Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.5.11

Nach Street View folgt die Diskussion um Streetside

Manche Pressemeldungen sind irritierend. Die Internet Word meldet, der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Kranig hätte Microsoft die Kamerafahrten für den umstrittenen Dienst Streetside jetzt erlaubt.

Ganz abgesehen davon, dass Herr Kranig nicht der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte ist, suggeriert diese Meldung, der Start von Microsofts Pendant zu Google Street View sei in irgendeiner Form von der Genehmigung der Datenschutzaufsicht abhängig. Das ist allerdings nicht der Fall.

Es gibt vielmehr keine rechtliche Grundlage dafür, Dienste wie Street View oder Streetside zu untersagen, geschweige denn, von einer vorherigen Genehmigung abhängig zu machen.  Das ist natürlich auch den Datenschutzbehörden bewusst. Dennoch droht man mit Verfügungen und verlangt im konkreten Fall von Microsoft, dass den Bürgern ein Vorabwiderspruchsrecht eingeräumt wird, wofür es allerdings ebenfalls an einer rechtlichen Grundlage mangelt. Die Datenschutzbehörden versuchen vielmehr öffentlichen und politischen Druck aufzubauen, in der Hoffnung, dass die Unternehmen, weil sie öffentliche Diskussion fürchten, dann einlenken werden.

Die Rechtsgrundlage, auf die Kranig seine Drohung mit einer Verbotsverfügung wohl stützt, dürfte die relativ neue Vorschrift des § 38 Abs. 5 BDSG sein.

Danach ist aber selbst bei gravierenden Datenschutzverstößen eine sofortige Untersagung nicht vorgesehen, sondern vielmehr ein abgestuftes Verfahren durchzuführen. In materieller Hinsicht fehlt es aber vor allen Dingen an einem schwerwiegenden Verstoß. Beim Fotografieren von Häuserfassaden und Straßenzügen ist vielmehr ganz generell fraglich, ob überhaupt eine Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten stattfindet.

posted by Stadler at 16:54  

3 Comments

  1. Bei mir würden Firmen an Reputation gewinnen, die sich dem durchsichtigen Versuch der Datenschutzbeauftragten mit rechtlich nicht haltbaren Forderungen Druck aufzubauen, widersetzen. Sofern Datenschutzbauftragte mit falschen Behauptungen die Geschäfte schädigen, sollte man m. E. auch nicht zögern das ganze Arsenal rechtlicher Möglichkeiten bis hin zum Schadenersatz zu nutzen. Ich bin für Datenschutz. Und ich bin dagegen, dass die dafür Verantwortlichen mit durchsichtigen Manövern von den wahren Problemen und ihren eigenen Versäumnissen (und denen der Politik) ablenken wollen und damit dem Datenschutz letztlich einen Bärendienst erweisen.

    Comment by M. Boettcher — 19.05, 2011 @ 18:13

  2. Die Datenschutzbeauftragte können sehr wohl einen Dienst bei Verstößen für rechtswidrig erklären, dann auch untersagen. Das war auch die rechtliche Einschätzung der Behörden bei Google Street View, wenn kein Widerspruch eingeführt wird.

    Die Datensammler protestierten lautstark, vor das Verwaltungsgericht zogen sie indes nicht. Man hätte es dort klären lassen können, das scheuten die Google-Leute genauso wie es die Microsoft-Leute werden.

    Comment by Mathias — 19.05, 2011 @ 20:21

  3. Man hätte es dort klären lassen können, das scheuten die Google-Leute genauso wie es die Microsoft-Leute werden.

    Naja…am nötigen Kleingeld wird es ebenso wenig scheitern, wie an qualifizierten (im Sinne des Wortes) Anwälten.
    Die, wie du sie nennst, „Google-Leute“ und „Microsoft-Leute“ schütteln wahrscheinlich einfach nur mir dem Kopf und wundern sich über die Blödheit der Leute.
    Ein völlig harmloser und zudem auch noch kostenloser Dienst wird künstlich „gefährlich“ geredet und die tatsächlichen Angriffe auf unser aller Datenschutz werden einfach übersehen/ignoriert/gefördert!

    Ich persönlich glaube eher, daß „diese Leute“ viel weiter sind und ganz einfach erkannt haben, daß der durchschnittliche Richter in Deutschland noch nicht soweit ist, daß Gesamtbild zu verstehen. Noch lange nicht…leider…

    Gruß, Baxter

    Comment by Baxter — 19.05, 2011 @ 23:29

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