Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

14.10.11

Bayerntrojaner: Behörden setzen sich gezielt über das Recht hinweg

Aus einer eher unscheinbaren Meldung aus dem Bayernteil der gestrigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung (SZ vom 13.10.2011, S. R 17) ergibt sich, dass das bayerische Landeskriminalamt mittlerweile eingeräumt hat, den „Bayerntrojaner“ seit Anfang 2009 in insgesamt 22 Fällen eingesetzt zu haben, wobei 12 Fälle allein auf das laufende Jahr entfallen.

Das bedeutet zunächst, dass es weit mehr als die fünf Fälle gibt, die die Staatsregierung zunächst gegenüber dem Landtag zugegeben hat. Hier zeigt sich zunächst, dass die Staatsregierung eine parlamentarische Anfrage der Grünen vom 25.03.2011, woraufhin zunächst nur vier Fälle eingeräumt wurden, unzutreffend beantwortet hat. Die Staatsregierung hatte dann im Juni 2011 fünf Fälle eingeräumt, was sich ebenfalls nicht mit den jetzigen Auskünften des LKA deckt. Entweder hat also die Staatsregierung die Öffentlichkeit und den Landtag falsch informiert oder ist selbst vom LKA falsch informiert worden. Beides ist nicht akzeptabel.

Die jetzt eingeräumten 22 Fälle beziehen sich nach dem Bericht der SZ auf solche Ermittlungen, bei denen zusätzlich zur Quellen-TKÜ alle paar Sekunden heimlich Browser-Screenshots angefertigt und an das LKA geschickt wurden.

Das ist besonders pikant, da das Landgericht Landshut genau diese Praxis bereits mit Beschluss vom 20.01.2011 für rechtswidrig erklärt hat. Es ist auch juristisch evident, dass es sich hierbei um eine rechtswidrige Onlinedurchsuchung handelt, für die es keine Rechtsgrundlage gibt und die nach der Entscheidung des BVerfG die Grundrechte verletzt.

Die bayerischen Behörden haben also den Beschluss des Landgerichts Landshut bewusst ignoriert und in voller Kenntnis der Rechts- und Verfassungswidrigkeit den Bayerntrojaner im Jahre 2011 weiterhin zum Einsatz gebracht und zwar in mindestens 12 Fällen.

Die Behörden können sich hierfür auch dann nicht auf eine richterliche Gestattung berufen, und zwar selbst dann nicht, wenn ein Ermittlungsrichter eine sog. Quellen-TKÜ angeordnet haben sollte. Wie der Beschluss des Landgerichts Landshut – der den Wortlaut der richterlichen Anordnung des Amtsgerichts Landshut wiederholt – nämlich zeigt, ist die richterliche Anordnung explizit auf die Internettelefonie beschränkt. Im Beschluss heißt es wörtlich:

„Unzulässig sind (…) das Kopieren und Übertragen von Daten von einem Computer, die nicht die Telekommunikation des Beschuldigten über das Internet mittels Voice-Over-IP betreffen.“

Hierüber setzen sich das bayerische Landeskriminalamt und auch die Staatsanwaltschaften, die immerhin als sog. Herren des Ermittlungsverfahrens gelten, weiterhin gezielt hinweg.

Diese bewusste Verletzung der Grundrechte ist von einer neuen Qualität und in dieser Form neu. Es war also keineswegs übertrieben, als Heribert Prantl in der SZ unlängst von einer neuen Form der Staatskriminalität sprach.

 

posted by Stadler at 10:24  

48 Comments

  1. Ist das jetzt der Moment wo man überrascht sein muss?
    Hmm… scheinbar habe ich ihn verpasst…

    Comment by Mendola — 14.10, 2011 @ 10:40

  2. @Mendola: Fatalismus ist nicht gerade die Einstellung, die die Demokratie am Leben erhält…

    Comment by Peter — 14.10, 2011 @ 10:56

  3. Da fragt man sich als naiver Bürger: gibt es da denn wirklich keine (wirksamen) Sanktionsmöglichkeiten außer die Leute in einigen Jahren nicht wiederzuwählen (haha)?

    Comment by Anonymous — 14.10, 2011 @ 10:59

  4. Wirklich bitte. Da wartet man wieder auf ein Statement der GdP, dass ja die Polizei nicht mehr genügend respektiert werde… und Schuld sei die Jugend oder das Internet.

    Wie soll man angesichts solcher Nachrichten überhaupt noch Vertrauen fassen können.

    „…, dass Grundrechte Abwehrrechte gegen den Staat sind“ erscheint wohl richtiger und wichtiger denn je.

    Comment by SmilerGrogan — 14.10, 2011 @ 11:01

  5. Welche Möglichkeiten einer Anzeigenerstattung gegen die Verantwortlichen bzw. die beteiligten Beamten gibt es eigendlich? Muss man als Erstatter der Anzeige zwingen direkt betroffen sein? Und dürfte eine solche Anzeige überhaupt ignoriert werden (die Beamten können sich ja kaum auf Befehlsnotstand berufen)?

    Comment by Andreas — 14.10, 2011 @ 11:01

  6. Wenn schon im Beschluss des Amtsgerichts ausdrücklich auf „VoIP“ beschränkt wird, warum muss sich dann das Landgericht überhaupt um Screenshots kümmern? Dass Bilder und Texte niemals „Voice“ sein können, müsste ja klar sein.

    Oder dienten die vielen Screenshots lediglich der Feststellung, welche Nummer gewählt wurde?

