinterher schön rumheulen.“

    Der Spruch „Geiz ist geil“ ist mir eher aus der Fernsehwerbung bekannt. Allerdings ist mir etwa aus dem Verwaltungs- und Sozialrecht die Forderung und Formulierung geläufig, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten ist. Hier geht es allerdings nicht um Optimierung von Unternehmensprozessen, sondern es ging darum, dass ich die Aussage kritisiert habe, dass eine begrenzte Speicherzeit ein Anhaltspunkt für Illegalität der Speicherung sei. Hierfür habe ich Gegenbeispiele gebracht. Ob die wirtschaftliche Entscheidung, sich des kostenlosen Angebots zu bedienen, sich als richtig erweist oder ob schließlich jemand „rumheulen“ wird, hat keinen Einfluss auf die Legalitätsfrage.

    Comment by ThorstenV — 22.02, 2012 @ 22:11

  50. @ 37 Markus Stumpf “Das ist das Internet. Hier bitte schön:
    http://thomas.loc.gov/cgi-bin/query/z?c105:H.R.2281.ENR: “

    Danke, aber unter dem Link finde ich leider keinen verwertbaren Text.

    „Eine gecrackte DVD Version eines Film?“

    Was heißt „gecrackt“? Nicht überall ist das Auslesen von DVDs illegal, ich bin mir nicht einmal sicher, ob es das in Deutschland ist.

    „Hochgeladen auf Server von Dritten zum Verteilen.“

    Was heißt „von Dritten zum Verteilen“? Von welchem Szenario sprechen wir jetzt?

    Die Aussage war

    „Und wenn sie den Zugriff auf die Daten abschalten sollen ist es egal wie andere darauf zugreifen. Sobald sie – wie auch immer – zugreifen ist der Zugriff eben nicht unterbunden. So einfach ist das.“

    Wer sind hier die „anderen“?

    Der Vorwurf besteht darin, dass nur Links gelöscht wurden, während über andere Links der Zugriff erhalten blieb. Wie bereits ein Vorredner dargelegt hat, hängt nun, wer „andere“ oder wer „Dritte“ sind davon ab, wer die noch verbleibenden Links kennt.

    Warum ist es also nicht sachgerecht, um eine Verbreitung zu verhindern, die Zugänglichkeit über den beanstandeten Link zu beenden, andere Links aber beizubehalten, solange nicht diese anderen Links ebenfalls beanstandet sind? Es ist doch nicht auszuschließen, dass ein noch verbleibender Link ausschließlich befugten Personen bekannt ist.

    „Du willst mir echt weismachen, es gäbe jemanden, der dafür legale Rechte erwerben kann?“

    Dafür sind mir die verwendeten Begriffe hier zu unscharf. Wenn etwa „gecrackt“ Illegalität implizieren soll, so ist es per definitionem nicht legal, bedeutet es aber nur, es wurde eine technische Maßnahme angewandt, um die Datei auch außerhalb eines bestimmten technischen Systems nutzen zu können, so mag das im Einzelfall durchaus legal möglich sein.

    Comment by ThorstenV — 22.02, 2012 @ 22:50

  51. @ThorstenV
    Was heißt “gecrackt”? Nicht überall ist das Auslesen von DVDs illegal, ich bin mir nicht einmal sicher, ob es das in Deutschland ist.

    In Deutschland ist es verboten „wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes“ zu umgehen (§ 95a Abs. 1 UrhG)

    Ein weiteres Problem in all diesen Diskussion: massig falsches Halbwissen.

    Comment by Markus Stumpf — 1.04, 2012 @ 01:33

  52. @ThorstenV
    »Danke, aber unter dem Link finde ich leider keinen verwertbaren Text.«

    – an den klickbaren Link ein „:“ anhängen. Der steht da aber WordPress schliesst ihn nicht mit in den URL ein.
    – Suchmaschine Deiner Wahl aufrufen und nach „DMCA“ suchen
    – Wikipedia.de http://de.wikipedia.org/wiki/Digital_Millennium_Copyright_Act und den ersten Link unter „Gesetzestexte“.

    Leute, stellt euch doch nicht so hilflos an, echt.

    Comment by Markus Stumpf — 1.04, 2012 @ 16:45

  53. „In Deutschland ist es verboten “wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes” zu umgehen (§ 95a Abs. 1 UrhG)“

    Es gibt auch DVDs ohne CSS, aber meintwegen können wir auch bei diesen bleiben. Ich bin nämlich ein Anhänger der Auffassung, dass der Gesetzgeber, wenn er etwas schreibt, dabei auch vom Juristen etwas denken lassen will. Daher ist mein Problem das eines völligen Nichtwissens: ich keine keine obergerichtlichen Entscheidungen zur Frage, was eine „wirksame technische Maßnahmen“ ist. Der Wortsinn scheint mir aber nahezulegen, dass „technisch wirksam“ nicht vereinbar mit „technisch problemlos umgehbar“ ist. http://de.wikipedia.org/wiki/Content_Scramble_System#CSS-Hack

    Comment by ThorstenV — 3.05, 2012 @ 00:57

  54. @ Markus Stumpf

    Der Text ist eher lang, da wäre etwas Hilfe um welchen Teil es hier geht schon erwünscht.

    Beispielsweise

    „the service provider responds expeditiously to remove, or disable access to, the material that is claimed to be infringing upon notification of claimed infringement“

    http://thomas.loc.gov/cgi-bin/query/C?c105:./temp/~c105OUyzIo

    nennt ausdrücklich eine Zugriffssperrung als Alternative zur Entfernung, auf den Zugriff durch welchen Personenkreis sich dies bezieht, ist aber nicht ersichtlich.

    Comment by ThorstenV — 3.05, 2012 @ 09:53

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.