Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.10.10

Präsident des BVerfG äußerst sich zu Stuttgart 21

In einem Interview mit der SZ hat sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle zum Streit um Stuttgart 21 geäußert. Das ist zunächst deshalb erstaunlich, weil sich Verfassungsrichter regelmäßig aus dem aktuellen politischen Geschehen raushalten, was auch aus Gründen der Gewaltenteilung geboten erscheint.

Im konkreten Fall sind die Aussagen des höchsten deutschen Richters auch in der Sache zu missbilligen, denn er ergreift Partei zugunsten der Befürworter von Stuttgart 21. Voßkuhle hält einen (nachträglichen) Volksentscheid deshalb für problematisch, weil dies ein ernsthaftes Problem für die Verwirklichung von Infrastrukturprojekten darstelle. Irgendwann müsse hier ein Schlusspunkt gesetzt werden, so Voßkuhle.

Diese Sichtweise entspringt  einer ängstlichen juristischen Tradition, die die Gefahren über die Möglichkeiten stellt. Dass auch vermeintlich endgültige politische Entscheidungen wieder in Frage gestellt und revidiert werden, geschieht ohnehin häufiger. Mit einem Novum hätten wir es insoweit deshalb auch in Stuttgart nicht zu tun. Neu wäre daran allenfalls, dass dies nicht auf Druck von Lobbyisten passieren würde, wie zum Beispiel bei der (erneuten) Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke.

Was die Würdenträger dieses Staates offenbar irritiert, ist der Umstand, dass plötzlich auch mit dem Bürger gerechnet werden muss und sich möglicherweise gerade die politischen Spielregeln ändern. Das stellt für unsere Demokratie keine Gefahr dar, sondern eröffnet ihr neue Chancen. „Mehr Demokratie wagen“, wollte Willy Brandt schon 1969. Für seine aktuellen Nachfolger ist es möglicherweise an der Zeit sich daran zu erinnern, bevor sie von der Entwicklung überrollt werden.

posted by Stadler at 19:31  

22 Comments

  1. Willy Brandt würde sowieso im Grabe rotieren, könnte er sehen, was aus „seiner“ SPD geworden ist …

    Gruß, Frosch

    Comment by Sabine Engelhardt — 17.10, 2010 @ 20:12

  2. Richter bleib bei deinen Leisten… äh Paragraphen ;-).

    Danke für den Artikel, der mir aus der Seele spricht :-).

    Comment by Musenroessle — 17.10, 2010 @ 20:13

  3. Armes Deutschland. Nun stellt sich auch noch der oberste Verfassungsrichter auf die Seite der Befürworter und Lobbyisten. „Da muß man doch sofort einen Befangenheitsantrag stellen.“ Wo bitte schön bleibt da die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts? Oder gibt’s sowas gar nicht wirklich in diesem, unserem Lande? Es müssen noch viel mehr Menschen auf die Strasse gehen, damit diese Herrschaften aus Politik und Staatsmacht endlich mal kapieren, das sie nicht einfach machen können, was sie wollen!
    Ein bisschen Frankreich (natürlich ohne Gewalt) ist bei uns schon lange überfällig!

    Comment by Harald — 17.10, 2010 @ 21:10

  4. Das Interview ist sicherlich gewagt, weil es in der Tat ein tagespolitisches (Un-)Thema betrifft.

    Bei aller Euphorie für mehr direkte Demokratie, wird durch die Stellungnshme von Vosskuhle jedenfalls indirekt eins deutlich: Volksbegehren und -Befragungen sind nur in den aktuellen (landes-) verfassungsrechtlichen Rahmen zulässig. Das ist bei Stuttgart 21 derzeit in der Tat ein Problem. Wer also mehr Demokratie in diesem Sinne „wagen“ will, der muss auch die entsprechenden Grundlagen schaffen.

    Comment by Meister — 17.10, 2010 @ 21:19

  5. Voßkuhle weist nur darauf hin, dass alles seine Zeit hat.

    Möglichkeiten sowohl zu demokratischer Mitwirkung als auch zur Geltendmachung von Einwendungen in rechtsstaatlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren hat es in Sachen Stuttgart 21 zuhauf gegeben. Irgendwann ist es einfach vorbei, und dann muss die in der Minderheit gebliebene Auffassung das auch akzeptieren. Das gehört auch zu den selbstverständlichen Bestandteilen von Demokratie.

