BGH: Sperrung des Mobilfunkanschlusses erst bei Zahlungsverzug mit 75 EUR
Der BGH hat heute über die Zulässigkeit verschiedener Klauseln in AGB von Mobilfunkanbietern entschieden (Urteil vom 17. Februar 2011 – III ZR 35/10).
Beanstandet hat der BGH hierbei die Regelung, dass der Zugang bereits dann gesperrt werden kann, wenn ein Zahlungsverzug des Kunden mit einem Betrag von EUR 15,50 besteht. Der BGH hat die gesetzgeberische Wertung aus § 45k TKG auf den Mobilfunkbereich übertragen und hält eine Anschlusssperre erst ab einem Entgeltrückstand von EUR 75,- für möglich.
Klingt wie ein gute Nachricht.
Wahrscheinlich werden jetzt die Abos, bei denen die Wirksamkeit des zugrundeliegenden Vertrags zumindest fraglich ist, und die über den Mobilfunkprovider abgerechnet werden, nicht für unter 75 € zu haben sein. Sonst fällt ja die Drohkulisse Anschlusssperrung weg.
Comment by Oliver — 18.02, 2011 @ 12:14