Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

5.8.11

Bei Kachelmann wird es langsam lächerlich

Der Medienanwalt von Jörg Kachelmann beglückt die Außenwelt auch nach dem Strafprozess mit regelmäßigen Meldungen darüber, gegen wen gerade wieder eine einstweilige Verfügung erwirkt worden ist.

Eine aktuelle Pressemitteilung der Kanzlei Höcker versorgt uns mit der Information, dass man am 02.08.2011 beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt hätte, die es einer Staatsanwältin verbieten würde, die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs – gemeint ist damit die Nebenklägerin des Strafverfahrens- nach dem Freispruch weiterhin als „Opfer“ oder „Geschädigte“ zu bezeichnen.

Hintergrund ist offenbar dieser Artikel aus der FAZ, den die Staatsanwältin Dagmar Freudenberg als Gastautorin verfasst hat. Die einstweilige Verfügung scheint allerdings noch nicht zugestellt zu sein, nachdem der Artikel die beanstandete Aussage bislang weiterhin enthält.

Jetzt kann man sich in juristischer Hinsicht natürlich die Frage stellen, ob das in der Tendenz eher meinungsfeindliche Landgericht Köln hier nicht wieder einmal über das Ziel hinaus geschossen ist, wofür einiges spricht. Darüber hinaus kann man sich auch fragen, ob die Kanzlei Höcker die Nebenklägerin tatsächlich als „Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs“ bezeichnen darf.

Ich stelle mir aber eher die unjuristische Frage, was Kachelmann mit diesen ganzen nachgeschalteten Unterlassungsverfahren eigentlich bezweckt. Nach der unsäglichen Berichterstattung über den gesamten Strafprozess erscheint speziell der hier beanstandete FAZ-Artikel nicht mehr wirklich der Rede wert. Kachelmann bedient damit allenfalls den Streisand-Effekt.

posted by Stadler at 17:12  

38 Comments

  1. Was Kachelmann bezwecket? Genugtuung. Sein Leben ist gefickt. Ich würde in der Situation genau das gleiche machen. Wer das Justizsystem missbraucht, um private Fehden zu gewinnen hat eine Kostprobe von seinen eigenen Methoden verdient. Die Frau ist nicht Opfer, sondern Täterin. Go Kachelmann!

    Comment by ben — 5.08, 2011 @ 17:26

  2. hmmmm… ich hätte zumindest bis zur Rechtskraft gewartet….

    Comment by arno nym — 5.08, 2011 @ 17:31

  3. > Darüber hinaus kann man sich auch fragen, ob die Kanzlei Höcker die
    > Nebenklägerin tatsächlich als “Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs”
    > bezeichnen darf.

    Genau das habe ich mich auch gefragt, als ich die Pressemitteilung des Kollegen Dr. Höcker las.

    Comment by RA Michael Seidlitz — 5.08, 2011 @ 18:15

  4. Naja teilweise kann man ihn verstehen. Zumindest das Vorgehen gegenüber Bunte und seiner Ex. Jetzt jeder Diskussion mit irgendwelchen Verfügungen zu kommen ist allerdings schon etwas lächerlich.
    Was ich an dieser Kanzlei „faszinierend“ finde.. jeder Rechtsanwalt dort hat seinen „Doktor“

    Comment by christian — 5.08, 2011 @ 18:30

  5. Wir sollten froh sein, dass Kachelmann sich des Rechtssystems bedient und nicht wie viele andere Opfer der Justiz zur Selbstjustiz neigen.

    Ich kann gut verstehen wie man sich in der Situation von Kachelmann fühlt.

    Comment by niedermeyer — 5.08, 2011 @ 18:34

  6. Was er bezweckt? Ruhe in der meinungsmachenden Presse vor und während eventueller weiterer Prozesse. Damit meine ich nicht nur die weiteren Instanzen in seinem eigenen Verfahren, sondern vor allem von ihm angestrengte Verfahren gegen diverse Personen.

    Das ist vielleicht sogar sehr geschickt – kann er doch selber in aller Ruhe seinen Ruf wieder herstellen (naja, sagen wir: ein wenig geraderücken).

