Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

5.9.11

Neue Zeitschrift zum Datenschutz

Der Beck-Verlag bringt eine neue Zeitschrift zum Datenschutzrecht auf den Markt. Die Erstausgabe der Zeitschrift für Datenschutz (ZD) ist als Appetizer vollständig im Netz verfügbar. Darin beschäftigen sich u.a. Thomas Hören mit der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Google Analytics und Antonie Knierim mit der Problematik der Kumulation der Vorratsspeicherung von TK- und Fluggastdaten.

In der zweiten Ausgabe der Zeitschrift wird übrigens ein Beitrag von mir zum Thema Ausschluss von Pseudonymen bei Google Plus und Facebook erscheinen.

Man kann sich natürlich die Frage stellen, ob eine weitere juristische Zeitschrift (zum Datenschutz) wirklich gebraucht wird.

posted by Stadler at 09:57  

16 Comments

  1. Oh, ich finde dieses Machwerk des „Clubs der Weltfremden“ toll!

    „Weitgehende Einigkeit herrscht darüber, dass eine statische IP-Adresse ein personenbezogenes
    Datum darstellt, lässt sie sich doch eindeutig
    einem Anschlussinhaber zuordnen“

    Ein Beispiel für die Weltfremdheit: Bei mir im Logfile findet sich ein anonymisierter, datenschutzrechtlich einwandfreier Eintrag der Gestalt: anon-194-76-233-57.brandenburg.de

    Nun kann ich mit traceroute (tracert für die Windows-Fraktion) sehen, dass dieser Proxy-Server des Landes Brandenburg am DFN-Netz hängt. Nun kann ich mich fragen, ob es nötig ist, dass ein Bundesland über den DFN-Verein geht, aber zu behaupten, dass die 30-40.000 Beamten und Angestellten hinter dem Proxy wegen dieser IP-Adresse nun ein personenbezogenes Datum preisgegeben hätten, was dem Datenschutz unterliege, ist ganz grober Unfug. Wer will solche Weltfremde ernst nehmen? Die Gedankengänge der „Theorie der absoluten Personenbezogenheit“ zeigen deutlich, dass die hier handelnden für ihre Funktion nicht geeignet sind. Wer ihrem Rat folgt, wird vor Gericht nicht obsiegen.

    Es sind Irre, die behaupten, weil ich mit dem Küchenmesser morden kann, sind alle Küchenmesser als Mörder strafzuverfolgen. Diese Menschen haben den Boden unserer Verfassung verlassen und lassen jede Verhältnismässigkeit vermissen. Sie sollten vom Verfassungsschutz beobachtet werden, bevor der Schaden durch sie noch größer wird. Der Gesetzgeber muss dringend tätig werden, dass diesen Scharlatanen das Handwerk gelegt wird. Siehe auch mein Beitrag in http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=43029&page=4

    Die genannten Abhilfemöglichkeiten zeugen genauso von tiefer Unkenntnis. Wir haben dramatisches Wachstum bei Apple-Geräten und es werden technische Möglichkeiten nur für Windows genannt. Entartetes Recht wie beim nPA, der auch nur für Windows gilt.

    Wir müssen dazu zurückfinden, dass das Recht im rechtlichen Raum bleibt und nicht unfähig, ungeeignet und sachunkundig technisch dilettiert. Google muss hart dafür bestraft, wenn es Unfug treibt. Aber nicht Millionen von Nutzern nicht funktionsfähige technische Lösungen aufgeschwatzt werden, die auf technischem Großblödsinn basieren. So schaden „Datenschützer“ massiv dem Datenschutz.

    Die Vermengung von Datenschutz und Datensicherheit ist ein genauso großes Übel, dass Juristen außerhalb der Richterschaft und der der Parlamente derzeit angehen. Einfach um zu zeigen, dass sie immer noch nicht verstanden haben, um was es bei dem Schutz personenbezogener Daten geht. Das sind die gleichen Leute, die auch toten Mauern in Streetview personenbezogene Rechte zuordnen, wenn ihnen nicht passt, was Google treibt, an die sie, weil sie zu feige sind, nicht herankommen.