    Schade, dass man sowas selbst Juristen erklären muss.

    (Im Übrigen ist Voßkuhle Mitglied des 2. Senats des BVerfG. Wer seine Äußerung irgendwie „bedenklich“ findet, soll erstmal darlegen, wie Stuttgart21 zu den Dingen gehören könnte, mit denen sich sein Senat u.U. mal befassen müsste. Ein allgemeines Verbot politischer Äußerungen gibt es für Verfassungsrichter – natürlich – nicht.)

    Comment by Bertold Bürger — 17.10, 2010 @ 23:04

  6. Unglücklich finde ich im Artikel die Formulierung „Im konkreten Fall sind die Aussagen des höchsten deutschen Richters auch in der Sache zu missbilligen, denn er ergreift Partei zugunsten der Befürworter von Stuttgart 21.“

    Das klingt fast so, als wäre die Einmischung Voßkuhles verzeihbarer oder in der Sache weniger zu mißbilligen, wenn er Partei für die Gegner ergriffen hätte. Das jedoch wäre auch nicht sonderlich demokratisch, oder? Trotz aller Proteste gegen S21 scheint die Ablehnung des Bahnprojekts ja noch kein akzeptierter Konsens – auch nicht in der Bevölkerung.

    Comment by Partei ergreifen — 17.10, 2010 @ 23:27

  7. Ich kann nur mutmaßen, wie dieser Blogeintrag ausgesehen hätte, wenn Richter Voßkuhle einen Kommentar im Sinne der S21-Gegner abgegeben hätte. Diese durchschaubare Polemik finde ich daher nicht angebracht. Egal wie man zu S21 steht.

    Comment by Heiner — 17.10, 2010 @ 23:48

  8. Ich finde die Aussage des Artikels eigentlich unmissverständlich. Herr Vosskuhle hätte sich ja auch zu der Sache äussern können, ohne für die eine oder andere Seite Partei zu ergreifen, z.B. indem er den Schlichtungswillen kommentiert. Insofern sind die Aussagen deshalb (insbesondere auch) in der Sache zu missbilligen, weil überhaupt Partei ergriffen wurde. Für welche Seite, spielt keine Rolle.

    Comment by Ein Mensch — 18.10, 2010 @ 00:20

  9. „Zur Sache äußern“ verstehe ich so, dass sich inhaltlich zur Thematik geäußert wird und nicht etwa nur zu dem Prozedere. Eine inhaltliche Äußerung „in der Sache“ ist mit diesem Verständnis sicherlich schwer möglich, ohne zugleich eine Partei zu stützen.

    Wenn mit der Sache („Streit um Stuttgart 21“) jedoch nur das Procedere und insbesondere die Schlichtung gemeint wäre, wäre es vielleicht besser gewesen den fraglichen Satz mit „denn er ergreift Partei.“ zu beenden. Leider ist die Sprache hier in meinen Augen ein Minenfeld und der ganze Inhalt eines Artikels kann sonst schnell als „durchschaubare Polemik“ da stehen.

    Vielleicht ist es ja auch nur Korinthenkackerei meinerseits, aber mir ist der Satz beim Lesen so deutlich ins Auge gesprungen, dass ich es in meinem ersten Kommentar erwähnt habe.

    Comment by Partei ergreifen — 18.10, 2010 @ 01:05

  10. In meinen Augen ist das Problem vielmehr, dass die Bürgerbeteiligung im Vorfeld unzureichend ist. Im Grunde erschöpft sie sich darin, dass die Argumente/Bedenken vorgebracht werden und die Planungsbehörde dann andere für wichtiger hält, da in die Abwägung kaum einmal eingegriffen werden kann. Im übrigen ist das Verfahren zu komplex und undurchsichtig wirklich siginifikante Änderungen zur ausgelegten Planung können selten erreicht werden.

