Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

1.7.11

Die Rückkehr der Jedi-Ritter

Der gesamte YouTube-Kanal von Greenpeace wurde kurzfristig gelöscht und das YouTube-Konto der Umweltschutzorganisation gekündigt. Hintergrund ist, dass Greenpeace in einem Video eine Star-Wars-Parodie dazu nutzt, den Autokonzern VW zu kritisieren. VW hat sich nach Ansicht von Greenpeace der dunklen Seite der Macht zugewandt, was Greenpeace in einem an Star Wars angelehnten Video-Spot filmisch darstellt. Das zu Google gehörende Videoportal YouTube reagierte schnell und forsch und hat neben dem Video gleich den gesamten Greenpeace-Kanal geschlossen. Erwirkt wurde die Löschung offenbar von Lucasfilm Ltd., der Produktionsfirma von Star Wars.

Eine einstweilige Verfügung oder sonstige gerichtliche Entscheidung gegen Greenpeace scheint bislang allerdings nicht zu existieren, denn die Kampagnenwebsite von Greenpeace ist nach wie vor online und auf dem Portal Vimeo ist das Video ebenfalls abrufbar.

Vermutlich hat sich Lucasfilm gegenüber Google/YouTube auf den amerikanischen Digital Millenium Copyright Act (DMCA) und das dort geregelte „Notice And Take Down“ Verfahren berufen. Danach erlangt ein Hoster eine Haftungsfreistellung, sofern er, auf eine Mitteilung des Rechteinhabers über eine (angebliche) Rechtsverletzung hin, das beanstandete Material zügig vom Netz nimmt. Es erscheint naheliegend, dass Lucasfilm eine entsprechende Aufforderung an YouTube geschickt hatte.

Unklar ist allerdings, worauf sich der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung genau stützt. Die an Stars Wars angelehnte filmische Parodie erhält keine erkennbare Urheberrechtsverletzung. Gemutmaßt wurde allerdings, Lucasfilm würde sich an der Verwendung der Musik aus den Star Wars Filmen stören.

Ob provoziert oder unerwartet, die Geschichte wirkt wie ein cleverer Schachzug.  Die Krieger des Regenbogens haben sich in Jedi-Ritter verwandelt.;-)

Man kann natürlich auch wieder einmal auf Mrs. Streisand verweisen.

Update:
Der Film ist mittlerweile auch bei Vimeo gelöscht. Dort kann man folgendes lesen:

Sorry, „VW: The Dark Side“ was deleted at 12:10:45 Fri Jul 1, 2011. Vimeo has removed or disabled access to the following material as a result of a third-party notification by Lucasfilm Ltd. claiming that this material is infringing: VW: The Dark Side.

Damit erhärtet sich meine Vermutung, dass ein Notice-And-Take-Down-Verlangen nach dem DMCA gestellt worden ist.

posted by Stadler at 17:12  

17 Comments

  1. Nunja wenn man sich das Video angesehen hat fällt einem schon auf das einige Original Filmsequenzen verwendet werden. Also nicht nur die Musik und nachgestellte Jedi Ritter.

    Ob es klug ist so zu handeln (als Lucanfilm) steht auf einer anderen Seite….

    Comment by Frank — 1.07, 2011 @ 17:22

  2. Mit hoher Wahrscheinlichkeit hat VW locker Geld an LucasFilms gezahlt, um das Kind als Vader rumhüpfen zu lassen.

    Entsprechend wäscht hier eine Hand die andere und VW macht sich die Hände nicht schmutzig.

    Backrubs nennt man das im Slang. Eine Hand wäscht die andere im Deutschen.

    Schönen Gruß
    Aleks

    Comment by Aleks A. — 1.07, 2011 @ 17:26

  3. Tie-Fighter vor Death Star, Laseraktivierung im Death Star – das sind Originalszenen aus dem Kinofilm.

    Vor einem amerikanischen Gericht sollte das allerdings als Fair Use durchgehen. Nur wird es dauern.