    Wenn also diese Zeitung nur dazu deint, für Weltfremde eine Sonderrechtsraum zu postulieren, der durch Parlamente, Duktus des Gesetzgebers, Gesetze und Rechtssprechung nicht gedeckt ist, dann ist sie vollständig überflüssig, da nebenbei auch undemokratisch.

    Ein Beispiel wie absurd die Diskussionen außerhalb von Gerichten geführt werden, ist das erwähnte Urteil zur E-Mail von Arbeitnehmern:
    „Ein Arbeitgeber wird nicht allein dadurch zum Dienstanbieter i.S.d. TKG, dass er seinen Beschäftigten gestattet, einen dienstlichen E-Mail-Account auch privat zu nutzen.“

    Man sieht deutlich, dass die entarteten Vermutungen von Amok laufenden Künstlern nicht durch Gerichte und deren Rechtssprechung gedeckt wird.

    Es wäre besser, wir würden uns um echte Schäden kümmern, als mögliche theoretische, entartete Spinnereien als Bedrohung zu behaupten.

    Comment by Jan Dark — 5.09, 2011 @ 10:50

  2. @Jan Dark

    Man sollte zumindest vollständig zitieren.

    Der dem Zitat unmittelbar folgende Satz in dem Aufsatz von Thomas Hoeren lautet:

    „Probleme kann dies nur dann bereiten, wenn die IP-Adresse einem Rechner zugewiesen ist, der von einer Vielzahl von Personen genutzt wird, wie es regelmäßig in großen Firmen der Fall sein wird.“

    Genau das scheint auf die geschilderte Situation in Brandenburg zuzutreffen.

    Comment by Andreas Kuckartz — 5.09, 2011 @ 13:03

  3. @Andreas Kuckartz

    Der Nachsatz heilt den Vorsatz nicht:
    “Weitgehende Einigkeit herrscht darüber, dass eine statische IP-Adresse ein personenbezogenes
    Datum darstellt, lässt sie sich doch eindeutig
    einem Anschlussinhaber zuordnen”

    Über deisen Unsinn herrscht keine weitgehende Einigkeit. Es gibt nicht einmal seriöse empirische Untersuchungen darüber, bei wievielen IP-Adresse Personenmehrzahlen hinterstecken und bei wie vielen Einzahlen. Der Satz ist einfach eine weltfremde, unseröse Behauptung. Das BGH glaubt diesem Stuss demzufolge auch nicht und hat die Störerhaftung für Internetanschlüsse (ohne Gesetz) erfunden, weil die IP-Adressen sich eben nicht haftenden Personen zuordnen lässt.

    Wer solchen Unsinn verbreitet, ist nicht ernst zunehmen und setzt sich vor Gericht nicht durch. Und miot dieser sinnlosen Orthodoxie schadet er dem Datenschutz. Denn statt sich darum zu kümmern, wo Google oder Facebook Schaden anrichtet, diskutiert man mit Irren, die keine Ahnung davon haben, wovon sie reden.

    Irre, die Internetcafes, größere Haushalte, Freifunk einfach ausser Acht lassen, schaden massiv unserem Rechtssystem und dem Datenschutz. Man sieht es auch an dem bestussten Nachsatz: große Firmen? Das ist auch in kleinen Firmen, in öffentlichen Verwaltungen, in Kirchen und vielen anderen Anschlüssen so. Weltfremder Stuss.

    Comment by Jan Dark — 5.09, 2011 @ 13:18

  4. „Datenschutz“ als Konglomerat von Privacy, Datensicherheit und mitunter Äußerungsrecht wird so heiß diskutiert wie nie zuvor. Da bietet sich ein neues Blatt an. Dass es jedoch im Gegensatz zum „Myops“ so gänzlich uninspiriert daherkommt, finde ich schade.
    Die Möglichkeit, auf anständigem Niveau abzulästern und konstruktiv böse zu sein, bleibt weiterhin Domäne der Blogs.

