Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

28.4.11

Vorschlag für ein neues urheberrechtliches Vergütungsmodell

Der Chaos Computer Club (CCC) ist vor einigen Tagen mit einem neuen Vorschlag eines zeitgemäßen urheberrechtlichen Vergütungsmodells an die Öffentlichkeit gegangen.

Das „Kulturwertmark“ genannte Konzept greift die Idee der Kulturflatrate auf und kombiniert diese mit einem Micropaymentelement.

Jeder Nutzer – gemeint ist damit letztlich jeder (steuerzahlende) Bürger – soll einen monatlich festgelegten Betrag einzahlen. Diese Beiträge sollen von einer staatsfernen Stiftung verwaltet werden. Für diesen Beitrag erhält der Nutzer Einheiten einer Micropayment-Währung, der Kulturwertmark, die er selbst an beliebige Künstler/Kreative verteilen kann.

Im Gegenzug sollen Korrekturen am bestehenden Urheberrecht vorgenommen werden, u.a. die deutliche Verkürzung der Schutzfristen und die Beschränkung der straf- und zivilrechtlichen Verfolgung von Filesharing und privaten Kopien auf solche Verstöße, die zum Zwecke der profitorientierten Gewinnerzielung erfolgen.

Auch wenn dieser Vorschlag auf den ersten Blick nicht nach dem großen Wurf aussieht, sondern eher nach einer Erweiterung der Idee der Kulturflatrate um eine Flattr-Komponente, sollte man darin einen Diskussionsbeitrag sehen, den man aufgreifen und weiterentwickeln kann.

Wer diese Diskussion ernsthaft führen möchte, muss allerdings zu einem Paradigmenwechsel im geltenden Urheberrecht bereit sein. Die aktuelle Politik marschiert bislang allerdings eher in die entgegengesetzte Richtung, wie die diversen Körbe des Urheberrechts belegen. Die fortwährende Verschärfung des Urheberrechts zu Gunsten der Rechteinhaber und damit letztlich zu Lasten der Allgemeinheit, hat allerdings bislang nicht den von der Industrie erhofften wirtschaftlichen Effekt gezeigt. Speziell die Musikindustrie wird es deshalb früher oder später bereuen, dass man sich nicht offen auf eine Diskussion eingelassen hat, die auf ein Modell einer Kulturflatrate – mit welchen Modifikationen auch immer – setzt. Denn dieses Modell garantiert den Rechteinhabern zumindest ein gewisses Maß an Einnahmen und dürfte daher langfristig wirtschaftlich vielversprechender sein als der Versuch, ein sterbendes Modell mit Hilfe juristischer Mittel am Leben zu erhalten.

posted by Stadler at 18:19  

8 Comments

  1. Das CCC-Modell hat schon einige interessante Aspekte, ist aber noch kein vollständiger Paradigmenwechsel.
    Ich denke aber, dass es langfristig zu diesem kommen wird.

    Die Kosten der durchs Urheberrecht geschützten Objekte liegen fast vollständig in der Entwicklung und nicht in der Verbreitung. Volkswirtschaftlich macht es eigentlich überhaupt keinen Sinn, die Nutzung einzuschränken. Momentan macht man das ja nur deshalb künstlich, um darüber einen Markt zu etablieren.

    Aber braucht es wirklich einen Markt mit all den damit verbundenen Nachteilen und Einschränkungen der Nutzung, nur um die Urheber zu entlohnen?

    Meiner Meinung nach sollten die Urheberrechte fast vollständig abgeschafft werden und nur ein Plagiatsschutz verbleiben, also ein Schutz dagegen, dass Y behauptet, etwas geschrieben zu haben, was eigentlich X geschrieben hat.

    Zur Entlohnung aller urheberrechtlicher Leistungen wird dann ein fester Prozentsatz der (progressiven) Steuern herangezogen.

    Diese Summe wird auf 4 Entlohnungsaspekte aufgeteilt:

    Entlohnung nach Benutzung: Je mehr ein Werk genutzt wird und von je mehr es genutzt wird, desto mehr bekommt der Urheber, allerdings nicht linear sondern immer geringere Zuwächse (Diminishing Return).
    Dafür braucht es eine anonymisierte Nutzungserhebung, die nicht leicht manipulierbar ist.

    Entlohnung nach Wertschätzung: Je mehr Wertschätzung Nutzer dem Werk entgegenbringen, desto mehr bekommt der Urheber.
    Das könnte zum Beispiel mit einem System ähnlich der Kulturwertmark durchgeführt werden (mit Diminishing Return).

    Entlohnung durch Preise: Werke können Preise gewinnen (wobei es nicht immer einfach ist, diesen Aspekt fair zu halten).

    Entlohnung durch Zielerfüllung: Ziele werden definiert und mit bestimmten Kriterien und einem Preis verbunden. Der Erste, der die Kriterien erfüllt, bekommt den Preis. Viel hängt dabei natürlich davon ab, wie die Ziele definiert werden (Abstimmungen, Jury, …). Dieser Aspekt ist weniger nützlich für Unterhaltung aber dafür umso mehr für Arbeitssoftware und Ähnliches.

    Es ist überhaupt nicht verwunderlich, dass die Urheberrechtsverwerter wie die Musikindustrie an dem alten Rechtssystem hängen. Denn solange man viel Marketing, Rechtsdurchsetzung und ein Vertriebsnetz braucht, sind dir Urheber von Ihnen abhängig.
    In einem anderen System könnten diese Art von Industrie plötzlich zu einem guten Teil überflüssig werden.