    Die einzige Chance der Baugegner besteht doch regelmäßig darin irgendein geschütztes Tier zu finden und zu versuchen damit den Bau zu stoppen. Das Verfahren ist auch nicht besonders demokratisch.

    Comment by luDa — 18.10, 2010 @ 07:10

  11. Das Volksabstimmungen nach dem Grundgesetz verboten sind, ist unwahr.

    Artikel 20

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    Comment by alles liege — 18.10, 2010 @ 07:11

  12. Die Meinung von Herrn Voßkuhle zeugt von Kurzsichtigkeit. Nach Artikel 21 GG wirken Parteien an der politischen Willensbildung mit. Dieses setzt nach meinem Verständnis eine innerparteiliche Meinungsbildungsstruktur voraus, die gewährleistet, dass eine zu treffende Entscheidung vor Beschlussfassung durch die politischen Organe in Parlamenten und Exekutive eine Diskussion stattfindet, durch die es auch der sog. Parteibasis möglich wird, einen möglicherweise entgegenstehenden Willen zu artikulieren.

    Ferner halte ich es für höchst bedenklich, wenn weit reichende Entscheidungen durch nicht oder unzureichend informierte Repräsentanten abgesegnet werden. So wurde der EU-Vertrag vom Bundestag ratifiziert, obwohl den Abgeordneten aufgrund des Zeitdrucks nicht einmal eine konsolidierte Fassung des Schlusstextes vorlag.

    Auch Koalitionsverträge pflegen von Parteigremien beschlossen zu werden, die sich kaum über alle Inhalte zuvor ein Bild machen können, weil die Endfassung oft nur ein oder zwei Tage vor dem Parteitag vorliegt.

    Kurz: der politischen Manipulastion sind Tür und Tor geöffnet, wenn sich Mandatsträger und Funktionäre nicht von ihren Fraktions- und Parteispitzen emanzipieren.

    Comment by RA Munzinger — 18.10, 2010 @ 08:50

  13. Man mag zu dem Bahnhof stehen wie man will, hier zeigt sich, dass die deutsche Demokratie indirekter kaum sein kann. Das hat geschichtliche Gründe, beinhaltet m.E. aber auch eine Verpflichtung der Volksvertreter darauf Rücksicht zu nehmen, was das Volk will.

    Dass in Stuttgart für ein Bürgerbegehren das dreifache der notwendigen Unterschriften gesammelt wurden, aber trotzdem die Abstimmung vom Rat aus formalen Gründen abgelehnt wurde, zeigt, dass diese Erkenntnis nicht da ist. Auch fragt man sich, wieso das ein Rat ablehnen kann … Ebenfalls wurden bereits im Raumordnungsverfahren über 13000 Einwendungen eingereicht worden. Die Argumentation, jetzt würden die Bürger plötzlich dagegen sein ist also falsch, und das ist den Entscheidungsträgern auch bekannt.

    Es werden also die wenigen Möglichkeiten des Volkes, sich an der Meinungsbildung in solchen Projekten zu beteiligen, von den Entscheidungsträgern ignoriert. Eine letzte Möglichkeit haben die Bürger noch, mal sehen ob es dann zu spät ist.

    Comment by Oliver — 18.10, 2010 @ 10:24

  14. @Bertold Bürger:
    Dass es kein formelles Verbot für Verfassungsrichter gibt, sich zu aktuell politischen Themen zu äußern, ist klar. Ebensowenig wie es z.B. ein Verbot der Richterschelte durch Mitglieder der Bundesregierung gibt. Dennoch erachte ich die Einflussnahme auf einen politischen Prozess für kritisch. Was würde man wohl sagen, wenn sich der Bundespräsident bei S21 auf eine Seite geschlagen hätte? Im Gegensatz zum Präsidenten des BVerfG ist er aber immerhin noch ein Organ der Exekutive.