    Positiv an der ZD finde ich den Versuch der Mehrsprachigkeit des Blattes. Will die ZD von Dauer sein, so muss sie der Praxis Impulse geben (Stellugn beziehen) und das Thema „Datenschutz“ investigativ journalistisch begleiten. Die Wiederholung der immer gleichen Ausführungen zu google/FB in Endlosschleife bergen sicherlich kein Alleinstellungsmerkmal,das kann sogar die CHIP besser.
    Schade für das Magazin, wenn es ab Ausgabe 2 hinter einer Paywall verschwindet. Gebt euch einen Ruck und lasst es 12 Monate frei.

    Comment by Peter Hense — 5.09, 2011 @ 13:25

  5. @Jan Dark

    Die Aussage, dass sich „eine statische IP-Adresse … eindeutig einem Anschlussinhaber zuordnen” läßt ist technisch korrekt.

    Dass ein solcher Anschluss (z.B. Proxy) möglicherweise von unzähligen anderen Rechnern (und Personen) genutzt wird ändert daran nichts.

    Technisch unhaltbare Argumente(?) helfen in dieser Diskussion nicht, jedenfalls nicht der vermeintlich vertretenen Seite.

    Comment by Andreas Kuckartz — 5.09, 2011 @ 16:21

  6. Das steht was ganz anderes als hier falsch zitiert wurde:
    „Weitgehende Einigkeit herrscht darüber, dass eine statische IP-Adresse ein personenbezogenes
    Datum darstellt, lässt sie sich doch eindeutig einem Anschlussinhaber zuordnen.“

    Dann sieh Dir mal das Gesetz an, über das hier gesprochen wird: §3 BDSG i.d.F. v. 2009:
    „(1) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.“

    Bundesländer sind keine natürliche Person, für die das BDSG schützenswürdige Rechte definiert. Mit solch einem Unsinn wird hier große Scharlatanerie gemacht, vor der die Bürger geschont werden sollten.

    In dem Artikel und in Deinen schludrigen Kommentaren wird Recht vergewaltigt für Dummes Zeug. Der Gesetzgeber muss uns endlich vor solchem unsinngen dummen Geschwätz schützen, wenn nicht Mal die primitivsten Festlegungen des Gesetzes beachtet werden: Das ist ja fast wie bei der Schwarzgeld-Regieung, die auch darauf scheisst, deutsche Gesetze wie das Zugangserschwerungsgesetz zu beachten. Aber der Souverän zahlt zurück, wie gestern in Meck-Pomm. Gesetzesbrecher werden vom Souverän weggetan. Die FDP ist schon raus aus dem Landtag und kann da keinen Schaden mehr anrichten, wie die Gesetzesbrecherin Leutheusser-Schnarrenberg im Bund.

    Comment by Jan Dark — 5.09, 2011 @ 17:00

  7. @Jan Dark

    Plonk!

    Comment by Andreas Kuckartz — 5.09, 2011 @ 17:59

  8. @Jan Dark

    1. es ist in einer Diskussion weder zielführend noch angebracht von Dritten überwiegend als „Irre“ zu reden bzw. zu schreiben

    2. wenn ich mir den RIPE Eintrag zu obiger IP-Adresse ansehe, finde ich zwei namentlich genannte Personen inkl. deren Telefon- und Faxnummer. Werfe ich die erste Adresse Google vor, erhalte ich in weniger als einer Minute die Mail-Adresse, die private Anschrift, die private Telefonnummer usw. Die Aussage, dass man die IP dem Anschlußinhaber ermitteln kann, ist vermutlich dennoch nihct korrekt, weil der Mann nur stellvertretend für eine Firma agiert, ist aber im Wesentlichen Kern korrekt. Zudem ist es sicher nicht verboten eine Erklärung in mehreren Sätzen abzugeben. Das obige Zitat ist daher definitiv unvollständig. Wenn man um sich schlägt, sollte man zudem aufpassen, wen man dabei trifft. Hr. Hören ist sicher nicht einer der „Bösen“.