    Comment by maxbe — 14.10, 2011 @ 11:23

  7. Das ist unzweifelhaft so genannter permanenter Verfassungshochverrat von allen Beteiligten und MIttätern.

    Wird jemals Deutschland ein verläßlicher Rechtsstaat kann immer ohne Verjährungsgefahr die Strafverfolgung eingeleitet werden.

    Arbeiten wir daran!

    Comment by Teredo — 14.10, 2011 @ 11:33

  8. Wenn ich mir den SZ-Bericht so ansehe…

    Könnte es sein, dass sich die Zahl 5 auf Trojanereinsätze mit Screenshots bezieht und die Zahl 22 auf weitere Fälle ohne Screenshots?

    Comment by maxbe — 14.10, 2011 @ 11:34

  9. Ja, ich denke wie „maxbe“, dass sich die Zahl 5 auf die Screenshot-Fälle bezieht.

    Comment by daMax — 14.10, 2011 @ 11:50

  10. In Bayern wird auch immer noch Autofahrern bei einer Blutabnahme wegen Alkoholverdacht das Blut parallel auf HIV untersucht, selbst dann, wenn das Opfer die Untersuchung seines Blutes auf HIV vor der zwangsweisen Blutentnahme ausdrücklich verweigert.

    Es gibt reichlich gute Gründe dieses schreckliche Bergland im Süden zu meiden.

    Comment by Nordmann — 14.10, 2011 @ 12:08

  11. Das heisst doch aber auch, dass alles, was wir kunstvoll seit der Sozialhygiene des Horst Herold, SPD und BKA, in den 80ern aufgebaut haben, um den Bürger vor dem enthemmten Staat aufgebaut haben, völlig wirkungslos ist.

    Wenn flächendeckend die LKAs und vielleicht das BKA nach dem Motto handeln: Legal, Illegal, Scheissegal, dann müssen wir Konsequenzen ziehen, dass auch in der Exekutive wieder Law and Order herrschen und nicht anarchistisches Chaos, wo Beamte auf Gesetze scheißen statt Angeklagte auf Tische wie früher (Siehe Helmut Schmidt, SPD, 1969: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45226472.html).

    Zum einen wird auf die Verwendung von Software verzichtet werden, die vom Staat bereitgestellt wird, um die unerkannte Trojanerverbreitung zu stoppen (Elster, Personalausweis, usw) bis wir sicher sind, dass vom deutschen Staat und seinen Bundesländern keine Malware in Umlauf gebracht wird. Zum anderen werden wir schauen müssen, warum alle 17 Datenschützer so eklatant versagt haben und keiner eine sorgfältige Exekution der Datenschutzgesetze herbeigeführt hat, in denen diese Trojaner in gar keinem Fall in den verwendeten Verfahren mit der Erhebung personenbezogener Daten hätten verbleiben dürfen.

    Gegen diese Baustelle ist der Ärger mit mit Facebook nahezu Pipifax. Auch stellt sich die Frage, warum gerade Personen aus Bayern so eklatant entweder Recht brechen oder Nebelbomben werfen (Leutheusser-Schnarrenberger als bayerische FDP-Vorsitzenden weigert sich, das Zugangserschwerungsgesetz zu exekutieren obwohl die bayerische FDP im Bundesrat das Gesetz haben wollte); @dorbaer tut nichts sondern schwafelt über Twitter nur über ungehörige Gäste beim Twittwoch; Aigner führt Feldzug gegen Amerika (Google, Facebook), aber schützt nicht die Verbraucher in Deutschland, usw.). Man könnte fast den Verdacht haben, dass in gewissen Koalitionen über Parteigrenzen hinweg sich kriminelle Vereinigungen gebildet haben, die übersehen haben, dass nur politische Parteien straffrei kriminelle Vereinigungen bilden dürfen (§129 StGB, Absatz 2, Nr. 1).

    Comment by Jan Dark — 14.10, 2011 @ 12:16

  12. Wenn ein LKW-Fahrer seine erlaubten Fahrzeiten nicht einhält übertritt er auch Gesetze, allerdings wird das bei der Polizei gleich immer zum Staatsakt erklärt. Wollen wir doch mal festhalten, dass der Trojaner nur bei Leuten eingesetzt wurde bei denen ein begründeter Verdacht besteht, dass sie schwere Straftaten begehen. Die Beamten haben die technischen Möglichkeiten genutzt, das ist als würde ein LKW mal die erlaubte Geschwindigkeit übertreten, was kann der LKW-Fahrer dafür, dass der LKW schneller fahren kann als 80 km/h obwohl doch nur 80 erlaubt sind? Sicher ist es gerechtfertigt dem LKA mal auf die Finger zu klopfen, schließlich kann es nicht sein, dass sich die Hüter des Gesetzes selbst nicht daran halten, aber wir sollten das nicht dramatisieren. Ist es denn so schlimm, wenn das LKA 20 Dealer aus dem Verkehr ziehen kann, durch die Screenshots?