    Comment by MaxR — 5.08, 2011 @ 18:55

  7. Kachemann hat kein Format. Zunächst jammert er gegen die Justiz, die ihn fast verurteilt hätte. Jetzt bedient er sich dieser selben Justiz für seine Rachezwecke.

    Kachelmann muss doch begriffen haben, dass die Justiz die falscheste Stelle ist, seine persönlichen Probleme zu klären, geschweige denn zu lösen.

    Es bewegt sich rein, falls er nicht schon immer drin war, in die Gruppe der fiesesten Vertretr unserer Gesellschaft.

    Einige funktionieren dabei recht gut. Kachelmann möchte zu dieser auserwählten Minigruppe gehören.

    Comment by Rolf Schälike — 5.08, 2011 @ 18:59

  8. >>Darüber hinaus kann man sich auch fragen, ob die >>Kanzlei Höcker die Nebenklägerin tatsächlich als >>“Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs”
    >>bezeichnen darf.
    >Genau das habe ich mich auch gefragt, als ich die
    >Pressemitteilung des Kollegen Dr. Höcker las.

    Warum sollte er das nicht dürfen? Soweit ich es weiß konnte der Vorwurf der Vergewaltigung nicht bewiesen werden. Darüber hinaus darf jemand, der weiß, dass er nicht Täter ist, sicher von erfundener Straftat sprechen. Wir wissen nat. nicht, ob dies auf K. tatsächlich zutrifft. Wenn RA H. sich die Sicht K.s zu eigen macht, so äußert er m. E. doch gut zu begründende Meinung zur Behauptung der Nebenklägerin sie sei von K. vergewaltigt worden. Das an deren erhebliche Zweifel angebracht sind, belegen u. a. Fotos die einen Selbstversuch der Ex-Partnerin von K. zur Beibringung von Hämatomen zeigen und diverse andere Ungereimtheiten.
    Ich frage mich daher eher, was K. damit bezweckt eine unangenehme Story ständig am Leben zu halten. Gesellschaftlich ist er vermutlich „auf ewig“ erledigt, und das auch dann, wenn er tatsächlich unschuldig ist. Ist er es, so ist er das wahre Opfer dieser Show, bei der die StA in Karlsruhe sich nicht mit Ruhm bekleckert hat.

    Comment by M. Boettcher — 5.08, 2011 @ 19:23

  9. Was er bezweckt?

    Nun, Kachelmann ist freigesprochen. Jetzt hat er keine Lust mehr, in der Presse von ihm als „Täter“ oder der betreffenden Dame als „Opfer“ zu lesen.

    Ist dieses Vorgehen geschickt von ihm? Vermutlich nicht. Aber hat er überhaupt eine „geschickte“ Wahl, ausser alles zu erdulden?

    Die Justiz steht jedem frei, der sie bemühen möchte.

    Viele Grüsse,
    VB.

    Comment by Volker Birk — 5.08, 2011 @ 19:40

  10. „Streisand-Effekt“ trifft es hier überhaupt nicht, finde ich: Über das Verfahren wurde in den Medien sehr ausführlich berichtet. Also kann man nicht davon reden, dass durch diese juristischen „Winkelzüge“ die Aufmerksamkeit noch vergrößert wurde, insbesondere wird ja wohl kaum eine größere Anzahl an Menschen erreicht, die von dem Verfahren bisher nichts wußten. Anders ausgedrückt: Die öffentliche Aufmerksamkeit war (anders als bei Frau Streisand) schon vorher da.

    Ich habe das Gefühl, dass es ihm ums Prinzip geht: Gerade die beteiligten Personen (hier die Staatsanwältin) sollen gefälligst nicht so tun, als sei er nicht freigesprochen wurden, sondern sollen das in ihren Aussagen berücksichtigen. Man mag das kleinlich finden, ich kann das Verhalten aber sehr gut nachvollziehen.

    Comment by Felix aus Frankfurt — 5.08, 2011 @ 20:14

  11. „Darüber hinaus kann man sich auch fragen, ob die Kanzlei Höcker die Nebenklägerin tatsächlich als “Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs” bezeichnen darf.“

    Die erste öffentliche Äußerung nach dem erstinstanzlichen Freispruch, nach der die Nebenklägerin eine falsche Verdächtigung begangen habe, kam von Herrn Kachelmann selbst (ZEIT – Interview, „ich habe … nur verarscht, aber was sie gemacht hat, ist kriminell“).