    Comment by Weirdo Wisp — 1.07, 2011 @ 17:30

  4. Auf Vimeo ist das Video jetzt auch gelöscht: Sorry, „VW: The Dark Side“ was deleted at 12:10:45 Fri Jul 1, 2011. Vimeo has removed or disabled access to the following material as a result of a third-party notification by Lucasfilm Ltd. claiming that this material is infringing: VW: The Dark Side. We have no more information about it on our mainframe or elsewhere.

    Comment by FightingForFreedom — 1.07, 2011 @ 18:14

  5. Keine erkennbare Urheberrechtsverletzung? Die beiden Greenpeace-Videos sind komplett mit Musik aus dem Original-Soundtrack von Star Wars hinterlegt. Sofern sich Greenpeace dafür keine Nutzungsrechte hat einräumen lassen, wäre das doch eine klare Urheberrechtsverletzung?! (Bin kein Jurist, daher das Fragezeichen …)

    Comment by Christian Buggisch — 1.07, 2011 @ 18:18

  6. Konnte es leider nicht sehen und daher beurteilen (ist ja auch schon von vimeo gelöscht).

    Aber interessant: bei großen Firmen handelt Youtube sehr schnell. Bei Privatpersonen kann man sich fast dumm und dusselig klicken und melden um beleidigende, ehrverletzende, rassistische oder urheberrechtlich bedenkliche Videos entfernen zu lassen.

    Comment by Steffi — 1.07, 2011 @ 19:24

  7. Habe jetzt mal meine Meinung zum Thema ausführlicher gebloggt: http://buggisch.wordpress.com/2011/07/01/die-dunkle-seite-greenpeace-und-das-urheberrecht/

    Comment by Christian Buggisch — 1.07, 2011 @ 20:05

  8. Laut Digital Millenium copyright act ist das Verhalten von Youtube absolut korrekt und normal. Der Fall zeigt also nicht wie böse Youtube ist, sondern wie schlecht der rechtliche Rahmen des DMCA ist. Geht in DE übrigens auch mit den Theorien zur Störerhaftung. In DE wäre der Betrieb eines solchen (Video) Portals wegen der Abmahn-Krankheit nicht aufrecht zu erhalten. Youtube müsste ja jedesmal zahlen und unterlassen.

    Comment by Rigo — 1.07, 2011 @ 23:04

  9. Vimo hat es jetzt auch vom Netz genommen aber trotz Löschung auf You-Tube hilft Google beim finden ;)
    Hätte mich jetzt nicht wirklich interessiert wenn Lucasfilm sich nicht eingemischt hätte.

    Comment by Lars — 1.07, 2011 @ 23:51

  10. Wer schnell ist, findet beide Episoden hintereiander geschnitten hier:

    http://www.youtube.com/watch?v=s67tciLzYLw

    Comment by Todd — 2.07, 2011 @ 01:57

  11. Finde ich wirklich gut, dass Sie als Urheberrechts-Anwalt auf offensichtlich rechtswidriges Video-Material verlinken. Anscheinend sind Urheberrechtsverletzungen nicht immer Urheberrechtsverletzungen. Wenn die „Guten“ solche Taten begehen, dann ist das anscheinend schon ok….?

    Comment by Ach Gottchen — 2.07, 2011 @ 15:53

  12. Von einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit kann m.E. gar keine Rede sein. Ich würde es interessant finden, diese Frage in Deutschland gerichtlich klären zu lassen.

    Comment by Stadler — 2.07, 2011 @ 20:15

  13. Die minutenlange Benutzung der Original-Musik und die Verwendung von Original-Szenen sind keine offensichtlichen Rechtsverletzungen?

    Comment by Ach Gottchen — 2.07, 2011 @ 21:32

  14. Es ist eine Parodie des VW-Spots, die dazu dient VW zu kritisieren. Fände ich speziell für das BVerfG mal eine interessante Entscheidungsmaterie. Offensichtlich in diesem Kontext? Nein.

