Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

27.12.11

Aufregung um White-IT

Ein Artikel auf ZEIT Online, der freilich keine Informationen enthält, die nicht ohnehin längst öffentlich bekannt waren, hat für Aufregung in den Blogs gesorgt. Der Autor des Artikels hat mich auf Nachfrage hin auf Christian Bahls verwiesen, der auf dem 28C3 einen Vortrag zum Thema White-IT gehalten hat. Aber auch dessen Handout fördert keine wirklich neuen Erkenntnisse zu Tage.

Dass versucht wird, Tools zu entwickeln, die kinderpornografische Inhalte automatisiert aufspüren sollen, ist wohl kaum mehr eine Meldung wert. Wir kennen das Konzept auch aus dem Urheberrecht seit Jahren. Rechteinhaber scannen das Web und P2P-Netzwerke auf Teufel komm raus nach rechtsverletzendem Content. Hieraus resultieren allein in Deutschland hunderttausende von Abmahnungen jährlich.

Die Frage ist allenfalls die, wer solche Software einsetzen soll, wenn es um die Erforschung von Straftaten geht und in welchen Bereichen diese Tools zum Einsatz kommen sollen. Und genau an diesem Punkt ist die Darstellung, die man bei ZEIT Online geboten bekommt, doch eher dürftig.

Zwei Aspekte sollte man aber im Hinterkopf behalten. Die Aufklärung und Erforschung von Straftaten ist Sache von Polizei und Staatsanwaltschaft. Es geht anders als im Urheberrecht nicht um den Schutz und die Verteidigung zivilrechtlicher Rechtspositionen. Die Erforschung von Kommunikationsinhalten stellt jedenfalls außerhalb des frei zugänglichen Teils des Netzes einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis dar.

Dass aufgrund des Artikels bei ZEIT Online gar über einen Neubeginn der Internet-Zensur-Debatte spekuliert wird, obwohl es keine wirklich neuen Erkenntnisse und Informationen gibt, ist aber wohl auch nur ein Reflex auf eine aufgeregte Berichterstattung, dem man sich nicht unkritisch hingeben muss.

 

posted by Stadler at 21:37  

5 Comments

  1. hallo,

    die tauschbörsen werden schon seit jahren vom bka auf kipo gescannt.
    das ist nun wirklich nichts neues … .

    mfg

    Comment by RA L. — 27.12, 2011 @ 21:45

  2. Naja, ein Unterschied ist da schon. In Tauschbörsen wird überprüft, was ich öffentlich anbiete. Das ist für mich ein anderes Kaliber, als ob präventiv alle privaten Mails auf böse Dateien durchleuchtet werden.

    Comment by Crackpille — 27.12, 2011 @ 22:21

  3. Das Mogis Handout legt andere Schlussfolgerungen nahe: https://mogis-verein.de/28c3handout.pdf

    Es einsteht der Eindruck, dass offenbar von Seiten des BKA seit Ende der 1990er Jahre ein verfehlter Fahndungsansatz verfolgt wird: Man versucht, dem BKA bekannte Bilder anhand der Hashwerte zu ermitteln. Das geht nur, wenn man von aufgefundenen Bildern Hashwerte bildet und diese mit den Werten in der Datenbank vergleicht. Neue Bilder kann man damit nicht aufspüren und hat somit einen systematisch verfehlten Fahndungsansatz, der schon Ende der 1990er Jahre von Jörg Tauss bekämpft wurde, als der mittlerweile vorbestrafte Manfred Kanther, CDU, dieses Verfahren im BKA einsetzen wollte. Das funktioniert nur, wenn man, wie Kanther es wollte, *alle* Bilder im Internet sich ansieht. Das aber ist rechtspolitisch genauso verwerflich wie die Totalüberwachung des Webverkehrs durch Zensursula. Wie man aus dem Handout erkennen kann, besteht auch Personenkontinuität vom BKA über #Zensursula. Man versucht es immer wieder.

    Rechtlich problematisch ist, dass die Datenbank wieder geheim ist, also rechtliches Gehör verweigert wird. Weiterhin ist wieder vorgesehen, dass nicht die Judikative sondern die Exekutive urteilen soll, was Kinderpornografie ist. Genau der selbe Rechtsstaatverrat wie beim Zugangserschwerungsgesetz.

    Der Hinweis auf P2P-Netzwerke ist verfehlt: dort gehört es zum Wesenskern, dass Dritte (wie Anwälte aus der Abmahnmafia) in die Kommunikation hineinhören dürfen. Die Forschungen von Tauss zielten darauf ab, dass die unbelegten Behauptungen des BKA a) von Milliardenmärkten und b) dem Internet (Web und P2P) als Distributionskanal falsch seien. Bestraft wurde Tauss absurderweise dann aber für den Besitz von Kinderpornografie auf MMS und DVD, nicht aber über das Internet bezogene. Die Behauptungen sind also falsch, die das BKA aufstellt. Wie auch die Behauptung von Ziercke, dass es schwer sei, zu löschen statt zu sperren, was in seiner Falschheit vom BKA selbst widerlegt wurde.

