Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

5.1.12

Der Bundespräsident und die Mailbox

Zu Christian Wulff wollte ich nun wirklich nicht bloggen. Aber nachdem mir heute mehrfach die Frage gestellt wurde, ob die BILD denn den Mailboxmitschnitt auch gegen den Willen des Bundespräsidenten veröffentlichen dürfte, hierzu nun doch eine rechtliche Einschätzung.

Bereits vor einigen Tagen konnte man vereinzelt lesen, die BILD hätte sich mit der Weitergabe von Inhalten aus dem Anruf des Bundespräsidenten nach § 201 StGB strafbar gemacht. Das ist allerdings eine eher abwegige Rechtsansicht, worauf der Kollege Kompa bereits hingewiesen hat.

Nach § 201 StGB ist die unbefugte Aufnahme des nichtöffentlich gesprochene Worts, der Gebrauch einer solchen Aufnahme und die öffentliche Mitteilung des wesentlichen Inhalts einer solchen Aufnahme strafbar. Der Straftatbestand ist hier schon deshalb nicht erfüllt, weil der Bundespräsident ja ganz bewusst und freiwillig auf einen Anrufbeantworter bzw. eine Mailbox gesprochen hatte und wusste, dass dieser Anruf (automatisiert) aufgezeichnet wird. Es fehlt also bereits an einer unbefugten Aufnahme.

Damit ist aber noch nicht die Frage beantwortet, ob die Veröffentlichung des Inhalts des Anrufs oder wesentlicher Teile daraus zivilrechtlich zulässig ist. Die Klärung dieser Frage erfordert eine Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Bundespräsidenten einerseits und der Pressefreiheit und des Informationsbedürfnisses der Öffentlichkeit andererseits.

Für die Zulässigkeit der Veröffentlichung streitet in jedem Fall ein ganz erhebliches Informationsinteresse, wie es größer kaum sein könnte. Dem steht das Persönlichkeitsrecht Wulffs gegenüber, wobei die Frage ist, ob insoweit nur die berufliche und soziale Sphäre Wulffs betroffen ist oder auch seine Privatssphäre. Nachdem es sich vorliegend allerdings um Umstände handelt, die zwar z.T. die private Lebensführung betreffen, die aber allesamt Bezug zum Amt bzw. dem früheren Amt als Ministerpräsidenten aufweisen und die Frage betreffen, ob Wulff den Landtag über seine geschäftlichen Beziehungen zum Ehepaar Geerkens falsch informiert hat und evtl. gegen das Ministergesetz verstoßen hat, dürfte der Schwerpunkt eindeutig im Bereich der beruflichen Sphäre liegen. Diese genießt im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts allerdings den geringsten Schutz, zumal wenn es um Dinge geht, die die Amtsführung eines Spitzenpolitikers betreffen. Hieran besteht naturgemäß ein erhebliches und legitimes Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

Vor diesem Hintergrund gehe ich von einem Überwiegen des Informationsinteresses aus, weshalb die BILD den Wortlaut des Anrufs durchaus veröffentlichen dürfte. Wenngleich ich nicht ausschließen möchte, dass das an einigen meinungsfeindlichen deutschen Landgerichten auch anders gesehen werden könnte.

Aber der BILD ging es mit ihrer schriftlichen Bitte um eine Zustimmung zur Veröffentlichung vermutlich gar nicht darum, juristische Bedenken auszuräumen. Die Süddeutsche hat die Motivation der BILD treffend analysiert. Das Boulevardblatt will Wulff offenbar noch weiter in die Enge treiben. Dass Wulff sich der Veröffentlichungsbitte der BILD verschlossen hat, nährt weitere Spekulationen über den Inhalt des Anrufs und verstärkt den Eindruck, der Bundespräsident wolle etwas verheimlichen. Die Veröffentlichung hätte andererseits möglicherweise belegt, dass Wulff im Interview erneut die Unwahrheit gesagt hat.

Es ist wohl tatsächlich so, wie es derzeit kolportiert wird. Wer wie Wulff im Fahrstuhl mit der BILD nach oben fährt, fährt mit ihr auch wieder nach unten.