    Comment by Stadler — 18.10, 2010 @ 12:06

  15. Ich mache mich jetzt mal unbeliebt.
    Voßkuhle hat in meinen Augen recht. Nicht jedes größere oder kleinere Vorhaben kann durch Bürgerbeteiligung und das auch noch im nachhinein abgesegnet oder abgesägt werden. Dann passiert nämlich fast nichts mehr in diesem Land.
    Es gibt kaum ein Thema, zu dem sich nicht irgendeine Bürgerinitiative mehr oder weniger emotional (meistens mehr) und mehr oder weniger sachkundig (meistens weniger) äußert und Mitsprache, also in erster Linie das Recht zur Verhinderung, verlangt.
    Beispiele: Windkraftanlage, Solaranlagen, Mülldeponien/-verbrennungsanlagen, Funkmasten, Stromleitungen, Flughäfen, Teilchenbeschleuniger … tbc. Bei einer Bürgerbeteiligung gegen das konkrete Vorhaben wird keines dieser Vorhaben je gebaut, es sei denn es ist weit fernab jeglicher Behausung und weit außerhalb eines Naturschutzgebiets. Das gibt es in Deutschland aber wahrscheinlich nur in der Uckermark.
    Wobei natürlich wenige Leute abstrakt etwas gegen die Anlagen haben, die Notwendigkeit wird ja eingesehen, nur doch bitte nicht in ihrer Nachbarschaft…
    Nebenbei wird die Bürgerbeteiligung auch noch zu gigantischen Kosten führen, weil eine Menge Projekte dann nach Anfall der Planungskosten in der Schublade verrotten. Oder es wird keine Projekte mehr geben, weil das Risiko durch die Bürgerbeteiligung unkalkulierbar und jegliches Projekt unwirtschaftlich wird.

    Comment by Bernhard — 18.10, 2010 @ 14:48

  16. Wenn alles, was einmal mit politischer Mehrheit beschlossen wurde, anschließend zwingend auch durchgeführt werden muss, dann stünde die WAA in Wackersdorf bspw. schon recht lange.

    Ändern sich die Umstände in der Zeit zwischen Mehrheitsbeschluss und tatsächlichem Baubeginn, so kann und muss man tatsächlich die ganze Angelegenheit neu bewerten (lassen).

    1995 beim Baubeschluss meinte man, noch viel Geld für solche Großprojekte wie Stuttgart 21 zu haben. Nun, 15 Jahre später, kann man ja schon darüber nachdenken, ob dieses Geld, oder was davon noch übrig wäre, nicht andernorts für andere Bauten sinnvoller angelegt wäre.

    Aber natürlich sehen sich die Entscheidungsträger und Befürworter von Stuttgart21 lieber mit diesem Mammutprojekt in den Geschichtsbüchern von übermorgen als mit Haushaltskonsolidierung und Nahverkehrsausbau.

    Einerseits regt man sich auf über Laufzeitverlängerungen, die auch kommende Regierungen noch binden sollen, auf, anderseits soll man an einmal gefassten Beschlüssen ewiglich festhalten.
    Das passt so nicht zusammen.

    Comment by Julius Wilhelm — 19.10, 2010 @ 10:28

  17. Vosskuhle ist also befangen! Und wenn man sich auf die Unabhängigkeit des BVerfG nicht mehr verlassen kann, …

    Oh, oh,

    Comment by Tom — 19.10, 2010 @ 14:12

  18. Laut SZ von heute gab es allein 1994 einen Gemeinderatsbeschluss im Stuttgarter Rathaus, welches das Vertragswerk zwischen Bahn, Bund, Land und Kommunen absegnete. 8 Wochen vor den Kommunalwahlen. Danach konnten die Bürger nur noch um das Wie kämpfen, nie mehr um das Ob.

    Normalerweise bringt zunächst die Kommune Infrastrukturprojekte in die Diskussion ein und dann wird darüber auch mit der Bevölkerung gestritten. Hier übernahm die Kommune schlicht eine Planung von Dritten, ohne sich selbst ein Bild gemacht zu haben.

    Das ist der ganze Skandal an Stuttgart 21.

    Comment by Julius Wilhelm — 19.10, 2010 @ 17:33

  19. @ julius wilhelm
    natürlich kann von jedem vorhaben abgewichen werden. zu jedem zeitpunkt. aber doch bitte von denjenigen, die dafür verantwortlich sind. und nicht auf druck durch jede bürgerinitiative.

    oben habe ich ja einen bunten strauß aller möglichen projekte beschrieben, gegen die sich bürgerinitiativen richten. wenn jedesmal volksabstimmungen, wie sie für s21 gefordert werden, durchgeführt werden, wird bald nichts mehr gebaut. aber die projekte oben wollen ja eigentlich alle, zumindest die vorteile, die damit verbunden sind.

