Aberwitziger Datenschutz made in Germany
Heise berichtet über einen aktuellen Fall in dem der niedersächsische Datenschutzbeauftragte den Einsatz des Werbeprogramms Google AdSense, des Amazon Partnerprogramms und des IVW-Pixels als datenschutzwidrig beanstandet hat und zudem das Webhosting als Auftragsdatenverarbeitung (i.S.v. § 11 BDSG) qualifiziert. Dem Betreiber von zwei Internetforen wurde aufgegeben, die Übermittlung personenbezogener Daten über die Dienste Google AdSense, Amazon Einzeltitel-Links sowie IVW-Box einzustellen und die Anwendungen aus dem Quelltext zu entfernen. Aus dem Schreiben des Landesbeauftragten für den Datenschutz – das mir vorliegt – ergibt sich zudem, dass die Datenschutzbehörde der Ansicht ist, beim Hosting würde eine sog. Auftragsdatenverabeitung nach § 11 BDSG stattfinden. Der Forenbetreiber wurde aufgefordert, die Zulässigkeit der Auftragsdatenverarbeitung durch seinen Host-Provider (Host Europe) nachzuweisen.
Die Datenschützer schießen mit solchen Maßnahmen sehr weit über das Ziel hinaus. Die konsequente Schlussfolgerung aus der Haltung des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten ist letztlich die, dass sämtliche Websites, die Werbung mit Hilfe von Partnerprogrammen bzw. des Affiliate-Marketing treiben, gegen das Datenschutzrecht verstoßen.
Wenn man zudem das Hosting, wie es der Landesdatenschutzbeauftragte tut, als Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von § 11 BDSG begreift, müssten damit eigentlich fast alle deutschen Websites vom Netz genommen werden und Massenhoster wie 1&1 und Strato könnten ihr Geschäft sofort einstellen. Denn wenn die Rechtsansicht der Datenschutzbehörde zutreffend wäre, würde dies bedeuten, dass jeder Webseitenbetreiber mit seinem Host-Provider eine schriftliche Vereinbarung über eine Auftragsdatenverarbeitung abschließen müsste, die die äußerst strengen Anforderungen von § 11 Abs. 2 BDSG erfüllt. Die Haltung des niedersächsischen Landesbeauftragten kann man daher getrost als aberwitzig bezeichnen.
Für mich ist das Vorgehen der Datenschützer aber auch ein weiterer Beleg dafür, dass das deutsche und europäische Datenschutzrecht nach wie vor den Anforderungen des Internetzeitalters nicht gewachsen ist und die Datenschutzbehörden dieses Problem durch eine exzessive Auslegung datenschutzrechtlicher Bestimmungen noch zusätzlich befeuern.
Das ist auch deshalb fragwürdig, weil die Datenschutzbehörden oft genug die von ihnen gestellten Anforderungen selbst nicht erfüllen. Das habe ich hier vor einiger Zeit am Beispiel des Hamburger Datenschutzbeauftragten schon dargestellt.
Für den hier agierenden niedersächsischen Datenschutzbeauftragten gilt nichts anderes, wie ein Blick in seine eigene Datenschutzerklärung zeigt. Dort werden zunächst mit dem TDG und dem MDStV gesetzliche Regelungen genannt, die es seit Jahren nicht mehr gibt.
Die Datenschutzerklärung genügt aber auch den Vorgaben der geltenden gesetzlichen Regelungen des § 13 TMG nicht. Der Datenschutzbeauftragte informiert nicht ausreichend über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten. Insbesondere wird nicht erklärt, welche Daten beim Aufruf des Servers „lfd.niedersachsen.de“ genau erhoben werden. Wenn Daten, wie angeben, in einer Protokolldatei gespeichert werden, dann dürfte es sich hierbei um nichts anderes als die Logdateien des Webservers handeln. Und dort werden dann gerade auch die IP-Adressen der Anfragenden erfasst. Man muss also, ausgehend von der eigenen Datenschutzerklärung des Datenschutzbeauftragten, annehmen, dass der Webserver „lfd.niedersachsen.de“ IP-Adressen speichert und zwar für einen Zeitraum von zwei Monaten.