    Comment by Schwobb — 14.10, 2011 @ 13:28

  13. Spannend: Der verlinkte Gerichtsbeschluss bezieht ausdrücklich auch „Messenger“ wie z.B. Skype ein. Wie ist in diesem Kontext eigentlich ein Chat einzuordnen? Ist ja nicht *Voice* over IP…

    Comment by josef — 14.10, 2011 @ 13:45

  14. Ich vermute stark, dass die Vorgänge um den Trojaner nur die Spitze des Eisbergs bilden! Die exekutive Gewalt überschreitet immer wieder die gesetzlichen Grenzen: letztes Beispiel Folterandrohung im Fall Gaeffgen. Ich erlebe täglich in der Praxis, wie Betriebsprüfer der Finanzbehörden unter Missachtung der AO und der BpO versuchen, in die entlegensten Winkel der gesetzlich geschützten Bereiche unserer Mandanten einzudringen. In einem Fall ging dies soweit, dass von der Finanzbehörde unter Angabe offensichtlich falscher Umstände Durchsuchujgsbeschlüsse erwirkt und ausgeführt wurden. Das Beschwerdegericht hat die Massnahmen zwar für offensichtlich rechtswidrig erklärt und ein absolutes Beweisverwertungsverbot ausgesprochen. Doch die Mandantschaft leidet noch heute unter diesen Vorgängen.
    An den geschilderten Trojanerfall stimmt mich sehr bedenklich, dass gerichtliche Entscheidungen missachtet werden. Die Gerichte sind die Treuhänder der Grundrechte des Einzelnen. Wenn diese ihre Funktion aber nicht mehr erfüllen können, ist das System der Gewaltenteilung wirkungslos. Dieses stellt aber über das Rechtsstaatsprinzip die wichtigste demokratische Komponente dar. Die Frage danach, wie diese unter den aufgeführten Umständen geschützt werden kann, läßt sich dann nicht mehr beantworten. Jeder Einzelne bleibt aufgefordert, weiterhin gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen und so über die Judikative zu versuchen, diesen Bestrebungen Einhalt zu gebieten.

    Comment by zk_taxnews — 14.10, 2011 @ 14:01

  15. @ schwobb:
    es gibt ein grundgesetz, da steht ziemlich am anfang drin, dass „Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht“ an die verfassung gebunden sind. das ist die grundlage des rechtsstaats.
    fängt man da an, zu sagen, das sei doch „alles nicht so schlimm, es geht ja schließlich gegen mögliche verbrecher“ können wir den laden gleich dicht machen.

    Comment by Bernhard — 14.10, 2011 @ 14:01

  16. @Schwobb: Und warum installieren wir nicht gleich in jedem Privathaushalt Überwachungskameras? Okay, die Grundrechte werden dadurch etwas eingeschränkt, aber vielleicht erwischen wir dadurch ein paar Terroristen!

    Comment by MrYo — 14.10, 2011 @ 14:02

  17. Ich frage mich jetz schon seit Tagen, wer dafür wohl zur Verantwortung gezogen werden wird. Ich denke, dass die Staatsanwaltschaft von sich aus hier Strafanzeige stellen muß und nicht nur ein einzelner Kopf rollen darf/kann.

    Comment by elsner — 14.10, 2011 @ 15:06

  18. Ich weiß nicht was alle gegen den Trojaner haben – ist doch gut, wenn die Griechen was für ihren Rettungsschirm tun.

    Comment by Manuel — 14.10, 2011 @ 15:41

  19. Natürlich sollten wir wegen dieses Vorfalls nicht paranoid werden und die Kirche im Dorf lassen. Aber trotzdem ist klar, dass sich in einem Rechtsstaat und gerade in einem solchen, auch die Exekutive an die geltenden Gesetze zu halten hat.

    Wehret den Anfängen! (Und den Anfängern)

    Comment by Holger Kuduk — 14.10, 2011 @ 16:10

  20. @Schwobb
    Nein, natürlich ist das ne gute Sache, Dealer aus dem Verkehr zu ziehen. Wir könnten auch präventiv mal von allen Bürgern die Fingerabdrücke oder DNS zentral speichern. Damit könnte man bestimmt noch ein paar Verbrechen im Jahr aufklären. Wir könnten auch allen Fahrzeugen einen GPS Sender verpassen, die Telefonkommunikation und E-Mails über 20 Jahre speichern, Crypto generell verbieten oder wir könnten den Behörden das Foltern erlauben. In 24 sieht man ja, dass nur das zum Erfolg führt.

    Natürlich kann man das alles tun, aber dann möchte ich hier nicht mehr leben wollen.

    Comment by Oliver — 14.10, 2011 @ 16:14

  21. Das Landesparlament hat gelogen, das LKA hat gegen Grundgesetz udn Gerichtsurteile verstoßen.
    Und? Erwartet jetzt irgend jemand, dass es ernsthafte Konsequenzen gibt?

    Ich wette, wenn ein NPD-Politiker auch nur angedeutet hätte, man könnte ja mal über sowas nachdenken, würde die gesamte Politik nach einem Parteiverbot brüllen.

    Wo bleibt das Parteiverbot für Parteien, deren Politiker wissentlich und vorsätzlich das Grundgesetz ignorieren?
    Und mir soll keiner erzählen, das habe doch niemand gewußt …

    Comment by Phelan — 14.10, 2011 @ 16:22

  22. Wie hier schon festgestellt wurde, ist das nur die Spitze vom Eisberg. Gemauschel, Korruption und Kriminalität ist in allen Etagen bis nach ganz Oben gang und gäbe. Nicht nur bei der Polizei, sondern auch in Politik und Rechtsprechung. Alles ein einziger Sumpf. Vertrauen in den Rechtstaat? Er ist keiner mehr. Null Vertrauen.
    Das bedeutet, dass wir nur noch unserer Moral verpflichtet sind.

