Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.4.11

Abmahnkanzlei verlangt Unterlassung des Uploads von Debian 5

Update: Die Abmahnung scheint tatsächlich eine Fälschung zu sein, wie die Abgemahnte selbst berichtet.

Meine ursprünglicher Beitrag, der sich als sachlich unzutreffend herausgestellt hat lautete:

Die für die massenhafte Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen bekannte Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnt offenbar im Auftrag eines holländischen Unternehmens das öffentliche Zugänglichmachen der Linux-Distribution Debian5 über P2P-Netzwerke ab. Eine hiervon betroffene Nutzerin zitiert das Schreiben der Rechtsanwälte dahingehend, dass deren Auftraggeberin Media Art Holland die Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Software Debian5 habe.

Nachdem es sich bei Debian Linux bekanntlich um Open Source Software handelt und im konkreten Fall noch dazu eine vom Debian-Server stammende Distribution verwendet worden ist, ist die Behauptung, die holländische Firma Media Art würde über Nutzungs- und Verwertungsrechte an Debian5 verfügen – sog. Verwertungsrechte stehen allein dem Urheber zu – mit Sicherheit falsch.

Sollte die Abmahnung nicht gefälscht sein, wie z.B. der Kollege Ferner vermutet, dann liegt ein Fall einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung vor.

posted by Stadler at 12:34  

18 Comments

  1. Scheinbar handelt es sich doch um eine Fälschung:

    Update2: Wie von mir bereits oben gemutmaßt, soll es sich nach Rücksprache mit der Kanzlei um eine Fälschung handeln. Damit hat sich das Thema erledigt, ich wiederhole meinen Rat, immer professionelle Hilfe einzuholen bei Abmahnungen – wie man sieht, gibt es viel Schindluder in dem Bereich.
    http://www.ferner-alsdorf.de/2011/04/filesharing-abmahnung-wegen-down-upload-des-freien-linux-pakets-debian/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/?isalt=0

    Comment by stachel — 26.04, 2011 @ 13:01

  2. Bleibt allerdings die Frage, wie der falsche Abmahner an die echte Adresse der Nutzerin gekommen ist. Denn wie sie selbst schreibt, hat sie ja tatsächlich zu dem in der Abmahnung beschriebenen Zeitpunkt das Debian-Paket über BitTorrent heruntergeladen.

    Comment by Zensurgegner — 26.04, 2011 @ 13:08

  3. Bleibt allerdings die Frage, wie der falsche Abmahner an die echte Adresse der Nutzerin gekommen ist. Denn wie sie selbst schreibt, hat sie ja tatsächlich zu dem in der Abmahnung beschriebenen Zeitpunkt das Debian-Paket über BitTorrent heruntergeladen.

    Das ist eine sehr (!) wichtige Frage, wie ich finde. Denn im Unterschied zu den -in der Vergangenheit- schon ‚mal auftretenen email-fake-Abmahnungen wurde diese ja postalisch verschickt. Außerdem ist die Dame nicht das einzige Opfer dieser Abmahnung, auch wenn sich die Zahl scheinbar in Grenzen hält. Ebenso auffallend die Tatsache, daß sie die Datei tatsächlich geladen hat.
    Von daher:
    a) Wie kommt der Versender der Abmahnung an die IP-Adresse? Das ist sicherlich das kleinere „Problem“
    b) Wie kommt der Versender der Abmahnung an den Namen und die Anschrift der Opfer? Das ist sicherlich die interessanteste Frage
    c) Welches Motiv sollte der Versender der Abmahnung haben, solche Abmhnungen auf postalischen Weg -scheinbar an eine handvoll Leute- zu versenden?
    d) Oder hatte die Kanzlei womöglich den Fehler nach ein paar rausgegangenen Abmahnschreiben bemerkt und zieht jetzt den Schwanz ein?

    Danke & Gruß, Baxter

    Comment by Baxter — 26.04, 2011 @ 14:53

  4. Die Updates im Link klären die Frage der IP

    Comment by Christian — 26.04, 2011 @ 17:05

  5. Ich bin Laie, daher eine Verständnisfrage:
    Das Gericht hat vor der Anordnung an den Provider, dass die IP zugeordnet werden soll/kann, also gar nicht zu prüfen, ob der Antragsteller tatsächlich den tatsächlichen Rechteinhaber vertritt?