In der Datenschutzerklärung des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten heißt es ferner, dass alle allgemein zugänglichen Seiten benutzt werden können, ohne dass Cookies gesetzt werden. Diese Aussage ist schlicht falsch. Bereits beim Aufruf der Privacy-Seite setzt der Server des Landesbeauftragten ein Cookie, wie der nachfolgende Screenshot zeigt:
Die Datenschutzerklärung des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten ist im Ergebnis also veraltet, unvollständig und falsch. Belegt wird dadurch einmal mehr, dass die Datenschutzbehörden, die hohen Anforderungen, die sie anderen abverlangen, selbst nicht erfüllen.
Sicherlich rechnet ein Benutzer, der ein Konto bei Amazon/Google usw. hat damit, da Daten von ihm gespeichert werden, wenn er sich auf den Webseiten von Amazon/Google usw. in sein Kundenkonto einloggt. Aber rechnet der Benutzer auch damit, wenn er auf völlig anderen Seiten surft, das dann auch seine Daten an Amazon/Google usw. gesendet werden, obwohl er sich nicht auf diesen Seiten aufhält? Im Regelfall tut er das nicht und deshalb bin ich der Meinung, das der Benutzer hier überhaupt keine Gewalt über seine Daten hat, wenn er solche Seiten wie die hier angesprochene besucht. Ich als Benutzer hätte schon gern gewusst, wenn ich eine Seite besuche, an wen diese Seite nun eigentlich welche Daten von mir übermittelt. Es ist ja nicht nur die IP Adresse, die übermittelt wird, es wird auch der Browsertyp, die Version des Browser ein Zeitstempel usw. übermittelt. Und diese Daten sind dann sehr wohl wieder einer Person zuzuordnen.
Comment by Silversurfer — 26.02, 2011 @ 16:26
Sorry, aber das geht alles über Cookie und den kann ich mit einem einzigen Knopdruck löschen oder, wenn ich das generell nicht möchte, die Annahme per Sicherheitseinstellung immer verweigern. Die ganzen anderen Daten, die Sie aufzählen sind nur Datenschrott und die Identifizierbarkeit über Browsertyp, -version etc. ist allenfalls theoretisch. Warum sollte man auch. Mit den Standardeinstellungen eines herkömmlichen Browsers kann ich so gut wie alle gleichgültigen Surfer erfassen. Aber genau so wie ich mir als Fahrradfahrer der StVO bewusst sein muss, kann ich auch von einem Internetsurfer ein gewisses Maß an Sicherheitsbewusstsein erwarten. Wenn es dem durchschnittlichen Internetnutzer egal ist, warum muss man sich dann als Datenschützer aufschwingen und Hexen jagen anstatt die Bevölkerung über den datensicheren Umgang mit dem Internet im Allgemeinen und Browser-Software im Speziellen aufzuklären. Für mich riecht das ganze nach Profilierungsbestrebungen einer bislang wenig beachteten Institution. Webseitenbetreiber oder Unternehmen wie Google an den Pranger zu stellen bringt schließlich mehr Presse als Aufklärungsarbeit zu leisten. Und ganz nebenbei versorgt man auch noch die Anwaltsbranche mit reichlich Aufträgen.
Meiner Frage zu BDSG §3 Abs. 6a sind Sie allerdings nach wie vor ausgewichen. Wagen Sie nicht, es auszusprechen oder fragen Sie sich auch warum die eigentlich pseudonyme IP-Adresse behandelt wird wie ein öffentlicher Telefonbucheintrag?
