BGH: Preisvergleichsportale für Zahnärzte
Nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 01.12.2010, Az.: I ZR 55/08) verstoßen Preisvergleichsportale für Zahnärzte nicht gegen das Wettbewerbsrecht und das zahnärztliche Berufsrecht.
Ein Zahnarzt darf auch auf einer Internetplattform ein Gegenangebot zu dem Heil- und Kostenplan oder Kostenvoranschlag eines Kollegen abgeben. Das verstößt nach Ansicht des BGH weder gegen das berufsrechtliche Kollegialitätsgebot noch gegen das Verbot berufswidriger Werbung.
Im konkreten Fall hatten zwei Zahnärzte gegen den Betreiber des Portals „2te-zahnarztmeinung.de“ geklagt.