Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

30.11.11

Fernsehkoch will sich Domain „schuhbeck.com“ erstreiten

Der bekannte Koch Alfons Schuhbeck klagt gegen seinen Namensvetter Sebastian Schuhbeck auf Unterlassung der Nutzung der Domain „schuhbeck.com“. Der Gymnasiallehrer Sebastian Schuhbeck aus Traunstein betreibt unter „schuhbeck.com“ eine Website zum Thema Religionsunterricht.

Soweit sich Alfons Schuhbeck auf verschiedene Marken beruft, so wird das bereits deshalb nichts werden, weil der Domaininhaber nicht im geschäftlichen Verkehr handelt und die Domain darüber hinaus auch nicht markenmäßig für Waren- oder Dienstleistungen benutzt wird, die denen ähneln würden, für die Schubecks Marken Schutz genießen.

Namensrechtlich gilt grundsätzlich das Recht der Gleichnamigen, d.h. der Koch genießt keinen Vorrang gegenüber dem gleichnamigen Lehrer. Die einzige Entscheidung in der von diesem Grundsatz abgewichen worden ist, war „shell.de“, in der der BGH in durchaus fragwürdiger Art und Weise – getreut dem orwellschen Motto: Alle sind gleich, aber manche sind gleicher –  dem Shell-Konzern Vorrang vor einem Herrn Shell eingeräumt hatte.

Der BGH hatte damals argumentiert, dass ein Namensträger der eine überragende Bekanntheit genießt und bei dem der Verkehr den Internet-Auftritt unter diesem Namen erwartet, ausnahmsweise einen Unterlassungsanspruch gegen einen anderen Namensträger haben kann, wenn der Domaininhaber kein besonderes Interesse gerade an dieser Internet-Adresse darstellen kann.

Das Landgericht München I wird die Klage des Kochs m.E. abweisen, es sei denn, er entscheidet sich dazu etwas Geld in die Hand zu nehmen.

posted by Stadler at 17:22  

20 Comments

  1. Die shell-Entscheidung des BGH war damals nicht fragwürdig, sondern einfach nur falsch und ungerecht.

    Comment by Lutz — 30.11, 2011 @ 18:18

  2. “ … es sei denn, er entscheidet sich dazu etwas Geld in die Hand zu nehmen“ – ein Satz, der viele Interpretationsmöglichkeiten eröffnet. ;-)

    Comment by Spezl — 30.11, 2011 @ 18:48

  3. Was soll an der Shell-Entscheidung denn so falsch gewesen sein? Nur weil ich zufällig „Lego“ heisse, kann ich nicht ernsthaft erwarten, einen Anspruch auf die Domain „lego.de“ zu besitzen – selbst wenn ich mich als erster angemeldet habe.

    Entscheidend ist doch, was der Verkehr erwartet. Und wie ich gerade sehe, hat der BGH exakt so argumentiert.

    Comment by Oleg — 1.12, 2011 @ 05:45

  4. An der „überragenden Bekanntheit“ von Alfons Schuhbeck habe ich allerdings erhebliche Zweifel.

    Comment by Oleg — 1.12, 2011 @ 05:49

  5. Vielleicht sollte noch erwähnt werden, dass unter der Domain schuhbeck.de bereits der Fernsehkoch zu erreichen ist. Ich sehe also nicht, dass er irgendwie behindert wird durch die Vergabe der com-Domain.

    @Oleg: Ob Ihre Annahme, das entscheidend wäre, was der Verkehr erwartet, richtig ist, sei mal dahingestellt. Herr Stadler hat hier einen anderen Grundsatz genannt. Ich sehe nicht aus welcher Norm von diesem Grundsatz hier oder im zitierten BGH-Urteil abgewichen werden soll.

    Comment by Oliver — 1.12, 2011 @ 09:48

  6. und ich dachte immer bei domains gilt „first come first serve“. wenn mein nachname nun mal Lego ist, dann sehe ich nicht wieso ein konzern die domain lego.xy von mir verlangen sollen dürfte.

    ich habe bei meiner domainregistrierung keinen verrag unterschrieben, dort etwas anzubieten, „was der Verkehr erwartet“ – was auch immer sie damit meinen.

    das internet war mal mehr als nur ein irrgarten voller werbeplakate für marketingabteilungen etablierter firmen! ;-)

    Comment by Seb — 1.12, 2011 @ 09:58

  7. Bei „Oleg“ erwartet der Verkehr jedenfalls zu Recht gar nichts.

    Comment by Lutz — 1.12, 2011 @ 10:34

  8. Sehe ich ganz genauso, aber das LG München I hat mich aktuell gelehrt, daß manches dort anders gesehen wird als im Rest der Republik. Sehr interessant finde ich den letzten Halbsatz. Soll der Koch ein Angebot machen, das der Lehrer nicht ablehnen kann, oder wie ist das zu verstehen?

