Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.6.11

IP-Vorratsdatenspeicherung stoppen!

Nach Pressemeldungen soll Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger einen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung und zum sog. Quick-Freeze vorgelegt haben, der zwar deutlich hinter den Wünschen der Union zurückbleiben dürfte, aber aus bürgerrechtlicher Sicht nach wie vor bedenklich ist. Der inhaltliche Rahmen des Gesetzesentwurfs ergibt sich bereits aus einem schon bekannten „Eckpunktepapier“.

Zusammen mit anderen habe ich mich heute als Mitunterzeichner eines offenen Briefes an die die FDP-Fraktion im Bundestag gewandt, mit dem Appell die anlassunabhängige Vorrastdatenspeicherung auch weiterhin strikt abzulehnen und keinen Kompromiss anzustreben, der auf eine Vorratsdatenspeicherung light hinausläuft.

posted by Stadler at 12:14  

2 Comments

  1. Der Gesetzentwurf oder das Eckpunktepapier sieht meinen Informationen nach keine anlassunabhängige Speicherung mehr vor, sondern nur bei konkretem Verdacht wird auf ohnehin vorhandene Daten der letzten 3 Monate zurückgegriffen:

    „Statt sämtliche Telekommunikationsdaten aller Bürger anlasslos aufzubewahren, würden nur die bei den Unternehmen ohnehin vorhandenen Daten gesichert („eingefroren“). Das soll auch nur dann geschehen, wenn es einen konkreten Anlass gibt, der die „Erforschung eines Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten“ unbedingt erforderlich macht.“

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article13422422/Die-Justizministerin-schockfrostet-die-Union.html

    Damit könnte ich ehrlich gesagt leben.

    Comment by fernetpunker — 12.06, 2011 @ 18:10

  2. Auf ohnehin vorhandene Daten zuzugreifen macht doch keinen Sinn! Bei manchen Anbietern sind die Daten gespeichert, bei anderen nicht. Da braucht man ja nur den richtigen Anbieter wählen. Es gibt keine Daten, die zwangsweise gespeichert werden müssen.

    Comment by sumpf — 8.09, 2011 @ 12:46

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