Comment by Thomas — 26.02, 2011 @ 17:33
Doch, diese Frage habe ich Ihnen bereits oben ausführlichst beantwortet. Die IP Adresse ist beim Provider IMMER mit Ihren Daten verknüpft, mit Uhrzeit usw. D.h. über Ihre IP Adresse kann durch Nachfrage beim Provider Ihre Adresse ermittelt werden. Weiterhin können auch Webseitenbetreiber von der IP Adresse schnell auf einzelne Personen schliessen. Was Sie schreiben ist richtig, sie haben morgen schon eine andere IP von Ihrem Provider bekommen. Jedoch hat jeder Provider bestimmte IP-Adress-Pools. Daran kann man sehr schnell erkennen, ob der Benutzer z.B. einen Telekom oder Arcor Internetanschluss hat. Dann geht es weiter: einige Provider ordnen die letzten Zahlen einer IP Adresse einem regionalen Knotenpunkt zu, d.h. Ihre IP verändert sich vielleicht nur in den letzten drei Zahlen. Diese IP kann man bis zum Knotenpunkt zurück verfolgen. Wenn jetzt sogar der Knotenpunkt sogar in Ihrer Straße liegt, hat der einfache Webseitenbetreiber schnell ihren Wohnhort und vielleicht auch Ihre Straße herausgefunden. Das ist sogar für Laien recht einfach. Hier kann also keineswegs die IP Adresse als harmloses Datum angesehen werden, denn mittels der IP Adresse und dem Zeitpunkt kann man exakt oder ungefähr Adressen der Benutzer herausfinden. Und es geht noch weiter: der Forenbetreiber speichert die IP Adressen ab, ordnet diese den Beiträgen der Benutzer zu. Nach nicht allzu langer Zeit hat er ein komplettes Muster und fast schon ein Persönlichkeitsprofil von dem jeweiligen Benutzer… das ganze kann man ziemlich weit noch spezifizieren, aber ich gebe hier keine Anleitung wie man Personen über Ihre IP Adresse ermitteln kann.
Ich gebe Ihnen, Thomas, aber recht in dem Punkt, dass in Sachen Datenschutz im Internet von eben den Datenschützern wesentlich mehr Aufklärungsarbeit geleistet werden muss.
Comment by Silversurfer — 26.02, 2011 @ 18:52
Nein, haben Sei leider nicht. Zuerst haben Sie meine Frage mit Cookies und Benutzerkonten vermischt, dann haben Sie auf die Dummheit der Benutzer respektive auf irgendwelche Browserkennungen abgestellt und jetzt tun Sie so, als könnter jeder Webseitenbetreiber mal eben beim Access-Provider nachfragen, wer da diese oder jene Seite aufgerufen hat.
Ich zitiere mal: „Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).“
… und selbst wenn Sie das nicht unerhebliche technische Wissen haben über die IP-Adresse bis in meine Straße zu kommen und selbst wenn mein Haus das einzige in dieser Straße ist und selbst wenn es nur einen Anschluss in diesem Haus gibt, dann wissen Sie nicht wer zu dieser Zeit am Computer gesessen hat und damit haben Sie keinen „Betroffenen“. Wieviel bitte ist denn neben einem richterlichen Beschluss, den Sie für den Weg über den Access-Provider brauchen, noch erforderlich, damit der Tatbestand „wesentlich zu erschweren“ erfüllt ist?
Comment by Thomas — 26.02, 2011 @ 20:13
Ich denke nicht, das wir beide hier auf diesem Weg die schon sehr lange umstrittene Frage klären werden, ob IP Adressen nun personenbezogene Daten sind oder nicht. So wie Sie es gerade dargestellt haben, sind für Sie IP-Adressen keine personenbezogenen Daten, weil es für einige Leute technisch nicht möglich ist die IP Adresse eindeutig einer Person zuzuordnen. Darauf kommt es aber vielleicht auch nicht an, denn wenn mit den Daten unrechtmässig umgegangen wird ist es doch egal, ob derjenige den Schaden hat, auf den die IP zu diesem Zeitpunkt registriert war oder der Andere, der zu diesem Zeitpunkt am PC war. Ein Schaden ist dann trotzdem entstanden und genau das wollen die Datenschützer verhindern indem IP-Adressen eben als persönliches Datum eingestuft werden sollten.
Wenn Sie pauschal annehmen, das IP-Adressen keine personenbezogenen Daten sind, weil es eben Menschen gibt, die technisch nicht in der Lage sind, von der IP Adresse auf einen realen Wohnsitz zu schliessen, wo zieht man dann die Grenze? Es gibt (und ich behaupte mal fast jeder Webmaster kann das) aber auch andere Menschen die sehr wohl mit den gesammelten Daten, am wichtigsten IP-Adresse, z.B. eine reale Adresse rausfinden können. Für die einen ist es also ein personenbezogenes Datum, für die anderen nicht? Und was ist, wenn jetzt amtlich beschlossen wird, das IP-Adressen keine personenbezogenen Daten sind und IPv6 eingeführt wird? Jeder Provider könnte dann jedem Kunden lebenslang eine echte, eigene IP-Adresse zuordnen (was die Provider höchstwahrscheinlich auch tun werden)?
