Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.11.10

Bundesratsausschüsse fordern Nachbesserung beim Beschäftigtendatenschutz

Die zuständigen Ausschüssen des Bundesrats fordern in zahlreichen Punkten eine Nachbesserung des neuen Entwurfs der Bundesregierung für ein Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes.

Der Bundesrat bedauert zunächst, dass die Regelung nicht im Rahmen eines eigenständigen Gesetzes erfolgt, sondern in das Bundesdatenschutzgesetz integriert werden soll. Nachdem der Datenschutz bei uns auch ansonsten einem sektorspezifischen Konzept folgt und es gerade kein umfassendes Datenschutzgesetz gibt, entbehrt dieser Einwand nicht einer gewissen Berechtigung.

Inhaltlich kritisieren die Ausschüsse eine ganze Reihe der geplanten Einzelregelungen. Der Bundesrat fordert u.a., dass die in § 32f BDSG-E enthaltenen Regelungen über die Videoüberwachung zum Zweck der Sicherung bzw. Qualitätskontrolle eingeschränkt und um das ausdrückliche Verbot ergänzt wird, die erhobenen Daten zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle zu nutzen.

Außerdem hält der Bundesrat die Regelung des Beschwerderechts in § 32l Absatz 4 BDSG-E für europrechtswidrig. Den Beschäftigten müsse das Recht eingeräumt werden, sich unmittelbar an die für die Datenschutzkontrolle zuständige Behörde wenden zu können.

Schließlich hält es die Länderkammer auch für sinnvoll, weitere Regelungen über die Zulässigkeit und den Umfang der  privaten Nutzung von TK-Diensten zu normieren. Dem Arbeitgeber sollte nach Ansicht des Bundesrats die gesetzliche Verpflichtung auferlegt werden, in seinem Betrieb verbindliche Regelungen über Zulässigkeit und Umfang der privaten Nutzung zu treffen, um Streitigkeiten in diesem Bereich von vornherein zu vermeiden.

posted by Stadler at 15:16  

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