Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.11.11

Leutheusser-Schnarrenberger will Abmahnmissbrauch bekämpfen

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung will Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gegen den Missbrauch von Abmahnungen vorgehen.

Das Blatt zitiert die Ministerin folgendermaßen:

„Die Abmahnkosten werden niedriger, weil wir im Gebührenrecht die entscheidenden Stellschrauben ändern“

Welche Stellschrauben tatsächlich verändert werden sollen, besagt der Bericht allerdings nicht. Man darf deshalb auf die konkrete Umsetzung gespannt sein. Denn bereits an der Frage unter welchen Umständen eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich oder legitim ist, werden sich die Geister scheiden.

Der Zeitungsbericht deutet außerdem an, dass Leutheusser-Schnarrenberger den sog. fliegenden Gerichtsstand einschränken will.

Zusätzlich sollen missbräuchlich Abgemahnte einen eigenen Anspruch auf Kostenersatz erhalten. Auch diese Ankündigung wirft Fragen auf. Denn ein derartiger Anspruch wird von der Rechtsprechung ja bei der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung generell und bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen im Einzelfall bereits jetzt zugebilligt.

Für die Betroffenen wird sich vermutlich nicht viel ändern, weil sie rechtsmissbräuchliche Abmahnungen weiterhin gerichtlich feststellen lassen müssen. Denn der Abmahner wird in den seltensten Fällen außergerichtlich und freiwillig Kosten erstatten.

Auch gegen den Abmahnmissbrauch im Urheberrecht, also wohl speziell im Bereich des sog. Filesharings, will die Ministerin nach dem Bericht der SZ vorgehen.

Man darf also wirklich gespannt auf die konkreten Vorschläge zur Umsetzung dieser Ankündigungen sein.

posted by Stadler at 11:18  

5 Comments

  1. Bleibt nur zu hoffen, dass die Reform nicht ähnlich sinnfrei verläuft wie die des § 522 ZPO.

    Comment by RA JM — 3.11, 2011 @ 11:54

  2. Vielleicht würde es ja schon ausreichen, wenn die Gesetzesbegründung zu § 97a Abs.2 UrhG um den Punkt der Filesharing-Abmahnung ergänzt wird, sofern überhaupt in diesem Bereich eine Beschränkung der Kosten umgesetzt werden soll.

    Comment by Guido Kluck — 3.11, 2011 @ 14:25

  3. Selbst, wenn dieser Punkt ergäznt wird, dürfte das Gesetz und deren Auslegegung vielen Betroffenen nicht sonderlich weiterhelfen.

    Da bliebe immernoch die Frage, wann man von einem Einfach gelagerten Fall sprechen kann. So gibt es Urteile wie z.B. – AG München vom 11.11.2009, Az. 141 C 14130/09- und -LG Köln 21.4.2010, Az. 28 O 596/09- die beide sagen, dass die Deckelung nicht greift.

    Die Deckelung, genau wie die Bedingung des „gewerblichem Ausmaßes“ in §101 UrhG werden von zahlreichen Gerichten leider anders ausgelegt, als es vom Gesetzgeber beabsichtigt wurde.

    Bleibt nur zu hoffen, dass in Zukunft effektive Gesetze auf den Weg gebracht werden, die die Goldgrube „Filesharing“ weniger attraktiv für diverse Abmahnanwälte macht.

    Comment by Thomas B. — 3.11, 2011 @ 23:15

  4. Ich erinnere gerne an die „Brandreden“ des Jahres 2006/2007. So warnte zB die damalige (wie hieß sie noch) Bundesjustizministerin angesichts der dramatischen Strafanzeigenwellen vor einer Überlastung der armen STAs und „hunderttausenden“ Abmahnungen, was zum uA berüchtigten Celler Beschluss der Bundesjustizminister führte uswusf…

    2 Mio Abmahnungen später …

    Frau Politikerin will die Geschichte des deutschen Abmahnwesens für ausgerechnet ihre Partei mit netten Propaganda-Erklärungen umschreiben? Na… es ist kaum zu befürchten, dass sich allzu viele davon beeindrucken lassen.

    Comment by Shual — 4.11, 2011 @ 14:06

  5. Unwissen schütz vor Strafe nicht…
    Trotzdem gehört es m.E. zu den Aufgaben des Staates, seine Bürger vor bestimmten Machenschaften im Internet zu schützen. Konkret das Filesharing. Ein solches Programm sollte nur unter besonderen Bedingungen/Bestimmungen heruntergeladen werden können. Wer weiß denn, dass allein das legale herunterladen (für eigenen Bedarf) bereits ein Upload für andere User ist? Es gibt Abertausende offener Abmahnungen durch darauf spezialisierte Rechtsanwälte…und viele Familien werden dadurch an den Rand der Existenz gebracht… und ich frage mich, wann endlich diesem Selbstbedienungswesen (von Abmahnanwälten) ein Riegel vorgeschoben wird…

    Comment by WolGa — 7.11, 2011 @ 12:49

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