Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.1.11

Speicherung von IP-Adressen durch Provider unzulässig?

Das OLG Frankfurt hat im letzten Jahr entschieden, dass die Praxis der Telekom IP-Adressen für 7 Tage zu speichern, nicht zu beanstanden ist und Flatrate-Kunden nicht verlangen könne, dass IP-Adressen überhaupt nicht gespeichert werden.

Dieses Urteil soll nun vom BGH (Az.: III ZR 146/10) aufgehoben und an das OLG zurückverwiesen worden sein, wie Patrick Breyer vom AK Vorrat berichtet. Auf der Website des Bundesgerichtshofs findet man dazu aber noch nichts.

Sollte der BGH selbst die kurzfristige Speicherung von IP-Adressen für unzulässig erachten, würde dies wohl das Ende der Massenabmahnungen im Bereich des Filesharings bedeuten, weil die Internet Service Provider damit faktisch keine Auskünfte mehr dazu erteilen könnten, welche ihrer Kunden zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer bestimmten IP-Adresse online waren. Für eine solche Schlussfolgerung ist es derzeit allerdings noch zu früh. Man muss vielmehr zunächst die Urteilsbegründung des BGH abwarten, um zu sehen, was der Grund für die Zurückverweisung an das Berufungsgericht war.

posted by Stadler at 16:29  

5 Comments

  1. Der Artikel sieht im Feedreader so aus: http://i.imgur.com/KJi90.png

    Lässt sich der Sharing-Müll im unteren Bereich vielleicht zumindest aus dem Feed entfernen? Gerne auch sonst, nützlich ist das eh nicht.

    Comment by Maik — 15.01, 2011 @ 17:36

  2. Lässt sich der Sharing-Müll im unteren Bereich vielleicht zumindest aus dem Feed entfernen? Gerne auch sonst, nützlich ist das eh nicht.

    Und wie nützlich DAS ist bzw. wäre wenn es denn so sein sollte! :-) Keine Bange, den Spruch von wegen „Wenn man keine Ahnung…“ verkneife ich mir!

    Für die Entwicklung des Internets als solches wäre es in meinen Augen ein Schub! Aber warten wir es ab…

    @Maik:

    Ich für meinen Teil finde es super von Thomas Stadler, daß er diesen Zusammenhang zieht! Seine Kollegen berichten nämlich i.d.R. und seltsamerweise „lieber“ über Lobby-freundliche Dinge, wie zum Beispiel diese ewige „Sommer-unseres-Lebens-BGH-WLAN-Tralala“-Entscheidung. AUCH IM VORFELD, wohl gemerkt! Und zudem auch noch falsch, also auch noch „Lobby-freundlich“ (Siehe z.B. den „Bestandsdaten-Fehler!). Ein Schelm, wer böses dabei denkt…

    Vor diesem Hintergrund ist es m.M.n. mehr als erfreulich, wenn auch einmal -zur Abwechslung- in die „andere Richtung“ gedacht und berichtet wird! Von der politisch-gesellschaftlichen Bedeutung einmal ganz abgesehen… das würde hier und jetzt zu weit führen.

    Eine Stärkung dezentraler Netzwerkstrukturen wäre m.E. also ein Turbo für die Entwicklung des Internets INSGESAMT und von daher auch absolut erwähnenswert! Die paar „TURN PIRACY INTO PROFIT“-Abzocker aus der Medienbranche würden dann eben durch’s Rost fallen. Na und? Die braucht KEIN MENSCH! So erging es zum Beispiel auch seinerzeit den „Setzern“ als der Buchdruck automatisiert wurde… C’est la vie! Außerdem sollte uns das nicht wirklich interessieren, es gibt wesentlich wichtigere Dinge, die dann aber wenigstens auch weiterentwickelt werden würden. Aktuell steht vieles still, nur weil die Rechtslage unklar ist (bzw. gemacht wird) und auch weil irgendwelche alterschwache Funktionäre an ihren Verbands-und Vereins-Stühlen kleben!
    Kurzum: Es wäre gut für ALLE „citizens of the world wide web“!

    Abschließend noch ‚mal Thomas Stadler zitiert:

    Sollte der BGH selbst die kurzfristige Speicherung von IP-Adressen für unzulässig erachten, würde dies wohl das Ende der Massenabmahnungen im Bereich des Filesharings bedeuten, weil die Internet Service Provider damit faktisch keine Auskünfte mehr dazu erteilen könnten, welche ihrer Kunden zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer bestimmten IP-Adresse online waren.

    Schönes Wochenende, Baxter

    Comment by Baxter — 15.01, 2011 @ 19:54

  3. @Baxter: Ich verstehe nicht, inwiefern sich dieser Kommentar auf den von Maik beziehen soll? Das Zitat und „@Maik“ sollen das doch wohl signalisieren, aber ich kann keinen Zusammenhang herstellen.

    Comment by chi — 15.01, 2011 @ 22:42

  4. Was Baxter etwas verklausuliert wohl sagen wollte: „Der Sharingmüll ist nicht Teil des Feeds, sondern wurde vom Google Feedreader da eingefügt. Sprich: Am besten einen anderen Feedreader verwenden.“

    Das Urteil des BGH wäre wohl nicht nur wegen der Auswirkungen auf die Abmahnindustrie, sondern durchweg zu begrüssen. Dem Kläger vielen Dank!

    Comment by Ein Mensch — 16.01, 2011 @ 11:25

  5. Die Links, die ich meinte (Bullet List ab „Empfehle diesen Artikel bei Facebook“) sind nicht von Google Reader eingefügt worden. Die waren im Feed, und als grafische Buttons in der Webansicht des Blogs.

    Sie sind jetzt übrigens weg, dafür ein Dankeschön an den Autor.

    Comment by Maik — 16.01, 2011 @ 12:51

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