Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.2.11

BGH zur Speicherung dynamischer IP-Adressen

In einer ausführlich begründeten Entscheidung (Urteil vom 13. Januar 2011, Az.: III ZR 146/10) legt der BGH dar, unter welchen Voraussetzungen Internet-Service-Provider dynamische IP-Adressen ihrer Kunden speichern dürfen.

Der BGH führt zunächst aus, dass die Erhebung und Verwendung von IP-Adressen nur dann statthaft ist, wenn eine gesetzliche Regelung dies ausdrücklich erlaubt.

Soweit IP-Adressen zum Zwecke der Abrechnung und Entgeltermittlung gespeichert werden, muss der Provider darlegen und beweisen, dass dies erforderlich ist. Ansonsten kann insoweit auch ein Anspruch des Kunden auf sofortige Löschung bestehen.

Der BGH schließt sich außerdem der Rechtsansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten an, wonach die Speicherung von IP-Adressen für die Dauer von sieben Tagen denkbar ist, sofern dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen gemäß § 100 Abs. 1 TKG erforderlich ist. Dafür müssen noch keine konkreten Anhaltspunkte für eine Störung oder einen Fehler vorliegen. Es genügt vielmehr, dass die in Rede stehende Datenerhebung und -verwendung geeignet, erforderlich und im engeren Sinn verhältnismäßig ist, um abstrakten Gefahren für die Funktionstüchtigkeit des Telekommunikationsbetriebs entgegenzuwirken.

posted by Stadler at 14:03  

3 Comments

  1. Ob die Speicherung im üblichen Internetproviderumfeld erforderlich ist, wurde aber ausdrücklich offen gelassen. Da darf man auf OLG Frankfurt gespannt sein. Um die interessanteste Frage haben sich die Bundesrichter also gedrückt. Dass die Speicherung zulässig ist, wenn sie geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist, ist keine Neuigkeit. Das kann einem jeder sagen, der lesen kann. Schön ist, dass klar gestellt wurde, dass auch hierfür der Beweislast komplett beim Anbieter liegt.

    Comment by Maik — 8.02, 2011 @ 14:11

  2. Was war der Hintergrund der Entscheidung?

    Comment by Christoph — 8.02, 2011 @ 14:47

  3. .In den letzten Wochen wurden weltweit deutlich mehr IPv4-Adressen vergeben als zuvor daher haben die alle zur Vergabe der letzten IPv4-Adressen um jeweils ein Vierteljahr vorgezogen. Auch wenn man schon seit 10 Jahren IPv6 routet in der Praxis spielt dann doch oft wieder alles etwas anders zusammen..Da dem Internet IPv4 weiterhin schneller ausgeht als es uns allen lieb ist muss man als Admin und Entwickler aber in diesen sauren Apfel beissen und eben ausprobieren was passiert wenn man auf einem Server ein paar Tausend IPv6-Adressen parallel hochfahrt weil man z.

    Comment by Monex — 15.02, 2011 @ 20:25

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