Comment by Silversurfer — 26.02, 2011 @ 22:15
Das rumargumentieren ist sehr mühsam. Das Wissen um eine IP-Adresse identifiziert keine Person, das ist technisch Fakt. Ansonsten bitte den Gegenbeweis antreten! Meine IP lautet zum jetzigen Zeitpunkt: 87.175.35.86. Und nun? Niemand auf diesem Planeten wird nun meinen Namen herausfinden. AUSSCHLIESSLICH mein Provider kann den Vertragsinhaber des Anschlusses nennen, und das nur unter exakt geregelten Bedingungen. Bei Internet via Satellit würde sich sogar mein Provider mit dem Standort schwertun.
Comment by C.tie. — 26.02, 2011 @ 23:56
Genau so ist es und das wird sich auch mit IPv6 nicht ändern. Ich wollte letztlich auch nur wissen, warum das überhaupt streitbar ist und ich als Webmaster plötzlich in der kriminellen Ecke stehe. Im Gegenzug wird den tatsächlich Kriminellen der Weg freigeräumt, indem man die Speicherung von IP-Adressen verbietet oder mit Auflagen versieht und eine Verfolgung quasi unmöglich macht. Und wofür? Dafür dass die Datenschützer eine Rechtsgrundlage zur Jagd auf große Hirsche wie Google oder Amazon haben, denn die steht und fällt mit dieser Frage.
Comment by Thomas — 27.02, 2011 @ 09:01
@76 C.tie und 77. Thomas: genauso ist es. Als Webmaster muss man sich über einige Aussagen doch wundern. „die Nachverfolgung (einer IP) ist auch für einen Laien einfach“ stimmt so einfach nicht und schürt nur Ängste. Die Aussage, dass jeder Webmaster ohne Problem über die IP den Namen eines Users ermitteln kann, ist ebenso schlicht und ergreifend falsch und stellt Webmaster per se in die Ecke von potentiell Kriminellen.
So genannte Datenschützer in Deutschland sorgen nur für eines: für Unklarheit und Verwirrung. Wenn die IP das höchste Gut der Menschheit ist, dann macht doch einfach eines: der Provider eines Surfers wird verpflichtet, die IP schon beim Abgang vom Router zu verschlüsseln. Aber das will man ja nicht – die Gründe sind bekannt.
Und man braucht es auch nicht. Wie C.tie richtig schreibt: nur der Provider kann definitv sagen, wer sich hinter einer IP versteckt. So ist das, und das muss man nun nicht mit Halbwahrheiten und absurden Worst-Case Szenarios zerreden.
Keine Frage: in anmeldepflichtigen Bereichen wie Foren oder Shops o. ä. sieht das anders aus. Hier sollte man auch klare Regeln aufstellen und fordern. Aber alleine deshalb – wie es der niedersächsische Datenschutz übrigens tut – eine IP als personenbezogen zu deklarieren, ist doch ein Witz. Silversurfer hat hier zumindest recht: wo soll man die Grenze ziehen? Hier und in der Form sicherlich nicht. Nur weil jemand evtl. an einem Tag mit seiner IP auf irgendeiner Website auch seinen Klarnamen angibt, kann das doch nicht Hunderttausende anderer Websitebetreiber zu etwas verpflichten. Das ist das Problem. Viele haben mittlerweile schon laut Servus und GoDaddy gesagt. Das finde ich extrem schade – aber die Situation wird in Deutschland von Jahr zu Jahr unklarer und beschwerlicher. Die Gewinner sind, über kurz oder lang, vor allem große Unternehmen und aus dem Ausland operierende deutschsprachige Seiten. Aber die halten sich garantiert besser an Datenschutz- und Wettbewerbsrecht.