    Comment by Jo — 14.10, 2011 @ 16:54

  23. Wer so systematisch Recht und Gesetz bricht hat noch mehr Leichen im Keller. Wir sind so weit, Verbrecher jagen Verbrecher.

    Comment by bruno — 14.10, 2011 @ 17:03

  24. Lieber Herr Stadler, was Sie schildern ist falsch. Die SZ schildert, dass es 22 Einsätze des Trojaners insgesamt gab, davon in 5 Fällen mit aktivierter Screenshot-Funktion. Ihre Lesart, wonach der Trojaner in allen 22 Fällen mit Screenshot-Funktion eingesetzt wurde, ist falsch und ergibt sich aus einer unzutreffenden Lektüre der Kurzmeldung. Um 11.34 Uhr hat maxbe in einem Kommentar erstmals auf Ihr Missverständnis hingewiesen. Wann wollen Sie den Fehler korrigieren?

    Falsch ist auch ihre Unterstellung, die Landesregierung habe zunächst nur 4 Einsätze eines Screenshot-Trojaners eingeräumt, obwohl es tatsächlich 5 waren. Auch hier haben Sie das Dokument, auf das Sie verweisen, nicht richtig verstanden. Sie zitieren aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage einer Grünen-Abgeordneten. Sie lassen dabei aber den Wortlaut der Frage außer acht (das gesamte Dokument mit Fragen und Antworten gibt es über die Landtags-Webseite unter der Drucksache 16/8747). Die Grünen-Abgeordnete zitiert in ihrer Anfrage Presseberichte über den Einsatz eines Screenshot-Trojaners (der Landshuter Fall). Sie fragt dann: „Gab es seit 2005 bzw. gibt es aktuell weitere Fälle, bei denen bei einer angeordneten Überwachung und Aufzeichnung des Telekommunikationsverkehrs Screenshots erstellt wurden?“ Sie fragt also nach WEITEREN Fällen. Die Landesregierung antwortet mit der Schilderung von vier Fällen. Für den Leser, der der Logik mächtig ist, ergibt sich also: Es gab den von der Abgeordneten in der Frage geschilderten Landshuter Fall plus die von der Landesregierung geschilderten weiteren vier Fälle macht insgesamt fünf Fälle. Ihre Behauptung, die Landesregierung habe in diesem Dokument zunächst nur insgesamt vier Fälle eingeräumt und die Zahl später auf fünf erhöhen müssen, erweist sich als nicht belastbar.

    Comment by Ray Navin — 14.10, 2011 @ 17:15

  25. So wie ich das in der SZ verstehe sind die bisher bekannten 5 Fälle, diejenigen, welche das erstellen von Screenshots beinhalteten. Die jetzt genannten 22 sind lediglich alle insgesamt.
    Abgesehen davon, sind natürlich auch 5 Fälle zuviel.

    Comment by idefix — 14.10, 2011 @ 17:36

  26. fefe sent me here

    Comment by combat — 14.10, 2011 @ 17:39

  27. Man kann den Artikel in der SZ sicherlich dahingehend verstehen, dass nur in 5 der 22 Fällen Screenshots gefertigt worden sind. Zumindest versucht das LKA wohl die Diskrepanz so zu erklären.

    Der Trojaner ist aber immer derselbe, weshalb die Antwort der Staatsregierung – sollte man von den 22 Fällen gewusst haben – zumindest irreführend war.

    Comment by Stadler — 14.10, 2011 @ 17:51

  28. Deutsche Regierungen, Parlamentarier und Beamte brechen schon wieder geltendes Recht, ihren Diensteid und die Verfassung. Immer wieder.

    Und nichts passiert.

    Niemand klagt diese Leute wegen schwerer Verbrechen an, niemand verurteilt sie, niemand bringt sie in Regress und ins Gefaengnis.

    Ist bei Offizialdelikten die Staatsanwaltschaft nicht mehr verpflichtet unverzueglich zu ermittlen? Gibt es ploetzlich keine Gefahr in Verzug mehr? Keine Verdunkelungsgefahr?

    Es laesst sich nicht mehr verheimlichen von wem der Terror in Wahrheit ausgeht.

    Comment by Gordon — 14.10, 2011 @ 18:07

  29. @RA Stadler:
    Die Antwort der Staatsregierung war aber nur dann irreführend, wenn die Frage lautete,in wie vielen Fällen der Trojaner überhaupt eingesetzt wurde, egal ob mit oder ohne Screenshots. Und Ray Navin hat belegt, dass die Frage sich nur auf Fälle mit Screenshots bezog. Und die wurde offenbar korrekt beantwortet. Man mag ja in Rechtsfragen unterschiedlicher Meinung sein und ich schätze in diesem Punkt Ihren blog sehr, aber was die vermeintliche Irreführung angeht,liegen Sie mE daneben. Auf eine präzise Frage wurde eine präzise Antwort gegeben.

    Comment by klabauter — 14.10, 2011 @ 18:28

  30. Das scheint das Wesen einer Demokratur zu sein

    Comment by Tuedelluet — 14.10, 2011 @ 18:40

  31. Mich empört das ganze nicht. Wer schon mit lügenden Politikern, gesetzesbrechenden Beamten und Behörden, bestechlichen Beamten etc., Erfahrungen gemacht hat, kann sich nur freuen, dass der CCC die Gelegenheit hatte es mal bis ins letzte bit nachzuweisen. Auch die öffentliche Aufregung ist für 10 Tage gut und dann? Wer glaubt Piraten wählen zu müssen tut mir leid!