    3. natürlich ist die Zuordungsmöglichkeit von IP-Adressen zu Personen Gegenstand von streitigen Diskussionen. Es gibt auch Einzelpersonen, die eine oder mehrere feste IPs besitzen.

    M. Boettcher

    Comment by M. Boettcher — 5.09, 2011 @ 18:52

  9. @M. Boettcher

    Wier bescheuert will man denn noch argumentieren? Weil für die Betreuung einer Domainnameservers eine Person bekannt gemacht wird, sind alle Abfragen über einen Proxy dieser Domäne personenbezogenen Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz? Hier machen sich Irre nur noch lächerlich.

    Demnächst fordern dann die Weltfremden, weil bei Online-Zeitungen im Impressum der Name einer Person steht, dass alle über diese Zeitung verbreiteten Nachrichten personenbezogen sind. Lansgam fühle ich mich von machen einfach verarscht.

    In einem Rechtsstaat kommt es nicht darauf an, wer etwas sagt, sondern was er sagt. Wenn Hoerer was richtiges in der Vergangenheit gesagt hat, wird die wirre Grütze in seinem Artikel dadurch nicht wahrer. Es ist irres Zeug. Irrend. Vom Gesetzgeber nicht intendiert, vom Souverän nicht gewollt, von Gerichten nicht bestätigt. Der BGH sagt ganz klar, dass eben auch statische IP-Adressen nicht personenbezogen sind und hat deshalb die Störerhaftung erfunden. Man sollte sich doch darauf verständigen, dass man in einem juristischen Diskurs die Aktuellen Gesetze und die Rechtssprechung akzeptiert und nicht nur wild fantasiert. Es sei denn, man ist Mitglied der Schwarzgeld-Regierung, die verzichtet auch auf Gesetzestreue.

    Nochmal: IP-Adressen als personenbezogen hinzustellen ist falsch, empirisch nicht gesichert und pure Ideologie. Orthodoxer Fundamentalismus wie in einer Koranschule. Für Rechtsstaaten nicht geeignet. Und wenn jemand irrt, dann bezeichne ich ihn auch als irre.

    Um es klar auch noch einmal zu sagen: Was Du bei RIPE siehst, ist der Verantwortliche für den Domainnameserver. Der übernimmt die Verantwortung dafür, dass IP-Adressen und voll qualifizierte Domain-Namen richtig abgebildet werden. Mehr nicht. Die Spekulation, dass der auch die Verantwortung dafür übernähme, wer über einen Proxy in seiner Domäne welche Seite aufruft ist wirres Zeug von sachunkundigen Spekulanten. Mach Dich doch wenigstens inimla sachkundig, bevor Du Du andere als Lügner hinstellst.

    Comment by Jan Dark — 5.09, 2011 @ 22:59

  10. Der Wind dreht sich. Wenn die Datenschützer (wie auch in der neuen Zeitung) mit ihren an den Haaren herbeigezogenen Weltfremdheit weiter machen, werden sie ihrem Berufsstand und dem Datenschutz massiv schaden:

    „Datenschützer gefährden deutsche Unternehmen
    Experte: „Thilo-Weichert-Debatte Sargnagel für digitale Wirtschaft“

    „Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt Diana Dohle von Voxtron http://voxtron.com : „Die Daten der Bürger zu schützen und Missbrauch zu verhindern, ist ohne Einschränkung wichtig. Das gilt übrigens auch für die Aktivitäten des Staates. Der Datenschutz in Deutschland sollte es Nutzern überlassen, wie sie soziale Netzwerke einsetzen, sich dort darstellen, diskutieren und austauschen“, meint Dohle.“

    http://www.pressetext.com/news/20110905033

    Der Link wurde übrigens von einem Datenschützer gezwitschert. Ohne Hemmungen, dass in 30 Jahren vielleicht noch jemand seinen Tweet mit der Person irgendwo speichert. Damit der Herr Stadler keine Probleme bekommt, wenn der vielleicht in 10 Jahren seinen Tweet zurückziehen will, verzichte ich auf die Namensnennung (obwohl für jedermann weltweit einsehbar). Damit die Weltfremden dem Stadler nicht den Webserver zerschiessen. 1&1 ist schon schlimm genug :-)

