Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.5.11

„Internetdienstefreiheit“ als neues Grundrecht?

Derzeit findet eine sehr interessante und kontroverse juristische Diskussion darüber statt, ob wir ein neues Grundrecht „Freiheit der Internetdienste“ benötigen. Der ursprüngliche Vorschlag stammt von Holznagel/Schumacher, zu dem verschiedene Juristen mittlerweile Stellung genommen haben. Kritik kam insbesondere von dem renommierten Verfassungsrechtler Christoph Degenhart (CR 2011, S. 231-237), auf die Holznagel/Schumacher jetzt erwidert haben.

Ich möchte die Diskussion derzeit (noch) nicht kommentieren, weil ich mir keine abschließende Meinung gebildet habe, möchte aber den Lesern meines Blogs diese interessante Diskussion nicht vorenthalten.

posted by Stadler at 11:06  

2 Comments

  1. Zitat: „handelt es sich um eine von Google initiierte Plattform, auf der Experten Lösungsansätze zu bestimmten Fragestellungen rund um das Internet erarbeiten. In der aktuellen Runde ging es um die Frage, ob wir ein “Grundrecht auf Internetfreiheit” brauchen. Dies sehen Herr Holznagel und ich so.“

    Lieber Gott, mach‘ mich bitte zum Experten! Da nehmen sich einige Leute aber sehr, sehr wichtig. Einmal muss man nicht ständig an der Verfassung ‚rumfrickeln, zum anderen kann man die „Freiheit der Internetdienste“ aus GG §5 (1) auch so heraus lesen, da die Formulierung technikneutral ist.

    Comment by M. Boettcher — 26.05, 2011 @ 14:29

  2. Ist er nicht?!

    Comment by Simon Möller — 28.05, 2011 @ 23:48

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