    Comment by rura — 14.10, 2011 @ 19:28

  32. die tun auch nix. alles krampen.

    Comment by maex — 14.10, 2011 @ 22:45

  33. 2 Fragen.

    Kann jemand beantworten, welche Straftaten in den bekannt gewordenen Fällen aufgeklärt werden sollten?

    Es scheint Konsens zu sein, dass Verfassungsbruch in mehreren Fällen vorliegt. Welche rechtlichen Mittel können angewandt werden und durch wen?

    Comment by vera — 15.10, 2011 @ 00:11

  34. Welche rechtlichen Mittel können angewandt werden und durch wen?
    Erst ‚mal Hosen runter! Aber ganz nackig, bitte! Veranlasst durch Peter Schaar, Leutheusser-Schnarrenberger, die Opposition und all die anderen die eine „lückenlose Aufklärung“ fordern!

    Meiner Meinung nach heißt das (unter anderem) folgendes: Die Verträge sind offen zu legen und auch die vermeintlichen verschiedenen software-versionen sind von einem unabhängigen bzw. mehreren unabhängigen Gutachtern zu prüfen.
    Das ist schließlich unser (Steuer-)Geld, das da GEGEN uns verwendet wurde/wird.
    Eine absolute Transparenz, wie es ja beispielsweise auch eine Leutheusser-Schnarrenberger oder ein Peter Schaar und Konsorten öffentlich großspurig angekündigt hatten, ist dabei ja wohl das Mindeste! Das Mindeste fast schon i.S.v. das Wenigste!

    Zumal so ’ne Digitask -wenn ich das richtig sehe- noch nicht einmal z.B. auf der Basis vom IT-Grundschutz des BSI nach ISO 27001 zertifiziert ist…wenn ich mich nicht evtl. verguckt haben sollte – klar.

    Bei aller Liebe, aber was soll das denn für ’ne „Firma“ sein? Mich persönlich erinnert das an so ‚was wie ’ne „Logistep“ oder „Digiprotect“- Schauspielerei. Die sind auch überall rumgetingelt und haben tolle Präsentationen gehalten und ’n schönes Briefpapier drucken lassen.
    Zumal in diesem einen geleakten Angebot von der Firma Digitask an das LKA in Bayern, welches durch die einschlägigen Berichte ging, wurden der Firma Digitask Unsummen an STEUERGELDERN* in den Arsch geblasen und Digitask garantiert darin gleichzeitig eine Lieferfrist von 4 Wochen ab Auftragseingang. Ziemlich sportlich, wenn nicht sogar ambitioniert wenn man bedenkt daß es immerhin das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geht! Also bitte, Leute! 4 Wochen für ’ne Software-Entwicklung mit allem Pi-pa-po? Dann kann man den schwarzen Koffer auch direkt überreichen.

    Kurzum: Wir haben nicht „nur“ ein Recht auf Transparenz, weil unsere Grundrechte verletzt wurden sondern auch weil wir das
    a) bezahlen und weil das
    b) einfach der Anspruch einer Industrienation wie Deutschland sein muss!
    Solche „Firmen“, wie so ’ne Digitask dürfen m.M.n. gar keine Aufträge bekommen, die durch Steuergelder finanziert werden. Gleiches sollte übrigens für Banken gelten…

    Naja, wie dem auch sei. Konkret ergeben sich daraus in meinen Augen (also als persönliche Meinung) folgende Fragen als Vorlage für unsere „aufklärungshungrigen“ Volksvertreter:

    1. Von wem wurde der Auftrag solch eine software zu entwickeln erteilt. Keine Firma entwickelt features für lau! Das gibt es in unserem deutschen Geschäftsumfeld einfach nicht. D.h. irgendeiner musste irgendwann einmal die „Premium“ bzw. die „Ultimate“ Version bestellt haben. Die Frage ist: WER konkret?

    2. Daraus ergibt sich folgende Frage: Basierend auf welchen genauen (!) Kriterien bekommt der Auftragnehmer, also die Firma Digitask, den Auftrag aus der öffentlichen Ausschreibung? Wo ist das Leistungsverzeichnis? Das gehört veröffentlicht! Da sollte dann auch drin stehen, wie man eigentlich genau Zugriff auf die Rechner bekommt (Hintergrund: Nicht, daß noch ganz andere beteiligt sind…wovon ich persönlich aktuell ausgehe)

    3. Wenn angeblich jedes Bundesland oder Polizeistation oder weiß der Teufel eine individuell entwickelte und angepasste software ausgeliefert bekommt (Is‘ klar –> s.o.: 4 Wochen Lieferzeit!), dann MUSS das sowohl bei der Fa. Digitask dokumentiert sein (mindestens anhand ’ner Versionsnummer, Lieferschein, oder so), als auch vertraglich fixiert sein. Zudem muss das Ganze zu dem angeblichen richterlichen Beschluss passen! DAS sollte doch aufzutreiben sein, nicht wahr!? Vorausgesetzt, diese Aussage würde zutreffen, woran ich für meinen Teil (als „Mann aus der Praxis“) erhebliche Zweifel hege!

