Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

1.11.11

Perlentaucher unterliegt beim OLG Frankfurt teilweise

Der Fall Perlentaucher ist unlängst vom Bundesgerichtshof an das OLG Frankfurt zurückverwiesen worden.

Das Onlinekulturmagazin Perlentaucher bietet Zusammenfassungen von Feuilletonartikeln verschiedener Zeitungen an. Solche “Abstracts” lizenziert der Perlentaucher gegen Entgelt u.a. auch an Amazon und buecher.de, soweit sie Literaturkritiken zum Gegenstand haben. Hiergegen klagten die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Süddeutsche Zeitung zunächst erfoglos.

Der BGH hatte zwar betont, dass eine Zusammenfassung eines fremden, urheberrechtlich geschützten Texts regelmäßig eine zulässige, freie Benutzung des Ausgangswerks nach § 24 UrhG darstellt, dass sich diese Betrachtung aber dann ändern kann, wenn Passagen des Werkes wörtlich übernommen werden, weil es sich dann um eine abhängige Bearbeitung (§ 23 UrhG) handelt, die der Zustimmung des Urhebers bedarf. Die bloße Kürzung des Originaltextes bei gleichzeitiger Übernahme besonders aussagekräftiger und markanter Textpassagen betrachtet der BGH nicht als eine erhebliche eigenschöpferische Leistung.

Nachdem dies auf einige, aber nicht auf alle, der Abstracts zutrifft, die Gegenstand des Rechtsstreits waren, hat das Oberlandesgericht Frankfurt der Berufung der Verlage jetzt (Urteile vom 1.11.2011, Az.: 11 U 75/06 und 11 U 76/06) teilweise stattgegeben.

posted by Stadler at 20:18  

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