Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

5.12.10

Volker Kauder und der Datenschutz

Bei der Lektüre mancher Äußerungen von Politikern stellt sich mir die Frage, ob der Betreffende gänzlich inkompetent ist oder schlicht ein Demagoge. Das ist ein bisschen wie die Wahl zwischen Not und Elend. Eine aktuelle Äußerung von Volker Kauder (CDU) wirft genau diese Frage auf.

In einem Artikel der Berliner Zeitung heißt es:

Unions-Fraktionschef Volker Kauder forderte in der Bild am Sonntag, Internetnutzer müssten ein Auskunftsrecht auf die über sie gespeicherten Daten erhalten.

Diesen gesetzlichen Auskunftsanspruch gibt es allerdings längst. Herr Kauder sollte einfach § 34 BDSG lesen.

Welche Annahme ist nun bedenklicher, die der Inkompetenz oder die der Lüge?

posted by Stadler at 20:14  

8 Comments

  1. Nach Durchsicht des Artikels kristallisiert sich für mich klar die Inkompetenz heraus, insbesondere da dieses Thema in der Presse schon mehr als nur breitgekaut wurde. Ein besseres Beispiel für einen geistigen Offenbarungseid ist mir schon lange nicht mehr vorgekommen.

    Comment by Micha — 5.12, 2010 @ 20:34

  2. Strategie. Ebenso wie ein gewisser Guido W. vor Monaten meinte, man müsse Sanktionsmöglichkeiten gegen „arbeitsunwillige“ Hartz-IV-Empfänger einführen (die es schon gibt) oder eine gewisse Ministergattin ihr Gesicht für eine Sendung hergibt, die vorgeblich eine (nicht existente) Gesetzeslücke („Grooming“) schließen möchte.

    Comment by JK — 5.12, 2010 @ 22:41

  3. Aus Wikipedia: „Nach dem Abitur 1969 am Hegau-Gymnasium in Singen (Hohentwiel) leistete Kauder zunächst seinen Wehrdienst ab und absolvierte dann ab 1971 ein Studium der Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, welches er 1975 mit dem ersten juristischen Staatsexamen beendete. Nach dem Referendariat legte er 1977 auch das zweite Staatsexamen ab und trat 1978 in die Verwaltung des Landes Baden-Württemberg ein.“

    VK ist Volljurist…

    Comment by Dominik Boecker — 6.12, 2010 @ 07:59

  4. Hat denn jemand schonmal von Facebook, Google, usw. Auskunft nach BDSG verlangt und eine Antwort erhalten? Ist da was bekannt?

    Comment by Weirdo Wisp — 6.12, 2010 @ 08:15

  5. Nett, dass Sie hier von Alternativität ausgehen – aber auch begründet? :-)

    Comment by RA JM — 6.12, 2010 @ 09:59

  6. Wenn ein Politiker etwas sagt, hat er entweder keine Ahnung, wovon er redet oder er lügt.
    Trifft beides gleichzeitig zu, ist er Regierungsmitglied.

    Wenn ein Politiker etwas tut, tut er es ausschließlich aus Eigeninteresse.

    Comment by Rangar — 6.12, 2010 @ 15:20

  7. Leider zieht sich diese offenbarte Dämlichkeit wie ein roter Faden durch Berlin.
    Man nehme Peter Schaar und Sabine Leuti-Schnarrenberger und ihre „quick freeze“-Farce: Gerade Peter Schaar als oberster Datenschützer sollte wissen, daß Datenvermeidung/Datensparsamkeit eins der Grundprinzipien des Datenschutzes darstellen. Vgl. § 3a BDSG.
    Wenn die Schnarri aktuell das BDSG neu gestalten möchte, dann ist das u.U. ja noch O.K., allerdings frage ich mich weshalb das existierende entweder ignoriert wird oder niemals einfach ‚mal angewendet wird!?

    Kann das evtl. jemand einem Laien beantworten?

    Danke und Gruß, Baxter

    Comment by Baxter — 6.12, 2010 @ 22:13

  8. klare Inkompetenz. Allein die Aussage „das Internet brauch Grenzen“ disqualifiziert diese Person vollends…

    Comment by Macinally — 6.12, 2010 @ 23:14

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