    Comment by AndreasM — 28.04, 2011 @ 19:04

  2. @AndreasM „Zur Entlohnung aller urheberrechtlicher Leistungen wird dann ein fester Prozentsatz der (progressiven) Steuern herangezogen.“ –> Mit anderen Worten, wichtig ist Ihnen nur, dass Ihr eigener Musikkonsum gratis sein muss, und wenn der letztlich irgendwie doch bezahlt werden muss, dann sollen gefälligst andere Leute Ihre Zeche abarbeiten?

    Comment by NilsA — 28.04, 2011 @ 21:36

  3. „Dafür braucht es eine anonymisierte Nutzungserhebung, die nicht leicht manipulierbar ist.“

    Schön gesagt, aber wie macht man das? Diese beiden Forderungen wirken ja gegeneinander.

    Comment by Ein Mensch — 28.04, 2011 @ 22:43

  4. @NilsA: Ein kaum begründeter und dazu in meinem Fall noch überhaupt nicht zutreffender Vorwurf, da ich kaum Musik höre.

    Jeder nutzt in irgendeiner Weise urheberrechtlich geschützte Werke, vom Buch zum Eintrag auf einem Internetblog, von der Berieselung durch Fernsehprogramme zu Counterstrike, von Musik zu Matlab.
    Ja, teils durch Werbung finanziert, aber Werbung ist volkswirtschaftlich gesehen eigentlich kontraproduktiv. Da beschäftigen sich ein Haufen Leute damit zu desinformieren und den Markt zu verzerren.

    Letztendlich sollen die Urheber nicht dadurch finanziert sein, dass sie möglichst effizient einschränken und kontrollieren. Der Preis dafür ist einfach zu hoch.

    Ob man ein Programm nun für 100 Leute schreibt oder for 1000000 Leute, der Aufwand ist der Gleiche. Um es aber zu Geld zu machen, ist der Programmierer nun gezwungen, das Programm nicht allen zur Verfügung zu stellen, sondern es zu einer exklusiven beschränkten Resource zu machen. Er wird u.U. noch (mit zusätzlichem Aufwand) kastrierte Versionen des Programms herausbringen. Damit das funktioniert, muss er Überwachen und Kontrollieren, damit niemand doch die ursprüngliche Version verwendet, der die kastrierte Version gekauft hat. Für die Benutzer ergibt sich zusätzlicher Aufwand durch Lizenzmanagement, Beschaffung und den ganzen Kram. Vielleicht auch mal tote Zeit, wenn alle Lizenzen schon in Verwendung sind.
    Das ist der Preis, den man für dieses System der Entlohnung des Urhebers zahlt. Und ich sage: Dieser Preis ist zu hoch.

    Comment by AndreasM — 28.04, 2011 @ 23:12

  5. @Ein Mensch: Ja, definitiv nicht einfach. Vielleicht von einer freiwilligen, repräsentativ ausgewählten Teilmenge an Leuten hochrechnen. Diese würden dann Software installieren, die authentifiziert und verschlüsselt die Benutzungsdaten an eine neutrale Stelle meldet.
    Danach dann noch mit Downloadstatistiken, Views und Ähnlichem abgleichen, um mögliche Anomalien zu entdecken.

    Comment by AndreasM — 28.04, 2011 @ 23:23

  6. Oder aber einfach für das bezahlen, was man nutzt. Und nicht nutzen, wofür man nicht bezahlen will.
    (Bitte handelsüblichen Kommentarthread jetzt unten anhängen.)

    Comment by VonFernSeher — 29.04, 2011 @ 01:56

  7. Für die Kulturindustrie, also Verlage, Vertriebe und Händler, bringt eine Kulturflatrate/-wertmark nichts, das ist das Problem. An den meinsten Künstlern verdienen zuerst einmal die Vertriebsorganisatinen, das ist ihr gutes Recht, sie tun auch was dafür – yaddayadda, alles richtig. Einige wenige sehr erfolgreiche Künstler brauchen sich kaum sorgen um ihr Einkommen zu machen, ihre Marktmacht ist so groß, dass Universal, BMG, Sony, Random House nahezu alles tun, um sie bei sich zu halten.

    Wenn Künstler allerdings direkt das Geld für ihre Werke erhalten, durch moderne Techniken wie PDF und MP3, direkt angeboten über Website, auf Vertriebe nicht mehr angewiesen sind, was passiert dann mit der Industrie? So lange Musiker wier Grönemeyer, Autoren wie Grass über die „Raub“kopierer schimpfen, von ‚Lostenloskultur‘ reden und die ihnen vorgelegten Polemiken blind unterschreiben – ‚Mein Manager wird schon wissen …‘ -, wird es keine signifikante Änderung des Urheber- und Nutzungsrechtes geben. Leider.

    Comment by Dierk — 29.04, 2011 @ 08:17

  8. Also ich finde, sobald finanzielle Interessen im Vordergrund stehen, hat das für mich nicht mehr sehr viel mit kulturellem Interesse und Kunst zu tun.

    Allein das Wort „Musikindustrie“ sagt ganz klar aus, worum es geht: ums Geld machen.

    Ist doch klar, dass man sich da nicht sein Geschäftsmodell nehmen lassen will.

    Was ist mit den (richtigen) Künstlern? Die sind das kleinste Rädchen im Getriebe dieser Industrien und diejenigen, die die Zügel aus der Hand gegeben haben.

    Was ist mit den kleinen Künstlern? Den Malern oder Fotografen, welche vielleicht mal kleine Galerien füllen?

    Deren künstlerische Leistung wird nicht durch so einen Industrieapparat gestützt. Deren Rechte an ihren Werken einfach abzuerkennen finde ich genauso wenig richtig wie die Erben, die sich bereichern durch die Werke, die andere erstellt haben.

    Comment by Steffi — 29.04, 2011 @ 17:30

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