    Nachdem wieder ein neuer Schritt von der Abschaffung des rechtlichen Gehörs und Verlagerung des Strafrechtes von der Justiz auf die Polizei (vulgo Polizeistaat) geplant ist, sind die Akteure interessant, die von MOGEL gezeigt werden: Avira, Computacenter, Fujitsu, IBM, Intel, itWatch, Microsoft, Oracle, Software AG, Symantec u.vm. wie die Firma der Frau Guttenberg. Zudem heisst es:
    „compliance-detection and enforcement in the network and the client (Compliance-Scanner by Avira and Symantec, Scanner for graphics adaptors by itWatch)“

    Das heisst im Klartext, wieder soll im laufenden Netzbetrieb das Netz überwacht werden (und Rechner auf „Compliance“ durchsucht werden). Wie bei 0zapftis und dem Schultrojaner.

    Das das bei unserer FDGO und unseren Gesetzen nicht geht, ist den Aktueren bewusst: „analysis of state and federal legislation with regard to data protection, telecommunication regulation, privacy issues and constitutional rights“
    Das Recht soll geboegn und gebeugt werden, bis der Schnüffelstaat sich austoben kann. Kontinuität seit Mitte der 70er Jahre im braunstämmigen BKA.

    Es ist also klar durch die Akteure festgelegt: Virenscanner sollen als demokratisch unkontrollierbare Sperren eingesetzt werden, die Telekommunikationsprovider sollen wieder zu den Handlagern der Staatsterroristen gemacht werden. Das wird der nächste Frontalangriff auf die Bürger.

    Wieder wird Kinderpornografie als Köder genommen, um mit Beihilfe der Industrie die Totalüberwachung anzutriggern. Dass das beim Zugangserschwerungsgesetz gescheitert ist, dass das VDS-Gesetz verfassungswidrig war, stört das Herrenvolk nicht. Es ist ekelig, dass hier Staatsgelder verballert werden, um die FDGO abzuschaffen.

    Es wird mit keiner Silbe erwähnt, welche Erfolge mit den geplanten Methoden erbracht werden sollen. Es wird keine Täteranzahl genannt, kein Schadensausmaß. Die Verhältnismäßigkeit des Schnüffelstaates soll wie schon zuvor nicht näher analysiert werden. Wenn dieser Dreck käme, hätten wir eine andere Republik. Und den missbrauchten Kindern wird damit nicht geholfen. Im Zweifelsfall springt der Staat ein mit Millionenzahlungen an die Opfer, wie beim sexuellen Missbrauch der katholischen Priester, an deren Wiedergutmachung der Staat sich beteiligt, um die katholische Kirche zu schonen.

    Die Täter, die hier eine Totalüberwachung des Bilderverkehr der Bürger mittels Missachtung der FDGO planen, sollten strafrechtlich verfolgt werden wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung.

    Ich glaube, wir werden diesen Täter wegen nachgewiesener Unfähigkeit die Mitwirkung an der weiteren Ausgestaltung unserer Gesetze versagen müssen. Schon beim Terror haben die alle Möglichkeiten vom Lauschangriff im ehelichen Schlafzimmer ohne richterlichen Beschluss bis zur Übermittlung des Mittagsessens von Fluggästen bekommen, dann aber mussten wir lernen, dass diese Gesetze gar nicht gegen Terroristen angewendet werden und der braune Sud fröhlich vor sich hin töten kann und vom rechten Staat beim Mord finanziert wird.
    #fail

    Comment by Jan Dark — 27.12, 2011 @ 22:23

  4. Jens hatte noch was Interessantes: http://www.kubieziel.de/blog/archives/1495-Neue-Ideen-zur-Internetueberwachung.html

    Comment by vera — 27.12, 2011 @ 23:14

  5. Die Reaktionen auf Bahls am 28C3 sehen gensuso kritisch aus wie in der ZEIT:
    http://www.heise.de/security/meldung/28C3-Arbeit-am-kinderpornografiefreien-Netz-1401656.html

    Fakt ist, dass hier Sofwarefirmen an der Totalüberwachung des Netzwerkes arbeiten. Und wie seit 15 Jahren wird vom BKA die Kinderpornograife vorgeschoben, während gleichzeitig faktisch Naziörder vom Staat völlig unbehelligt gelassen werden und von diversen Behörden personell und finanziell unterstützt werden bis hin dazu, dass sich die CDU weigert, die staatlich bestallten NAZIs aus der NPD abzuziehen, um das Verbot der NPD zu verhindern.

    Das BKA sowie die gesamte archtitektur der Inneren Sicherheit sind völlig unglaubwürdig geworden (Ozaptis, White-IT, Schulbuchtrojaner, VDS, Netzsperren): es ist immer die gleiche Entartung, die Bürger zu gängeln, aber Terrormörder unterstützt man. Da kommt Aufräumarbeit auf uns zu, den Trümmerhaufen der Inneren Sicherheit aufzuräumen, und das nachdem die Bundeswehr in 10-jähriger Sieglosigkeit gegen afghanische Opiumgangster, die sie Terroristen nennt, wenn sie sie zu hunderten mit Bomben feige aus der Luft „vernichtet“ bewiesen hat, dass sie militärisch unfähig ist, uns zu verteidigen.

    Comment by Jan Dark — 29.12, 2011 @ 15:39

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.