Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.6.11

Das zweitbeste Zivilgerichtssystem der Welt

Deutschland hat in einem Ranking des World Justice Projects gut abgeschnitten. In der Kategorie „Access to Civil Justice“ wurde gar der zweite Platz (weltweit) erreicht.

Und als einer der Gründe nennt die Studie, man höre und staune, die im internationalen Vergleich niedrigen Anwaltskosten in Deutschland. Das ist zwar jedem Anwalt, der von den gesetzlichen Gebühren lebt und nicht überwiegend Fälle mit hohen Gegenstandswerten betreut, bewusst, dürfte aber kaum der überwiegenden öffentlichen Meinung entsprechen.

posted by Stadler at 17:08  

5 Comments

  1. Hm… ich frage mich nur, ob bei den Anwaltskosten nur die Kosten für Mandanten im Durchschnitt betrachtet worden, oder ob auch Anwaltskosten mitberechnet wurden, wenn diese vom Staat übernommen wurden…

    Wenn ich nicht arm genug bin oder kein Knacki, dann ist die übliche Stunde Erstberatungsgespräch schon preislich höher als die Arbeitsstunde von Experten auf anderen Gebieten…

    Comment by Wolfgang Wiese — 17.06, 2011 @ 17:26

  2. Mag sein, allerdings sehe ich ein Grundrecht stets zugunsten der Anwälte beschränkt. Denn die Anwaltspflicht ab Landgerichten mag sicherlich fachlich meist sinnvoll sein, aber sie beschränkt den freien Willen eines Bürgers sich ggf. selbst zu vertreten. Es ist eben ein wichtiges Gut frei entscheiden zu dürfen (sofern man niemanden anderen dadurch schadet) und dazu gehört auch sich selbst vor Gericht schlecht/gut zu vertreten.
    Deshalb betrachte und bezeichne ich den Anwaltszwang als eine klassische ABM zugunsten einer Berufsgruppe. ;)

    Comment by Simon Lange — 17.06, 2011 @ 17:33

  3. Für ein gutes Rechtssystem sind bestimmt nicht die Kosten relevant, sondern die Frage, ob der de Recht hat, auch Recht bekommt. Das lässt sich aber nicht in eiem Ranking festhalten. Was mit Sicherheit ganz gut ist ist, dass niemand auf Geltendmachung sein Rechts wegen der Kosten verzichten muss. Zumindest theoretisch.

    Comment by eborn — 18.06, 2011 @ 11:02

  4. Die Höhe der Anwaltshonoraren ist in der Tat ein sonderbares Kriterium, da im Rechtsstaat doch der Unterlegen und insofern Schuldige für die Rechtsverteidigung des Gegners aufkommen sollte, was in Deutschland mit Ausnahme der Arbeitsgerichtsbarkeit auch offiziell so ist. Bleiben also Beratungen durch Anwälte außerhalb von Streitfällen. Unternehmen können diese aber als Ausgaben verbuchen, so dass es hauptsächlich um Privatinteressen gehen sollte. Das heißt also, es ist wichtig, das Anwälte billig sind, denn das Recht ist so komplex das sich keiner mehr ohne anwaltlichen Rat bewegen sollte. Ein eigenartiges Qualitätskriterium.

    Eine einfache Methode, den Mittelwert der Anwaltshonorare zu drücken ist auch, die Zulassungsanforderungen zu senken. Dann hat der Rechtsratsuchende zwar eine Riesenauswahl von Billiganwälten, aber wie soll er deren Qualität beurteilen? Ist teuer gut? Bekanntlich gilt nach 1 BvR 1342/07 für Anwaltshonorare keine sittliche Begrenzung.

    Ich stimme dem Vorkommentator zu, dass wesentlich für den Rechtsstaat sein sollte, das er sächlich funktioniert. Mit irgendwelchen leicht zu erhebenden Pauschalkriterien wird man das nur schwerlich feststellen können. Leider gibt es in der Bundesrepublik keine unabhängige Instanz der Rechtstatsachenforschung, die – ähnlich wie der Bundesrechnungshof die Effizienz der Verwaltung – den Umgang der Gerichtsbarkeit mit Recht und Gesetz analysiert und dokumentiert.

    Comment by Thorsten — 19.06, 2011 @ 11:38

  5. Es kommt sicherlich auf den Blickwinkel des Betrachters an

    Comment by norbert huth — 19.06, 2011 @ 15:16

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