    Comment by Bernhard — 19.10, 2010 @ 19:28

  20. So vie wird geplant. In über 20 Städten wurde ein unterirdischer Bahnhof geplant und nirgends gebaut.

    Comment by alles lieg — 20.10, 2010 @ 06:40

  21. Herr Vosskuhle war vor seiner Berufung ans BVerfG Rektor in Freiburg und gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender der Uniklinik. Dort jagte in den vergangenen Jahren ein Skandal den nächsten: Die grösste Fälschungsaffäre in der Geschichte der dt. Forschung, der Folter-Skandal um Friedl, die Doping Affäre usw usf. Aktuell ist ein Strafantrag gegen Voskuhle am OLG Karlsruhe anhängig. Denn Vosskuhle hat die Verfassungsbeschwerde einer Patientin der Uniklinik FR in persona abgewiesen, obowhl er zusammen mit der Verfassungsbeschwerde gemäss § 18, 19 BVerfGG wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wurde, weil er im streitgegenständlichen Zeitraum Aufsichtsratsvorsitzender der Uniklinik war. An der Patientin wurde nach der fehlgeschlagenen Durchführung einer medizinischen Neulandmethode eine Unterschrift unter einen rückwirkenden Haftungsausschlsus verlang, andernfalla man die Patientin nicht weiterbehandeln werde. Als die Patientin sich auf die Erpressung nicht einliess, wurde die Behandlung abgebrochen.

    Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mediziner der Uniklinik Freiburg prinzipiell nicht, denn die StA ist weisungsgebunden und untersteht direkt dem Justizministerium. Der Prozessbevollmächtigte der Uniklinik ist Michael Krenzler, ein persönlicher Parteifreund von Justizminister Goll (FDP). Und am Landgericht residiert die Ehefrau von Vosskuhle usw. usf.

    Von der Landesregierung wurden die Justizbehörden in den vergangenen Jahren mit Personen besetzt, die rechtswidrige Handlungen an Patienten bis hin zum Mord vertuschen, damit ohne Rücksicht ohne humanitäre und juristische Bedenken Forschung betrieben kann. Soviel zu Vosskuhle, vgl. auch google: Forschungsmafia Bundesverfassungsgericht.

    Vosskuhle wurde übrigens von der SPD vorgeschlagen. Und Gabriel sitzt im Kuratorium des Max-Planck-Instituts in Goettingen für experimentelle Medizin. Dort starben in den vergangenen Jahren zahlreiche Patienten einer Schlaganfallgruppe infolge Experimenten mit EPO. Eine Anfrage an Gabriel, ob medizinische Versuche an kognitiv eingeschränkten Patienten überhaupt zulässig sind blieb ohne Antwort. Die Geschichten liessen sich fortsetzen.

    Vosskuhle unterhält seit 1999 einen Lehrstuhl in Freiburg. Bis zu seiner Berufung 2008 lag der juritische Schwerpunkt von Vosskuhle auf Verwaltungsrecht, nicht auf Verfassungsrecht. Lediglich 2005 war Vosskuhle mit Kommentaren zum Grundgesetz aufgefallen, mit denen Vosskuhle die Abschaffung der Verfassungsbeschwerde geforder hat. Genau der richtige Mann also für Merkel und Co. 2007 fand ein Treffen von Schavan und Barroso in Freiburg statt. Anscheindend konnte man sich damals davon überzeugen, dass Vosskuhle die Verfassungsbeschwerden gegen den damals umstrittenen Vertrag gegen Lissabon abweisen werde. Und so kams dann ja auch. Zwar hatte Vosskuhle mit seinem Beschluss vom 30.06.2009 ein Begleitgesetz verfügt, mit welchem Bundetag und Bundesrat Einfluss auf EU-Entscheidungen gesichert werden sollte. Es verhält sich hierbei aber so, dass Bundesrat und Bundestag teileweise nur ein Votum gestattet ist, welches für die Bundesregierung nicht bindend ist. Ein zahnlosesr Tiger also, das Begleitgesetz. Z. B. haben Merkel und Schäuble die Auffassung vertreten, dass für das Rahmengestz für den EU-Rettungsschirm keine Zustimmung von Bundesrat und Bundestag erforderlich sei. Was heisst, die Konditionen werden von Merkel und Schäuble (mit Beratung von Ackermann und Co.) festgesetzt werden.

