Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.9.11

Landgerichtspräsident beschwert sich bei Anwaltskammer über bloggende Rechtsanwältin

Der Präsident des Landgerichts Köln, das offenbar nicht nur im Bereich des Medienrechts gelegentlich für seltsame Entscheidungen gut ist, hat sich bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt über die bloggende Anwältin Heidrun Jakobs beschwert und „eine berufsrechtliche Prüfung im Hinblick auf § 43a Abs. 3 BRAO bzw. die wenig klaren Grenzen anwaltlicher Internetauftritte im Hinblick auf § 43 b BRAO anheim“ gestellt.

Der Grund für das ungwöhnliche Vorgehen des Gerichtspräsidenten war ein Blogbeitrag der Kollegin über eine Entscheidung des Landgerichts Köln, die nach Ansicht der Rechtsanwältin so daneben lag, dass sie bereits strafrechtlich relevantem Verhalten Vorschub leistete. Durch diese Aussage sieht der Gerichtspräsident offenbar das Sachlichkeitsgebot des § 43a Abs. 3 BRAO verletzt.

Nach meiner Einschätzung hat der Präsident des Landgerichts allerdings eher ein fragwürdiges Verständnis von Meinungsfreiheit.

(via RA Kompa)

posted by Stadler at 11:34  

4 Comments

  1. Kritische Betrachtungen sind, hier wie da, eben unerwünscht…

    Comment by Tanne — 20.09, 2011 @ 12:14

  2. wenn man nicht so tickt wie die „alten Chefs“ es wollen dann geht man auf Kollegen mit schweren Geschütze los. Es ist traurig wie in Deutschland manchmal Recht gesprochen wird,man zweifelt am normalen Menschenverstand. Die Unterschiede in der Rechtssprechung sind so extrem (ich musste es am eigenen Leib erfahren) wo ich für eine Tat mit 20.000.-€ Schaden,2 Jahre auf Bewährung bekam und ein anderer (Fall Poth)der sich gute Anwälte leisten konnte, mit einer lächerlichkeit von Strafe davon kam,bei einer 1000 fachen höheren Schadensumme. Vergiss das Deutsche Recht,hier wird nicht Recht gesprochen sondern geschätzt wie man einen verurteilt. Genauso verhält es sich mitlerweile mit der Meinungsfreiheit. Armes Deutschland

    Comment by Lucki — 20.09, 2011 @ 12:53

  3. @Lucki: Sollte Pooth dann eher 2000 Jahre auf Bewährung bekommen?

    Comment by Julian — 20.09, 2011 @ 12:56

  4. @Julian

    Sollte das witzig sein oder ist das nur ein selbstgerechtes Totschlagargument?

    Dazu sollte einem das Deutsche Justizsystem dann doch zu „heilig“ sein.

    Oder erträumen Sie sich amerikanische Zustände?

    Comment by Schulze — 20.09, 2011 @ 15:46

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