    4. Nach der Offenlegung der nackten Fakten, sollte dann die Aufklärung hinsichtlich der groben Grundrechtverstöße respektive strafrechtlicher Sachverhalte mit entsprechender Bestrafung erfolgen! Das ist der Part für die Juristen. Eine Rücktrittswelle plus Berufsverbot (wenigstens bei den Juristen, da diese einen Eid auf die Verfassung geschworen haben) sollte das Mindeste sein! Und selbstverständlich rückwirkend! D.h. auch ein Herr Schäuble, zum Beispiel, zeichnet sich als ehemaliger Innenminister mitverantwortlich für das Desaster! Und da eine Online-Durchsuchung in der Form sowieso ersatzlos vom Tisch sein sollte, spricht auch rein gar nix gegen eine solche, abschließende Offenlegung der Fakten.

    Auch die öffentliche Aufregung ist für 10 Tage gut und dann?

    Das stimmt leider allzu oft (Vgl. z.B. Bundeswehreinsatz als Kampfeinsatz (!) -> absolut grundrechtverletzend, da definitiv kein V-Fall!).
    Allerdings ist das meiner persönlichen Meinung nach in dem Fall aber nicht mehr „ohne-Michel-mäßig“ akzeptabel. Zum Einen haben wir quasi gerade erst eine GeStaPo und eine StaSi hinter uns und zum Anderem werden heute die Weichen des digitalen Zeitalters von Morgen gestellt! Wir haben also nicht nur die Erfahrung von gestern sonder tragen auch die Verantwortung für unsere Kinder und Enkelkinder. Daß Privatfirmen an Grundrechtverstößen ’ne Menge Geld vedienen (durch z.B. Marketing- und Werbeeinnahmen mittels Profilerstellung) ist zunächst einmal das Eine (sollte man sicherlich im Auge behalten – sollte man aber nicht durcheinanderschmeißen). Daß demokratisch gewählte Volksvertreter die steuerzahlenden Wähler (und damit deren eigenen Chefs) unverhältnismäßig bespitzeln wollen, anlasslos Daten speichern wollen, per „Hollywood-Marschbefehl“ gehorsamst und ohne Hirn zig Seiten sperren wollen und ebenfalls auf Wunsch von solchen Firmen mit veralteten Geschäftsmodellen die ISPs instrumentalisieren wollen, ist eine ganz andere extrem krasse Angelegenheit, der wir schleunigst den Riegel vorschieben MÜSSEN.

    So ist in meinen Augen die einzige Alternative zum Beispiel zu einer VDS: KEINE VDS! Simple as that! Wo ist das Problem? Wäre ich z.B. Justizminister hätte ich den geänderten Gesetzesentwurf in 5 Minuten fertiggetippt – inkl. Zigarettenpause, sogar…!

    In diesem Sinne, Baxter
    —————————-
    * Oder wird so ‚was von den Drogengeldern bezahlt, die ja durch keinen Haushalt öffiziell müssen. Warum sonst müssen unsere Jungs immer noch in Afhanistan die Opium-Plantagen bewachen…?

    Comment by Baxter — 15.10, 2011 @ 01:47

  35. @vera

    In dem zitierten Dokument aus dem Bayerischen Landtag werden eine Tatverdachte genannt:
    http://www.gruene-fraktion-bayern.de/sites/default/files/trojaner_ii_16_0008747.pdf

    – „wegen banden und gewerbsmäßigen Betrugs“
    – „wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungs und Arzneimitteln“
    – „wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei“

    Das wurde am 19.5.2011 berichtet. Es erklärt nicht alle Vorkommnisse (ohne Zahlen wegen der Korintenkacker).

    Schön finde ich die Aussage, dass man in der bayerischen Staatsanwaltschaft die Annahme der Richter des Landgerichtes Landshut, dass Screenshots nicht mit unserer Verfassung und der StPO bei der Telekommunikationsüberwachung zur Deckung gebracht werden, nicht teile sondern bis zur höchstrichterlichen Rechtssprechung erst Mal gegen die sonstige Rechtssprechung im Freistaat sich verhalten wollen. Das ist doch ein hervorragendes Signal an die Bürger: legal, illegal, scheissegal. Wenn die Staatsanwaltschaft München damit durchkommt, können wir uns immer auf sie berufen, dass wir nicht die Rechtsauffassungen der niederen Gerichtsbarkeit teilen sondern uns nur an höchstrichterliche Urteile halten. Besonders wichtig für Hartz IV-Empfänger: immer mit kostenloser Prozessbeihilfe bis zur Höchtsrichterlichkeit durchprozessieren. Nie klein beigeben, immer auf eigener Rechtsauffassung an den anderen Richtern vorbei beharren bis BGH oder Verfassungsgericht. ‚lluja sog i, Manna will i.

    Comment by Jan Dark — 15.10, 2011 @ 10:56

  36. „Bundesbehörde verteilte Spionagesoftware an die Bundesländer“
    http://gruen-digital.de/2011/10/bundesbehoerde-verteilte-spionagesoftware-an-die-laender/

    Comment by Jan Dark — 15.10, 2011 @ 11:02

  37. Wo bleiben die erfolgreichen grossen Rechtsanwälte, die jetzt all ihren beruflichen Ehrgeiz einsetzen, und zur Abwechslung mal mit aller Kraft und Professionalität die Verfassung gegen die Oberklasse-Verfassungsfeinde verteidigen?

    Comment by Moni — 15.10, 2011 @ 12:47

  38. @Jan Dark – danke erst mal.

    Comment by vera — 15.10, 2011 @ 14:15

  39. @klabauter: Im Zeitpunkt der Fragestellung war doch über die Funktionsweise des Trojaners wesentlich weniger bekannt als heute. Die „exakte“ Antwort der Staatsregierung diente allein dem Zweck das Ausmaß als gering darzustellen.