    Die Wiederholung des Tatvorwurfes der Nebenklägerin im Interview mit der Bunten war demnach eine Replik, die nach § 193 StGB bei einigermaßen geradlinigem juristischem Denken als zulässig angesehen werden müsste.

    Eine der einstweiligen Verfügungen des LG Köln war demnach nicht nur „meinungsfeindlich“, sondern contra legem pro Kachelmann (oder Höcker).

    Das wiederum macht für mich die juristischen Aspekte weitaus interessanter als den „Streisand – Effekt“ und andere allgemeine Betrachtungen. Und dabei geht es weiß Gott nicht nur um rechtsdogmatische Fragen im Rahmen des StGB, da geht es um`s Eingemachte, um das GG und seine Widerstandsfähigkeit auch gegen richterlichen Machtmissbrauch.

    Comment by Alexander Rafalski — 5.08, 2011 @ 20:43

  12. Warum? „Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs“ scheint mir absolut korrekt zu sein, „Erfinderin der Vergewaltigung“ könnte vielleicht schwierig sein.

    Und abgesehen davon: Wenn man davon ausgeht, daß der Mann unschuldig (naja, im Sinne der Anklage) durch diese Hölle gegangen ist, kann jetzt niemand erwarten, daß er es nun mal gut sein läßt, weil wir alle genug davon haben.

    Comment by Sanníe — 5.08, 2011 @ 21:29

  13. „Wenn man davon ausgeht, daß der Mann unschuldig (naja, im Sinne der Anklage) durch diese Hölle gegangen ist, kann jetzt niemand erwarten, daß er es nun mal gut sein läßt, weil wir alle genug davon haben.“

    Natürlich darf er öffentlich seine Unschuld beteuern und ggfs. – soweit das zu diesem Zweck unvermeidlich ist – dafür auch die Anzeigeerstatterin in ein schlechtes Licht rücken.

    Aber wenn weder seine noch ihre Schuld gerichtlich festgestellt ist, darf sie selbstverständlich auf derselben Ebene öffentlich erwidern.

    Das hat das LG Köln (seeehr höflich ausgedrückt) verkannt.

    Comment by Alexander Rafalski — 5.08, 2011 @ 21:47

  14. Also ich kann hier keinen Streisand-Effekt erkennen. Es dürfte in ganz Deutschland nur auf einen verschwindend geringen Prozentsatz der Bevölkerung zutreffen noch nicht von dem Verfahren und seinem Ausgang gehört zu haben. Insofern kann Kachelmann den Streisandeffekt schlicht nicht mehr triggern. MMn ist es müßig jetzt darüber zu philosophieren ob es klug ist all diese Verfügungen zu erwirken. Schlimmer kann es im Meinungsbild für den Mann eh nicht mehr kommen. Was bleibt ihm da noch als wenigstens zukünftiges zu verhindern?
    Wäre ich in seiner Lage (unterstellt er ist unschuldig), würde ich aus reinem Trotz nun die Verleumdungsklage verfolgen und allem und jedem den Mund verbieten soweit ich nur könnte. Mehr als diese geringe späte Genugtuung kann man in der Sache doch eh nicht mehr erreichen.

    Comment by Kommentator — 6.08, 2011 @ 00:07

  15. Meine Rechtsauffassung ist: Wenn man (als Richter) vor dem Prozess nicht von Täter und Opfer sprechen darf, so wird man das auch nicht nach einem Freispruch tun dürfen.

    Comment by fernetpunker — 6.08, 2011 @ 03:15

  16. Ich denke, dass der Medienanwalt, der von Anfang an in den Strafprozess einbezogen wurde, lange auf die Folter gespannt wurde, bis der Startschuss vom Mandanten kam, zivilrechtlich gegen alles vorzugehen, was nicht bei 3 eine Unterlassungserklärung abgibt.

    Comment by dpms — 6.08, 2011 @ 08:18

  17. #15 Meine Rechtsauffassung ist: Wenn man (als Richter) vor dem Prozess nicht von Täter und Opfer sprechen darf, so wird man das auch nicht nach einem Freispruch tun dürfen.

