Kann ein Geschmacksmuster zitiert werden?
Das Geschmacksmuster fristet in der öffentlichen Wahrnehmung unter den gewerblichen Schutzrechten, im Vergleich zu den bekannteren Rechten wie Marken und Patente bislang eher ein Schattendasein. In das öffentliche Bewusstsein ist das Geschmacksmuster allerdings kürzlich deshalb getreten, weil sich Apple und Samsung medienwirksam vor Gericht über die Nachahmung des Designs des iPads durch Samsung gestritten haben.
Eine ganz andere, aber äußerst interessante Frage des Geschmacksmusterrechts hatte der BGH mit Urteil vom 07.04.2011 (Az.: I ZR 56/09) zu klären. Kann man ein Geschmacksmuster zitieren und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Dass eine Zitierung eines Geschmacksmusters denkbar ist, ergibt sich aus § 40 Nr. 3 GeschmMG. Welchen Voraussetzungen eine solche Zitierung unterliegt, war bislang allerdings unklar.
Der BGH hat jetzt schlicht die Grundsätze des urheberrechtlichen Zitats auf das Geschmacksmuster übertragen.
Sowohl § 40 Nr. 3 GeschmMG als auch § 51 UrhG dienen dem Ziel, die geistige Auseinandersetzung mit fremden Gedanken bzw. schöpferischen Leistungen zu erleichtern. Die allgemeinen Anforderungen an die Zulässigkeit eines Zitats sind deshalb nach Ansicht des BGH mit Blick auf diesen Zweck dieselben.
Ein Zitat ist nach § 51 UrhG nur zulässig, wenn eine innere Verbindung zwischen dem verwendeten fremden Werk und eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird und das Zitat als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen des Zitierenden dient.
Dementsprechend setzt auch die Zulässigkeit einer Zitierung im Sinne des § 40 Nr. 3 GeschmMG eine innere Verbindung zwischen dem wiedergegebenen Muster und eigenen Gedanken des Zitierenden voraus. Die Wiedergabe des Musters muss folglich als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für eigene Ausführungen des Zitierenden dienen.
Die Entscheidung ist auch, wenngleich die Ausführungen hierzu nicht neu sind, im Hinblick auf die Zulässigkeit urheberrechtlicher Zitate von Bedeutung.
Den besseren Hintergrund als RA Stadler liefert
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster#Geschmacksmuster_und_Bildrechte
Comment by Klaus Graf — 22.09, 2011 @ 15:00
Es ist immer erfrischend, wenn jemand meint, sein eigener Text sei der bessere. ;-)
Das hier ist nur eine (kurze) Zusammenfassung des Urteils und keine Abhandlung zum Zitatrecht bei Geschmacksmustern.
Comment by Stadler — 22.09, 2011 @ 20:08