 

 

 

 

posted by Stadler at 21:00  

29 Comments

  1. Schill läßt grüßen …

    Comment by heru — 5.01, 2012 @ 21:25

  2. Sehr erhellend, danke. Ich halte diese Aufnahme eher für nebensächlich.Mich würde beispielsweise
    viel mehr interessieren, ob Wulff in seiner Funktion als Ministerpräsident + Aufsichtsrat beim Einfädeln des VW/Porsche/BW-Bank-Deals eine rechtliche Grenze überschritten hat. Es gibt da einen Brief der Niedersächsischen Staatskanzlei aus dem Jahr 2005 in dem steht Christian Wulff sei es als Mitglied im Aufsichtsrat der VW AG von Gesetzes wegen untersagt, auf operative Entscheidungen des Unternehmens Einfluss zu nehmen. Leider finde ich die gesetzlichen Ausführungen des Landes Niedersachsen nirgendwo um der Sache nachzugehen. Was denken Sie ? Durfte Wulff als VW Aufsichtsrat zusammen mit Ferdinand Piëch und VW-Chef Martin Winterkorn diese „Grundlagenvereinbarung“ entwickeln ?

    Comment by Bob Roberts — 5.01, 2012 @ 21:27

  3. Ich würde nicht behaupten, dass die BILD im Fahrstuhl mit nach unten fährt. Ganz im Gegenteil. Die BILD fährt weiter nach oben während Herr Wulff vom Sicherheitsdienst schon längst vor die Tür gestellt wurde.

    Comment by Konrad — 5.01, 2012 @ 21:32

  4. das an einigen meinungsfeindlichen deutschen Landgerichten auch anders gesehen werden könnte

    Hamburg ist raus, Buske würde grünes Licht geben (LG Hamburg, 23.05.2008 – 324 O 38/08).

    Vielleicht Berlin (LG Berlin, 05.06.2007 – 27 O 184/07) oder Köln (LG Köln, 28.05.2008 – 28 O 157/08).

    Comment by OG — 5.01, 2012 @ 22:00

  5. Wulff ist Jurist und wird von Juristen vertreten, Diekmann und Döpfner sind Journalisten.

    Schlimm, dass Juristen und Journalisten bestimmen, wer Bundespräsident bleiben darf.

    Merkel ist Physikerin. In den Juristen und Journalisten wird sie nicht gerade die besten Ratgeber sehen. Sie spielt mit diesen.

    Schlimm, dass das Inhaltliche in den Auseinandersetzungen zwischen BILD und dem anderen Boulevard und Wulff in den Hintergrund gerät.

    Bestimmen tatsächlich die Benimmregeln die große Politik? Hat der kleine Fritz recht, es sind bloß niedliche und gefährliche Affen?

    Comment by Rolf Schälike — 5.01, 2012 @ 22:35

  6. Aus der „befugten Aufnahme“ schließen Sie dann darauf, dass man diese auch veröffentlichen dürfe? Der Rechtfertigungsgrund „überragender öffentlicher Interessen“ nach § 201 Abs. 2 Satz 3 StGB gilt jedenfalls nicht für das Gebrauchen oder Zugänglichmachen nach § 201 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Auch wenn man nicht von Fakten auf das Normative schließen darf, so ist es doch erstaunlich, dass die BILD, die sonst gewiss nicht zimperlich ist, Wulff erst fragt und nach seiner Ablehnung der Veröffentlichung auf diese verzichtet. Tut sie das wirklich freiwillig? Für mich kaum vorstellbar.

    Comment by fernetpunker — 5.01, 2012 @ 22:48

  7. @Konrad

    Ich würde noch nich mal behaupten, dass es nach unten ein Fahrstuhl ist.

    Comment by VonFernSeher — 5.01, 2012 @ 22:58

  8. @fernetpunker

    Der Bild war nur die Frage wichtig, die Antwort interessiert, wie Herr Stadler richtig schreibt, ja gar nicht mehr. Eine klassische Lose-Lose-Situation für den untalentierten Mr. Wulff.

    Comment by VonFernSeher — 5.01, 2012 @ 23:01

  9. Zur politischen Dimension:
    Die Katze spielt mit der Maus, das ist ihre Natur.

    Comment by Kommentator — 5.01, 2012 @ 23:07

  10. Zum Politischen: Fakt ist doch neben der Unwürdigkeit der Person Christian Wulffs für das höchste Amt im deutschen Staat doch auch, dass die BILD Wulffs Kopf als Bundespräsident will. Und Fakt ist ferner, dass lediglich ein Verstoß gegen ein Landesgesetz, das niedersächsische Ministergesetz, in Betracht kommt. Da Wulff Jurist ist, weiß er also am besten, dass man ihm nichts kann bei diesem „Krieg“ der BILD gegen ihn. Denn eine Klage nach Art. 61 GG käme nur bei Verfassungsbruch oder Verstoßes gegen ein Bundesgesetz in Betracht. Wenn Wulff also nicht zurücktreten will, bekommt ihn niemand aus dem Amt. Schon gar nicht die „Bild“-Zeitung. Und das finde ich auch gut so. Wulff mag also die Maus sein, mit der die BILd spielt, die Katze hat aber keine Krallen und keine Zähne.