    Comment by Kudo — 1.12, 2011 @ 10:42

  9. @Oliver
    Ich bezog mich ausdrücklich auf das Shell-Urteil, welches meiner Ansicht nach eben nicht fragwürdig ist, weil die von mir beispielhaft herangezogene Firma „Lego“ mit Sicherheit ein berechtigteres Interesse an der Domain darlegen kann, als eine gleichnahmige Privatperson.

    Dass sich ein Koch auf diese Abweichung vom Grundsatz berufen kann, habe ich ebenfalls schon bezweifelt.

    Ich würde Sie schon bitten, meine Beiträge sorgfältiger zu lesen.

    Comment by Oleg — 1.12, 2011 @ 11:18

  10. Und gleichnamig schreibt sich natürlich ohne h, insofern würde ich im Gegenzug zusichern, meine Beiträge künftig sorgfältiger zu verfassen.

    Comment by Oleg — 1.12, 2011 @ 11:19

  11. @Oleg „weil die von mir beispielhaft herangezogene Firma “Lego” mit Sicherheit ein berechtigteres Interesse an der Domain darlegen kann, als eine gleichnahmige Privatperson.“

    Diese entscheidene Behauptung müssen sie immernoch mit Argumenten belegen. Für mich ist das alles andere als sicher.

    Comment by Seb — 1.12, 2011 @ 15:43

  12. Das ist ein Punkt, den ich noch nachvollziehen kann. Ich habe mich selbst gefragt: ab wann ist das eigentlich so? Geht das nach Umsatz? Oder wo man überall seine Filialen hat?

    Wohl kaum.

    Aber wenn ein Begriff über mehrere Generationen zum Inbegriff für eine bestimmte Gattung wurde, dann muss man wohl auf dieses überragende Interesse erkennen. Das gilt für klassische Marken wie Zewa, Tempo, Tesa, Pepsi und wie sie alle heißen, aber eben ganz sicher nicht für Alfons Schuhbeck – denn Sterneköche gibt es wie Sand am Meer.

    Comment by Oleg — 1.12, 2011 @ 16:00

  13. Die Frage kann ich Ihnen beantworten: Wer zuerst kommt! Bei neuen TLDs gibt es eine Zeit in der sich Firmen Domains passend zu ihrem Namen registrieren können. Erst wenn diese Zeit abgelaufen ist, sind die Domains frei für alle. Wenn man diese Zeit verschläft, so wie viele Firmen das Internet verschlafen haben, dann sehe ich kein Recht auf bereits registrierte Domains.

    Comment by Seb — 1.12, 2011 @ 16:14

  14. Für die Zukunft ist das sicher das erwartbare Modell. Vielleicht haben Sie sogar auch auf die Gegenwart bezogen Recht, und ich argumentiere eher noch vor dem Hintergrund der zurückliegenden – etwas seltsamen – Übergangsphase.

    Ich werde mal darüber nachdenken. ;)

    Comment by Oleg — 1.12, 2011 @ 16:27

  15. Der Lehrer für Religion hat heute bereits kund getan, dass ihm vom Koch-Rechtsanwalt schon vor längerer Zeit (im Jahr 2010) für die streitbefangene Domain 5.000,00 € angeboten wurden und er selbst ein Angebot über 10.000,00 € ablehnen würde. http://www.welt.de/regionales/muenchen/article13746004/TV-Koch-entfacht-Streit-um-Web-Adresse.html Es ist eben nicht alles und nicht jeder käuflich. Respekt. Ein schönes Signal in der bunten Medien-Welt.