    Anlässlich der 20-Jahres-Feier der BRD sass Vosskuihle anlässlich des Festprogramms übrigens neben Merkel. Kein Wunder also, dass Vosskuhle in Sachen Stuttgart 21 nachfolgend die Auffassung vertreten hat, dass die Republik regierbar bleiben müsse, weil sonst „ungute Verhältnisse“ drohen. Nehme an, Mutti hat Vosskuhle entsprechend instruiert. Braver Junge.

    Man könnte hier noch zahlreiche Geschichten aus Freiburg schreiben. Ich sags hier aber mal lieber in Kürze: Rechtsstaat war gestern. An der Uniklinik Freiburg jedenfalls wird zugunsten von Pharmazie + Profit gefoltert, gemordet und betrogen, Patienten, die an die Öffentlichkeit gehen, werden mit Entmündigung oder Gefängnis bedroht, dank Justizminister Goll und Co. Ach, ja, nicht zu vergessen: Vosskuhle sitzt im Kuratorium vom aka-Filmclub der Uni Freiburg. Passt ja prima zu Merkel. Denn die war zu DDR-Zeiten bekanntlich Funktionärin für Agitation und Propagande. Und legt bis heute ihre Stasi-Akte nicht offen. Und die Deutschen schlucken das. Da kann man dann wirklich nix mehr sagen.

    Nur am Rande sei noch erwähnt, dass Vosskuhle im Juni eine Verfassungsbeschwerde vom Tisch gewischt hat, die sich dagegen gewendet hat, dass die schwarz-gelbe Landesregierung von BW in den letzten Jahren klammheimlich an den Hochschulgesetzten gedreht hat mit dem Ergebnis, dass die Entgegennahme von privaten Geldern im Hochschulbereich von BW nicht mehr deklariert werden muss. Passenderweise sitzt Vosskuhle zusammen mit Schäuble und Barroso im Kuratorium der „Neuen Universitäts-Stiftung Freiburg“. Diese ist aufgrund der dubiosen Personen inzwischen als boodle-connection verrufen. Bekanntlich hatte Schäuble 100 Tsd DM von dem Waffenhändler Karl-Heinz Schreiber entgegengenommen. Und Barroso wird eine Verstrichung in die U-Boot-Affäre nachgesagt. Na, da sitzt Vosskuhle ja in netter Runde.

    Die Journalisten im Lande wissen das natürlich. Aber die schweigen. Nehme an, dass Deutschland sich in den kommenden Jahren immer mehr China angleichen wird. In Freiburg sind wir schon so weit. Die Abgründe hinter der schönpolierten Fassade werden jedenfalls immer tiefer. Und raumgreifender. Nehme an, der Knall kommt noch.

    Comment by tamtam — 24.10, 2010 @ 02:01

  22. Ich finde es weder gut, dass noch wie sich Voßkuhle geäußert hat. Natürlich hat auch Voßkuhle als Privatmann wie jeder Bürger das Recht auf freie Meinungsäußerung, aber wenn Voßkuhle sich äußert, hat es das Gewicht des BVerfG-Präsidenten. Insofern macht es eben einen Unterschied, ob HansWurst sich in einem Blog äußert oder ein BVerfG-Präsident den Medien gegenüber. Es sollte deshalb Zurückhaltung bei öffentlichen Äußerungen zum politischen Tagesgeschehen herrschen, auch wenn Voßkuhle keine entsprechende Sache als Richter zu entscheiden haben sollte. Das Ansehen des BVerfG und seines Präsidenten könnten leiden.

    Comment by fernetpunker — 1.11, 2010 @ 05:27

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