    Spannend wird es dann, wenn die Erben von Karl Marx auf Opt-Out dringen wegen des Datenschutzes, dass in allen Bibliotheken der Welt die personenbezogenen Daten (inkl. Bücher) von Karl Marx zurückgezogen werden müssen. Analoger Radiergummi in der Sprache der Rechtsextremisten.

    Comment by Jan Dark — 5.09, 2011 @ 23:37

  11. @ Jan Dark: Was die RIPE-DB hergibt weiß ich schon. IP-Adressen sind unter bestimmten Bedingungen personen-gebunden. Das ist nicht zu bestreiten und mehr habe ich nicht gesagt. Ich habe zudem niemanden, auch Dich nicht, als Lügner hingestellt. Ja, ich schreibe von Dir auch nicht als bescheuerten, weltfremdem Irren, der andere verarscht. Angesichts Deiner Vorliebe für entsprechendes Vokabular ein Tipp: Diskussionspartner schätzen es in der Regel nicht, wenn man sie herabsetzend tituliert. Daher an dieser Stelle ein ehrlich gemeintes „Du mich auch!“ verbunden mit der Empfehlung intelektuell Einschränkungen vornehmlich bei dem zu suchen, der Dir im Spiegel entgegen sieht.
    Ansonsten schliesse ich mich by Andreas Kuckartz an: Plonk!

    Comment by M. Boettcher — 6.09, 2011 @ 08:49

  12. Nun, jeder muss selber wissen was er macht. Die Aussage von Hoerer („Weitgehende Einigkeit herrscht darüber, dass eine statische IP-Adresse ein personenbezogenes Datum darstellt, lässt sie sich doch eindeutig einem Anschlussinhaber zuordnen“) ist sachlich falsch. Wenn man nun durch weitere Unsachlichkeit (Weglassen der behaupteten Personenbezogenheit, behaupten, dass wegen des Eintrages bei RIPE eine Verkehr über eine Proxy immer personenbezogen sei, versuchen will, die Unsachlichkeit zu heilen, dann sprich das für sich. Und man kann auch weglaufen, wenn man bei der Verbreitung v on Unsachlichkeit erwischt wird. Aber dem Datenschutz wird damit weiter geschadet und diese Entäußerer von grober Unsachlichkkeit sind fürderhin nicht mehr ernst zu nehmen. Auch nicht, wenn sie sich in das Persönliche flüchten. Es bleibt einfach Grütze. Jeder muss selber wissen, was er macht. Wenn er sich als unsachlich positionieren will und unsachliche Positionen unterstützt, dann muss er mit dem Echo leben.
    IP-Adressen sind weiterhin nicht eo ipso personenbezogen und auch Hoerer handelt unwissenschaftlich, wenn er ohne empirischen Nachweis und zahlreiche Gegenbeispiele das Gegenteil behauptet. Insofern ist die Frage weiterhin offen, ob es so einer Zeitschrift bedarf. Bild gibt es doch schon.

    Comment by Jan Dark — 6.09, 2011 @ 09:44

  13. @Jan Dark: Formal mag es stimmen, dass es keine belastbaren statistischen Erhebungen darüber gibt, welcher Anteil der statischen IP-Adressen direkt einer einzelnen Person zugeordnet sind, und wieviele nicht. Empirisch dürfte es aber sehr wahrscheinlich sein, dass es zumindest eine erhebliche Menge der ersteren Art gibt.

    Man erinnere sich nur an die Geschichte mit Niggemeyer und den Kommentaren von Dumont-Schauberg in seinem Blog.