    Meine Rechtsausfassung: Die Richter fällen lediglich ein Urteil und äußern ihre Meinugnen und schreiben die Gründe nieder.

    Es ist das Recht eines jeden, anders zu denken, anders zu handeln, sich anders zu äußern als es die Richter meinen, denken und im Urteil niedergeschrieben haben.

    Diese Freiheit ist allerdings nicht grenzenlos.

    Blinder Gehorsam gegenüber den Meinungen, Äußerungen und Entscheidungen von Richtern hat noch nie nachhaltig funktioniert.

    Länder, wo das versucht wurde, sind kaputt gegangen oder wurden kaputt gemacht worden.

    Comment by Rolf Schälike — 6.08, 2011 @ 09:25

  18. Ich schließe mich hier mal der Meinung von #14 an.
    Ich glaube, dass man von einem Streisand-Effekt nach der medialen Ausschlachtung des Verfahrens einfach nicht mehr sprechen kann.

    Was Kachelmann über seinen Anwalt erwirken lässt, erhält von mir moralische Rückdeckung, und zwar zu 100%. Ich glaube das ist nichts anderes als sein gutes Recht.

    Comment by carloz — 6.08, 2011 @ 11:13

  19. #14 „Wäre ich in seiner Lage (unterstellt er ist unschuldig), würde ich aus reinem Trotz nun die Verleumdungsklage verfolgen und allem und jedem den Mund verbieten soweit ich nur könnte.“

    Sie würden die Nebenklägerin ohne jeden Beweis öffentlich als Straftäterin bezeichnen (falsche Verdächtigung) und ihr die ebenso öffentliche Verteidigung ihrer Ehre gerichtlich verbieten lassen?

    Vielleicht sollten Sie mal ein paar Jahre in einer echten Bananenrepublik leben, in der käufliche Polizisten und Richter Gangsterbanden dabei unterstützen, Normalbürger zu terrorisieren und auszuplündern. Dann verstehen Sie vielleicht selbst,was sie da geschrieben haben.

    Comment by Alexander Rafalski — 6.08, 2011 @ 13:03

  20. Es geht aber hier nicht darum, dass ein am Prozess beteiligter Staatsanwalt oder Richter sich geäußert hätte. Vielmehr geht es um einen journalistischen Text. Dass die Autorin im Hauptberuf Staatsanwältin ist, spielt keine Rolle. Letztlich reden wir hier über Meinungs- und Pressefreiheit. Ich hoffe deshalb, dass die FAZ gegen diese eV vorgeht

    Comment by Stadler — 6.08, 2011 @ 14:07

  21. @18: Wenn es zutrifft, dass ich kein Verbrechen begangen habe, kann die Feststellung ein Nebenkläger hätte mich in krimineller Weise in ein Gerichtsverfahren gezwungen objektiv keine falsche Anschuldigung sein. Das gilt m. E. unabhängig davon, ob ich die Tatsachen beweisen kann. Das ist bei Ereignissen, von deren Ablauf nur zwei Personen wissen, schliesslich oft genug nahezu unmöglich.
    Wenn man Sie eines Verbrechens beschuldigen würde, Sie aber unschuldig sind, man Sie ungeachtet dessen aber dennoch anklagt, z. B. weil die Tat relativ spektakulär war und sich der StA von dem Prozess berufliche Vorteile verspricht, man Ihnen aber die Tat nicht nachweisen kann und Sie freispricht, würden Sie immer noch die „Ehre“ desjenigen verteidigen wollen, der Ihnen den Prozess eingebrockt hat?

    Comment by M. Böttcher — 6.08, 2011 @ 19:33

  22. Es ist schon beachtlich, dass die „Nebenklägerin“ in der FAZ gar nicht Opfer genannt wurde. Nur Geschädigte, und geschädigt wurde sie und sei es durch eigenes Verhalten.

    Aber Streisand? Was soll die zu unterdrückende Information sein?

    Comment by 5zjunge — 7.08, 2011 @ 02:31

  23. Kachelmanns Reaktion ist unjuristisch, aber menschlich: Nachtreten, wo es geht!

    Augenscheinlich hat er das Geld dafür locker. Verstehen kann ichs jedenfalls.