Comment by Marcel — 27.02, 2011 @ 15:21
Sehr geehrter Herr Stadler,
bevor Sie den Bericht von heise.de zitiert haben und über den „wahnwitzigen Datenschutz“ in Ihrem Artikel geschrieben haben, haben Sie eigentlich ein wenig selsbt recherchiert? Haben Sie denn beide Seiten einmal angehört? Haben Sie mit dem Datenschutzbeauftragten gesprochen, der ja hier so wahnwitziges von dem Webseitenbetreiber verlangt? Ich glaube nicht, denn sonst hätten Sie den Artikel nicht so verfasst.
Ich kann nur dazu raten: egal was man im Internet liest, bevor man sich eine Meinung daraus bildet, sollte man selbst auf eigene Faust recherchieren.
Vor der im Heise-Bericht genannten Webseite kann ich nur in aller Form warnen: diese Seite sammelt im großen Stile Daten von den angemeldeten Benutzern und verkauft diese Daten weiter. Wer sich auf dieser Webseite einmal angemeldet hat, hat keine privaten Daten mehr! Der Betreiber ist dabei wohl vom Datenschutz erwischt worden und tut jetzt so, als wäre er das arme Opfer eines bürokratischen Staates. Das ganze ist eine Farce bei der die Medien aufs übelste ausgenutzt werden. Ich hoffe sehr, das diese dies auch bald merken.
Comment by Max Meier — 27.02, 2011 @ 17:48
na, herr „meier“, das gleitet aber deftig richtung verleumdung ab. Haben Sie einen konkreten Hinweis für Datenausverkauf in grossem Stile? Welche Daten? An wen? Wann?
Comment by C.tie. — 27.02, 2011 @ 20:59
@C.tie:76
87.175.35.86: Bayern, Leutenbach, Latitude 49.2167, Longitude 11.5167
@Thomas:72
zu: BDSG §3 Abs. 6a
Die IP schließt eine Bestimmung des Betroffenen nicht aus, erschwert sie es nicht einmal grundsätzlich. Denn der Provider erzeugt aus technischen Gründen eine 1:1 Abbildung von einem Anschluß auf die IP-Nummer.
Eine IP kann nicht pseudoanonymisieren, weil sie mit 32 Bit zu klein ist. Jeder Hash ist hier umkehrbar.
Die Datensammlung von AD-Firmen erweitert die Information einer IP erheblich.
Technische Abschätzung:
Wegen der Dynamik der IP läßt sich ihr in der Regel keine 32-Bit Informationen zuordnen. Es dürften unter 20 Bit sein (z.B. Infos durch den Provider). Surfgewonheiten – erkennbar durch Banner auf vielen Seiten und durch Verhalten auf einer Seite – macht vielleicht 8-16+x Bit aus. Der Browser noch einmal 10-20 bit. Schon jetzt folgt: eine AD-Firma besitzt mehr als 32 Bit Informationen, wenn der Nutzer einigermaßen aktiv ist. Cookies vereinfachen dies natürlich erheblich.
Ab ca. 30-35 Bit Informationen ist jeder Mensch der Welt eindeutig erkennbar.
Anmerkung: Weitere Informationen gestrichen, weil dies hier schon ausreichend ist. Zahlen (sorgfältig!) geschätzt. Ich habe nicht googles Informationspool.
http://www.heise.de/tr/artikel/Der-Trick-mit-dem-Tracking-1178517.html
http://www.telemedicus.info/article/1951-Tracking-Welche-Regelungen-waeren-sinnvoll.html
Comment by Joachim — 28.02, 2011 @ 13:03
@Joachim Danke, voll daneben, voll bestätigt. q.e.d.
Comment by C.tie. — 28.02, 2011 @ 21:17
@C.tie:82 zu q.e.d.