    Comment by Ralf Petring — 1.12, 2011 @ 21:13

  16. @Ralf Petring

    Selbst wenn er es annähme, wäre weder er noch sein Internetauftritt käuflich, sondern nur eine Domain. Außerdem könnte es doch auch sein, dass der Lehrer auf ein besseres Angebot wartet. Vielleicht braucht er ja gerade nicht unbedingt Geld – aber jeder hat Träume…

    Comment by VonFernSeher — 7.12, 2011 @ 19:04

  17. Der Gerichtstermin wurde verschoben!

    http://www.rosenheim24.de/regional/domain-streit-alfons-schuhbeck-sturm-1517615.html

    Comment by Headhunter — 11.12, 2011 @ 09:57

  18. Was mich verwundert: Warum aquiriert ein Religionslehrer, der eine rein deutschsprachige Zielgruppe hat, nicht die .DE Domain, sondern nimmt .COM? COM steht für “Commerce”, diese TLD ist eigentlich dazu gedacht, Geschäfts-Adressen zu kennzeichnen, und ist heutzutage hauptsächlich im englischsprachigen Umfeld bzw USA in Verwendung. Insofern verwirrt der Religionslehrer gleich zweimal: Er hat weder ein Geschäft, noch bietet er englischsprachige Dienste an. Wozu also die COM Domain?
    Im Gegensatz dazu der Alfons.S, der mit seinem Gewürzhandel inzwischen weit über Deutschland hinaus bekannt ist. Da macht die COM Domain tatsächlich Sinn, um eben auch im englischsprachigen Ausland gefunden zu werden. Es gibt viele Firmen, die unter .DE den deutschsprachigen Content, und unter COM den englischsprachigen Auftritt haben.

    War es vielleicht nicht doch so, dass Sebastian S. damals, als er beschloß im Internet präsent zu werden, feststellen mußte, dass die DE Domain schon vergeben war, und er schon damals drauf spekulierte, dass er die COM später mal gewinnbringend verkaufen könnte? DomainGrabbing war damals (und ist auch heute noch) ein beliebter “Sport”… Und erst als sich sein Religionslehrer-Angebot etablierte, entstand erst der Bedarf, sich an die eigentlich unsinnige COM Domain zu klammern.
    Ich persönlich würde nie auf die Idee kommen, nach deutschen Religions-Inhalten auf einer COM Webseite zu suchen.
    Warum also nicht ne sinnvollere TLD verwenden, z.B. Schuhbeck.INFO? Und tatsächlich: diese INFO ist ja auch schon der Auftritt vom Sebastian S. Er braucht also die COM garnicht…
    Auch der Einwand, dass es eine Familiensache sei, zieht nicht so ganz: Es findet sich nur sehr wenig Persönliches, und schon garnichts familiäres auf dieser Webseite. Und auch als EMail ist sie nicht in Verwendung, der Sebastian S. ist (zumindest offiziell) nur unter Web.de erreichbar.

    Letztendlich seh ich da nur einen eskalierten Streit, wo ein Sebastian beleidigt (wäre ich auch, wenn ich so eine barsche Aufforderung bekäme) und sturköpfig ist, und die Presse sich (wie in Deutschhland leider üblich) hämisch auf den Alfons stürzt, weil’s halt mal wieder was gibt, wo man einem “Großkopferten” was auswischen kann. Daher ist die vom Alfons angestrebte Deeskalation (“setz ma uns zam und red ma’s aus”) doch der richtige Weg, und damit wär das Problem aus der Welt: Der Religionslehrer hat seine INFO und ein paar Tausender Weihnachtsgeld, der Gewürzhändler seine COM, und alles is wieder ok. Aber das würde der Presse nicht gefallen, denn jemanden fertig machen ist alleweil auflagenwirksamer als ne gütliche Einigung….

    Comment by Willi Wutz — 22.12, 2011 @ 10:59

  19. Sehr geehrter “Willi Wutz”,

    wie oft werden wir jetzt eigentlich noch Ihren hanebüchenen und geradezu absurd an der Realität vorbei “argumentierenden” Beitrag lesen müssen?

