Neue Widerrufsbelehrung ab 04.08.2011
Vor einigen Wochen hatte ich bereits darüber berichtet, dass Onlinehändler ihre Widerrufsbelehrungen erneut ändern sollten. Das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge, durch das u.a. eine geänderte Musterwiderrufsbelehrung eingeführt wird, wurde am 03.08.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt deshalb am 04.08.2011 in Kraft.
Die Verwendung der neuen gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung ist zwar nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, wer wettbewerbsrechtliche Abmahnungen vermeiden will, sollte sie allerdings tunlichst benutzen. Das Gesetz sieht insoweit eine dreimonatige Übergangsfrist für die Anpassung vor.
Carsten sagt:Mein letzter Urlaub liegt 12 Jahre zurfcck und das ist kein Witz also heul nicht rum und screhib/kommentier was *GG* Mal im ernst, ich habe das hin und wieder auch mal und am besten le4dft man dann den PC aus und versucht zu relaxen. Nicht immer ganz einfach aber muss ja auch mal sein und das mit dem Urlaub stimmt wirklich. Muss ich doch mal sehen ob ich dieses Jahr nicht irgendwie wegkomme .
Comment by Zidna — 25.11, 2012 @ 23:12