    Ich hoffe doch, dass ich das hier absolut falsch verstehe und es in Wirklichkeit ganz anders ist.

    Comment by Trollfresser — 26.04, 2011 @ 18:04

  6. Ps:
    Vorherigen Beitrag bitte ignorieren, ich habe jetzt die Updates im Link gelesen. Bin ich ja beruhigt! ;-)

    Comment by Trollfresser — 26.04, 2011 @ 18:05

  7. Ich finde immer gut, dass zunächst – ohne ein Mindestmaß an Sorgfalt einzuhalten – wilde Behauptungen über dann noch namentlich genannte Personen aufgestellt werden.

    Erst einmal alles raushauen, bringt Traffic und User. Ist egal, Hauptsache keine 3 Minuten-Recherche oder einmal den „Betroffenen“ vorher fragen.

    Das, was jeder Journalist im 1. Semester lernt, wird hier nicht einmal rudimentär eingehalten. Scheint ja auch egal zu sein, denn es handelt sich ja bei den Betroffenen nur um eine „Abmahnkanzlei“.

    Liest man aber die Postings von Thomas Stadler zu Jörg Tauss durch, merkt man schnell, dass hier ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen wird.

    Comment by Ach Gottchen — 26.04, 2011 @ 19:34

  8. Ehm den upload von debian abzumahnen erscheint mir bei opensoruce auch etwas seltsam…

    Comment by Rene — 26.04, 2011 @ 19:54

  9. @Ach Gottchen: Den Sorgfaltsverstoß sehe ich beim besten Willen nicht. Der Beitrag war eher zurückhaltend formuliert und die Möglichkeit einer Fälschung von vornherein in Betracht gezogen worden.

    Comment by Stadler — 26.04, 2011 @ 20:34

  10. @Stadler: Ich empfehle mal die Rechtsprechung zur Verdachtsberichterstattung durchzulesen. Wenn Sie nur 2% davon einhalten würden, wären Sie anderer Meinung.

    Aber wie gesagt: Immer schnell raus damit, ist gut für den Traffic und die Userzahlen.

    Selbst jetzt, wo klar ist, dass die genannte Kanzlei keine Abmahnung geschickt hat, erfolgt weiterhin keine Klarstellung, sondern nur wer die Kommentare liest, wird aufgeklärt.

    Ist aber ja nur eine „Abmahnkanzlei“. Für Jörg Tauss & Co. gelten bei Ihnen da natürlich andere Regelungen.

    Comment by Ach Gottchen — 26.04, 2011 @ 22:03

  11. @ Ach Gottchen

    Sie scheinen sich aus Prinzip gerne aufzuregen. Gerne stelle ich die relevanten Textstellen für Sie nochmals dar:

    1) „Sollte die Abmahnung nicht gefälscht sein, wie z.B. der Kollege Ferner vermutet, dann liegt ein Fall einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung vor.“

    Die Betonung liegt hier auf SOLLTE. Hr. Stadler hat korrekterweise angeführt, wie dieser Fall juristisch zu bewerten wäre. Unabhängig davon hat er auch explizit erwähnt, dass es Stimmen gibt, die diese Abmahnung für eine Fälschung halten.

    2) „Update: Die Abmahnung scheint tatsächlich eine Fälschung zu sein, wie die Angemahnte gerade berichtet. “

    Diesen Teil haben Sie offensichtlich überlesen, ich gehe davon aus, dass Ihnen das natürlich versehentlich passiert ist. Wo war denn dort Ihre Sorgfalt? Man darf eben nicht alles in 3 Minuten „raushauen“.

    Bitte geben Sie doch einen Link zu Ihrem eigenen, absolut neutralen Blog an, damit wir uns ein Bild von Ihren journalistischen Qualitäten machen können.