    Wir werden auch sehen, ob diese Aussagen tatsächlich exakt waren. Mittlerweile habe ich auch schon von 25 und nicht mehr von 22 Fällen gelesen. Generell wird immer nur das zugegeben, was sich gar nicht mehr abstreiten lässt.

    Comment by Stadler — 15.10, 2011 @ 14:31

  40. Bei heise heisst es:
    „Bekannt sei, dass Bundeskriminalamt, Bundesverfassungsschutz und Bundespolizei seit 2009 insgesamt in 25 Fällen Trojaner einsetzten, sagte Uhl. “

    Und der BMI braucht weiter die durch das Verfassungsgericht nicht gedeckte Möglichkeit, unkontrolliert beliebige Software mittels der Wanze in des Bürgers Rechner einzuschleusen:
    „Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) verteidigt in der am Sonntag erscheinenden „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ den Einsatz von Trojaner-Software für die Kommunikationsüberwachung sowie die durch die CCC-Analyse aufgedeckte Nachladefunktion: „Wir brauchen diese Nachladefunktion, um uns den normalen Updates auf dem Zielcomputer anpassen zu können.““
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatstrojaner-Bundesinnenminister-verteidigt-den-Einsatz-und-greift-CCC-an-1361814.html

    Mir ist völlig unklar, wie das BMI damit dann die Verfahrensbeschreibung nach §4e BDSG machen will, wenn im vorhinein gar nicht bekannt ist, welche Software nachgeladen wird und damit welche personenbezogenen Daten erfasst werden sollen (Skype, Screenshots, Kamera, Mikrofon, Dateisystem). Das wird ein Super-GAU des großen Lauschangriffs am Verfassungsgericht vorbei. Friedrichs politischer Wille, Lauschaktivitäten zu maximieren (Updates) wird im das Genick brechen. Der Mann ist politisch tot.

    Hatte ich schon erwähnt, dass Doro Bär für die Vorratsdatenspeicherung und das Zugangserschwerungsgesetz im Bundestag gestimmt hat und Leutheusser-Schnarrenberg und Friedrichs (beide aus Bayern) sich weigern, bestehende Gesetze anzuwenden wie das Zugangserschwerungsgesetz, wozu sie nach dem Gutachten de elawprof keinen Ermessensspielraum haben?

    Das Bayerngate ist ein Desaster für den Rechtsstaat.

    Comment by Jan Dark — 15.10, 2011 @ 17:40

  41. Mir ist völlig unklar, wie das BMI damit dann die Verfahrensbeschreibung nach §4e BDSG machen will,

    Meiner Meinung nach müssen nicht nur das BMI und/oder die Datenschutzbeauftragten ordentlich auf den Putz hauen.
    Wenn sich auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ebenfalls nicht ‚mal langsam öffentlich äußert, dann kann man m.E. ‚mal die Frage stellen welchen Anspruch auf Existenz gewisse Ämter überhaupt noch besitzen und weshalb. Lose von der Seite des BSI als locker-maker zitiert:

    Als nationale Sicherheitsbehörde ist es das Ziel des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die IT-Sicherheit in Deutschland voran zu bringen. Dabei sind wir in erster Linie der zentrale IT-Sicherheitsdienstleister des Bundes.

    Tja, dann leistet doch auch mal Dienste! Die erste Frage sollte vielleicht lauten, weshalb es eigentlich immer noch keine TR-TKÜ gibt!? Ich weiß – fiese Frage. Ich für meinen Teil könnte es mir nämlich denken…
    Von daher werde ich diesbzgl. einfach ‚mal ‚was zusammenstellen und dann einen entsprechenden link platzieren.
    Vielleicht interessiert sich ja sogar jemand dafür, denn das was unter anderem auch viele „IT-Experten“ zum Thema Software-Entwicklung / Einsatz der Software sagen ist nicht immer ganz richtig.
    Es ist also als kleine Aufklärung gedacht. „From Technik with Love„, sozusagen. ;-)

    Außerdem wundert es mich, daß sich noch niemand über das eher eigenartige Preis-Leistungs-Verhältnis gewundert hat. Als Stichpunkte kurz angerissen:
    – Die Bundesländer haben gemäß eigenen Aussagen jeweils eigene Softwareversionen.
    – Digitask spricht von 2 Software-Versionen
    – Die Kosten gemäß der öffentlichen Ausschreibungstexte variieren sehr stark
    – Angenommen, Auftrag sei eine Neu-Entwicklung: Wie schafft man das in 4 Wochen? Weshalb fallen diese Kosten mehrfach an, obwohl es sich laut Innenministerium jeweils um Modifikationen handeln würde (im Grunde also Lizenzgeschäft).
    – Angenommen beim Auftrag handelt es sich um ein „Off-the-shelf“ bzw. „carry-over“-Produkt: Weshalb dann solche, wiederholt auftretenden (relativ) hohen Kosten?
    – Um an sog. „Steuer-CDs“ ranzukommen gibt sich das BMI offensichtlich stets sehr viel Mühe. Wer kontrolliert eigentlich die Geldflüße im Zusammenhang mit solchen „Projekten“. Plausibilität sieht meiner Meinung nach sogar aus der Ferne betrachtet etwas anders aus…
    – Da werden doch wohl nicht etwa wieder schwarze Köfferchen versehentlich auf dem Firmengelände vergessen worden sein?

    – und so weiter (unter anderem auch der Nachweis, wie sich beispielsweise Herr Uhl, Herr Friedrich und weitere mit ihren Aussagen selbst immer weiter in die Scheiße reiten!