Oh, das tut mir nun leid. Ich konnte nicht ahnen, dass Dir nicht klar ist, das ca. 20 Bit eben nur ca. 20 Bit Informationen sind. Andere haben durchaus die Möglichkeit die zu ergänzen. Ich hoffe sehr, daraus entsteht kein Schaden für Dich.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/12/25/vom-himmel-in-die-holle/
Comment by Joachim — 1.03, 2011 @ 11:17
@Joachim:83 Lieber Joachim,
ihre Bitrechnerei ist ja sehr schön. Fragwürdig finde ich die These, dass die Informationen von IP, Browserkennung und Surfgewohnheiten schnittmengenfrei sind. Ganz im Gegenteil basieren ja gerade die Informationen zu Surfgewohnheiten und Bannern auf der IP. Die Browserinformationen sind aufgrund der geringen Zahl von Permutationen (ja, auch ich kenne meine Mathematik!) von Ihnen sicherlich gewaltig überschätzt. Es bleiben vielleicht 20-bit Information, also 2 hoch 16 = 65536. Von der Identifikation von 6 Milliarden Menschen sind wir da noch ein gutes Stück entfernt. Selbst für eine Großstadt reicht das noch nicht.
Zudem sind Sie ja durch Anbieter wie Google & Co allenfalls als „Kennziffer“ zu identifizieren. Die Verknüpfung mit einer Person Bedarf ja der Nachfrage beim Provider, der derzeit eben diese Verknüpfung gar nicht dauerhaft speichern darf. De facto wird daher wohl jede Nachfrage wegen der Auslösung einer IP in Personendaten daran scheitern, dass diese Anfrage stets eine gewisse Bürokratie bei Antragsteller und Provider durchläuft. Bis dahin sind die kurzfristig gespeicherten Daten bereits wieder gelöscht. Die Auswirkungen auf die notwendige Strafverfolgung im Internet ohne Augenzeugen oder Fingerabdrücke möchte ich hier gar nicht eingehen.
Es bleibt also ein Faktum, dass eine IP nicht einer Person oder auch nur einer Adresse zuzuordnen ist.
Vielleicht solten sich diese amoklaufenden Datenschützer mal mit WIRKLICHEN Problemen beschäftigen, z.B.:
-der weit verbreitete Verkauf von Adressdaten durch Einwohnermeldeämter an Werbefirmen!
-der Gedanke mit den Nummernschildern war mir auch gekommen. Diese sind mit Sicherheit wesentlich einfacher Personen zu zu ordnen, als IPs. Es stellt sich die Frage, ob die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr wichtiger ist, als die Verfolgung von Straftaten im Internet.
Die Rechtsauffassung der Datenschützer bedeutet letztlich einen vollkommen Zusammbruch unseres heutigen Lebens. Handys können geortet werden, müssen also verboten werden. Eine Reservierung bei der Bahn darf nur noch anonym erfolgen. Nummernschilder sind ab zu schaffen. Kreditkarten und EC-Karten natürlich sowieso…..
Macht mit mir irgendjemand eine Partei der Vernunftbegabten auf? Dann können wir Minderheitenschutz beantragen ;)
Comment by Andreas — 4.03, 2011 @ 11:24
Bis dato habe ich noch keine Lösung für das Problem, daß bei einem opt-in die Suchmaschinen ausgesperrt werden.
Comment by Gaschler, Hans Jürgen — 4.03, 2011 @ 13:32
Zum einseitigen Datenschutz passt auch dieses:
http://www.gulli.com/news/eu-erhebung-der-bewegungsdaten-von-bahn-und-schiffsreisen-nicht-ausgeschlossen-2011-03-07
Verwundert eigentlich nicht mehr, frustriert nur noch und man fragt sich, wie lange es noch dauert bis…
Comment by Frank — 8.03, 2011 @ 00:17
Zu dem letzten Kommentar kann ich nur sagen, wenn man so nichts findet fühlt man halt im Privaten. Wenn jeder so ein Verhalten an den Tag bringen würde wie Herr R, was wäre unsere Gesellschaft dann noch wert. Und wenn wir schon mal bei Werten sind würde ich behaupten das man in der heutigen vernetzen Welt, zu jedem einen Bezug erstellen kann. Ergo auch bei dem Herren R durchaus fündig werden würde, wenn man nur tief genug gräbt. Ich finde es sehr bedauernswert, das er sein allgmeines Problem zu einem persönlich macht und sich somit selbst denunziert.