    Comment by Wolf-Dieter — 8.08, 2011 @ 13:23

  24. Lächerlich? Das kann ich nicht bestätigen. Kachelmann wurde freigesprochen und hat nun das Recht auf seiner Seite. Ich bin da mit ihm einer Meinung, dass er sich von keinem Autor (egal welcher Couleur und Qualität) in die Nähe einer Vergewaltigung stellen lassen muss.

    Comment by Schwerd — 8.08, 2011 @ 23:14

  25. @Stadler

    Jemanden als Täter(in), Opfer oder Geschädigte(n) zu bezeichnen, obwohl ein Gericht das anders festgestellt hat, fällt unter Meinungsfreiheit, es vor dem Urteil zu tun aber nicht?

    Gewagte These.

    Comment by VonFernSeher — 9.08, 2011 @ 08:14

  26. Wer sagt denn, dass es vor dem Urteil unzulässig ist? Natürlich kann ein Opfer einer Straftat auch vor einer Verurteilung als Opfer bezeichnet werden. Es werden hier offenbar immer verschiedene Dinge vermischt. Die Unschuldsvermutung ist etwas, was das Gericht und die Staatsanwaltschaft zu beachten hat. Es geht aber hier um die Frage der Zulässigkeit eines Zeitungsarikels.

    Comment by Stadler — 9.08, 2011 @ 09:40

  27. @Schwerd: Haben Sie den Artikel in der FAZ eigentlich gelesen?

    Comment by Stadler — 9.08, 2011 @ 09:41

  28. @Stadler

    Sind Sie nicht der Meinung, Medien sollten vor einem Urteil eher von mutmaßlichen Täter und Opfern sprechen?

    Und was folgt denn daraus dann für die Darstellung nach einem Freispruch?

    Comment by VonFernSeher — 9.08, 2011 @ 16:04

  29. #21

    „Wenn man Sie eines Verbrechens beschuldigen würde, Sie aber unschuldig sind, man Sie ungeachtet dessen aber dennoch anklagt, z. B. weil die Tat relativ spektakulär war und sich der StA von dem Prozess berufliche Vorteile verspricht, man Ihnen aber die Tat nicht nachweisen kann und Sie freispricht, würden Sie immer noch die “Ehre” desjenigen verteidigen wollen, der Ihnen den Prozess eingebrockt hat?“

    Das lässt sich doch alles nicht beweisen. Wer nach einem Freispruch „im Zweifel für den Angeklagten“ behauptet, der Anzeigenerstatter habe eine falsche Verdächtigung, Zeugen eine Falschaussage und der Staatsanwalt eine Verfolgung Unschuldiger begangen, ist selbst kriminell.

    Zumindest durfte die Anzeigenerstatterin hier auf die öffentliche Beschuldigung hin, sie habe eine falsche Verdächtigung begangen, den Tatvorwurf noch einmal als Replik wiederholen. Den § können sie sich aussuchen, 32, 34 oder 193 StGB, das ist letztendlich piepegal. Auf jeden Fall kann es nicht rechtens sein, einen in seinen Persönlichkeitsrechten angegriffenen Menschen von Staats wegen daran zu hindern, die Rechtsverletzung selbst abzuwenden oder ihre Folgen zu mindern, wenn das anders als durch Selbsthilfe nicht möglich ist.

    Comment by Alexander Rafalski — 17.08, 2011 @ 17:50

  30. @29

    Was ist es in Ihnen, dass Sie H.Kachelmann so verfolgen?

    Comment by R.W. — 18.08, 2011 @ 08:31

  31. #30

    Ich verfolge Herrn Kachelmann nicht. Mir geht es ausschließlich um das Phänomen der öffentlichen Hetze – geradezu eine Hexenjagd – gegen eine Anzeigeerstatterin, der keineswegs eine falsche Verdächtigung nachgewiesen wurde.

    Ich unterschreibe jederzeit die Begründung des Grundsatzes „in dubio pro reo“, dass man lieber 100 Schuldige freisprechen als einen Unschuldigen verurteilen solle.