    Comment by Stadler — 2.07, 2011 @ 22:09

  15. Wer vermisst denn eigentlich ernsthaft solch ein Video?

    Nicht jede Aktion von Greenpeace ist meiner Meinung nach auch „gut“ bzw. sinnvoll bzw. durchdacht.
    Selbstverständlich können die wegen mir protestieren, wogegen die wollen aber solch einen Aufwand für ein (mit Blick auf das Gesamt!) völlig belangloses Thema, wie Co2-Emission von Autos?
    Gerade mal ein halbes Prozent (0,4 % sagen sämtliche Experten unabhängig voneinander), über das wir hier global sprechen. Was kommt denn dann als nächstes? Proteste gegen Kühe, die wegen der Zersetzung von Cellulose nun ‚mal ’ne Menge Methan ausstoßen und dadurch ähnlich viel (bzw. wenig) zur Erderwärmung beitragen, wie etwa ein Kleinwagen. Oder Proteste gegen Fleischesser, die Vegetariern zukünftig CO2-Zertifikate abkaufen müssen?

    Bei aller Liebe, aber gibt es nicht wichtigere Ziele für Protest- und Aufklärungsaktionen. Die wieder stark beschleunigte Abholzung des Regenwaldes, zum Beispiel, der nämlich wegen ähnlich schlecht durchdachtem Aktionismus zum „Bio-Masse“-Lager verkommen ist!?

    „Disclaimer“: Nein, ich bin weder für VW tätig noch habe ich sonst ‚was damit zu tun.
    Ich bin quasi neutral, weswegen mich sämtlicher „fehlgeleiteter“ Lobbyismus ankotzt. Genau wie ein VW-Konzern darf wegen mir auch eine Greenpeace-Organisation bitte sachlich bei den Fakten bleiben.
    Auch wenn das „Spiel mit der Angst“ nun ‚mal erfahrungsgemäß in sämtlichen Bereichen seit jeher hervorragend funktioniert (Klima, Terror, Finanzen, …, u.s.w. u.s.f.)

    Und auch im nächsten Winter machen wieder alle die Heizung an – auch Greenpeace… Wetten?

    In diesem Sinne, Baxter

    Comment by Baxter — 3.07, 2011 @ 03:31

  16. @Stadler: Wenn nichts mehr die eigene Meinung rettet, dann müssen die Grundrechte und/oder das BVerfG herhalten.
    Ist schon traurig, wie Sie selbst hier zweckorientiert argumentieren, wo Sie doch gerade solch ein Verhalten in jedem 2.Blog-Eintrag kritisieren.
    Seien wir ehrlich: Die VW-Parodie ist nach dem geltenden deutschen Urheberrecht so ganz sicher nicht erlaubt. Wer das Ergebnis nicht gut findet, der muss das Urheberrecht ändern. Aber nicht irgendwelche gewagten Thesen aufstellen, die jeder seriösen rechtlichen Grundlage entbehren.

    Comment by Ach Gottchen — 3.07, 2011 @ 15:20

  17. Es ist völlig irrelevant, ob man die Aktion jetzt gut oder schlecht findet.

    Aber, die Frage hier ist, inwiefern Nutzung zur Parodie vorliegt, die insbesondere im US-Recht zulässig ist (Fair Use).

    Das Problem ist, dass man Youtube bzw. Vimeo in dem Verfahren zumutet, in Grenzfällen darüber zu entscheiden, ohne dass die direkte Möglichkeit der Eskalation zu einem Gerichtsverfahren für Greenpeace besteht. Dieses Verfahren wird einfach viel zu häufig missbraucht und der Hoster wird im eigenen Interesse dem fast immer stattgeben (da er sonst viel riskiert als Störer).

    Meiner Meinung nach gehört das Verfahren um eine Möglichkeit des Einstellers des Videos ergänzt, den Hoster auch weiterhin von der Haftung freizustellen gegen eine Übermittlung der gerichtsfähigen Anschrift an den Verfahrensgegner.

    Dann kann der Urheberrechtsinhaber seinen Anspruch vor einem ordentlichen Gericht durchsetzen.

    Comment by AndreasM — 4.07, 2011 @ 11:08

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