Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.5.11

Telekom muss Teilnehmerdaten an konkurrierende Auskunftsdienste herausgeben

Die Telekom ist nach einer neuen Entscheidung des EuGH (Urteil vom 05.05.2011, Az.: C?543/09) verpflichtet, alle Daten von Teilnehmern, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben, an Auskunftsdienste wie GoYellow herauszugeben.

Die Bundesnetzagentur hatte die Deutsche Telekom verpflichtet, an GoYellow und Telix nicht nur Daten von ihren eigenen Kunden, sondern auch Daten, die ihr von Teilnehmern dritter Telefondienstanbieter vorliegen (Fremddaten), zur Verfügung zu stellen, auch wenn diese Telefondienstanbieter oder deren Teilnehmer diese Teilnehmerdaten nur von der Deutsche Telekom veröffentlicht wissen wollten.

Die Telekom hat gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur Klage erhoben und u.a. vorgetragen, eine Weitergabepflicht für Fremddaten würde gegen die Bestimmungen der Universaldienstrichtlinie verstoßen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage an den EuGH vorgelegt, der nunmehr entschieden hat, dass ein Verstoß gegen die Universaldiensterichtlinie nicht vorliegt.

Daneben geht der EuGH davon aus, dass der Beschluss der Bundesnetzagentur auch mit der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommuniaktion (2002/58/EG) vereinbar ist.

Wer also einmal einer Weitergabe seiner Teilnehmerdaten an ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis (Telefonbuch) zugestimmt hat, muss damit rechnen, dass diese Daten anschließend auch an andere Auskunftsdienste weitergegeben werden, weil hierfür nach Ansicht des EuGH keine erneute datenschutzrechtliche Einwilligung erforderlich ist.

Dies führt letztlich allerdings auch dazu, dass einmal für Auskunfsdienste freigegebene Daten relativ frei weiterverwendet werden und, dass veraltete Daten über längere Zeit hinweg in verschiedensten Verzeichnissen verbleiben.

posted by Stadler at 10:29  

3 Comments

  1. Dieses Urteil zeigt wieder einmal, dass die gesetzlich erlaubte Weitergabe von Meldedaten durch die Einwohnermeldeämter – auch an Adressbuchverlage – das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aushebelt. Der Zensus 2011 setzt dem Ganzen „nur“ noch die Krone auf. Herzlich willkommen in 1984! m(

    Comment by Fidel — 6.05, 2011 @ 10:49

  2. Dann darf ich auf verdacht ein paar dutzend Serienbriefe an diverse Anbieter schreiben wenn ich meine Daten gelöscht haben will?

    Bringt nur auch nichts weil ein anderer Anbieter schon längst an den nächsten weitergegeben hat…

    Aber wir brauchen dringend den digitalen Radiergummi um uns inm VZ-Mist zu schützen…

    Comment by stachel — 6.05, 2011 @ 11:39

  3. Aha. Krieg ist Frieden, Freiheit ist Sklaverei, und informationelle Selbstbestimmung heisst, dass die Telekom meine Daten an alle Adressbuchverlage gegen meine ausdrückliche Bestimmung herausgeben muss.

    Comment by Ein Mensch — 6.05, 2011 @ 20:08

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.