    Aber damit ist den berechtigten Interessen des einen Unschuldigen auch Genüge getan. Er hat absolut keinen Anspruch auf billige Rache an dem Falschverdächtiger / der Falschverdächtigerin, zumal sich im Bereich Sexual- und Gewaltdelikte die 100 freigesprochenen machtgeilen Lumpen auf diesen Anspruch auch berufen und ihn für eine zweite bösartige Aggression gegen ihr Opfer missbrauchen würden.

    Die ständig wiederholten Angriffe des Herrn Kachelmann und seines verantwortungslosen (aber vermutlich sehr gut verdienenden) Litigationsbeauftragten sind also auch dann illegitim und illegal, wenn man unterstellt, dass er wirklich unschuldig ist.

    Comment by Alexander Rafalski — 18.08, 2011 @ 22:23

  32. @Alexander Rafalski

    Glaubten Sie tatsächlich an die Unschuldsvermutung, merkten Sie die Widersinnigkeit Ihres Textes. Warum sollte das denn nicht auch für die angeblich falsch Verdächtigende gelten?

    Comment by VonFernSeher — 19.08, 2011 @ 01:25

  33. @ 31
    Das was Sie anderen unterstellen,machen Sie selber.Alles Gute für Sie.

    Comment by R.W. — 19.08, 2011 @ 08:00

  34. #33 Das mache ich nicht. Ich gestehe Falschverdächtigern nichts zu, was ich dem „in dubio pro reo“ Freigesprochenen verwehre. Beide haben keine Beweise und deshalb zu schweigen. Wenn aber ein Beteiligter den anderen öffentlich als kriminell bezeichnet, hat dieser das Recht, seine Postition auf der gleichen öffentlichen Ebene noch einmal zu vertreten, um den Vorwurf zurückzuweisen. Das ist alles.

    In diesem Fall hat Herr Kachelmann mit den öffentlichen Anschuldigungen angefangen.

    Comment by Alexander Rafalski — 19.08, 2011 @ 12:03

  35. Herr Kachelmann hat mit den öffentlichen Anschuldigungen angefangen? Gute Besserung.

    Comment by VonFernSeher — 19.08, 2011 @ 18:02

  36. Nach dem Urteil und damit nach der Feststellung des Gerichts, dass keine Version beweisbar sei, hat Herr Kachelmann zuerst ungeachtet dieser Feststellung öffentliche Anschuldigungen erhoben.

    Ich wünsche auch gute Besserung.

    Comment by Alexander Rafalski — 19.08, 2011 @ 18:29

  37. Erfreulich, dass hier die meisten user pro Kachelmann sind. Die Herren Anwälte sollten nochmal die Uni in Sachen Jura-Studium besuchen,
    denn „in dubio pro reo“ gilt genau so wie auch der Grundsatz „nulla poena sine lege“ (lat.) wörtlich übersetzt „keine Strafe ohne Gesetz“..
    Zudem sind BRD-Gerichte de jure nicht legitimiert Gesetze ohne erkennbaren Geltungsbereich anzuwenden. Offenkundig ist: Deutsches Recht ist in der BR-Deutschland nicht als „Bundesrecht“ anwendbar.
    Fazit:
    Das 1. u. 2. Bundesbereinigungsgesetz 2006/2007
    hat alle relevanten deutschen Gesetze aufgehoben und für nichtig erklärt..
    Die Bundesrepublik(„Bund“ Art 133 GG) ist nicht identisch mit dem Staat Deutschland, siehe Legaldefinition Deutschland/Germany..
    Es stellt sich daher die Frage: „was wird hier de facto verhandelt“..?!
    Und wer macht sich hier de jure lächerlich..

    Comment by Rechtwissen § — 22.08, 2011 @ 21:21

  38. „Und wer macht sich hier de jure lächerlich..

    Kommentar by Rechtwissen §“

    Immer der, der fragt, Herr Reichsfortbestandstheoretiker.

    Überigens steht J. Kachelmann mit Euren Volksgenossen von der Chemtrail – Front auf Kriegsfuß. Nicht dass noch die kommende nationale Revolution wegen interner Streitigkeiten der neuen alten Kämpfer abkachelt …

    Comment by Alexander Rafalski — 15.09, 2011 @ 18:32

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