Comment by Frau K — 9.03, 2011 @ 22:08
Sehr Lustig Herr R,
soll ich die Email veröffentlichen wo ich um Löschung aus ihrem Forum bat..
interessant ist und das kann ich auch Eidestattlich Versichern und sogar beweisen, das ich Herr Karkosch nicht kannte.. bevor ich ihn bat mir zu helfen..
naja wieder mal nicths als..
im übrigen sind unsere Datenschutzbestimmungen richtig und vom Datenschutzbeauftragten der für uns Zuständig ist geprüft..
lustig wie Wahrheiten verdreht werden können..
Herlichst Evalina
Comment by Evalina — 11.03, 2011 @ 09:40
Klar sind die „geprüft“. Oder sagen wir lieber diktiert?
Die Frage ist doch, wenn denn Herr Karkosch und sie so unschuldig sind, warum sind dann seit heute Mittag die Webseiten inklusive das Mittelalter Forum des Herrn Krakosch plötzlich gelöscht? Hat da jemand ein schlechtes Gewissen und will Beweise vertuschen?
Das macht aber nichts. Es existieren schon Screenshots die wir Herrn R. natürlich gerne zur Verfügung stellen.
Da können sie auch mit noch so vielen Doppelacounts hier schreiben. Selbstverständlich werden wir auch einen Hinweis an die Presse geben, damit ihr möglicherweise Zusammenspiel hier auffliegt.
Sie sollten sich was schämen.
Ich habe das Gefühl auf sie kommen schwere Zeiten zu.
Comment by Zufall — 11.03, 2011 @ 23:10
*lol* http://www.wiki-aventurica.de/index.php/Rittererbe hat ja so was von mit http://www.dunkle-burg.de/ zu tun…
Aber davon mal ab, ändert das was an den unrechtmäßigen betriebenen Foren? Hält man sich da nicht nur an die Linie die von allen Datenschützern doch beschlossen wurde: http://www.datenschutz-mv.de/dschutz/beschlue/Analyse.pdf
Frage mich, ob Herrn R. die Argumente ausgegangen sind, dass er jetzt krampfhaft nach einer Verschwörung gegen sich suchen muss, um aus der Nummer raus zu kommen…
Comment by flapsi — 11.03, 2011 @ 23:47
Ich beende jede Diskussion da sie hier mit falschen Wahrheiten geführt wird, was auch eidestattlich bewiesen werden kann..
Herzlichs Evalina
Comment by Evalina — 12.03, 2011 @ 10:36
Was kommen Sie mit eidesstattlicher Erklärung? Sie müssen ein ziemlich schlechtes Gewissen und Angst haben, wenn Sie mit sowas kommen. Ich hab die Angaben und Behauptungen geprüft und es ist Fakt, das gerade massiv versucht wird Profile und Seiten zu löschen die auf Ikar71 hinweisen.
Warum sollte das jemand tun, der nichts zu verbergen hat.
Ihre Reaktion + die vom „Ritter Datenschutz“ sprechen ja Bände und bestätigen nur die schlimmsten Befürchtungen.
Wenn man genauer forscht, kommt man sogar dazu, das dieser Herr auch unter dem Namen „Eckhard von Bruk“ unterwegst ist.
Ach, und nur damit es nicht verloren geht. Das Profil zu dem Link http://www.wiki-aventurica.de/index.php/Benutzer:Ikar71
wurde ja gelöscht.
Wäre doch zu schade, wenn das verloren ginge, darum gibt es eine Kopie hier http://img856.imageshack.us/img856/8777/ikar71.png
Comment by Ikar71 stolpert — 12.03, 2011 @ 13:55
Hallo,
hier wurde ja wieder einiges geschrieben seit ich das letzte Mal hier reingeschaut habe. Vielleicht fasse ich das ganze noch einmal zusammen, um einen Überblick zu haben: Herr Stadler hat über einen Artikel geblockt in dem es um einen Webseiten-Betreiber geht, der sich vom Datenschutz ungerecht behandelt fühlt. Es entstand dann eine Diskussion darüber, was personenbezogenen Daten in Bezug auf Webseiten sind und welche Konsequenzen für Webseitenbetreiber entstehen, wenn z.B. gewisse Daten als „personenbezogen“ eingestuft werden. Im Zuge dieser Diskussion meldeten sich wohl Leute, die ein nicht korrektes Vorgehen von dem Betreiber des angesprochenen Portals bestätigen können. Daraufhin meldet sich auch der Betreiber des umstrittenen Forums hier und greift die Leute, die etwas über oder gegen seine Seite behaupten privat an, eingeschlossen der ermittelnde Angestellte der zuständigen Datenschutzbehörde. Herr R. stellt Behauptungen auf und stöbert in den Privatleben der Leute, die sich hier u.a. zu Wort gemeldet haben. Er speichert sogar deren Profile und setzt diese wieder ins Netz. Weiterhin stellt er Verschwörungstheorien auf, die er selbstverständlich auch alle beweisen kann.