    Sie haben am 22. Dez. innerhalb weniger Minuten diesen Beitrag mindestens fünf Mal in identischer Form gepostet (möglicherweise sogar noch öfter):

    1. http://schuhbeck.cc/hintergrund/

    2. http://schreibenfuergeld.wordpress.com/2011/12/12/schuhbeck-vs-schuhbeck-wieder-mal-domainraub-aus-macht-und-geldgier/

    und dann noch in drei juristischen Fachforen:

    3. http://www.markenblog.de/2011/11/30/streit-um-schuhbeck-com-schuhbeck-vs-schuhbeck/ (um 10.56 Uhr)

    4. http://www.internet-law.de/2011/11/fernsehkoch-will-sich-domain-schuhbeck-com-erstreiten.html (um 10:59 Uhr)

    5. http://medienrecht-blog.com/2011/12/01/schuhbeck-klagt-wegen-schuhbeck-com-domain/ (11:01 Uhr)

    Zunächst hatte ich Ihren Beitrag nur im Medienrecht-Blog gelesen. Nachdem ich jetzt aber feststelle, dass Sie geradezu eine Art “Mini-Kampagne” in juristischen Fachforen veranstalten, stellt sich der skeptische Leser natürlich schon die Frage, welche Motivation Sie haben, sich so vehement auf die Seite von Alfons Schuhbeck zu schlagen.

    Erlauben Sie mir, dass ich außerdem auf eine sehr ironische Brechung in Ihrer eigenen “Argumentation” hinweise. Sie schreiben oben:

    “Ich persönlich würde nie auf die Idee kommen, nach deutschen Religions-Inhalten auf einer COM Webseite zu suchen.”

    Sehen Sie nicht auch die herrliche Ironie, dass Sie diesen “Einwand” ausgerechnet auf einer deutschsprachigen com-Adresse posten (medienrecht-blog.COM), wo Sie selbst doch angeblich gar nicht auf die Idee kämen, deutsche Inhalte auf einer com-Adresse vorzufinden? Oder gilt das nur für Religionsinhalte?

    Si tacuisses!

    *********************************************

    Der Vollständigkeit halber poste ich also auch hier meine ursprüngliche Antwort auf “Willi Wutz” (vgl. oben Adresse 5):

    Sehr geehrter “Willi Wutz”,

    ich BIN der besagte Sebastian Schuhbeck, um den es in dieser Angelegenheit (auch) geht und insofern erlaube ich mir einige Korrekturen an Ihrer merkwürdigen Darstellung:

    Sie erlauben, dass ich gleich eingangs unterstelle, dass Sie nicht wirklich “Willi Wutz” heißen, sondern dass dies ein Internet-Nickname ist.

    Ich unterstelle ferner, dass Sie selbst möglicherweise kein Jurist sind, da Sie in Ihren Überlegungen keinerlei juristische Begrifflichkeiten und Kategorien bedienen – was man bei einem Medienrecht-Blog allerdings erwarten würde. Gehe ich Recht in der Annahme, dass Sie ein Alfons Schuhbeck “Fan” sind oder möglicherweise für ihn arbeiten? Ihre Einschätzung der Sachlage fällt nämlich allein schon in der Hinsicht auf, als Sie – soweit ich es überblicke – von Dutzenden Zeitungsberichten und noch viel mehr Online-Kommentaren zu eben diesen Berichten bisher das einzige deutlich erkennbare Pro-Alfons-Feedback liefern. Vielleicht ändert sich aber Ihre Bewertung des Falls, wenn Sie folgendes berücksichtigen:

    1. Die doppelte Verwirrung, in die Sie wegen meiner Verwendung einer COM-Domain für ein deutschsprachiges, nichtkommerzielles Webangebot geraten, kann ich schon gleich zu Beginn auflösen: Com-Domains sind schon seit langem weder ausschließlich für kommerzielle Zwecke, noch für englischsprachige Websites reserviert.
    (Aber das wissen Sie ja in Wirklichkeit!)

    2. Im zweiten Absatz versteigen Sie sich in eine Spekulation, warum ich wohl damals (März 2004) die Domain http://www.schuhbeck.com gewählt habe, und kommen für sich zu dem Ergebnis, ob es nicht doch Domain-Grabbing war. Hierzu gibt es nur Folgendes festzustellen: Ich habe sowohl Alfons Schuhbeck, als auch der Presse gegenüber mehrfach sehr deutlich gemacht, dass ich an einem Verkauf meiner Domain nicht interessiert bin. – Basta!

    3. Ebenso wenig greift Ihr Einwand, ich würde die Com-Domain ja gar nicht “brauchen”, da ich doch bereits die Domain http://www.schuhbeck.info habe, wenn Sie sich vor Augen halten, dass Alfons Schuhbeck nach meiner heutigen Zählung fast 30 Domains – darunter übrigens auch einige Com-Domains – für sich registriert hat.

