Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.3.11

Google darf Häuser für Street View fotografieren

Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 25. Oktober 2010 (Az.: 10 W 127/10) entschieden, dass es Google nicht untersagt werden kann, für seinen Dienst Street View Häuserfassaden vom frei zugänglichen Teil einer Straße aus zu fotografieren.

Das Kammergericht und auch die Vorinstanz das Landgericht Berlin deuten aber an, dass die Bewertung anders ausfallen kann, wenn Google mittels einer drei Meter hohen Kamera Aufnahmen des nicht einsehbaren Vorgartens oder von Innenräumen des Hauses macht, wenn in diesen Fällen eine Umfriedung, wie z.B. eine hohe Hecke, überwunden wird. Nachdem insoweit allerdings von der Antragstellerin kein konkreter Vortrag gekommen war, haben Landgericht und Kammergericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

posted by Stadler at 11:25  

11 Comments

  1. Tja, leider ist das digitale Straßenbild nun schon kaputt.

    Comment by Ace Dahlmann — 16.03, 2011 @ 11:36

  2. Zum Glück wurde dem Zwangsstriptease der Wohnbevölkerung bislang wenigstens ein geringer Einhalt geboten – leider konnte das Gericht mangels geeigneter Anträge die Aufnahmehöhe nicht auf jene 2m begrenzen, welche in etwa der menschlichen Augenhöhe entspricht.

    Comment by JLloyd — 16.03, 2011 @ 12:25

  3. Wozu muss da ein konkreter Vortag kommen?

    Wer ist 3,00m groß? Irgendwie ergibt sich ganz zwangsläufig, dass da andere Einblicke möglich sind?
    Wie immer keine Logik bei Gericht

    Comment by Christian — 16.03, 2011 @ 13:14

  4. @3: Jemand in einem typischen Berliner Bus vorne oben zum Beispiel.

    Comment by Kristian Köhntopp — 16.03, 2011 @ 14:00

  5. @4
    ???
    Was hat das damit zu tun? Das Gericht sagte, es wurden keine Argumente dahingehend gebracht, dass die Kamera 3m hoch ist und damit MEHR Einblick besteht, als wenn ein Fußgänger da lang geht.

    Das Gericht hat genau den Unterschied erkannt, aber gesagt:“ Da du als Kläger dazu nüscht gesagt hast, können wir occh nüscht dahingehend urteilen bzw. das in unsere Argumentation einfließen lassen“

    Es ging nicht darum ob ein Bus da lang fährt, sondern ob google mit 3m Kamera.

    Comment by Christian — 16.03, 2011 @ 14:39

  6. Könnte natürlich auch sein, dass die 3 Meter aufgrund geometrischer Gesetze gar nicht die Einblicke gewähren, die einige sich so vorstellen.

    Comment by Dierk — 16.03, 2011 @ 15:13

  7. @Christian: Im Zivilprozess bestimmen die Parteien, worüber das Gericht zu entscheiden hat. Das Gericht DARF überhaupt nicht über das Beantragte hinaus entscheiden – und hat meist auch besseres zu tun.

    Comment by Nils — 16.03, 2011 @ 17:52

  8. Feinm fein

    Dann aber nicht klagen, weil einem die Arbeit über den Kopf wächst. Der Nächst kommt bestimmt und wird das Verfahren entsprechend aufrollen und dann alles von vorne und DAS mitentscheiden

    Comment by Christian — 16.03, 2011 @ 18:10

  9. Und dann werden die Richter sagen: die Google-Kameras bieten keinen wesentlich anderen Einblick als sich einem üblichen Spaziergänger bieten würde, der seine Kamera mit den Armen über seinen Kopf hält. Und wieder hat dann jemand die Staatskasse mit freiwilligen Gerichtsbeiträgen aufgefüllt. Ist doch alles supi …
    Darf doch jeder sein Geld verschwenden wofür er will …

    Comment by Kommentator — 17.03, 2011 @ 09:35

  10. Das ist ja ein Hin- und Her mit dem Google View, also unsere Straße ist da noch nicht dabei, nur die Sehenswürdigkeiten unseren kleinen Stadt eben aber vielleicht ist das nur eine Frage der Zeit.

    Comment by Frank — 20.03, 2011 @ 21:37

  11. Das Kammergericht Berlin lehnte den Antrag einer Hausbesitzerin ab die sich gegen die Aufnahmen wehrte. Weder das Land- noch das Kammergericht stellten aber einen RechtsverstoB fest..

    Comment by company offshore — 22.03, 2011 @ 18:27

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