Worum geht es noch mal genau? Achja, es gibt da eine Seite die verstößt gegen das geltende Dateschutzrecht. Sollten Sie, Herr R. nicht lieber zunächst einmal die erkannten Mängel auf Ihrer Seite abstellen, bevor Sie anfangen in dem Privatleben von anderen Leuten zu stochern?
Oder wird hier dieses Vorgehen allen Webseitenbetreibern empfohlen? Also wenn sich der Datenschutz oder eine andere Behörde wegen Mängeln auf meiner Webseite bei mir meldet, werde ich dann so vorgehen: zunächst einmal wende ich mich an die Presse und beschwere mich öffentlich über das vorgehen der bösen Behörden, die meine kleine Webseite schließen möchten. Dann schaue ich mir mal an, wer genau gegen mich vorgehen will, sowohl in der Behörde als auch die jeweiligen Zeugen, die die Mängel evlt. bestätigen können. Also bemühe ich mal das Internet um möglichst viel über diese Leute herauszufinden. Und siehe da: beide gehen ins ALDI einkaufen! Ha! Da haben wirs ja! Die haben sich im ALDI (oder einem anderen Lebenmitteldiscounter, es gibt ja noch andere, dieser dient nur als Beispiel) an der Kasse getroffen! Die kennen sich bestimmt und jetzt wollen die mich gemeinsam fertig machen.
Ich bin überwältigt von der Energie die hier zur Ermittlung von privaten Profilen gesteckt wird, von jemandem der behauptet das seine Seite völlig datenschutzkonform arbeitet und er sich ja so für den Datenschutz einsetze…
Immerhin gut zu wissen, dass man auch so vorgehen kann.
Comment by Silversurfer — 12.03, 2011 @ 14:44
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Comment by hex.io — 14.02, 2014 @ 10:01
Datenschutz & Privatsphäre ist mir sehr wichtig aber mal was anderes.
Mal n bißchen Uni-wissen. Der Staat hat sich soweit wie möglich aus dem Wirtschaftsgeschehen rauszuhalten, damit die Wirtschaftssubjekte wirtschaften können.
Von unnötigen Hindernissen sollte man daher gepflegt absehen und diese auf Notwendigkeit prüfen. Da heute Betrug und Gier den Anstand ersetzt haben, sollte man die Hindernisse insbesondere gering halten, da viele Leute die Unwissenheit ausnutzen, um zu nötigen, zu erpressen, sich zu bereichern (Machtmissbrauch). Ich erinnere an die Abmahnszeit. (Zerstören von Chancen)
Wozu brauche ich als Programmiererin ein Gewerbe, eine Gewerbeimmobilie und meine Adresse auf dem Flyer angeben? Zum Datenschutz??
Das Recht und die Freiheit des einen hört da auf wo es das Recht oder die Freiheit des anderen einschränkt. Ich kann mich hier nicht frei entfalten. Es ist sauschwer in Deutschland und das weiß auch jeder Investor.
Das Internet ist ein globaler Markt. Auf dem globale Regeln gelten sollten. Wenn man die Teilnahme am Wirtschaftsgeschehen so schwer macht, dann nehmen andere Länder die Chancen wahr oder sie versieben ganz, denn nicht jeder kann das was der andere kann und die Kopie ist nie so gut wie das Original (das lehrt uns die Importware Chinas)
Ist doch eigentlich alles easy peasy
Comment by A Al Khatib — 29.01, 2016 @ 18:26