Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.10.11

EuGH verbietet nationale Exklusivrechte beim PayTV

Der EuGH hat heute (Az.: C-403/08 und C-429/08entschieden, dass die gängige Praxis der Vermarktung von Fußballübertragungsrechten durch Gewährung nationaler Exklusivrechte gegen EU-Recht verstößt. Der Leitsatz des Urteils lautet:

Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das Rundfunkanstalten eine gebietsabhängige Exklusivität für einzelne Mitgliedstaaten einräumt und den Fernsehzuschauern untersagt, diese Sendungen in den anderen Mitgliedstaaten mittels einer Decoderkarte anzusehen, verstößt gegen das Unionsrecht.

Außerdem verstoßen nach Ansicht des EuGH nationale Rechtsvorschriften, die die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, gegen die Dienstleistungsverkehrsfreiheit.

 

posted by Stadler at 20:30  

7 Comments

  1. Es lebe der Wettbewerb! Wenn Europa, dann auch richtig bitte. Dazu gehoeren neben den Nachteilen (siehe Eurokrise) auch Vorteile wie dieser.

    Comment by Oliver — 4.10, 2011 @ 21:30

  2. … da freuen sich ja jetzt die Wirte z.B. auf Malle, auch endlich ‚mal Bundesliga-Fußball aus Deutschland (mit dt. Kommentaren und so) anbieten zu können.
    Ich war zum Beispiel letztes Jahr kurz auf Mallorca und war völlig überrascht wie schnell ich doch Spanisch gelernt hatte – ich konnte nämlich alles verstehen, was die Kommentatoren sagten… :-)
    OK, Spaß raus – Ernst rein! Denn aus Spaß wurde Ernst und der ist jetzt 3 Jahre alt.
    Als „Nicht-Jurist“ kann ich für meinen Teil spontan nur sagen: Ein durchaus logisches bzw. pragmatisches Urteil.
    Daß ein Satellit nicht wirklich nationalstaatlichen Regulierungen zu unterwerfen ist, haben die ja scheinbar jetzt kapiert. Bin ‚mal gespannt, wann die soweit sind um zu merken, daß auch im Bezug auf das INTERconnected NETwork nationalstaatliche Regulierungen mehr und mehr ins Leere greifen. Nehmen wir dazu als zeitlichen Bezugspunkt aus Spaß einfach den Start des Satelliten ASTRA (ich glaube das war Ende der 80er?), dann hat die Juristerei gerade einmal schlappe 20 Jahre dafür gebraucht. WOW! Geht doch noch…
    Sehr interessant und sogar für mich als Laien nachvollziehbar ist die Begründung seitens Gericht im Bezug auf die Lizenzierungsmodalitäten, den Wettbewerb und die Differenzierung zwischen Urheber und Lizenznehmer (~ Rechteinhaber).
    Mit einer Ausnahme allerdings (Zitat etwas gekürzt):

    Schließlich stellt der Gerichtshof […] vorab fest, dass nur die Auftaktvideosequenz, die Hymne der Premier League, die zuvor aufgezeichneten Filme über die Höhepunkte aktueller Begegnungen der Premier League und einige Grafiken als „Werke“ angesehen werden können und damit urheberrechtlich geschützt sind.

    Wenn dem so wäre, dann bleiben wohl bald die Fernseher in sämtlichen Elektro-Läden aus (Saturn, ProMarkt, Fernseh-Willi im Dorf und so weiter), oder verwechsel ich da evtl. etwas?
    —————————————–
    Als Frage sei lose noch schnell folgendes in den Raum geworfen:
    Im Zusammenhang mit diesen sog. „filesharing-Abmahnungen“ wird ja stets behauptet, der Urheber hätte dem Lizenznehmer das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt, das Werk in der Nutzungsart „Verbreitung in dezentralen Netzwerksystemen“ zu verwerten.
    Folgt man der Argumentationskette des EUGH, dann wäre dies doch ein „System exklusiver Lizenzen“, welches gegen das Wettbewerbsrecht der Union verstoßen würde. Oder?
    Außerdem verstehe ich nicht, wie es solch eine Lizenz überhaupt als ausschließliches Nutzungsrecht für die betreffende Nutzungsart geben kann?
    Extrembeispiel zur Verdeutlichung: Pornofilme. Wie kann diesbzgl. eigentlich irgendeinem Abzocker…äh…Lizenznehmer das ausschließliche Nutzungsrecht für die Nutzungsart (~ Lizenz) „Verbreiten in dezentralen Netzwerksystemen„? Das bedeutet nämlich nichts anderes, als eine Lizenz zu erteilen, die Verbreitung von jugendgefährdendem Material zu verwerten. Wie auch immer diese „Verwertung“ auch aussehen mag… (OK, wir kennen die Wahrheit ja sowieso, also kann man es ja auch sagen: „Turn Piracy Into Profit“, ein Geschäftsmodell bei dem dem Kunden (= Lizenzgeber) keine Kosten entstehen).
    Wie kann es sein, daß z.B. sogar die Auskunftgerichte (Vgl. § 101 UrhG) solche Fälle einfach so munter und ungeprüft durchwinken?

    So! Ein ahnungsloser Laie (also ich) würde sich über eine etwaige Aufklärung sehr freuen.

    Danke und Gruß, Baxter

    Comment by Baxter — 5.10, 2011 @ 01:21

  3. Die Auswirkungen des Urteils bleiben erstmal azuwarten.
    Denn was spricht dagegen bei den nächsten Lizenzierungsrunden keine Länderpakete mehr anzubieten, sondern den finanziell starken Medienunternehmen „Europapakete“ zu verkaufen. Mit der Folge, dass Medien aus Ländern mit einem niedrigeren Interesse an z.B. der englischen Liga aus o.g. Risikogründen keine Bilder mehr bekommen. Insbesondere sky/Murdoch könnte somit seine Postion faktisch noch stärken.
    Und betrachtet man die Entwicklung bzw. die Einführung von Bezahlsendern hierzulande, so war Fussball immer das Zugpferd zur Einführung. Es könnte also sein, dass es im Endeffekt zu einer Konzentration des Pay-TVs auf wenige Unternehmen kommt.

    Comment by Luke — 5.10, 2011 @ 09:07

  4. @3: Die Konzentration gibt es doch schon. Murdoch ist ja in etlichen Ländern schon groß vertreten. Für die deutschen kann es sich eigentlich nur verbessern. Denn die exclusivität ist ja ebenfalls derzeit standard. Es kann somit nur besser werden.

    Geil wäre es wenn youtoube die GEMA den Stinkefinger zeigen würde und einfach eine englische oder griechische Lizenz benutzt. Hoffe das ist in Zukunft möglich und wird praktiziert.

    Comment by mark — 5.10, 2011 @ 12:26

  5. Kann man aus dem Urteil ableiten, dass auch DVD Regionscodes (EU-)rechtswidrig sind?

    Comment by Ein Mensch — 5.10, 2011 @ 12:54

  6. Ich musste wie mark auch an YT und andere Videodienste denken. Die müssten doch jetzt sagen können, wir haben eine Lizenz im EU-Binnenraum, die reicht.

    Comment by Drizzt — 5.10, 2011 @ 14:03

  7. Wenn erst mal ACTA unterschrieben wurde, ist das alles wieder Schnee von gestern. Dann diktieren die Bosse, wer was wann und wo sehen oder hören darf.

    Comment by Frank — 5.10, 2011 @ 17:52

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