Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.3.11

US-Gericht lehnt Google Books Settlement ab

Das sog. “Amended Google Books Settlement” beinhaltet einen Vergleich zwischen amerikanischen Autoren, Verlegern und Google über den Onlinevertrieb von Büchern durch Google. Hierzu gibt es bei iRights.info eine gute Zusammenfassung.

Dieser Vergleich ist nun vom US District Court für den Southern District Of New York abgelehnt worden, weshalb er nicht zustande kommen kann. Das Gericht bezeichnet den Vergleich als nicht fair, nicht angemessen und nicht vernünftig. Nach Ansicht des Gerichts würde die Vereinbarung dazu führen, dass Google Bücher ohne Zustimmung der Urheber verwerten könnte und diesen nur eine Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out) verbliebe. Google würde durch die Vereinbarung außerdem einen bedeutsamen Wettbewerbsvorteil erlangen. Das Gericht ist ferner der Ansicht, dass sich Google durch das Books Settlement ein de facto Monopol über verwaiste Werke verschaffen würde.

posted by Stadler at 10:15  

Ein Kommentar

  1. Überfällige Wende im Sinne des Urheberrechts? Ich hoffe und denke schon. Es ist einfach ein krimineller Akt, sich das geistige Eigentum der Welt, für welches Geld auch immer, aneignen zu wollen. Angesichts der weltumspannenden Aktivitäten, die dieser Konzern schon bisher an den Tag legte (StreetView, Google Earth), kann schon von dem Versuch gesprochen werden, eine digitale Weltherrschaft ergreifen zu wollen.

    Comment by fernetpunker — 23.03, 2011 @ 18:21

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