    Meine ganz persönliche Meinung zu Ihrem Kommentar:
    Sie predigen Wasser aber selbst trinken Sie Wein. Sie prangern Missstände an, haben allerdings kein Problem damit, einen Text selbst nicht vollständig zu lesen und voreilig „kritische“ Kommentare zu veröffentlichen.

    Comment by Trollfresser — 26.04, 2011 @ 22:15

  12. @Trollfresser: Einfach bei Google mal nach „journalistischen Sorgfaltspflichten“ suchen. Das hilft.

    Comment by Ach Gottchen — 26.04, 2011 @ 22:36

  13. @Ach Gottchen: Eigentlich diskutiere ich lieber mit Leuten, die den Mut haben, ihren Namen zu hinterlassen.

    Dennoch der Hinweis: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

    Die äußerungsrechtliche Rechtsprechung ist mir geläufig, der Zusammenhang zu Tauss erschließt sich mir nach wie vor nicht.

    Comment by Stadler — 26.04, 2011 @ 23:10

  14. Die Trollschwemme in jüngster Zeit nimmt schon absurde Züge an. Es ist nahezu unmöglich sich noch irgendwo im Netz zu bewegen ohne das gleich ein Troll auftaucht um seinen Trollsenf ungefragt beizutragen.

    Die „Debian5“-Story ist ja wohl mit einem einzigen Makel behaftet: Am Ostersamstag, Ostersonntag und am Ostermontag geht keiner bei Negele ans Telefon. Daher konnte sich die Geschichte eeeetwas unnötig verbreiten.

    Ansonsten wurde die Kanzlei Negele sofort unterstützt, da man von Anfang an den begründeten Verdacht hegte die „Abmahnung“ stelle einen Fake dar. Binnen Stunden war die Sache vom Tisch.

    Das hierbei einige bekannte Trolle und Trittbrettfahrer auf allen Seiten allerhand Dummfug verbreiteten (da wurde ja schon andernorts der kommende Selbstmord des Kanzleichefs gefeiert…) ist nicht etwa Ausdruck eines rechtsfreien Raums, sondern Ausdruck der Dünnpfiffigkeit der … bekannten Trolle und Trittbrettfahrer.

    Ja und? Es gibt eben dumme Menschen.

    Comment by Shual — 27.04, 2011 @ 02:18

  15. @Shual: Du solltest in der Ich-Form schreiben, wenn Du Dich selbst meinst.

    Der von Stadler beschriebene Artikel stammt von Dienstag, einem normalen Arbeitstag.

    Wie gesagt: Erst einmal rausrotzen, bringt gut Traffic und User fürs Blog. Ob es stimmt oder nicht, was soll´s. Erst mal schreiben, wird schon passen. Es wird sich nicht groß die Mühe gemacht, Tatsachen auf Ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen, wäre auch viel zu viel Aufwand. Ich pinsel erst einmal das Gerücht runter, irgendwas wird ja daran stimmen.

    Und die gleichen Leute regen sich dann über die journalistischen Recherche bei BILD & Co. auf

    Comment by Ach Gottchen — 27.04, 2011 @ 02:30

  16. Der Bericht von RA Stadler ist vollständig ausreichend für ausreichend neutrale Nutzer gestaltet. Im Übrigen ist es nicht so, dass „man“ nicht schon Kostenlos-Software abgemahnt hat, nur eben diese Kanzlei nicht.

    PS: Wieso… ICH-Form?

    Ich kenne ein gutes Dutzend Leute auf verschiedenen Portalen die Bedenken äußerten. Es ist dann auch vollständig ausreichend, wenn der Rechtswalt des Opfers noch andere Rechtsanwälte an die Flanke bekommt. Wer – Wie – Warum – Wie ist dabei unerheblich.

    Comment by Shual — 27.04, 2011 @ 06:42

  17. RA Stadler hat seinen Fehler inzwischen eingesehen und den Text erheblich umgestellt.

    Comment by Ach Gottchen — 27.04, 2011 @ 16:54

  18. Es ist ganz sicher ein Fake, das Debian-Projekt hat hierzu auch eine Pressemiteilung herausgegeben.

    Grüße,
    Cùran, Debian Developer

    Comment by Cùran — 27.04, 2011 @ 17:33

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