Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.11.10

Anhörung im Rechtsausschuss zum Zugangserschwerungsgesetz

Am 10.11.2010 findet im Rechtsausschuss des Bundestages eine Sachverständigenanhörung zum Zugangserschwerungsgesetz statt.

Die ersten schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen Dominik Boecker, Dieter Frey und Christoph Schnabel liegen bereits vor. Alle drei Sachverständigen halten das Zugangserschwerungsgesetz für verfassungswidrig und plädieren für eine Aufhebung. Es ist aus Sicht eines  vernünftig argumentierenden Juristen auch kaum möglich, das Gesetz als verfassungsgemäß zu qualifizieren.

posted by Stadler at 08:00  

5 Comments

  1. Nun, da Vernunft erfahrungsgemäß immer in der subjektiven Aura des Argumentierenden verhaftet ist, hätte ich das Wort „vernüftig argumentierend“ anders beschrieben.
    Schließlich hält der Jurist Hans-Peter Uhl (CSU) die Sperren seinerseits für „vernünftig“.
    Fällt in die gleiche Kategorie wie der berühmt berüchtigte „gesunde Menschenverstand“.
    Beide werden meist zur faktenlosen Pauschaluntermauerung von Argumenten verwendet. Was ich Thomas Stadler natürlich nicht unterstellen möchte, das Wort ist hier lediglich ungeschickt platziert.

    Comment by Oliver Fels — 9.11, 2010 @ 09:47

  2. Drei von bisher drei abgegebenen Gutachten sind derselben Meinung – das relativiert die Optik der Faktenlosigkeit dann doch :-)

    Was mich erheitert ist das komplette Ignorieren der technischen Gutachten (zum Beispiel mein Gutachten, in dem ich darlege, daß das Zugangserschwerungsgesetz bereits technisch sinnlos, bessergesagt unmöglich ist). Da muß ich mich doch nicht mehr um Argumente zu Bürgerrechten kümmern.

    Womit ich gleichwohl der akademischen Diskussion der Juristen nicht die Spannung nehmen will :-)

    Comment by Sebastian v. Bomhard — 9.11, 2010 @ 11:18

  3. Da haben Sie nicht Unrecht. Das eine bedingt das andere letztlich auch. Maßnahmen, die aus technischer Sicht sinnlos sind, können in juristischer Hinsicht nicht als verhältnismäßig eingestuft werden.

    Comment by Stadler — 9.11, 2010 @ 12:41

  4. @Oliver Fels: Ich habe das im Sinne einer vernünftiger Weise vertretbaren juristischen Argumentation gemeint. Das Gesetz ist in dieser Form evident verfassungswidrig. Die abweichende Ansicht halte ich rechtlich schwerlich für vertretbar.

    Comment by Stadler — 9.11, 2010 @ 15:23

  5. Was ist denn, wenn der Nichtanwendungserlass bis zum 23.2.2011 bestehen bleibt und die Jahresfrist des Inkrafttretens, innerhalb derer man Verfassungsbeschwerde einreichen kann, verstreicht, ohne dass das Gesetz jemals auch nur zur Anwendung hätte kommen können? Dann gibt es doch überhaupt nicht die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde einzureichen, da es niemanden gibt, der betroffen ist. Kann das sein? Und kann das wahr sein? Dieser Umstand wurde von Verschwörungstheoretikern ja schon als Meister-Hack des Verfassungssystems durch die Bundesregierung gewertet…

    Comment by Henning — 13.11, 2010 @ 09:43

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