    4. Ihr Gedanke, ich würde meine Domain auch nicht für E-Mail-Zwecke benötigen, da ich “(zumindest offiziell) nur unter Web.de erreichbar” sei, ist ebenfalls nicht besonders tragfähig. Im Computerzeitschriften wird seit Jahren darauf hingewiesen, man sollte im Internet nicht seine “guten” E-Mail-Adressen angeben, sondern nur eine solche, die man ggf. auch problemlos “abschalten” könnte, wenn Spam, Kettenbriefe etc. einem zuviel werden. Genau diesen Tipp gebe ich auch seit 14 Jahren, wenn ich bei Lehrerfortbildungen zu Sicherheitsfragen Stellung nehme. Wenn Sie in meinem Impressum (http://www.schuhbeck.com/about.htm) den Text neben meiner E-Mail-Adresse genauer gelesen hätten, wüssten Sie auch den Grund für diese E-Mail-Adresse.

    Und wenn Sie im Gegenzug im Internet die persönliche (!) E-Mail-Adresse von Alfons Schuhbeck zu finden versuchen, werden Sie selbstverständlich feststellen, dass Sie hier aus dem gleichen Grund eine Fehlanzeige bekommen werden.

    5. Kommen wir zu Ihrer Gesamteinschätzung des Falls:
    Sie sehen hier also “nur einen eskalierten Streit”, in dem Sie seltsamerweise mich und die Medien als die Schuldigen portraitieren und in geradezu absurder Verkennung der Realität die Alfons-Seite als diejenigen darzustellen versuchen, die die Deeskalation sucht.

    Ich darf klarstellen (für den Fall, dass Sie dies in den Medien überlesen haben): Nicht ICH habe den Prozess angestrebt, sondern Alfons Schuhbeck. Wenn Sie nun Alfons quasi als Propheten der Deeskalation darstellen wollen, müssten die Leser Ihres Beitrags ausblenden, dass Alfons mit seinem Gang vor Gericht sozusagen “das Kriegsbeil ausgegraben” hat. Hier von Deeskalation zu sprechen, erfordert schon etwas Mut – oder aber Scheuklappen gegenüber der Realität.

    Ich darf ferner klarstellen: Wenn Ihnen jemand etwas wegnehmen möchte, das seit acht Jahren Ihnen gehört und Sie sich weigern, dann ist das nicht sturköpfig. Welch merkwürdiger Perspektivenwechsel!

    Ich möchte auch Ihr Bild von den Medien etwas korrigieren:
    Sie machen es sich deutlich zu einfach, wenn Sie schreiben, dass sich die Medien “hämisch auf den Alfons” stürzen, weil das “auflagenwirksamer” ist. Ich bin sicher, die Redakteure und Journalisten der zahlreichen Qualitätspublikationen, die über “Schuhbeck gegen Schuhbeck” berichtet haben, werden sich gegen diese Sichtweise streng verwahren wollen.

    Hier wird über einen ungerechtfertigten Übergriff eines “Promis” berichtet, der das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen verletzt. Lesen Sie dazu die vielen Online-Kommentare unter den Medienberichten. Ich selbst habe inzwischen Solidaritäts-Mails gut im dreistelligen Bereich bekommen.

    6. Abschließend:
    Nein, „der Religionslehrer“ wird sicher nicht “ein paar Tausender Weihnachtsgeld” nehmen, damit der “Gewürzhändler seine COM” bekommt. Es ist nämlich seit fast acht Jahren MEINE com, und nur wenn sie das auch bleibt ist für mich und die zahlreichen Menschen, deren Gerechtigkeitsempfinden hier verletzt wird, alles “wieder ok”.

    Der einzig wirklich richtige (und anständige) Weg für die Alfons-Seite ist:
    – Umgehende Rücknahme der Klage.
    – Erstattung meiner Unkosten.

    Dann wäre die Sache sogar schnell “wieder ok”.

    Sebastian Schuhbeck

    ************************************************
    Und ganz am Schluss nochmals:

    Si tacuisses!

    Comment by Sebastian Schuhbeck — 5.01, 2012 @ 23:48

  20. Mir gefällt nicht, wenn Herr Alfons Schuhbeck meint , er ist bekannter als Sebastain Schuhbeck.Und so stehe ihm die Domain zu.
    Für mich ist das an Arroganz nicht zu übertreffen.
    Es muß nicht jeder Normalo vor einem sogenannten Promi kriechen.
    Wo sind wir denn?

    Comment by Anna — 11.06, 2012 @ 12:19

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