Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.7.11

Handygebühren von fast 15.000 EUR trotz Prepaid-Vertrag?

Das Landgericht Berlin hatte über eine Forderungsklage eines Mobilfunkanbieters in Höhe von EUR 14.727,65 EUR zu entscheiden (Urteil vom 18.07.2011, Az.: 38 O 350/10).

Das Kuriose an dem Fall ist, dass der Anbieter diesen Betrag für eine Prepaid-Karte in Rechnung gestellt hat und davon EUR 14.706,19 auf 15 GPRS-Verbindungen, die innerhalb eines Zeitraums von ca. 15 Stunden angefallen sein sollen, entfallen.

Das Landgericht Berlin hat die Klage abgewiesen und dem Mobilfunkanbieter nur den Prepaid-Betrag von EUR 10,-, als einmaligen Wiederaufladebetrag, zugestanden.

Das Gericht geht davon aus, dass der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag dahingehend auszulegen ist, dass Gespräche nur nach Vorleistung durch Aufladung über das Guthabenkonto oder einmalig in Höhe von 10,- € abgerechnet werden dürfen.

Das halte ich auch jenseits der Regelungen in den AGB für zutreffend. Denn der Sinn eines Prepaid-Vertrags besteht ja u.a. darin, Kostenkontrolle zu bewahren, was dadurch erreicht wird, dass immer nur das aufgeladene und damit aktivierte Guthaben zum Telefonieren zur Verfügung steht. Abweichende AGB-Bestimmungen müsste man im Zweifel auch als überraschend bewerten.

posted by Stadler at 11:57  

2 Comments

  1. Wie lang sind denn die jeweiligen Verbindungen denn immer gewesen?
    15 Verbindungen innerhalb von 15 Stunden erscheinen mir für fast 15.000 € doch extrem teuer. Da hätte ja jede Verbindung 1000€ gekostet.

    Comment by Steffi — 22.07, 2011 @ 23:14

  2. Unabhängig, wie der Rechnungsbetrag zustande gekommen ist – wie kann ein Unternehmen bei so einem eindeutigen Vertragsinhalt den Verbraucher auf 15.000 Euro verklagen? Das ist Dummheit oder Chuzpe! Ist das Prepaid-Konto abtelefoniert, bricht die Verbindung ab und lässt Gespräche nach draußen nicht mehr zu. So ist doch die eindeutige Verkehrsauffassung vom Inhalt eines solchen Mobilfunkvertrages. Es doch zu versuchen grenzt für mich an versuchten Betrug.

    Leider ergibt sich aus dem Urteil nur rudimentär die Argumentation der Klägerseite. Sie hatten vermutlich behauptet, das Konto hätte sich automatisch wieder aufgeladen. Doch die eigenen AGB standen dagegen.

    Comment by Meierhuber — 27.07, 2011 @ 14:40

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