    So langsam aber sicher könnte man m.E. ruhig konsequent die Überschriften ändern (vereinzelt geschah/geschieht dies bereits). Und zwar indem man aus „Staatstrojaner“ das Wort „Staatsaffäre“ macht. Denn das isses doch im Grunde nun einmal! Oder?

    Bis zum link…Tschüß, Baxter
    _______________________________
    P.S.: Weiß jemand evtl., ob die Piratenpartei geschlossen auf Kegeltour oder auf Weinprobe gefahren ist oder wo sind die gerade? Man muss nämlich bekanntermaßen das Eisen schmieden, solange es heiß ist! Unbegreiflich für mich…

    Comment by Baxter — 15.10, 2011 @ 21:22

  42. „2. @Mendola: Fatalismus ist nicht gerade die Einstellung, die die Demokratie am Leben erhält…
    Kommentar by Peter — 14.10, 2011 @ 10:56“

    @Peter:
    Sie verwechseln Realismus mit Fatalismus.
    Da Realismus sehr schmerzhaft sein kann, bewirkt es bemerkenswert oft eine selektive REALITÄTSAUSBLENDUNG.
    Das ständig zu beobachten, macht Realismus zu einer surreal positiv erheiternden Dauerlachnummer an der ich gerne teilnehme(-:

    Comment by ola — 16.10, 2011 @ 02:27

  43. Die Welt aus Sicht der Abofallenbetreiber:

    http://inside-megadownloads.blogspot.com/p/leserbriefe.html

    Comment by Gummibär — 16.10, 2011 @ 17:08

  44. Und Friedrich liefert des Rätsels Lösung:

    http://www.faz.net/aktuell/politik/im-interview-bundesinnenminister-friedrich-csu-es-gibt-keine-rechtliche-grauzone-11494291.html

    „FAZ: Und Zigtausende Aufnahmen von Bildschirmen, so genannte Screenshots, die bei einer Quellen-TKÜ gemacht werden?

    Friedrich: Das ist eine Frage, die unter Juristen umstritten ist. Das Landgericht Landshut sagt, es sei nicht erlaubt. Die bayerische Staatsregierung sagt, es sei erlaubt. Man kann ja auch anderer Auffassung sein als ein Landgericht.“

    Das Gericht sagt die Regierung darf das nicht, aber die Regierung sieht das halt anders. Problem gelöst. Haha, diese Juristen… streiten sich immer!

    m(

    Comment by SD — 16.10, 2011 @ 21:53

  45. CDU und CSU heillos zerstritten

    Bei heise heißt es von Uhl:

    „In der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ warf Uhl Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Samstag vor, Polizei und Staatsanwälte seit Jahren im Regen stehen zu lassen: „Wir haben die Ministerin immer wieder darauf hingewiesen, dass die Ermittler beim Einsatz von Spionagesoftware in Strafverfahren in einer gesetzlichen Grauzone arbeiten.““
    http://www.heise.de/newsticker/meldu…n-1361814.html

    Bei der FAS sagt Freidrich es:
    „Es gibt keine rechtliche Grauzone.“
    http://www.faz.net/aktuell/politik/i…-11494291.html

    Einer von den beiden lügt. Beide sind in der CDU/CSU-Fraktion. Es tritt offen zutage, dass die CDU/CSU unüberwindliche Probleme mit unserem Rechtsstaat hat. Sie kann sich bei der Auslegung unserer Gesetze nicht mal intern einigen. Damit ist die CDU/CSU in toto für verantwortungsvolle Position in der Innenpolitik völlig ungeeignet. Bevor hier noch mehr der Bundesrepublik Deutschland von unbefähigten Menschen schwerer Schaden zugefügt wird, sollte ein Gericht sofort Ermittlungen aufnehmen lassen und die CDU/CSU-Politiker sofort während des Verfahrens aus Schlüsselämtern entfernen.

    Das geht auf eine Staatsnot zu, wie hier unser Recht verhöhnt wird. Es war schon schlimm genug, dass sich CDU/CSU/FDP in einem Koalitionsvereinbarung wie eine kriminelle Vereinigung verabredet haben, geltendes Recht mit Vorsatz nicht anzuwenden (Zugangserschwerungsgesetz) obwohl Gutachter wie Prof. Dirk Heckmann, Passau, vor dem Bundestag ausgesagt hat, dass es dafür in dem Gesetz keinen Ermessensspielraum gibt.

    Diese Gesetzesbrecher müssen sofort aus ihren Ämtern entfernt werden, um weiteren Schaden von der Bundesrepublik Deutschland und ihren Bundesländern abzuwenden.

    Comment by Jan Dark — 17.10, 2011 @ 00:12

  46. Die Linke wird weiter wegen verfassungsfeindlicher Tendenzen beobachet – aber wer fordert hier ein Verbot der an diesem eklatanten Verstoß gegen Grundrechte beteiligten Organisationen ?

    Comment by Claude — 17.10, 2011 @ 14:30

  47. Natürlich sollten wir wegen dieses Vorfalls nicht paranoid werden und die Kirche im Dorf lassen. Aber trotzdem ist klar, dass sich in einem Rechtsstaat und gerade in einem solchen, auch die Exekutive an die geltenden Gesetze zu halten hat.

    Comment by Wohnungen Augsburg — 7.12, 2011 @ 13:38

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    Comment by Generator — 24.03, 2014 @ 02:01

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