    Comment by fernetpunker — 5.01, 2012 @ 23:26

  11. Ich bin ja immer noch der Meinung, dass es eigentlich nur ein Kleinkrieg zwischen Diekmann und Wulff ist, den wir da erleben.

    Noch vor Wochen war die Familie Wulff die Vorzeige-Familie der kompletten CDU-Propagandamaschinerie … oh, Verzeihung … Springer-Presse und plötzlich will sie seinen Kopf.

    Er muss dem Diekmann mit irgendwas verdammt auf den Fuß gestiegen sein, sonst hätte BILD die Kreditaffäre (die eigentlich ja gar keine ist) einfach unter den Tisch fallen lassen können.

    Ich bin auch kein Freund von Wulff in Person, aber ich wünsche ihm nur in dieser Sache, dass er mal zeigt, wie man sich gegen die BILD wehrt.

    Ist der Ruf erst ruiniert…

    Comment by NetzBlogR — 5.01, 2012 @ 23:43

  12. Ist mir ja eher egal. Jedenfalls eher eine Affaire der Presse und der voellig verwirrten begriffsstutzigen Gesellschaft, als ob das alles wirklich wichtig gewesen waere. Wulff hat es mE alles ganz prima gemacht. Man sollte ihm einen Caroline von Monaco-Preis ueberreichen. Ja, der Bundespraesident ist nackt, als ob das etwas neues waere. Auch der Bundespraesident ist ein Mensch. Auch die Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin geht den Arbeitsgeber nichts an.

    Comment by Heikor — 6.01, 2012 @ 01:08

  13. „Zum Politischen: Fakt ist doch neben der Unwürdigkeit der Person Christian Wulffs für das höchste Amt im deutschen Staat doch auch,“, super.Ich hab bei dieser Diskussion ein neues Wort gelernt: „Goldschaermer“.

    Comment by Heikor — 6.01, 2012 @ 01:11

  14. “Zum Politischen: Fakt ist doch neben der Unwürdigkeit der Person Christian Wulffs für das höchste Amt im deutschen Staat doch auch,” geht es noch spiessiger?

    Ich hab bei dieser Diskussion ein neues Wort gelernt: “Goldschwaermer”.

    Comment by Heikor — 6.01, 2012 @ 01:13

  15. wie ist es mit der Veröffentluchung von Dokumenten?

    http://wiki.mobbing-gegner.de/Christian_Wulff auch ein Armutszeugnis von cw

    Stellen Strafanzeigen, Bitten um Unterstützung ein Problem dar?

    Comment by detlev lengsfeld — 6.01, 2012 @ 07:48

  16. hmmm…einige Gedanken:

    „Das Boulevardblatt will Wulff offenbar noch weiter in die Enge treiben.“

    Sehe ich anders. Wenn mir jemand hoch und heilig völlige Transparenz verspricht, dann wäre das auch das wirklich allererste gewesen was ich gefragt hätte: Kann ich den Mitschnitt als mp3 ins Netz stellen? Das musste dieser Knödel wissen. Und dass dieser Herr, immerhin Jurist, dann noch meint, einen Kreditvertrag auch per Handschlag abschließen zu können…da weiß man langsam nicht mehr was man sagen soll.

    Comment by Hardy — 6.01, 2012 @ 09:16

  17. @fernetpunker, 4: § 201 StGB ist insgesamt nicht einschlägig, auch nicht Abs. 1 Nr. 2. Dort ist nämlich nur von einer „so“, also unbefugt, hergestellten Aufnahme die Rede.

    Comment by chi — 6.01, 2012 @ 09:20

  18. @chi, richtig, danke.

    Comment by fernetpunker — 6.01, 2012 @ 09:25

  19. Ich bin wahrlich kein „Fan“ von Wulff. Aber wenn die selbe Journaille, die vor en paar Monaten noch von und zuGuttenberg zum Kaiser krönen wollte und auch noch Kampagnen für ihn anleierte (Facebook…), als dessen Betrügereien längst erwiesen waren, frage ich mich schon, was Wulff „verbrochen“ hat, dass er dermaßen nackig gemacht wird. Kann es sein, dass er in letzter Zeit mit einigen Statements (analog Köhler senerzeit) der Börsen-, Lobby-, Springerclique zu sehr abseits der propagierten Linie agiert?

