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Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.7.11

Berufung in Zivilsachen soll wieder gestärkt werden

Der Bundestag hat letzte Woche ein Änderung der Zivilprozessordnung beschlossen, die die Berufungsinstanz in Zivilsachen wieder stärken soll, nachdem die Berufungsmöglichkeiten gegen erstinstanzliche Urteile vor Jahren vom Gesetzgeber deutlich eingeschränkt worden waren. Das Gesetz soll laut einer Pressemitteilung des BMJ dazu führen, dass die mündliche Verhandlung in der Berufung wieder zur Regel wird und eine Zurückweisung der Berufung durch Beschluss nur noch in Fällen offensichtlicher Aussichtslosigkeit in Betracht kommt.

Außerdem soll auch gegen eine Beschlusszurückweisung die Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH möglich sein.

posted by Stadler at 21:05  

3 Comments

  1. Das wurde aber auch Zeit.

    Comment by RA Kompa — 11.07, 2011 @ 21:18

  2. Nichtzulassungsbeschwerde jedoch nur ab 20.000 € … na schönen Dank.

    Und im Prinzip ändert sich auch nichts, außer dass man jetzt auch bei klarer Abweisungslage auch mal ne Terminsgebühr abstauben kann. Mehr auch nicht.

    Der eigentliche Antrag, nämlich ganz auf 522 II zu verzichten (von den Grünen: 17/5363) kam erwartungsgemäß nicht durch, weil niedergestimmt.

    Das, was die schwarz-gelbe Mehrheit da wieder durchgewunken hat, geht am Problem völlig vorbei.

    Auszug aus dem Plenarprotokoll:

    „Es wird mit dem neuen Formulierungsvorschlag der
    Bundesregierung nicht gelingen, die unterschiedliche Zurückweisungspraxis einzudämmen. Allein die Änderung des Wortlauts der Vorschrift von bisher „weist die Berufung … zurück“ zu „hat … zurückzuweisen“ wird an der Praxis voraussichtlich nichts ändern.“

    Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/17/17102.pdf#P.11737

    Das beschreibt schon ziemlich gut, den ganzen Unsinn der Änderung.

    Comment by egal — 12.07, 2011 @ 04:58

  3. Endlich !!!!
    Der ganze Irsinn ist mitlerweile soweit ausgeufert, dass noch nach 1 1/2 Jahren nach Berufungserwiderung eine Berufung iS.v. § 522 ZPO „unverzüglich“ zurückgewiesen werden kann…

    Comment by Anonymous — 12.07, 2011 @ 08:41

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