Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.3.11

Gegendarstellung wegen Fotomontage?

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 11.03.2011, Az.: 14 U 186/10) musste sich mit einer interessanten Fragestellung im Zusammenhang mit einer presserechtlichen Gegendarstellung beschäftigen.

Ein bekannter Moderator hatte von der Zeitschrift „Neue Woche“ den Abdruck folgender Gegendarstelllung verlangt:

„Auf der Titelseite von „neue woche“ Nr. 42 vom 15. Oktober 2010 ist ein Foto abgebildet, welches mich und meine Frau vor grünen Blättern zeigt.

Hierzu stelle ich fest: Das Foto ist eine ohne mein Einverständnis hergestellte Fotomontage. Ein Einzelfoto von mir und ein Einzelfoto von meiner Frau wurden auf einen Hintergrund mit grünen Blättern gesetzt.“

Das OLG Karlsruhe hat die Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts zurückgewiesen. Allein der Umstand, dass es sich um eine Fotomontage handelt, beinhaltet nämlich nach Ansicht des OLG Karlsruhe noch keine gegendarstellungsfähige Tatsachenbehauptung.

Das OLG geht davon aus, dass der Text der Gegendarstellung keine Entgegnung auf eine Sachaussage der Erstmitteilung enthält, die über die bloße Frage hinausgeht, ob die fotografische Abbildung als echte einheitliche Fotoaufnahme entstanden oder aus mehreren Fotos zusammengesetzt ist.

Zwar sei, so das Gericht, auch im vorliegenden Fall eine Aussage der Abbildung dahingehend denkbar, dass der Kläger sich entgegen seiner sonstigen Haltung zusammen mit seiner Ehefrau im Privatbereich habe ablichten lassen. Solche Tatsachenaussagen einer Abbildung können bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen gegendarstellungsfähig sein.

Insoweit fordert der Kläger aber keine Gegendarstellung. Auf die vom Kläger begehrte Veröffentlichung einer Gegenerklärung, es handele sich um eine zusammengesetzte Abbildung, ohne Entgegnung auf eine aus der Abbildung abzuleitende inhaltliche Tatsachenaussage, besteht aber kein Anspruch.

Das Urteil zeigt einmal mehr, dass die korrekte Formulierung einer Gegendarstellung, wegen der Notwendigkeit der Beschränkung auf die Tatsache, der entgegen getreten wird, alles andere als trivial ist.

posted by Stadler at 17:43  

2 Comments

  1. Wegen Fotomontage wurden viele Leute richtig saftig bestraft! Kenne jemanden der in der Türkei für Fotomontage 9 Monate verurteilt worden ist…
    Und dann sagt er ganz dreist: „Verdiene Geld damit!“

    Comment by qplayz — 23.03, 2011 @ 18:50

  2. OLG Karlsruhe akzeptiert: Qualitätsjournalismus ist tot.

    Comment by Seb — 24.03, 2011 @ 09:50

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