Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

28.10.11

DENIC muss offensichtlich rechtswidrige Domains löschen

Der BGH hat mit Urteil vom 27. Oktober 2011 (Az.: I ZR 131/10 – regierung-oberfranken.de) entschieden, dass DENIC eine Domain dann löschen muss, wenn es auf eine mögliche Rechtsverletzung hingewiesen worden ist und die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist.

Das trifft auf Domains wie „regierung-oberfranken.de“ zu, weil es sich um die offizielle Bezeichnung der Regierung eines bayerischen Regierungsbezirks handelt. DENIC kann ohne weiteres erkennen, dass solche als Domainnamen registrierten Bezeichnungen allein einer staatlichen Stelle und nicht einem in Panama ansässigen privaten Unternehmen zustehen.

Mir stellt sich die Frage, warum DENIC diese Frage, nachdem man die Domain ohnehin gelöscht hatte und der Rechtsstreit damit in der Hauptsache erledigt war, unbedingt noch vor den BGH bringen wollte. Denn diese Niederlage war mit Verlaub absehbar. Die Rechtsabteilung von DENIC ist allerdings auch dafür bekannt, gelegentlich etwas seltsame Rechtsansichten zu vertreten.

posted by Stadler at 09:25  

5 Comments

  1. Die DENIC verliert nie, wenn es noch Instanzen gibt. Könnte auch an den handelnden Personen liegen, kann aber auch an der dortigen Weltsicht liegen. „Offensichtlich“ heißt „Hinschauen“. Die Argumentation der DENIC ist, kurz zusammengefasst, nach wie vor: Wenn wir anfangen, hinzuschauen, dann werden wir immer mehr verantwortlich gemacht. Also versteift sich die DENIC darauf, dass die eigentliche Registrierarbeit von Software gemacht wird, und die prüft dann höchstens, ob ungültige Buchstaben verwendet werden, die Domain vielleicht schon belegt ist und wie es um die Nameserver bestellt ist. Es sit eine Menge Verantwortung, um die herumzukommen man sich verzweifelt bemüht.

    Man kann auch spitzfindig fragen, ob es nicht ein Bierlokal in Panama namens „regierung-oberfranken“ geben kann. Dagegen hat keiner was. Dass .DE in Deutschland liegen muss, ist nicht der Fall, generell wurde das bereits geklärt und speziell erst recht, nachdem .AG ja auch nicht zwingend in Antigua liegen muss und sich daher eine Firma, die keine Aktiengesellschaft ist, nicht unter AG registrieren darf (Deutsches Gericht, Österreichische Beklagte, wirre Entscheidung, Aktenzeichen ist mir gerade nicht geläufig).

    Comment by SvB — 28.10, 2011 @ 15:53

  2. Nur in diesem Fall gibt es keine Instanz mehr. ;-) Nachdem DENIC die Domain bereits gelöscht hat, war es m.E. nicht sonderlich clever, sich noch eine höchstrichterliche Watschn bei den Kosten abzuholen.

    Comment by Stadler — 28.10, 2011 @ 20:23

  3. Man kann auch spitzfindig fragen, ob es nicht ein Bierlokal in Panama namens “regierung-oberfranken” geben kann.

    Der Umwelt zuliebe: Gibt es nicht. Bitte gehen Sie weiter, es gibt nichts zu googlen.

    Comment by VonFernSeher — 29.10, 2011 @ 16:06

  4. Eine Frage zum Urteil und den Rechtsverletzung: Ich nehme an, das gilt auch für offenkundige Markenrechtsverletzungen wie etwa Max aus Zwickau registriert sich die Domain Mercedes-Benz.de – bisher galt hier ja (meines Wissens), dass die Makeninhaber gegen die Domaingrabber zivilgerichtlich vorgehen mussten.

    Aber: Wie weit geht diese Offensichtlichkeit – Beispiel: „Hambacher“ ist eine überregional bekannte Biermarke, jedoch gibt es 2 regional bekannte Firmen mit gleichem Namen, die in einem anderen Bereich angesiedelt sind (sagen wir mal Schmuck & Futtermittelvertrieb). Meine Annahme: Laut Markenrecht darf hier eine Registrierung erfolgen, da die Marken halt nicht in der gleichen Branche bestehen und somit keine Verwechslungsgefahr gegeben ist – heißt das, dass Max aus Zwickau, da es ja nicht sooo offensichtlich ist, jetzt auch wieder registrieren darf?

    Comment by Bernd — 30.10, 2011 @ 10:00

  5. Mit der DENIC hatte ich auch schon so meine Freude, man meldet denen zum Beispiel, dass eine Emailadresse falsch ist. Offensichtlich Falsch wohlgemerkt oder eine Adresse bei Google Maps nicht gefunden werden kann, was ja schon ziemlich deutlich ist, dass die Adresse nicht existiert aber die wollen trotzdem sage und schreibe zwei schriftliche Beweise.
    Besonders bei Spamseiten ist das extrem ärgerlich, dass die DENIC sich nicht, um richtige Angabe kümmert, sondern alles auf andere abwälzt.

    Comment by ulrics — 28.07, 2012 @ 09:52

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