    Fakt ist, die statische IP-Adresse ist vielfach ein personenbezogenes Datum, und deshalb sind viele IT-Juristen und Datenschutzfachleute eben der Meinung, dass die IP-Adresse grundsätzlich ein personenbezogenes Datum darstellen kann. Einigkeit herrscht aber wohl eher nicht.

    Comment by Ein Mensch — 6.09, 2011 @ 10:01

  14. @Ein Mensch
    „deshalb sind viele IT-Juristen und Datenschutzfachleute eben der Meinung, dass die IP-Adresse grundsätzlich ein personenbezogenes Datum darstellen kann.“
    Ja, mit viel Glück kann man aus dem KFZ-Kennzeichen auch auf den Frahrer schleissen: Weil das aber unsicher ist, verordnen Richter in Zweifelsfällen ein Fahrtenbuch. Hoerer sagt aber nicht, dass eine IP-Adresse ein personenbezogenes Datum sein kann, sondern:

    „Weitgehende Einigkeit herrscht darüber, dass eine statische IP-Adresse ein personenbezogenes Datum darstellt“

    Er verlässt den Boden der Sachlichkeit, wird unwissenschaftlich und demagogisch. Damit wird soclhe ein Zeitung überflüssig, wenn dort so schlampig argumentiert wird.

    Wenn ich in meinem Blog eine statische IP-Adresse sehe, mit der 40.000 Menschen im Internet surfen, dann kann es sein, dass ich einen bestimmten Zugriff bei mir einer bestimmten Person zuordnen kann wegen der vorangegangenen Kommunikation. Das ist eines der Probleme, die wir bei Facebook haben könnten. Deswegen wird nicht aber die statische IP-Adresse eines Proxies mit 40.000 Surfern eo ipso ein personenbezogenes Datum, das immer unter das Regime des Bundesdatenschutzgesetzes fällt. Wer so unsachlich wie Hoerer argumentiert, ist weder als Jurist noch als Wissenschaftler ernst zu nehmen. Das ist unverbindliche Essayistik, Lyrik. Für einen sachlichen Diskurs nicht geeignet. Dürfen wir von allen im Datenschutz tätigen so wenig Sachkunde erwarten? Müssen wir dann nicht Sachkundeprüfungen einführen? Juristen müssen doch auch sonst ein Minimimum von Sachkunde nachweisen.

    Fakt ist, dass bei PKWs häufig der Eigentümer am Steuer sitzt. Wer dagegen daraus postuliert,. dass immer der Eigentümer am Steuer sitzt, hat einen an der Waffel und sollte im Justizsystem nichts zu suchen haben. Ein bisschen mehr Sorgfalt darf man von Beamten wie Hoerer schon erwarten.

    Comment by Jan Dark — 6.09, 2011 @ 11:12

  15. „KG Berlin: Statische IP-Adressen sind regelmäßig keine personenbezogenen Daten“

    „Dabei macht das Gericht eine, meiner Meinung nach richtige, aber folgenschwere Aussage:

    “Über statische IP-Adressen, d.h. IP-Adressen, die dauerhaft einem bestimmten Anschluss zugeordnet sind, kann jedenfalls der Inhaber des Anschlusses, bei dem es sich regelmäßig um eine juristische Person handelt, mit Hilfe einer Adressdatenbank ermittelt werden (vgl. Spindler/Nirk, in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 2. Aufl., § 11 TMG, Rn 8).”

    Mit anderen Worten: Statische IP-Adressen sind in der Regel keine personenbezogenen Daten. “
    http://www.medien-gerecht.de/2011/05/06/kg-berlin-statische-ip-adressen-sind-regelmasig-keine-personenbezogenen-daten/

    Comment by Jan Dark — 6.09, 2011 @ 11:17

  16. Wenn man behauptet, dass Autos regelmässig rot sind, dann kann man daraus sicher schlussfolgern, dass es im Strassenverkehr in der Regel keine blauen Autos gibt.

    Comment by ein Mensch — 6.09, 2011 @ 19:02

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.