Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.10.11

(Un)Zulässigkeit von Staatstrojanern

Die juristische Fachzeitschrift K&R hat einen ganz aktuellen Aufsatz (K&R 2011, 681) von Frank Braun online veröffentlicht, der sich mit der Frage beschäftigt, ob ein rechtmäßiger Einsatz von Trojanern zum Zwecke der Strafverfolgung überhaupt in Betracht kommt und ob die Vorschriften der §§ 100a, 100b StPO eine ausreichende Grundlage für eine sog. Quellen-TKÜ darstellen.

Das Fazit des Autors ist eindeutig:

Die Rechtslage war stets klar: Die Nutzung von Staatstrojanern und der damit verbundene Grundrechtseingriff sind unzulässig, solange nicht 1. eine rechtskonforme Software und 2. eine den Vorgaben des BVerfG entsprechende Ermächtigungsnorm existiert.

Braun betont, dass technisch gewährleistet werden müsse, dass die Funktionen des Trojaners auf eine Quellen-TKÜ beschränkt bleiben, dass aber ungeachtet dessen, die §§ 100a, 100b StPO in ihrer jetzigen Ausgestaltung keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine solche Quellen-TKÜ darstellen.

Diese Ansicht deckt sich mit der herrschenden Meinung in der juristischen Literatur, auch wenn einige Gerichte das anders entschieden haben, viele Staatsanwaltschaften dies anders praktizieren und auch in der politischen Diskussion Gegenteiliges behauptet wird.

 

posted by Stadler at 14:37  

5 Comments

  1. Sehr interessant zu lesen (auch für juristische Laien wie mich). Sollte man zur morgendlichen Pflichtlektüre unserer Verfassungsbruchminister machen, vielleicht hilft es ja mit der Zeit. Und wenn wir schon dabei sind, sollten potentiell alle Ermittlungsrichter eine Kopie auf den Schreibtisch legen…

    Danke, auch an den Verlag, für die Veröffentlichung des Artikels im Internet.

    Comment by Drizzt — 18.10, 2011 @ 22:25

  2. Vielen Dank für den Link zum Artikel von Herrn Dr. Braun.

    Comment by fernetpunker — 18.10, 2011 @ 22:37

  3. heise-online: „Kaspersky entdeckt neue Staatstrojaner-Version“, 18.10.2011, Autor: Jürgen Schmidt

    Virenanalysten von Kaspersky haben eine neue Version des Staatstrojaners von Digitask entdeckt. Sie unterstützt auch 64-Bit-Windows und kann deutlich mehr Programme belauschen.
    […]

    Quelle: http://tinyurl.com/troja2

    ————————————–

    Tja! „Nachtigall, ich hör dir trapsen“… Ich für meinen Teil glaube daß wir noch mehr interessante Dinge erfahren werden. ;-)

    Gute Nacht, Baxter

    Comment by Baxter — 18.10, 2011 @ 23:48

  4. Der Staatstrojaner ist nur eines von vielen Symptomen der Regierungspest

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anti-Terror-Gesetz-Warnung-vor-neuer-Geheimpolizei-1362639.html

    Comment by H. Mueller — 19.10, 2011 @ 01:27

  5. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anti-Terror-Gesetz-Warnung-vor-neuer-Geheimpolizei-1362639.html

    Zitat von Herrn Dr. Hans-Peter Uhl von eben (im Rahmen der aktuellen Stunde zum Thema „Staatstrojaner“):

    Unser Land wird regiert von Sicherheitsbehörden

    DAS sagt doch alles! In der Zeit von 1933–1945 nannte man das abgekürzt „GeStaPo“!

    Ansonsten ist die „aktuelle Stunde“ in meinen Augen eine Farce! KEIN Verantwortlicher (Hr. Hermann, Hr. Friedrich… etc.) hat die Eier sich zu stellen. Welch erbärmliches Armutszeugnis.
    Und um als „normaler, steuerzahlender, wahlberechtigter Arbeitnehmer“ solch eine Veranstaltung auch ‚mal live mitzubekommen habe ich Depp auch noch extra früher Feierabend gemacht.

    Naja… vielleicht kommen irgendwann ja doch noch ‚mal ’n paar Fakten!?

    In diesem Sinne, Baxter

    Comment by Baxter — 19.10, 2011 @ 17:34

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.