    Beispiel: Rede von Wulff vor Wirtschafts-Nobelpreisträgern in Lindau:

    [..]Politik muss ihre Handlungsfähigkeit zurückgewinnen. Sie muss sich davon lösen, hektisch auf jeden Kursrutsch an den Börsen zu reagieren. Sie darf sich nicht abhängig fühlen und sich am Nasenring durch die Manege führen lassen, von Banken, von Rating-Agenturen oder sprunghaften Medien.
    […]
    In freiheitlichen Demokratien müssen die Entscheidungen in den Parlamenten getroffen werden[..]

    Naja, wer bis in diese Ämter aufsteigt, kann von Moral immer nur reden, denn ohne „Leiche im Keller“ kann man solche Blitzkarrieren nicht durchziehen. nd wie es ausschaut, wurde Wulffs Leiche ausgebuddelt und jetzt seziert.

    Meine Meinung.

    Comment by Goeran — 6.01, 2012 @ 09:47

  20. Auch zivilrechtlich scheint mir die Rechtsprüfung eine denkbar kurze und im Ergebnis eindeutige zu sein, und zwar ganz ohne Interessenabwägung.

    Oder soll etwa ein Bundespräsident glauben dürfen, dass seine Nachricht auf dem Anrufbeantworter eines Chefredakteurs der größten deutschen Zeitung vertraulich behandelt werden müsse?

    Völlig unverständlich finde ich übrigens das jetzt stellenweise einsetzende BILD-Bashing (z. B. Kommentar von Goeran). Der BILD-Zeitung kann man vieles vorwerfen, aber sicherlich nicht ihr Verhalten gegenüber Christian Wulff.

    Comment by Christoph Nebgen — 6.01, 2012 @ 10:15

  21. Hans Herbert von Arnim teilt Teile meiner Meinung und redet von Korruption wegen der Zinsgeschenke bei den Darlehen und der Vetternwirtschaft bei der Reisebegleitung von Wulff.
    http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=9098690/19mf32s/index.html

    Comment by Jan Dark — 6.01, 2012 @ 22:09

  22. @RAStadler
    § 201 StGB ist in der Tat abwegig. § 206 StGB, Art.10, 2, 1 GG sicher nicht. Und was sagt uns das, wo Herr Diekmann das Interview gerade an alle Kollegen meistbietend verteilt und sie es hören lässt?

    Comment by PitLaw — 7.01, 2012 @ 00:26

  23. @ Christoph Nebgen

    http://www.bildblog.de/35960/gewitter-im-aufzug-bei-christian-wulff/

    „Der BILD-Zeitung kann man vieles vorwerfen, aber sicherlich nicht ihr Verhalten gegenüber Christian Wulff.“

    Ich hoffe sie ändern ihre Meinung über Bild und deren Machenschaften in der gesamt Causa Wulff

    Comment by mhh — 7.01, 2012 @ 03:17

  24. Warum werden hier Kommentare gelöscht, die eine andere Rechtsauffassung vertreten?

    Comment by PitLaw — 7.01, 2012 @ 12:33

  25. zu 24:
    Entschuldige mich umgehemd! Jetzt ist der Kommentar#22 wieder da.

    Comment by PitLaw — 7.01, 2012 @ 12:34

  26. Jetzt ist er wieder weg :-( Technik?

    Comment by PitLaw — 7.01, 2012 @ 13:22

  27. Zu Geldwäsche-Wulff noch mehr irritierendes in der SZ:
    – anonymer Scheck, um Geldgeber zu verschleiern
    – kein Eintrag ins Grundbuch des geldgebers zur Besicherung
    – kein notariell beglaubigter Kauftvertrag
    http://www.sueddeutsche.de/politik/vorwuerfe-gegen-bundespraesident-christian-wulff-neue-ungereimtheiten-beim-hauskauf-1.1252433

    Diese Art der Geldwäsche sollte sich mal ein Muselmane erlauben: der hat die CIA schon auf dem Hals und wird als Terrorist verdächtigt, wenn er auf dem Flug von Frankfurt/Main kein Schweinefleisch isst.

