Neue Verbraucherschutzrichtlinie angenommen
Der Rat der Europäischen Union hat heute eine neue Verbraucherschutzrichtlinie, die zuvor bereits vom Europaparlament beschlossen wurde, angenommen.
Die Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) soll eine Vollharmonisierung der Informationspflichten und des Widerrufsrecht im Fernabsatz bewirken. Der Bundestag muss diese Richtlinie jetzt wiederum in deutsches Recht umsetzen, was wohl im Laufe der nächsten zwei Jahre passieren wird.
Auch wenn diese Richtlinie zu einer für Shopbetreiber sinnvollen Vereinheitlichung führen wird, bedeutet dies andererseits, dass man sich im E-Commerce schon wieder auf modifizierte Informationspflichten einstellen muss, nachdem der deutsche Gesetzgeber ohnehin bereits mehrfach und auch erst kürzlich Änderungen vorgenommen hat. Eine neue Musterwiderrufsbelehrung wird es dann wohl auch wieder geben.
Die wesentlichen Aspekte der Richtlinie hat der Kollege Dr. Föhlisch im Shop-Betreiber-Blog erläutert.