    Aber als Spenedenaffäre-befähigtes CDU-Mitglied sind solche kleine Geldwäschen natürlich kein Anzeichen für Terrorismus, sondern kohortenkonformes, normales Sozialverhalten (in der Schmieren-Union). FJ Strauss hätte die wahre Freude an diesem Schlawiner gehabt und hätte ihn sich gefördert wie den Verbrecher Pfahls, den in unter seine Fittich genommen hat, als der noch ein Richter war (und Strauss in beim BfV brauchte, um seine illegalen Machenschaften zu verdunkeln). Pfahls ist übrigens auch wie Guttenberg und Wulff Jurist. Im Staate scheinen offenbar Krimnelle übermäßig oft a) eine juristische Ausbildung zu haben und b) durch Lücken ihrer juristischen Kenntnisse aufzufallen ( ba) Pfahls glaubte,e s sei legal, dass der Staat Bomben in einer JVA (Celle) legt, um sie der RAF unterzuschieben, bb) Guttenberg glaubte, man dürfte hemmungslos abschreiben wenn die Dissertation nicht durch eine eidesstattliche Versicherung abgesichert ist, wie an der Leichtgewichts-Jura-Fakultät in Bayreuth und bc) Wullf glaubt, dass Halbmillionen-Kredite an Verbraucher nicht der Schriftform bedürfen (der kann sich nach seinem Rauswurf als BP nicht mal mehr als RA niederlassen bei solch mangelhaften Rechtskenntnissen) sowie bc) der wegen Untreue vorbestrafte Manfred Kanther auch Jurist (Marburg und Bonn) war). Hier tun sich Abgründe auf.

    Comment by Jan Dark — 7.01, 2012 @ 14:55

  28. @PitLaw: Ihr Kommentar wurde nicht gelöscht, sondern ist im Ordner zu moderierender Nachrichten gelandet. Er jetzt jetzt sichtbar.

    In der Sache halte ich einen Verstoß gegen § 206 StGB für noch abwegiger als die Annahme eines Verstoßes gegen § 201 StGB. Die BILD ist kein Unternehmen, das geschäftsmäßig TK-Leistungen erbringt. Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses endet außerdem in dem Moment, in dem die Nachricht beim Empfänger angekommen und der Übertragungsvorgang beendet ist (ständige Rspr. des BVerfG).

    Comment by Stadler — 7.01, 2012 @ 19:50

  29. Also dürfte man auch das komplette Telefonat veöffentlichen, wenn man kurz nachdem der Anrufer anfängt auf den AB zu sprechen abnimmt und beginnt mit dem zu sprechen.
    Dass da immer noch eine Aufnahme läuft (bei den in die TK-Anlage bzw. Fritzbox intgegrierten AB habe ich das tatsächlich noch nicht überprüft, wäre logisch wenn die dann abbrechen) ist ja bekannt…

    Oder man veröffentlicht eine Telefonnummer nur an einer Stelle, an der man auch darauf hin weist, dass alles mitgeschnitten und veröffentlicht werden kann. Evtl. auch etwas „indirekter“.
    „Alle Kontaktaufnahmen können und dürfen Veröffentlicht werden“. Nicht gleich bei der Telefonnummer, aber doch auf der Impressum-Webseite.
    Also auch der Anruf der Polizei.
    Z.B. eine nicht gegen den Suizid gerichtete den Suizid behandelnde, und helfend informierende Webseite. Telefonnummern gibt es ja mittlerweile mehrere kostenlos im Internet. Die richtet man sich auf ein extra dafür angeschlossenes Telefon ein, dann weiß man schon beim Klingeln woher es kommt.

    Bein so einer Seite ist es ja nicht ungewöhnlich, wenn der Polizist sich im Tonfall vergreift, oder über rechtliche Begebenheiten bewusst lügt (Nötigung). Schließlich können Polizei und Justiz in Deutschland absolut nichts gegen eine solche Webseite unternehmen, und man ist nicht mal bei einem dort angekündigten Suizid verpflichtet der Polizei zu helfen.
    Ja, man darf sogar im Wissen um veersuchte Informatiosversuche „auf dem kurzen Dienstweg“ beim Webhoster, dafür sorgen dass das eingesetzte Webscript keinerlei IPs der Nuzer speichert (gibt „DAU“-Anleitungen zum „raushacken“ aus WordPress, phpBB etc.). Oder die Nutzer dazu anhalten den TOR-Browser zu verwenden. Auf die eMail-Verifizierung iim Forum verzichten, etc..

    Comment by Tobias Claren — 17.02, 2015 @ 12:50

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